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1 wird geladen ... Und der HERR redete zu Mose auf dem Berg Sinai und sprach:

2 wird geladen ... Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern {Eig. einen Sabbat ruhen.}.

3 wird geladen ... Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes {W. seinen Ertrag.} einsammeln.

4 wird geladen ... Aber im siebten Jahr soll ein Sabbat der Ruhe für das Land sein, ein Sabbat dem HERRN; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden;

5 wird geladen ... den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: Es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein.

6 wird geladen ... Und der Sabbat des Landes soll euch zur Speise dienen {Siehe V. 12.}, dir und deinem Knecht und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten;

7 wird geladen ... und deinem Vieh und den wilden Tieren, die in deinem Land sind, soll all sein Ertrag zur Speise dienen.

8 wird geladen ... Und du sollst dir sieben Jahrsabbate zählen, siebenmal sieben Jahre, so dass die Tage von sieben Jahrsabbaten dir 49 Jahre ausmachen.

9 wird geladen ... Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall {Eig. die Lärmposaune.} ergehen lassen; am Versöhnungstag {O. Sühnungstag.} sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land.

10 wird geladen ... Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Land Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubel {Hebr. Jobel: Schall, o. Hall (so auch später).}-Jahr soll es euch sein, und ihr werdet jeder wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht.

11 wird geladen ... Ein Jubel-Jahr soll dies, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen {Eig. abschneiden.};

12 wird geladen ... denn ein Jubel-Jahr ist es: Es soll euch heilig sein; vom Feld weg sollt ihr seinen Ertrag essen.

13 wird geladen ... In diesem Jubeljahr sollt ihr jeder wieder zu seinem Eigentum kommen.

14 wird geladen ... Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder von der Hand eures Nächsten etwas kauft, so soll keiner seinen Bruder bedrücken {O. übervorteilen.}.

15 wird geladen ... Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubel-Jahr sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.

16 wird geladen ... Entsprechend der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und entsprechend der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir.

17 wird geladen ... Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken {O. übervorteilen.}, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott.

18 wird geladen ... Und so tut meine Satzungen, und haltet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Land.

19 wird geladen ... Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher darin wohnen.

20 wird geladen ... Und wenn ihr sprecht: Was sollen wir im siebten Jahr essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein –:

21 wird geladen ... Ich werde euch ja im sechsten Jahr meinen Segen entbieten, dass es den Ertrag für drei Jahre bringe;

22 wird geladen ... und wenn ihr im achten Jahr sät, werdet ihr noch vom alten Ertrag essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen.

23 wird geladen ... Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremde und Beisassen seid ihr bei mir.

24 wird geladen ... Und im ganzen Land eures Eigentums sollt ihr dem Land Lösung gestatten.

25 wird geladen ... Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so soll sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen.

26 wird geladen ... Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung erforderlich ist,

27 wird geladen ... so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Mann zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen.

28 wird geladen ... Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was erforderlich ist, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahr; und im Jubel-Jahr soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.

29 wird geladen ... Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr {W. Tage.} soll sein Lösungsrecht bestehen.

30 wird geladen ... Wenn es aber nicht gelöst wird, bis für ihn ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer bei dessen Käufer verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubel-Jahr nicht frei ausgehen.

31 wird geladen ... Aber die Häuser der Dörfer, die keine Mauer ringsum haben, sollen dem Feld des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubel-Jahr sollen sie frei ausgehen.

32 wird geladen ... Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein.

33 wird geladen ... Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines {D. h. des Leviten, der verkauft hat.} Eigentums im Jubel-Jahr frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel.

34 wird geladen ... Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.

35 wird geladen ... Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremde und der Beisasse soll er bei dir leben.

36 wird geladen ... Du sollst nicht Zinsen und Wucher {Eig. Aufschlag bei der Rückerstattung geliehener Naturerzeugnisse.} von ihm nehmen und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe.

37 wird geladen ... Dein Geld sollst du ihm nicht auf Zinsen geben und deine Nahrungsmittel nicht auf Wucher geben.

38 wird geladen ... Ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch aus dem Land Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein.

39 wird geladen ... Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn keinen Sklavendienst tun lassen;

40 wird geladen ... wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahr soll er bei dir dienen.

41 wird geladen ... Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seiner Familie zurückkehren und wieder zum Eigentum seiner Väter kommen.

42 wird geladen ... Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft.

43 wird geladen ... Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen und sollst dich fürchten vor deinem Gott.

44 wird geladen ... Was aber deinen Knecht und deine Magd {O. deinen Sklaven und deine Sklavin.} betrifft, die du haben wirst: Von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen mögt ihr Knecht und Magd kaufen.

45 wird geladen ... Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen mögt ihr kaufen und von ihrer Familie, die bei euch ist, die sie in eurem Land gezeugt haben; und sie seien euch zum Eigentum,

46 wird geladen ... und ihr mögt sie euren Söhnen nach euch vererben, damit sie sie als Eigentum besitzen. Diese mögt ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte.

47 wird geladen ... Und wenn die Hand eines Fremden oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremden, dem Beisassen bei dir, oder einem Abkömmling aus der Familie des Fremden verkauft,

48 wird geladen ... so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen.

49 wird geladen ... Entweder sein Onkel oder der Sohn seines Onkels soll ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seiner Familie soll ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so soll er sich selbst lösen.

50 wird geladen ... Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, in dem er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr; und der Preis, für den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre entsprechen; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein {D. h., seine Arbeitszeit soll ihm entsprechend der eines Tagelöhners angerechnet werden.}.

51 wird geladen ... Wenn es noch viele Jahre sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgeld zurückzahlen;

52 wird geladen ... und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahr, so soll er es ihm berechnen: Entsprechend seinen Jahren soll er seine Lösung zurückzahlen.

53 wird geladen ... Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen.

54 wird geladen ... Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.

55 wird geladen ... Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

Querverweise zu 3. Mose 25,32 3Mo 25,32 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

4Mo 35,2 wird geladen ... Gebiete den Kindern Israel, dass sie von ihrem Erbteil den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk {Eig. einen Weideplatz.} rings um diese her den Leviten geben.

4Mo 35,3 wird geladen ... Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für all ihre Tiere.

4Mo 35,4 wird geladen ... Und die Bezirke der Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin 1000 Ellen betragen ringsum;

4Mo 35,5 wird geladen ... und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite 2000 Ellen abmessen und auf der Südseite 2000 Ellen und auf der Westseite 2000 Ellen und auf der Nordseite 2000 Ellen, damit die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein.

4Mo 35,6 wird geladen ... Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: Sechs Zufluchtsstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben.

4Mo 35,7 wird geladen ... Alle Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein.

4Mo 35,8 wird geladen ... Und was die Städte betrifft, die ihr vom Eigentum der Kinder Israel geben sollt – von dem Stamm, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat {Eig. von den Vielen … von den Wenigen.}, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll entsprechend seinem Erbteil, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben.

Jos 21,1 wird geladen ... Und die Häupter der Väter {D. h. Stammes- o. Familienhäupter.} der Leviten traten zu Eleasar, dem Priester, und zu Josua, dem Sohn Nuns, und zu den Häuptern der Väter der Stämme der Kinder Israel

Jos 21,2 wird geladen ... und redeten zu ihnen in Silo, im Land Kanaan, und sprachen: Der HERR hat durch Mose geboten, uns Städte zum Wohnen zu geben und deren Bezirke für unser Vieh {Vgl. 4. Mose 35,2.}.

Jos 21,3 wird geladen ... Und die Kinder Israel gaben den Leviten von ihrem Erbteil diese Städte und ihre Bezirke nach dem Befehl des HERRN:

Jos 21,4 wird geladen ... Und das Los kam heraus für die Familien der Kehatiter. Und die Söhne Aarons, des Priesters, aus den Leviten, erhielten vom Stamm Juda und vom Stamm der Simeoniter und vom Stamm Benjamin durch das Los dreizehn Städte;

Jos 21,5 wird geladen ... und die übrigen Söhne Kehats erhielten von den Familien des Stammes Ephraim und vom Stamm Dan und vom halben Stamm Manasse durch das Los zehn Städte.

Jos 21,6 wird geladen ... Und die Söhne Gersons erhielten von den Familien des Stammes Issaschar und vom Stamm Aser und vom Stamm Naphtali und vom halben Stamm Manasse in Basan durch das Los dreizehn Städte;

Jos 21,7 wird geladen ... die Söhne Meraris, nach ihren Familien, vom Stamm Ruben und vom Stamm Gad und vom Stamm Sebulon zwölf Städte.

Jos 21,8 wird geladen ... Und so gaben die Kinder Israel den Leviten diese Städte und ihre Bezirke durch das Los, so wie der HERR durch Mose geboten hatte.

Jos 21,9 wird geladen ... Und sie gaben vom Stamm der Kinder Juda und vom Stamm der Kinder Simeon folgende Städte, die man mit Namen nannte;

Jos 21,10 wird geladen ... und sie wurden den Söhnen Aarons, von den Familien der Kehatiter, aus den Kindern Levi, zuteil (denn für sie war das erste Los).

Jos 21,11 wird geladen ... Und sie gaben ihnen die Stadt Arbas {Hebr. Kirjat-Arba (vgl. 1. Mo 23,2; 35,27).}, des Vaters Enaks, das ist Hebron, im Gebirge Juda, und ihre Bezirke rings um sie her.

Jos 21,12 wird geladen ... Aber das Feld der Stadt und ihre Dörfer gaben sie Kaleb, dem Sohn Jephunnes, als sein Eigentum.

Jos 21,13 wird geladen ... Und sie gaben den Söhnen Aarons, des Priesters, die Zufluchtsstadt für den Totschläger, Hebron und seine Bezirke, und Libna und seine Bezirke,

Jos 21,14 wird geladen ... und Jattir und seine Bezirke, und Eschtemoa und seine Bezirke,

Jos 21,15 wird geladen ... und Holon und seine Bezirke, und Debir und seine Bezirke,

Jos 21,16 wird geladen ... und Ajin und seine Bezirke, und Jutta und seine Bezirke, und Beth-Semes und seine Bezirke: neun Städte von diesen beiden Stämmen.

Jos 21,17 wird geladen ... Und vom Stamm Benjamin: Gibeon und seine Bezirke, Geba und seine Bezirke,

Jos 21,18 wird geladen ... Anatot und seine Bezirke, und Almon und seine Bezirke: vier Städte.

Jos 21,19 wird geladen ... Alle Städte der Söhne Aarons, der Priester: dreizehn Städte und ihre Bezirke.

Jos 21,20 wird geladen ... Und was die Familien der Söhne Kehats, der Leviten, die übrigen von den Söhnen Kehats, betrifft, so waren die Städte ihres Loses vom Stamm Ephraim.

Jos 21,21 wird geladen ... Und sie gaben ihnen die Zufluchtsstadt für den Totschläger, Sichem und seine Bezirke im Gebirge Ephraim, und Geser und seine Bezirke,

Jos 21,22 wird geladen ... und Kibzaim und seine Bezirke, und Beth-Horon und seine Bezirke: vier Städte.

Jos 21,23 wird geladen ... Und vom Stamm Dan: Elteke und seine Bezirke, Gibbeton und seine Bezirke,

Jos 21,24 wird geladen ... Ajjalon und seine Bezirke, Gat-Rimmon und seine Bezirke: vier Städte.

Jos 21,25 wird geladen ... Und von der Hälfte des Stammes Manasse: Taanak und seine Bezirke, und Gat-Rimmon und seine Bezirke: zwei Städte.

Jos 21,26 wird geladen ... Alle Städte waren zehn, und ihre Bezirke für die Familien der übrigen Söhne Kehats.

Jos 21,27 wird geladen ... Und den Söhnen Gersons, aus den Familien der Leviten, gaben sie vom halben Stamm Manasse: die Zufluchtsstadt für den Totschläger, Golan in Basan und seine Bezirke und Beeschtera und seine Bezirke: zwei Städte.

Jos 21,28 wird geladen ... Und vom Stamm Issaschar: Kischjon und seine Bezirke, Daberat und seine Bezirke,

Jos 21,29 wird geladen ... Jarmut und seine Bezirke, En-Gannim und seine Bezirke: vier Städte.

Jos 21,30 wird geladen ... Und vom Stamm Aser: Mischeal und seine Bezirke, Abdon und seine Bezirke,

Jos 21,31 wird geladen ... Helkat und seine Bezirke, und Rechob und seine Bezirke: vier Städte.

Jos 21,32 wird geladen ... Und vom Stamm Naphtali: die Zufluchtsstadt für den Totschläger, Kedes in Galiläa und seine Bezirke, und Hammot-Dor und seine Bezirke, und Kartan und seine Bezirke: drei Städte.

Jos 21,33 wird geladen ... Alle Städte der Gersoniter, nach ihren Familien: dreizehn Städte und ihre Bezirke.

Jos 21,34 wird geladen ... Und den Familien der Söhne Meraris, den übrigen Leviten, gaben sie vom Stamm Sebulon: Jokneam und seine Bezirke, Karta und seine Bezirke,

Jos 21,35 wird geladen ... Dimna und seine Bezirke, Nahalal und seine Bezirke: vier Städte.

Jos 21,36 wird geladen ... Und vom Stamm Ruben: Bezer und seine Bezirke, und Jahza und seine Bezirke,

Jos 21,37 wird geladen ... Kedemot und seine Bezirke, und Mephaat und seine Bezirke: vier Städte.

Jos 21,38 wird geladen ... Und vom Stamm Gad: die Zufluchtsstadt für den Totschläger, Ramot in Gilead und seine Bezirke und Machanaim und seine Bezirke,

Jos 21,39 wird geladen ... Hesbon und seine Bezirke, Jaser und seine Bezirke, alle Städte waren vier.

Jos 21,40 wird geladen ... Alle Städte der Söhne Meraris nach ihren Familien, der übrigen von den Familien der Leviten: Ihr Los war zwölf Städte.

Jos 21,41 wird geladen ... Alle Städte der Leviten inmitten des Eigentums der Kinder Israel: achtundvierzig Städte und ihre Bezirke.

Jos 21,42 wird geladen ... Diese Städte hatten, Stadt für Stadt, ihre Bezirke rings um sich her: So war es bei allen diesen Städten.

Jos 21,43 wird geladen ... Und so gab der HERR Israel das ganze Land, das er ihren Vätern zu geben geschworen hatte; und sie nahmen es in Besitz und wohnten darin.

Jos 21,44 wird geladen ... Und der HERR verschaffte ihnen Ruhe ringsumher nach allem, was er ihren Vätern geschworen hatte; und keiner von allen ihren Feinden hielt vor ihnen stand: Alle ihre Feinde gab der HERR in ihre Hand.

Jos 21,45 wird geladen ... Kein Wort fiel dahin von all den guten Worten, die der HERR zum Haus Israel geredet hatte; alles traf ein.

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