Unrevidierte Elberfelder 1905 mit Strongs
Versliste
Und JehovaH3068 redeteH1696 zu MoseH4872 und sprachH559 :
GebieteH6680 den KindernH1121 IsraelH3478 und sprichH559 zu ihnen: Wenn ihrH935 in das LandH776 KanaanH3667 kommet, so istH5307 dies das LandH776 , welches euch als ErbteilH5159 zufallen soll: das LandH776 KanaanH3667 nach seinen GrenzenH1367 .
UndH1366 die Südseite soll euchH3027 sein von der WüsteH4057 ZinH6790 an, EdomH123 entlang, undH6924 die Südgrenze soll euch sein vom EndeH7097 des SalzmeeresH4417 gegenH6285 Osten.
Und die GrenzeH1366 soll sichH5437 euch südlich vonH3318 der Anhöhe AkrabbimH4610 wenden und nach ZinH6790 hinübergehen, und ihr AusgangH8444 sei südlich von Kades-BarneaH6947 ; und sie laufe nach Hazar-Addar hinH5674 , und geheH5674 hinüber nach AzmonH6111 ;
undH5158 die GrenzeH1366 wende sichH5437 von AzmonH6111 nach dem Bache ÄgyptensH4714 , und ihr AusgangH8444 sei nach dem MeereH3220 hin. -
UndH1366 die Westgrenze: sie sei euch das großeH1419 MeerH3220 undH1366 das Angrenzende; das soll euch die Westgrenze sein. -
UndH6828 dies soll euch die Nordgrenze sein: vom großenH1419 MeereH3220 aus sollt ihr euch den BergH2022 HorH2023 abmarken;
vom BergeH2022 HorH2023 sollt ihr abmarken bis man nach HamathH2574 kommtH935 , und der AusgangH8444 der GrenzeH1366 sei nach ZedadH6657 hin;
undH8444 die GrenzeH1366 laufe nach SiphronH2202 hin, undH6828 ihr AusgangH3318 sei bei Hazar-EnanH2704 . Das soll euch die Nordgrenze sein. -
UndH6924 zur Ostgrenze sollt ihr euch abmarken von Hazar-EnanH2704 nach Schepham.
UndH6924 die GrenzeH1366 gehe hinabH3381 von Schepham nach RiblaH7247 , östlich von Ajin; und die GrenzeH1366 gehe hinabH3381 und stoße an die SeiteH3802 des Sees KinnerethH3672 gegenH6924 Osten;
undH5439 die GrenzeH1367 gehe an den JordanH3383 hinabH3381 , und ihr AusgangH8444 sei am Salzmeere. Das soll euer LandH776 sein nach seinen GrenzenH1366 ringsum.
Und MoseH4872 gebotH6680 den KindernH1121 IsraelH3478 und sprachH559 : Das ist das LandH776 , welches ihr durchs LosH1486 als Erbteil empfangen solltH5157 , das JehovaH3068 den neunH8672 StämmenH4294 und dem halbenH2677 StammeH4294 zu gebenH5414 geboten hatH6680 .
Denn der StammH4294 der KinderH1121 der RubeniterH7206 nachH1004 ihren VaterhäusernH1 , und der StammH4294 der KinderH1121 der GaditerH1425 nachH1004 ihren VaterhäusernH1 , und die HälfteH2677 des StammesH4294 ManasseH4519 , die haben ihr ErbteilH5159 empfangenH3947 .
Die zweiH8147 StämmeH4294 und der halbeH2677 StammH4294 haben ihr ErbteilH5159 empfangenH3947 diesseit des JordanH3383 von JerichoH3405 , gegenH5676 Osten, gegenH6924 Sonnenaufgang.
Und JehovaH3068 redeteH1696 zu MoseH4872 und sprachH559 :
Dies sind die NamenH8034 der MännerH582 , welche euch das LandH776 als Erbe austeilen sollenH5157 : EleasarH499 , der PriesterH3548 , und JosuaH3091 , der SohnH1121 NunsH5126 .
Und je einenH259 FürstenH5387 vom StammeH4294 solltH5157 ihr nehmenH3947 , um das LandH776 als Erbe auszuteilenH5157 .
Und dies sind die NamenH8034 der MännerH582 : für den StammH4294 JudaH3063 : KalebH3612 , der SohnH1121 JephunnesH3312 ;
und für den StammH4294 der KinderH1121 SimeonH8095 : SamuelH8050 , der SohnH1121 AmmihudsH5989 ;
für den StammH4294 BenjaminH1144 : ElidadH449 , der SohnH1121 Kislons;
und für den StammH4294 der KinderH1121 DanH1835 ein FürstH5387 : BukkiH1231 , der SohnH1121 JoglisH3020 ;
für die SöhneH1121 JosephsH3130 : für den StammH4294 der KinderH1121 ManasseH4519 ein FürstH5387 : HannielH2592 , der SohnH1121 EphodsH641 ,
und für den StammH4294 der KinderH1121 EphraimH669 ein FürstH5387 : KemuelH7055 , der SohnH1121 Schiphtans;
und für den StammH4294 der KinderH1121 SebulonH2074 ein FürstH5387 : ElizaphanH469 , der SohnH1121 Parnaks;
und für den StammH4294 der KinderH1121 Issaschar ein FürstH5387 : PaltielH6409 , der SohnH1121 AssansH5821 ;
und für den StammH4294 der KinderH1121 Aser ein FürstH5387 : Achihud, der SohnH1121 Schelomis;
und für den StammH4294 der KinderH1121 Naphtali ein FürstH5387 : PedahelH6300 , der SohnH1121 AmmihudsH5989 .
Diese sind es, welchen JehovaH3068 gebotH6680 , den KindernH1121 IsraelH3478 ihr Erbe im LandeH776 KanaanH3667 auszuteilenH5157 .
Und JehovaH3068 redeteH1696 zu MoseH4872 in den Ebenen MoabsH4124 , am JordanH3383 von JerichoH3405 , und sprachH559 :
Gebiete den KindernH1121 IsraelH3478 , daß sieH6680 von ihrem Erbbesitztum den LevitenH3881 StädteH5892 zum Wohnen gebenH5414 ; und zu den StädtenH5892 sollt ihrH3427 einen Bezirk rings um dieselben herH5439 den LevitenH3881 gebenH5414 .
Und die StädteH5892 seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihrH3427 ViehH929 und für ihre HabeH7399 und für alle ihre TiereH2416 .
Und die Bezirke der StädteH5892 , welche ihr den LevitenH3881 gebenH5414 sollt, sollen vonH5439 der StadtmauerH7023 nach außenH2351 hin tausendH505 EllenH520 betragen ringsum;
undH6924 ihr sollt außerhalbH2351 der StadtH5892 auf der Ostseite zweitausendH505 EllenH520 abmessen, undH6828 auf der Südseite zweitausendH505 EllenH520 , und auf der Westseite zweitausendH505 EllenH520 und auf der Nordseite zweitausendH505 EllenH520 , daß die StadtH5892 inH8432 der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer StädteH5892 sein.
Und die StädteH5892 , die ihr den LevitenH3881 gebenH5414 sollt: sechsH8337 Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen gebenH5414 sollt, damit dahin flieheH5127 , wer einen Totschlag begangen hatH7523 ; und zu diesen hinzu sollt ihr zweiundvierzigH8147+H705 StädteH5892 gebenH5414 .
Alle die StädteH5892 , die ihr den LevitenH3881 gebenH5414 sollt, sie und ihre Bezirke, sollen achtundvierzigH8083 StädteH5892 sein.
UndH376 was die StädteH5892 betrifft, die ihr von dem EigentumH272 der KinderH1121 IsraelH3478 gebenH5414 sollt-von dem Stamme, der vielH7227 hat, sollt ihr vielH7235 nehmen, und von dem, der wenigH4592 hat, sollt ihr wenigH4591 nehmen; jeder Stamm soll nachH6310 Verhältnis seines ErbteilsH5159 , das er erbenH5157 wird, von seinen StädtenH5892 den LevitenH3881 gebenH5414 .
Und JehovaH3068 redeteH1696 zu MoseH4872 und sprachH559 :
RedeH1696 zu den KindernH1121 IsraelH3478 und sprichH559 zu ihnen: Wenn ihr überH5674 den JordanH3383 in das LandH776 KanaanH3667 ziehet,
so solltH7136 ihr euch StädteH5892 bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin flieheH5127 ein Totschläger, der einen Menschen aus VersehenH7684 erschlagenH5221 hatH7523 .
Und die StädteH5892 sollen euch zur Zuflucht sein vorH6440 dem Rächer, daß der TotschlägerH7523 nicht sterbeH4191 , bis er vor der GemeindeH5712 gestandenH5975 hatH1350 zum GerichtH4941 .
Und die StädteH5892 , die ihr gebenH5414 sollt, sollen sechsH8337 Zufluchtstädte für euch sein.
DreiH7969 StädteH5892 sollt ihr gebenH5414 diesseitH5676 des JordanH3383 , und dreiH7969 StädteH5892 sollt ihr gebenH5414 im LandeH776 KanaanH3667 ; Zufluchtstädte sollen sie sein.
Den KindernH1121 IsraelH3478 und dem FremdlingH1616 und dem BeisassenH8453 inH8432 ihrer Mitte sollen diese sechsH8337 StädteH5892 zur Zuflucht sein, daß dahin flieheH5127 ein jeder, der einen Menschen aus VersehenH7684 erschlagen hatH5221 .
Wenn erH5221 ihnH7523 aber mit einem eisernenH1270 WerkzeugH3627 geschlagen hatH7523 , daß er gestorbenH4191 ist, so ist er ein Mörder; der Mörder sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden.
Und wenn erH5221 ihnH7523 mit einem SteinH68 , den er in der HandH3027 führte, wodurch man sterbenH4191 kann, geschlagen hatH7523 , daß er gestorbenH4191 ist, so ist er ein Mörder; der Mörder sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden.
Oder wenn erH5221 ihnH7523 mit einem hölzernenH6086 WerkzeugH3627 , das er in der HandH3027 führte, wodurch man sterbenH4191 kann, geschlagen hatH7523 , daß er gestorbenH4191 ist, so ist er ein Mörder; der Mörder sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden.
Der BluträcherH1350 , der sollH4191 den Mörder tötenH7523 ; wenn erH1931 ihnH6293 antrifft, sollH4191 er ihn töten.
Und wenn erH1920 ihn aus HaßH8135 gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfenH7993 hat, daß er gestorbenH4191 ist,
oder ihnH7523 aus FeindschaftH342 mit seiner HandH3027 geschlagen hatH7523 , daß erH5221 gestorbenH4191 ist, so sollH4191 der Schläger gewißlich getötet werdenH1350 ; erH5221 ist ein Mörder; der Bluträcher sollH4191 den Mörder tötenH4191 , wenn er ihnH6293 antrifft.
Wenn erH1920 aber von ungefährH6621 , nichtH3808 aus FeindschaftH342 , ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein WerkzeugH3627 auf ihn geworfenH7993 hat,
oder, ohne es zu sehenH7200 , irgend einen SteinH68 , wodurch man sterbenH4191 kann, auf ihn hat fallenH5307 lassen, daß er gestorben ist, er warH4191 ihm aber nichtH3808 feindH341 und suchteH1245 seinen Schaden nicht:
so soll die GemeindeH5712 zwischen dem Schläger und dem BluträcherH1350 nach diesen RechtenH4941 richtenH8199 ;
und die GemeindeH5712 soll den Totschläger aus der HandH3027 des BluträchersH1350 errettenH5337 , und die GemeindeH5712 soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohenH5127 istH7725 ; und er soll darin bleibenH3427 bis zum TodeH4194 des HohenpriestersH1419 , den man mit dem heiligenH6944 Öle gesalbtH4886 hatH7523 .
Wenn aber der TotschlägerH7523 über die GrenzeH1366 seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen istH5127 , irgend hinausgeht,
und der BluträcherH1350 findetH4672 ihnH7523 außerhalbH2351 der GrenzeH1366 seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den TotschlägerH7523 , so hatH1350 er keine BlutschuldH1818 .
Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleibenH3427 bis zum TodeH4194 des HohenpriestersH1419 ; und nachH310 dem TodeH4194 des HohenpriestersH1419 darf der TotschlägerH7523 in das LandH776 seines Eigentums zurückkehren. -
UndH2708 dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren GeschlechternH1755 in allen euren Wohnsitzen.
Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von ZeugenH5707 sollH4191 man den MörderH7523 tötenH7523 ; aber einH259 einzelner ZeugeH5707 kann nicht wider einen Menschen aussagenH6030 , daß erH5221 sterbe.
Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die SeeleH5315 eines Mörders, der schuldigH7563 istH3947 zu sterbenH4191 , sondern er sollH4191 gewißlich getötetH4191 werdenH7523 .
Auch sollt ihrH3427 keine Sühne annehmenH3947 für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem TodeH4194 des PriestersH3548 zurückkehre, umH7725 im LandeH776 zu wohnen.
Und ihr sollt das LandH776 nichtH2610 entweihen, in welchem ihr seid; denn das BlutH1818 , das entweiht das LandH776 ; und für das LandH776 kann keine SühnungH3722 getan werden wegen des BlutesH1818 , das darin vergossenH8210 worden, außer durch das BlutH1818 dessen, der es vergossen hatH8210 .
Und du sollst nicht das LandH776 verunreinigenH2930 , inH8432 welchem ihr wohnet, inH8432 dessen Mitte ich wohneH3427 ; denn ich, JehovaH3068 , wohneH7931 inmitten der KinderH1121 IsraelH3478 .
Und JehovaH3068 redeteH1696 zu MoseH4872 in den Ebenen MoabsH4124 , am JordanH3383 von JerichoH3405 , und sprachH559 :
Gebiete den KindernH1121 IsraelH3478 , daß sieH6680 von ihrem Erbbesitztum den LevitenH3881 StädteH5892 zum Wohnen gebenH5414 ; und zu den StädtenH5892 sollt ihrH3427 einen Bezirk rings um dieselben herH5439 den LevitenH3881 gebenH5414 .
Und die StädteH5892 seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihrH3427 ViehH929 und für ihre HabeH7399 und für alle ihre TiereH2416 .
Und die Bezirke der StädteH5892 , welche ihr den LevitenH3881 gebenH5414 sollt, sollen vonH5439 der StadtmauerH7023 nach außenH2351 hin tausendH505 EllenH520 betragen ringsum;
undH6924 ihr sollt außerhalbH2351 der StadtH5892 auf der Ostseite zweitausendH505 EllenH520 abmessen, undH6828 auf der Südseite zweitausendH505 EllenH520 , und auf der Westseite zweitausendH505 EllenH520 und auf der Nordseite zweitausendH505 EllenH520 , daß die StadtH5892 inH8432 der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer StädteH5892 sein.
Und die StädteH5892 , die ihr den LevitenH3881 gebenH5414 sollt: sechsH8337 Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen gebenH5414 sollt, damit dahin flieheH5127 , wer einen Totschlag begangen hatH7523 ; und zu diesen hinzu sollt ihr zweiundvierzigH8147+H705 StädteH5892 gebenH5414 .
Alle die StädteH5892 , die ihr den LevitenH3881 gebenH5414 sollt, sie und ihre Bezirke, sollen achtundvierzigH8083 StädteH5892 sein.
UndH376 was die StädteH5892 betrifft, die ihr von dem EigentumH272 der KinderH1121 IsraelH3478 gebenH5414 sollt-von dem Stamme, der vielH7227 hat, sollt ihr vielH7235 nehmen, und von dem, der wenigH4592 hat, sollt ihr wenigH4591 nehmen; jeder Stamm soll nachH6310 Verhältnis seines ErbteilsH5159 , das er erbenH5157 wird, von seinen StädtenH5892 den LevitenH3881 gebenH5414 .
Und JehovaH3068 redeteH1696 zu MoseH4872 und sprachH559 :
RedeH1696 zu den KindernH1121 IsraelH3478 und sprichH559 zu ihnen: Wenn ihr überH5674 den JordanH3383 in das LandH776 KanaanH3667 ziehet,
so solltH7136 ihr euch StädteH5892 bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin flieheH5127 ein Totschläger, der einen Menschen aus VersehenH7684 erschlagenH5221 hatH7523 .
Und die StädteH5892 sollen euch zur Zuflucht sein vorH6440 dem Rächer, daß der TotschlägerH7523 nicht sterbeH4191 , bis er vor der GemeindeH5712 gestandenH5975 hatH1350 zum GerichtH4941 .
Und die StädteH5892 , die ihr gebenH5414 sollt, sollen sechsH8337 Zufluchtstädte für euch sein.
DreiH7969 StädteH5892 sollt ihr gebenH5414 diesseitH5676 des JordanH3383 , und dreiH7969 StädteH5892 sollt ihr gebenH5414 im LandeH776 KanaanH3667 ; Zufluchtstädte sollen sie sein.
Den KindernH1121 IsraelH3478 und dem FremdlingH1616 und dem BeisassenH8453 inH8432 ihrer Mitte sollen diese sechsH8337 StädteH5892 zur Zuflucht sein, daß dahin flieheH5127 ein jeder, der einen Menschen aus VersehenH7684 erschlagen hatH5221 .
Wenn erH5221 ihnH7523 aber mit einem eisernenH1270 WerkzeugH3627 geschlagen hatH7523 , daß er gestorbenH4191 ist, so ist er ein Mörder; der Mörder sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden.
Und wenn erH5221 ihnH7523 mit einem SteinH68 , den er in der HandH3027 führte, wodurch man sterbenH4191 kann, geschlagen hatH7523 , daß er gestorbenH4191 ist, so ist er ein Mörder; der Mörder sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden.
Oder wenn erH5221 ihnH7523 mit einem hölzernenH6086 WerkzeugH3627 , das er in der HandH3027 führte, wodurch man sterbenH4191 kann, geschlagen hatH7523 , daß er gestorbenH4191 ist, so ist er ein Mörder; der Mörder sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden.
Der BluträcherH1350 , der sollH4191 den Mörder tötenH7523 ; wenn erH1931 ihnH6293 antrifft, sollH4191 er ihn töten.
Und wenn erH1920 ihn aus HaßH8135 gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfenH7993 hat, daß er gestorbenH4191 ist,
oder ihnH7523 aus FeindschaftH342 mit seiner HandH3027 geschlagen hatH7523 , daß erH5221 gestorbenH4191 ist, so sollH4191 der Schläger gewißlich getötet werdenH1350 ; erH5221 ist ein Mörder; der Bluträcher sollH4191 den Mörder tötenH4191 , wenn er ihnH6293 antrifft.
Wenn erH1920 aber von ungefährH6621 , nichtH3808 aus FeindschaftH342 , ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein WerkzeugH3627 auf ihn geworfenH7993 hat,
oder, ohne es zu sehenH7200 , irgend einen SteinH68 , wodurch man sterbenH4191 kann, auf ihn hat fallenH5307 lassen, daß er gestorben ist, er warH4191 ihm aber nichtH3808 feindH341 und suchteH1245 seinen Schaden nicht:
so soll die GemeindeH5712 zwischen dem Schläger und dem BluträcherH1350 nach diesen RechtenH4941 richtenH8199 ;
und die GemeindeH5712 soll den Totschläger aus der HandH3027 des BluträchersH1350 errettenH5337 , und die GemeindeH5712 soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohenH5127 istH7725 ; und er soll darin bleibenH3427 bis zum TodeH4194 des HohenpriestersH1419 , den man mit dem heiligenH6944 Öle gesalbtH4886 hatH7523 .
Wenn aber der TotschlägerH7523 über die GrenzeH1366 seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen istH5127 , irgend hinausgeht,
und der BluträcherH1350 findetH4672 ihnH7523 außerhalbH2351 der GrenzeH1366 seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den TotschlägerH7523 , so hatH1350 er keine BlutschuldH1818 .
Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleibenH3427 bis zum TodeH4194 des HohenpriestersH1419 ; und nachH310 dem TodeH4194 des HohenpriestersH1419 darf der TotschlägerH7523 in das LandH776 seines Eigentums zurückkehren. -
UndH2708 dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren GeschlechternH1755 in allen euren Wohnsitzen.
Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von ZeugenH5707 sollH4191 man den MörderH7523 tötenH7523 ; aber einH259 einzelner ZeugeH5707 kann nicht wider einen Menschen aussagenH6030 , daß erH5221 sterbe.
Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die SeeleH5315 eines Mörders, der schuldigH7563 istH3947 zu sterbenH4191 , sondern er sollH4191 gewißlich getötetH4191 werdenH7523 .
Auch sollt ihrH3427 keine Sühne annehmenH3947 für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem TodeH4194 des PriestersH3548 zurückkehre, umH7725 im LandeH776 zu wohnen.
Und ihr sollt das LandH776 nichtH2610 entweihen, in welchem ihr seid; denn das BlutH1818 , das entweiht das LandH776 ; und für das LandH776 kann keine SühnungH3722 getan werden wegen des BlutesH1818 , das darin vergossenH8210 worden, außer durch das BlutH1818 dessen, der es vergossen hatH8210 .
Und du sollst nicht das LandH776 verunreinigenH2930 , inH8432 welchem ihr wohnet, inH8432 dessen Mitte ich wohneH3427 ; denn ich, JehovaH3068 , wohneH7931 inmitten der KinderH1121 IsraelH3478 .
JesusG2424 aberG1161 sprachG3004 : VaterG3962 , vergibG863 ihnenG846 , dennG1063 sie wissenG1492 nichtG3756 , wasG5101 sie tunG4160 ! Sie aberG1161 verteiltenG1266 seineG846 KleiderG2440 und warfenG906 das LosG2819 darüber.
UndG2532 jetztG3568 , BrüderG80 , ich weißG1492 , daßG3754 ihr inG2596 UnwissenheitG52 gehandeltG4238 habt, gleichwieG5618 auchG2532 eureG5216 OberstenG758 .
DaherG3606 vermagG1410 er auchG2532 völligG1519+G3838 zu errettenG4982 , die durchG1223 ihnG846 GottG2316 nahenG4334 , indem er immerdarG3842 lebtG2198 , umG1519 sichG1793 fürG5228 sieG846 zu verwendenG1793 .
dieser aberG1161 , weilG1223 erG846 inG1519 EwigkeitG165 bleibtG3306 , hatG2192 ein unveränderlichesG531 PriestertumG2420 .