Und der HErrH3068 redeteH1696 mit MoseH4872 auf den GefildeH6160 der MoabiterH4124 am JordanH3383 gegenüber JerichoH3405 und sprachH559:
GebieteH6680 den KindernH1121 IsraelH3478, dass sie den LevitenH3881 StädteH5159 gebenH5414 von ihren ErbgüternH272 zur WohnungH3427;
dazu die VorstädteH4054 um die StädteH5892 her sollt ihr den LevitenH3881 auch gebenH5414, dass sie in den StädtenH5892 wohnenH3427 und in den VorstädtenH4054 ihr ViehH929 und GutH7399 und allerlei TiereH2416 haben.
Die Weite aber der VorstädteH4054+H5892, die ihr den LevitenH3881 gebtH5414, soll 1000H505 EllenH520 draußenH2351 vor der StadtmauerH5892+H7023 umherH5439 haben.
So sollt ihr nun messenH4058 außenH2351 an der StadtH5892 von der EckeH6285 gegen MorgenH6924 2000H505 EllenH520 und von der EckeH6285 gegen MittagH5045 2000H505 EllenH520 und von der EckeH6285 gegen AbendH3220 2000H505 EllenH520 und von der EckeH6285 gegen MitternachtH6828 2000H505 EllenH520, dass die StadtH5892 in der MitteH8432 sei. Das sollen ihre VorstädteH4054+H5892 sein.
Und unter den StädtenH5892, die ihr den LevitenH3881 gebenH5414 werdet, sollt ihr sechsH8337 FreistädteH4733+H5892 gebenH5414, dass dahinein flieheH5127, wer einen TotschlagH7523 getan hat. ÜberH5414 dieselben sollt ihr noch 42H705+H8147 StädteH5892 gebenH5414,
dass alle StädteH5892, die ihr den LevitenH3881 gebtH5414, seien 48H705+H8083 mit ihren VorstädtenH4054.
Und sollt derselbenH5892 desto mehrH7235 gebenH5414 von denen, die vielH7227 besitzenH272 unter den KindernH1121 IsraelH3478, und desto wenigerH4591 von denen, die wenigH4592 besitzenH272; ein jeglicherH376 nachH6310 seinem ErbteilH5159, das ihm zugeteiltH5157 wird, soll StädteH5892 den LevitenH3881 gebenH5414.
Und der HErrH3068 redeteH1696 mit MoseH4872 und sprachH559:
RedeH1696 mit den KindernH1121 IsraelH3478 und sprichH559 zu ihnen: Wenn ihr überH5674 den JordanH3383 ins LandH776 KanaanH3667 kommtH5674,
sollt ihr StädteH5892 auswählenH7136, dass sie FreistädteH4733+H5892 seien, wohin flieheH5127, wer einen TotschlagH5221+H5315+H7523 unversehensH7684 tut.
Und sollen unter euch solche FreistädteH4733+H5892 sein vorH6440 dem BluträcherH1350, dass der nicht sterbenH4191 müsse, der einen TotschlagH7523 getan hat, bis dass er vorH6440 der GemeindeH5712 vorH6440 GerichtH4941 gestandenH5975 sei.
Und der StädteH5892, die ihr gebenH5414 werdet zu FreistädtenH4733+H5892, sollen sechsH8337 sein.
DreiH5892+H7969 sollt ihr gebenH5414 diesseitsH5676 des JordansH3383 und dreiH5892+H7969 im LandeH776 KanaanH3667.
Das sind die sechsH8337 FreistädteH4733+H5892, den KindernH1121 IsraelH3478 und den FremdlingenH1616 und den BeisassenH8453 unterH8432 euch, dass dahin flieheH5127, wer einen TotschlagH5221+H5315 getan hat unversehensH7684.
Wer jemand mit einem EisenH1270+H3627 schlägtH5221, dass er stirbtH4191, der ist ein TotschlägerH7523 und sollH4191 des TodesH4191 sterbenH4191.
WirftH3027 er ihn mit einem SteinH68, mit dem jemand mag getötetH4191+H5221 werden, dass er davon stirbtH4191, so ist er ein TotschlägerH7523 und sollH4191 des TodesH4191 sterbenH4191.
SchlägtH3027+H3627+H5221 er ihn aber mit einem HolzH6086, mit dem jemand mag totgeschlagenH4191 werden, dass er stirbtH4191, so ist er ein TotschlägerH7523 und sollH4191 des TodesH4191 sterbenH4191.
Der RächerH1350 des BlutsH1818 soll den TotschlägerH7523 zumH4191 Tode bringenH4191; wo erH1931 ihm begegnetH6293, soll erH1931 ihn tötenH4191.
StößtH1920 er ihn aus HassH8135 oder wirftH7993 etwas auf ihn aus ListH6660, dass er stirbtH4191,
oder schlägtH5221 ihnH7523 aus FeindschaftH342 mit seiner HandH3027, dass er stirbtH4191, so sollH4191 er des TodesH4191 sterbenH4191, der ihnH7523 geschlagenH5221 hat; denn er ist ein TotschlägerH7523. Der RächerH1350 des BlutsH1818 sollH4191 ihnH7523 zumH4191 Tode bringenH4191, wo er ihm begegnetH6293.
Wenn er ihn aber ungefährH6621 stößtH1920, ohneH3808 FeindschaftH342, oder wirftH7993 irgend etwasH3627 auf ihn unversehensH6660
oder wirftH5307 irgendeinen SteinH68 auf ihn, davon man sterbenH4191 mag, und er hat's nichtH3808 gesehenH7200, also dass er stirbtH4191, und er ist nichtH3808 sein FeindH341, hat ihm auch kein ÜblesH7451 gewolltH1245,
so soll die GemeindeH5712 richtenH8199 zwischen dem, der geschlagenH5221 hat, und dem RächerH1350 des BlutsH1818 nach diesen RechtenH4941.
Und die GemeindeH5712 soll den TotschlägerH7523 errettenH5337 von der HandH3027 des BluträchersH1350+H1818 und soll ihn wiederkommenH7725 lassen zu der FreistadtH4733+H5892, dahin er geflohenH5127 war; und er soll daselbst bleibenH3427, bis dass der HohepriesterH1419+H3548 sterbeH4194, den man mit dem heiligenH6944 ÖlH8081 gesalbtH4886 hat.
Wird aber der TotschlägerH3318+H7523 ausH3318 seiner FreistadtH4733+H5892 GrenzeH1366 gehenH3318, dahin er geflohenH5127 ist,
und der BluträcherH1350+H1818 findetH4672 ihnH7523 außerhalbH2351 der GrenzeH1366 seiner FreistadtH4733+H5892 und schlägtH7523 ihnH7523 totH7523, so soll er des BlutsH1818 nicht schuldig sein.
Denn erH7523 sollte in seiner FreistadtH4733+H5892 bleibenH3427 bis an den TodH4194 des HohenpriestersH1419+H3548, und nachH310 des HohenpriestersH1419+H3548 TodH4194 wiederH7725 zum LandeH776 seines ErbgutsH272 kommenH7725.
Das soll euch ein RechtH2708+H4941 sein bei euren NachkommenH1755, überall, wo ihr wohntH4186.
Den TotschlägerH7523 soll man tötenH7523 nach dem MundH6310 zweier ZeugenH5707. EinH259 ZeugeH5707 soll nicht aussagenH6030 über eine SeeleH5315 zum TodeH4191.
Und ihr sollt keine VersühnungH3724 nehmenH3947 für die SeeleH5315 des TotschlägersH7523; denn er ist des TodesH4191 schuldigH7563, und er sollH4191 des TodesH4191 sterbenH4191.
Und sollt keine VersühnungH3724 nehmenH3947 für den, der zur FreistadtH4733+H5892 geflohenH5127 ist, dass er wiederkommeH7725, zu wohnenH3427 im LandeH776, bis der PriesterH3548 sterbeH4194.
Und schändetH2610 das LandH776 nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldigH1818 ist, der schändetH2610 das LandH776, und das LandH776 kann vom BlutH1818 nicht versöhntH3722 werden, das darin vergossenH8210 wird, außer durch das BlutH1818 des, der es vergossenH8210 hat.
VerunreinigtH2930 das LandH776 nicht, darinH8432 ihr wohnetH3427+H7931, darinH8432 ich auch wohneH7931; denn ich bin der HErrH3068, der unterH8432 den KindernH1121 IsraelH3478 wohnt.
Querverweise zu 4. Mose 35,6 4Mo 35,6
DreiH5892+H7969 sollt ihr gebenH5414 diesseitsH5676 des JordansH3383 und dreiH5892+H7969 im LandeH776 KanaanH3667.
Da sonderteH914 MoseH4872 dreiH7969 StädteH5892 aus jenseitsH5676 des JordansH3383, gegen der SonneH8121 AufgangH4217,
dass dahin flöheH5127, werH7523 seinen NächstenH7453 totschlägtH7523 unversehensH1097+H1847 und ihm zuvorH8032+H8543 nicht FeindH8130 gewesen ist; derH411 soll in derH411 StädteH5892 eineH259 fliehenH5127, dass er lebendigH2425 bleibe:
BezerH1221 in der WüsteH4057 im ebnenH4334 LandeH776 unter den RubeniternH7206 und RamothH7216 in GileadH1568 unter den GaditernH1425 und GolanH1474 in BasanH1316 unter den ManassiternH4520.
SageH1696 den KindernH1121 IsraelH559+H3478: GebtH5414 unter euch FreistädteH4733+H5892, davon ich durchH3027 MoseH4872 euch gesagtH1696 habe,
dahin fliehenH5127 möge ein TotschlägerH7523, der eine SeeleH5315 unversehensH7684 und unwissendH1847 schlägtH5221, dass sie unter euch freiH4733 seien von dem BluträcherH1350+H1818.
Und der da fliehtH5127 zu der StädteH5892 einerH259, soll stehenH5975 draußen vorH6607 der StadtH5892 TorH8179 und vorH6607 den ÄltestenH241+H2205 der StadtH5892 seine SacheH1697 ansagenH1696; so sollen sie ihn zu sich in die StadtH5892 nehmenH622 und ihm RaumH4725 gebenH5414, dass er bei ihnen wohneH3427.
Und wenn der BluträcherH1350+H1818 ihm nachjagtH310+H7291, sollen sie den TotschlägerH7523 nicht in seine HändeH3027 übergebenH5462, weil er unwissendH1097+H1847 seinen NächstenH7453 geschlagenH5221 hat und ist ihm zuvorH8032+H8543 nicht feindH8130 gewesen.
So soll er in derH834 StadtH5892 wohnenH3427, bis dass er steheH5975 vorH6440 derH834 GemeindeH5712 vorH6440 GerichtH4941 und bis dass derH834 HohepriesterH1419+H3548 sterbeH4194, derH834 zur selben ZeitH3117 sein wird. Alsdann soll derH834 TotschlägerH7523 wiederkommenH935+H7725 in seine StadtH5892 und in sein HausH1004, zur StadtH5892, davon er geflohenH5127 ist.
Da heiligtenH6942 sie KedesH6943 in GaliläaH1551, auf dem GebirgeH2022 NaphthaliH5321, und SichemH7927 auf dem GebirgeH2022 EphraimH669 und Kirjath-ArbaH7153, das ist HebronH2275, auf dem GebirgeH2022 JudaH3063;
und jenseitsH5676 des JordansH3383, da JerichoH3405 liegt, gegen AufgangH4217, gabenH5414 sie BezerH1221 in der WüsteH4057 auf der EbeneH4334 aus dem StammH4294 RubenH7205 und RamothH7216 in GileadH1568 aus dem StammH4294 GadH1410 und GolanH1474 in BasanH1316 aus dem StammH4294 ManasseH4519.
Das waren die StädteH5892, bestimmtH4152 allen KindernH1121 IsraelH3478 und den FremdlingenH1616, die unterH8432 ihnen wohntenH1481, dass dahin flieheH5127, wer eine SeeleH5315 unversehensH7684 schlägtH5221, dass er nicht sterbeH4191 durchH3027 den BluträcherH1350+H1818, bis dass er vorH6440 der GemeindeH5712 gestandenH5975 sei.
Da gabenH5414 die KinderH1121 IsraelH3478 den LevitenH3881 von ihren ErbteilenH5159 nach dem BefehlH6310 des HErrnH3068 diese StädteH5892 und ihre VorstädteH4054.
Also gabenH5414 sie den KindernH1121 AaronsH175, des PriestersH3548, die FreistadtH4733+H5892 der TotschlägerH7523, HebronH2275, und seine VorstädteH4054, LibnaH3841 und sein VorstädteH4054,
sie gabenH5414 ihnen die FreistadtH4733+H5892 der TotschlägerH7523, SichemH7927 und seine VorstädteH4054 auf dem GebirgeH2022 EphraimH669, GeserH1507 und seine VorstädteH4054,
Den KindernH1121 aber GersonH1648 aus den GeschlechternH4940 der LevitenH3881 wurden gegeben von dem halbenH2677 StammH4294 ManasseH4519 zweiH8147 StädteH5892: die FreistadtH4733+H5892 für die TotschlägerH7523, GolanH1474 in BasanH1316, und sein VorstädteH4054, BeesthraH1203 und seine VorstädteH4054.
Von dem StammH4294 NaphthaliH5321 dreiH7969 StädteH5892: die FreistadtH4733+H5892 für die TotschlägerH7523, KedesH6943 in GaliläaH1551, und seine VorstädteH4054, Hammoth-DorH2576 und seine VorstädteH4054, KarthanH7178 und seine VorstädteH4054 –
Von dem Stamm RubenH7205 vierH702 StädteH5892: BezerH1221 und seine Vorstädte, JahzaH3096 und seine Vorstädte,
Von dem StammH4294 GadH1410 vierH702 StädteH5892: die FreistadtH4733+H5892 für die TotschlägerH7523, RamothH7433 in GileadH1568, und seine VorstädteH4054,
Bei GottH430 ist mein HeilH3468, meine EhreH3519, der FelsH6697 meiner StärkeH5797; meine ZuversichtH4268 ist auf GottH430.
HoffetH982 auf ihn allezeitH6256, liebe LeuteH5971, schüttetH8210 euer HerzH3824 vorH6440 ihm aus; GottH430 ist unsere ZuversichtH4268. (SelaH5542.)
SchaueH5027 zur RechtenH3225 und sieheH7200! da will mich niemand kennenH5234. Ich kannH6 nichtH6 entfliehenH4498; niemand nimmtH1875 sich meiner SeeleH5315 anH1875.
HErrH3068, zu dir schreieH2199 ich und sageH559: Du bist meine ZuversichtH4268, mein TeilH2506 im LandeH776 der LebendigenH2416.
und wird eine HütteH5521 sein zum SchattenH6738 des TagesH3119 vor der HitzeH2721 und eine ZufluchtH4268 und VerbergungH4563 vor dem WetterH2230 und RegenH4306.