Und JehovaH3068 redeteH1696 zu MoseH4872 auf dem BergeH2022 SinaiH5514 und sprachH559:
RedeH1696 zu den KindernH1121 IsraelH3478 undH7676 sprichH559 zu ihnen: Wenn ihrH935 in das LandH776 kommet, das ich euch gebenH5414 werde, so soll das LandH776 dem JehovaH3068 einen Sabbath feiernH7673.
SechsH8337 JahreH8141 sollstH2168 du dein FeldH7704 besäenH2232 und sechsH8337 JahreH8141 deinen WeinbergH3754 beschneiden und den ErtragH8393 des Landes einsammelnH622.
Aber im siebten JahreH8141 soll ein Sabbath der RuheH7677 für das LandH776 sein, ein Sabbath dem JehovaH3068; dein FeldH7704 sollstH2168 du nicht besäenH2232 undH7676 deinen WeinbergH3754 nicht beschneiden;
den Nachwuchs deiner ErnteH7105 sollst du nicht einernten, und die TraubenH6025 deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: Es soll ein JahrH8141 der RuheH7677 für das LandH776 sein.
UndH7676 der Sabbath des LandesH776 soll euch zur SpeiseH402 dienen, dir und deinem KnechteH5650 und deiner MagdH519 und deinem TagelöhnerH7916 und deinem BeisassenH8453, die sichH1481 bei dir aufhalten;
und deinem ViehH929 und dem wilden GetierH2416, das in deinem LandeH776 ist, soll all seinH398 ErtragH8393 zur Speise dienen.
UndH7676 du sollst dir siebenH7651 Jahrsabbathe zählenH5608, siebenmalH7651 siebenH7651 JahreH8141, so daß die TageH3117 von siebenH7651 Jahrsabbathen dir neunundvierzigH8672 JahreH8141 ausmachen.
Und du sollst im siebten MonatH2320, am ZehntenH6218 des Monats, den Posaunenschall ergehen lassenH5674; anH3117 dem Versöhnungstage sollt ihr die PosauneH7782 ergehen lassenH5674 durch euer ganzes LandH776.
UndH8141 ihrH3427 sollt das JahrH8141 des fünfzigsten Jahres heiligenH6942 und sollt im LandeH776 FreiheitH1865 ausrufenH7121 für alle seine Bewohner. EinH376 Jubeljahr soll es euchH7725 sein, und ihr werdet einH376 jeder wiederH7725 zu seinem EigentumH272 kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem GeschlechtH4940.
Ein Jubeljahr soll dasselbe, das JahrH8141 des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säenH2232 undH8141 seinen Nachwuchs nicht erntenH7114 und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesenH1219;
denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heiligH6944 sein; vom FeldeH7704 weg sollt ihr seinen ErtragH8393 essenH398.
In diesem JahreH8141 des Jubels sollt ihr einH376 jeder wiederH7725 zu seinem EigentumH272 kommen.
Und wenn ihr eurem NächstenH5997 etwasH4465 verkaufet oder von der HandH3027 eures NächstenH5997 etwas kaufet, so soll keinerH376 seinen BruderH251 bedrücken.
NachH310 der ZahlH4557 der JahreH8141 seit dem Jubeljahre sollst du von deinem NächstenH5997 kaufenH7069, nach der ZahlH4557 der Erntejahre soll er dir verkaufenH4376.
NachH6310 Verhältnis der größeren ZahlH4557 von JahrenH8141 sollst du ihm den Kaufpreis mehrenH7235, undH7230 nachH6310 Verhältnis der geringeren Zahl von JahrenH8141 sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauftH4376 er dir.
Und so soll keiner von euchH3372 seinen NächstenH5997 bedrücken, und du sollst dichH376 fürchten vor deinem GottH430; denn ich bin JehovaH3068, euer GottH430.
Und so tutH6213 meine SatzungenH2708, und beobachtet meine RechteH4941 und tutH6213 sieH8104, so werdet ihrH3427 sicherH983 wohnen in eurem LandeH776.
Und das LandH776 wird seine FruchtH6529 gebenH5414, und ihrH3427 werdet essenH398 bis zur Sättigung und sicherH983 in demselben wohnen.
Und wenn ihrH559 sprechet: Was sollen wir im siebten JahreH8141 essenH398? Siehe, wir säenH2232 nicht, und unseren ErtragH8393 sammelnH622 wir nicht ein: -
Ich werdeH6680 euchH6213 ja im sechstenH8345 JahreH8141 meinen SegenH1293 entbieten, daß es den ErtragH8393 für dreiH7969 JahreH8141 bringe;
und wenn ihrH935 im achtenH8066 JahreH8141 säetH2232, werdet ihr noch vom altenH3465 Ertrage essenH398; bis ins neunteH8671 JahrH8141, bis sein ErtragH8393 einkommt, werdet ihr Altes essenH398.
Und das LandH776 soll nicht für immerH6783 verkauftH4376 werden, denn mein ist das LandH776; denn FremdlingeH1616 und BeisassenH8453 seid ihr bei mir.
Und im ganzen LandeH776 eures Eigentums sollt ihr dem LandeH776 LösungH1353 gestattenH5414.
Wenn dein BruderH251 verarmtH4134 und von seinem EigentumH272 verkauft, so mag sein Löser, sein nächsterH7138 VerwandterH1350, kommenH935 und das VerkaufteH4376 seines BrudersH251 lösenH1350.
Und wenn jemandH376 keinen Löser hatH1350, und seine HandH3027 erwirbt und findetH4672, was zu seiner LösungH1353 hinreicht,
so soll er die JahreH8141 seines Verkaufs berechnenH2803 und das Übrige dem ManneH376 zurückzahlen, an den er verkauftH4376 hatH4465, und so wiederH7725 zu seinem EigentumH272 kommen.
UndH8141 wenn seine HandH3027 nicht gefundenH4672 hatH4465, was hinreicht, umH7725 ihm zurückzuzahlen, soH1767 soll das von ihm Verkaufte in der HandH3027 des KäufersH7069 desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wiederH7725 zu seinem EigentumH272 kommenH3318.
Und wenn jemand ein WohnhausH4186 in einerH376 ummauerten StadtH5892 verkauftH4376, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum EndeH8552 des Jahres seines Verkaufs; ein volles JahrH8141 soll sein Lösungsrecht bestehen.
Wenn es aber nichtH6965 gelöst wird, bis ihm ein ganzes JahrH8141 vollH4390 ist, so soll das HausH1004, das in der ummauerten StadtH5892 ist, für immerH6783 dem KäuferH7069 desselben verbleiben, bei seinen GeschlechternH1755; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehenH3318.
Aber die HäuserH1004 der DörferH2691, welche keine MauerH2346 ringsum haben, sollen dem FeldeH7704 des LandesH776 gleichgeachtet werdenH2803; es soll Lösungsrecht für sie sein, undH5439 im Jubeljahre sollen sie frei ausgehenH3318.
Und was die StädteH5892 der LevitenH3881, die HäuserH1004 der StädteH5892 ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die LevitenH3881 sein.
Und wenn jemand vonH3318 einem der LevitenH3881 löstH1350, so soll das verkaufte HausH1004 in der StadtH5892 seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die HäuserH1004 der StädteH5892 der LevitenH3881 sind ihr EigentumH272 unterH8432 den KindernH1121 IsraelH3478.
Aber das FeldH7704 des Bezirks ihrer StädteH5892 soll nicht verkauftH4376 werdenH5769, denn es gehört ihnen als ewiges EigentumH272.
Und wenn dein BruderH251 verarmtH4134 und seine HandH3027 bei dir wankend wirdH4131, so sollst du ihn unterstützen; wie der FremdlingH1616 und der Beisasse soll erH2388 bei dir lebenH2416.
Du sollst nicht ZinsH8636 und WucherH5392 von ihm nehmenH3947, und sollst dich fürchtenH3372 vor deinem GottH430, damit dein BruderH251 bei dir lebeH2416.
Dein GeldH3701 sollst du ihm nicht um Zins gebenH5414 und deine Nahrungsmittel nicht um WucherH5392 gebenH5414.
Ich bin JehovaH3068, euer GottH430, der ich euch ausH3318 dem LandeH776 ÄgyptenH4714 herausgeführt habe, um euch das LandH776 KanaanH3667 zu gebenH5414, um euer GottH430 zu sein.
Und wenn dein BruderH251 bei dir verarmtH4134 und sich dir verkauftH4376, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassenH5647; wie ein Tagelöhner,
wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienenH5647.
Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine KinderH1121 mit ihm, und zu seinem GeschlechtH4940 zurückkehren und wiederH7725 zu dem EigentumH272 seiner VäterH1 kommenH3318.
Denn sie sind meine KnechteH5650, die ich ausH3318 dem LandeH776 ÄgyptenH4714 herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauftH4376 werden, wie man Sklaven verkauft.
Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschenH7287, und sollst dich fürchtenH3372 vor deinem GottH430.
Was aber deinen KnechtH5650 und deine MagdH519 betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euchH1471 herH5439 sind, von ihnen möget ihr KnechtH5650 und MagdH519 kaufenH7069.
Und auch von den KindernH1121 der BeisassenH8453, die sichH1481 bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufenH7069 und von ihrem GeschlechtH4940, das bei euch istH3205, das sie in eurem LandeH776 gezeugt haben; und sie mögen euch zum EigentumH272 sein,
und ihr möget sie euren SöhnenH1121 nach euchH310 vererben, um sie als EigentumH272 zu besitzenH5157. Diese möget ihr aufH3423 ewigH5769 dienenH5647 lassen; aber über eure BrüderH251, die KinderH1121 IsraelH3478, sollt ihr nicht einerH376 über den anderen herrschenH7287 mit Härte.
Und wenn die HandH3027 eines FremdlingsH1616 oder eines BeisassenH8453 bei dir etwas erwirbt, und dein BruderH251 bei ihm verarmtH4134 und sich dem FremdlingH1616, dem BeisassenH8453 bei dir, oder einem Sprößling aus dem GeschlechtH4940 des FremdlingsH1616 verkauftH4376,
so soll, nachdemH310 er sich verkauftH4376 hatH1350, Lösungsrecht für ihn sein; einerH259 von seinen BrüdernH251 mag ihn lösenH1353.
Entweder seinH1320 OheimH1730 oder der SohnH1121 seines OheimsH1730 mag ihn lösenH1350, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem GeschlechtH4940 mag ihn lösenH1350; oder hatH1350 seine HandH3027 etwas erworben, so mag erH5381 sich selbst lösen.
UndH8141 er soll mit seinem KäuferH7069 rechnenH2803 von dem JahreH8141 an, da er sich ihm verkauftH4376 hatH4465, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der ZahlH4557 der JahreH8141 gemäß sein; nach den TagenH3117 eines TagelöhnersH7916 soll er bei ihm sein.
Wenn der JahreH8141 noch vieleH7227 sind, so soll er nachH6310 ihrem Verhältnis seine LösungH1353 von seinem Kaufgelde zurückzahlen;
undH8141 wenn wenigH4592 übrigH7604 istH7725 an den JahrenH8141 bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnenH2803: nachH6310 Verhältnis seiner JahreH8141 soll er seine LösungH1353 zurückzahlen.
Wie ein TagelöhnerH7916 soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen AugenH5869 mit Härte über ihn herrschenH7287.
UndH8141 wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehenH3318, er und seine KinderH1121 mit ihm.
Denn mir sind die KinderH1121 IsraelH3478 KnechteH5650; meine KnechteH5650 sind sie, die ich ausH3318 dem LandeH776 ÄgyptenH4714 herausgeführt habe. Ich bin JehovaH3068, euer GottH430.
Querverweise zu 3. Mose 25,35 3Mo 25,35
Wenn dein BruderH251 verarmtH4134 und von seinem EigentumH272 verkauft, so mag sein Löser, sein nächsterH7138 VerwandterH1350, kommenH935 und das VerkaufteH4376 seines BrudersH251 lösenH1350.
Wie ein Eingeborener unter euch soll euch der FremdlingH1616 sein, der bei euch weilt, und du sollst ihn liebenH157 wie dich selbst; denn FremdlingeH1481 seid ihr gewesen im LandeH776 ÄgyptenH4714. Ich bin JehovaH3068, euer GottH430.
Wenn einH259 ArmerH34 unter dir sein wird, irgend einer deiner BrüderH251, in einemH259 deiner ToreH8179 in deinem LandeH776, das JehovaH3068, dein GottH430, dir gibtH5414, so sollst du dein HerzH3824 nicht verhärtenH553 und deine HandH3027 vor deinem BruderH251, dem ArmenH34, nicht verschließen;
Und den FremdlingH1616 sollst du nicht bedrücken; ihrH3045 selbstH5315 wisset ja, wie es dem FremdlingH1616 zu Mute ist, dennH3588 FremdlingeH1616 seid ihr im LandeH776 ÄgyptenH4714 gewesen. -
sondern du sollst ihmH6605 deine HandH3027 weit auftun und ihmH5670 willig aufH6605 Pfand leihenH5670, was hinreicht für den MangelH4270, den er hatH2637.
WohlH2896 dem ManneH376, der gnädigH2603 ist und leiht! Er wirdH3557 seine SachenH1697 durchführen im GerichtH4941;
der RechtH4941 schafft der WaiseH3490 undH6213 der WitweH490, und den FremdlingH1616 liebtH157, so daß er ihm BrotH3899 und KleiderH8071 gibtH5414.
Selbst von seinem NächstenH7453 wird der ArmeH7326 gehaßt; aber derer, dieH8130 den ReichenH6223 liebenH157, sind vieleH7227.
Er streut ausH6340, gibtH5414 den ArmenH34; seine GerechtigkeitH6666 besteht ewiglichH5703; sein HornH7161 wird erhöhtH7311 werden in EhreH3519.
Und ihr sollt den FremdlingH1616 liebenH157; denn ihr seid FremdlingeH1616 gewesen im LandeH776 ÄgyptenH4714.
Wer seinen NächstenH7453 verachtetH936, sündigtH2398; wer aber der ElendenH6035 sich erbarmtH2603, ist glücklich.
Wer den ArmenH1800 bedrücktH6231, verhöhnt den, der ihn gemachtH6213 hatH2603; wer aber des DürftigenH34 sich erbarmt, ehrtH3513 ihn.
dennG1063 mich hungerteG3983, undG2532 ihr gabetG1325 mirG3427 zu essenG5315; mich dürsteteG1372, undG2532 ihr tränktetG4222 michG3165; ich warG2252 FremdlingG3581, undG2532 ihr nahmetG4863 michG3165 aufG4863;
Wer des ArmenH7326 spottetH3932, verhöhnt den, der ihn gemachtH6213 hat; wer über UnglückH343 sich freutH8056, wirdH5352 nicht für schuldlos gehalten werden.
DochG4133 liebetG25 eureG5216 FeindeG2190, undG2532 tut GutesG15, undG2532 leihetG1155, ohne etwasG3367 wiederG560 zu hoffenG560, undG2532 euerG5216 LohnG3408 wirdG2071 großG4183 seinG2071, undG2532 ihr werdetG2071 SöhneG5207 des HöchstenG5310 seinG2071; dennG3754 erG846 istG2076 gütigG5543 gegenG1909 die UndankbarenG884 undG2532 BösenG4190.
Der GastfreundschaftG5381 vergessetG1950 nichtG3361, dennG1063 durchG1223 dieselbeG5026 habenG3579 etlicheG5100 ohne ihr WissenG2990 EngelG32 beherbergtG3579.
Wer des ArmenH1800 sich erbarmt, leiht JehovaH3068; und erH7999 wirdH2603 ihmH3867 seine Wohltat vergeltenH1576.
Sie beschlossenG3724 aberG1161, jenachdemG2531 einerG5100 der JüngerG3101 begütertG2141 war, ein jederG1538 von ihnenG846 zurG1519 HilfsleistungG1248 den BrüdernG80 zu sendenG3992, die inG1722 JudäaG2449 wohntenG2730;
dennG1063 die ArmenG4434 habtG2192 ihr allezeitG3842 beiG3326 euchG1438, undG2532 wennG3752 ihr wolltG2309, könntG1410 ihr ihnenG846 wohltunG2095+G4160; michG1691 aberG1161 habtG2192 ihr nichtG3756 allezeitG3842.
an den BedürfnissenG5532 der HeiligenG40 nehmet teilG2841; nach GastfreundschaftG5381 trachtetG1377.
dennG1063 die ArmenG4434 habtG2192 ihr allezeitG3842 beiG3326 euchG1438, michG1691 aberG1161 habtG2192 ihr nichtG3756 allezeitG3842.
WennG1487 möglichG1415, so viel anG1537 euchG5216 ist, lebetG1514 mitG3326 allenG3956 MenschenG444 in FriedenG1514.
DennG1063 ihr kennetG1097 die GnadeG5485 unseresG2257 HerrnG2962 JesusG2424 ChristusG5547, daßG3754 er, da er reichG4145 warG5607, umG1223 euretwillenG1223+G5209 arm wurdeG4433, auf daßG2443 ihrG5210 durch seineG1565 ArmutG4432 reich würdetG4147.
" WennG1437 nunG3767 deinenG4675 FeindG2190 hungertG3983, so speiseG5595 ihnG846; wennG1437 ihn dürstetG1372, so tränkeG4222 ihnG846; dennG1063 wenn du diesesG5124 tustG4160, wirst du feurigeG4442 KohlenG440 aufG1909 seinG846 HauptG2776 sammelnG4987. "
HöretG191, meineG3450 geliebtenG27 BrüderG80: HatG1586 nichtG3756 GottG2316 die weltlichG2889+G5127 ArmenG4434 auserwähltG1586, reichG4145 zu sein imG1722 GlaubenG4102, undG2532 zu ErbenG2818 des ReichesG932, welchesG3739 er denen verheißenG1861 hat, die ihnG846 liebenG25?
DennG1063 wasG3303 den DienstG1248 fürG1519 die HeiligenG40 betrifftG4012, so istG2076 es überflüssigG4053 für michG3427, euchG5213 zu schreibenG1125.
IhrG5210 aberG1161 habtG818 den ArmenG4434 verachtetG818. UnterdrückenG2616 euchG5216 nichtG3756 die ReichenG4145, undG2532 ziehenG1670 nicht sieG846 euchG5209 vorG1519 die GerichteG2922?
DennG3754 die BedienungG1248 diesesG5026 DienstesG3009 istG2076 nichtG3756 nurG3440 eine ErfüllungG4322 des MangelsG5303 der HeiligenG40, sondernG235 istG4052 auchG2532 überströmendG4052 durchG1223 vieleG4183 DanksagungenG2169 gegen GottG2316;
indem sie durchG1223 die BewährungG1382 diesesG5026 DienstesG1248 GottG2316 verherrlichenG1392 wegenG1909 der UnterwürfigkeitG3671 euresG5216 BekenntnissesG5292 zumG1519 EvangeliumG2098 des ChristusG5547 undG2532 wegen der FreigebigkeitG572 der MitteilungG2842 gegenG1519 sieG846 undG2532 gegenG1519 alleG3956;
undG2532 in ihremG846 FlehenG1162 fürG5228 euchG5216, die sich nachG1971 euchG5209 sehnenG1971 wegenG1223 der überschwenglichenG5235 GnadeG5485 GottesG2316 anG1909 euchG5213.
GottG2316 sei DankG5485 fürG1909 seineG846 unaussprechlicheG411 GabeG1431!