Luther 1912 mit Strongs
Versliste
Und der HErrH3068 redeteH1696 mit MoseH4872 und sprachH559:
GebieteH6680 den KindernH1121 IsraelH3478 und sprichH559 zu ihnen: Wenn ihr ins LandH776 KanaanH3667 kommtH935, so soll dies das LandH776 sein, das euch zum ErbteilH5159 fälltH5307, das LandH776 KanaanH3667 nach seinen GrenzenH1367.
Die EckeH6285 gegen MittagH5045 soll anfangen an der WüsteH4057 ZinH6790 beiH3027 EdomH123, dass eure GrenzeH1366 gegen MittagH5045 sei vom EndeH7097 des SalzmeeresH3220+H4417, das gegen MorgenH6924 liegt,
und das die GrenzeH1366 sich lenkeH5437 mittagwärtsH5045 von der SteigeH4608 AkrabbimH4610 und geheH5674 durch ZinH6790, und ihr AusgangH8444 sei mittagwärtsH5045 von Kades-BarneaH6947 und gelangeH3318 zum Dorf AdarH2692 und geheH5674 durch AzmonH6111
und lenkeH1366+H5437 sich von AzmonH6111 an den BachH5158 ÄgyptensH4714, und ihr EndeH8444 sei an dem MeerH3220.
Aber die GrenzeH1366 gegen AbendH3220 soll diese sein, nämlich das großeH1419 MeerH3220. Das sei eure GrenzeH1366 gegen AbendH3220.
Die GrenzeH1366 gegen MitternachtH6828 soll diese sein: ihr sollt messenH8376 von dem großenH1419 MeerH3220 bis an den BergH2022 HorH2023,
und von dem BergeH2022 HorH2023 messenH8376, bis man kommtH935 gen HamathH2574, dass der AusgangH8444 der GrenzeH1366 sei gen ZedadH6657
und die GrenzeH1366 ausgeheH3318 gen SiphronH2202 und ihr EndeH8444 sei am Dorf EnanH2704. Das sei eure GrenzeH1366 gegen MitternachtH6828.
Und sollt euch messenH184 die GrenzeH1366 gegen MorgenH6924 vom Dorf EnanH2704 gen SephamH8221,
und die GrenzeH1366 geheH3381 herabH3381 von SephamH8221 gen RiblaH7247 morgenwärtsH6924 von AinH5871; darnach geheH3381 sieH1366 herabH3381 und lenkeH4229 sich an die SeiteH3802 des MeersH3220 KinneretH3672 gegen MorgenH6924
und komme herabH1366+H3381 an den JordanH3383, dass ihr EndeH8444 sei das SalzmeerH3220+H4417. Das sei euer LandH776 mit seiner GrenzeH1367 umherH5439.
Und MoseH4872 gebotH6680 den KindernH1121 IsraelH3478 und sprachH559: Das ist das LandH776, das ihr durchs LosH1486 unter euch teilenH5157 sollt, das der HErrH3068 gebotenH6680 hat den neunH8672 StämmenH4294 und dem halbenH2677 StammH4294 zu gebenH5414.
Denn der StammH4294 der KinderH1121 RubenH7206 nach ihren VaterhäusernH1+H1004 und der StammH4294 der KinderH1121 GadH1425 nach ihren VaterhäusernH1+H1004 und der halbeH2677 StammH4294 ManasseH4519 haben ihr TeilH5159 genommenH3947.
Also habenH3947 die zweiH8147 StämmeH4294 und der halbeH2677 StammH4294 ihr ErbteilH5159 dahinH3947, diesseitsH5676 des JordansH3383 gegenüber JerichoH3405 gegen MorgenH4217+H6924.
Und der HErrH3068 redeteH1696 mit MoseH4872 und sprachH559:
Das sind die NamenH8034 der MännerH582, die das LandH776 unter euch teilenH5157 sollen: der PriesterH3548 EleasarH499 und JosuaH3091, der SohnH1121 NunsH5126.
Dazu sollt ihr nehmenH3947 von einem jeglichen StammH4294 einenH259 FürstenH5387, das LandH776 auszuteilenH5157.
Und das sind der MännerH582 NamenH8034: KalebH3612, der SohnH1121 JephunnesH3312, des StammesH4294 JudaH3063;
SamuelH8050, der SohnH1121 AmmihudsH5989, des StammesH4294 SimeonH1121+H8095;
ElidadH449, der SohnH1121 ChislonsH3692, des StammesH4294 BenjaminH1144;
BukkiH1231, der SohnH1121 JoglisH3020, FürstH5387 des StammesH4294 der KinderH1121 DanH1835;
HannielH2592, der SohnH1121 EphodsH641, FürstH5387 des StammesH4294 der KinderH1121 ManasseH4519, von den KindernH1121 JosephH3130;
KemuelH7055, der SohnH1121 SiphtansH8204, FürstH5387 des StammesH4294 der KinderH1121 EphraimH669;
ElizaphanH469, der SohnH1121 ParnachsH6535, FürstH5387 des StammesH4294 der KinderH1121 SebulonH2074;
PaltielH6409, der SohnH1121 AssansH5821, FürstH5387 des StammesH4294 der KinderH1121 IsascharH3485;
AhihudH282, der SohnH1121 SelomisH8015, FürstH5387 des StammesH4294 der KinderH1121 AsserH836;
PedahelH6300, der SohnH1121 AmmihudsH5989, FürstH5387 des StammesH4294 der KinderH1121 NaphthaliH5321.
Dies sind die, denen der HErrH3068 gebotH6680, dass sie den KindernH1121 IsraelH3478 Erbe austeiltenH5157 im LandeH776 KanaanH3667.
Und der HErrH3068 redeteH1696 mit MoseH4872 auf den GefildeH6160 der MoabiterH4124 am JordanH3383 gegenüber JerichoH3405 und sprachH559:
GebieteH6680 den KindernH1121 IsraelH3478, dass sie den LevitenH3881 StädteH5159 gebenH5414 von ihren ErbgüternH272 zur WohnungH3427;
dazu die VorstädteH4054 um die StädteH5892 her sollt ihr den LevitenH3881 auch gebenH5414, dass sie in den StädtenH5892 wohnenH3427 und in den VorstädtenH4054 ihr ViehH929 und GutH7399 und allerlei TiereH2416 haben.
Die Weite aber der VorstädteH4054+H5892, die ihr den LevitenH3881 gebtH5414, soll 1000H505 EllenH520 draußenH2351 vor der StadtmauerH5892+H7023 umherH5439 haben.
So sollt ihr nun messenH4058 außenH2351 an der StadtH5892 von der EckeH6285 gegen MorgenH6924 2000H505 EllenH520 und von der EckeH6285 gegen MittagH5045 2000H505 EllenH520 und von der EckeH6285 gegen AbendH3220 2000H505 EllenH520 und von der EckeH6285 gegen MitternachtH6828 2000H505 EllenH520, dass die StadtH5892 in der MitteH8432 sei. Das sollen ihre VorstädteH4054+H5892 sein.
Und unter den StädtenH5892, die ihr den LevitenH3881 gebenH5414 werdet, sollt ihr sechsH8337 FreistädteH4733+H5892 gebenH5414, dass dahinein flieheH5127, wer einen TotschlagH7523 getan hat. ÜberH5414 dieselben sollt ihr noch 42H705+H8147 StädteH5892 gebenH5414,
dass alle StädteH5892, die ihr den LevitenH3881 gebtH5414, seien 48H705+H8083 mit ihren VorstädtenH4054.
Und sollt derselbenH5892 desto mehrH7235 gebenH5414 von denen, die vielH7227 besitzenH272 unter den KindernH1121 IsraelH3478, und desto wenigerH4591 von denen, die wenigH4592 besitzenH272; ein jeglicherH376 nachH6310 seinem ErbteilH5159, das ihm zugeteiltH5157 wird, soll StädteH5892 den LevitenH3881 gebenH5414.
Und der HErrH3068 redeteH1696 mit MoseH4872 und sprachH559:
RedeH1696 mit den KindernH1121 IsraelH3478 und sprichH559 zu ihnen: Wenn ihr überH5674 den JordanH3383 ins LandH776 KanaanH3667 kommtH5674,
sollt ihr StädteH5892 auswählenH7136, dass sie FreistädteH4733+H5892 seien, wohin flieheH5127, wer einen TotschlagH5221+H5315+H7523 unversehensH7684 tut.
Und sollen unter euch solche FreistädteH4733+H5892 sein vorH6440 dem BluträcherH1350, dass der nicht sterbenH4191 müsse, der einen TotschlagH7523 getan hat, bis dass er vorH6440 der GemeindeH5712 vorH6440 GerichtH4941 gestandenH5975 sei.
Und der StädteH5892, die ihr gebenH5414 werdet zu FreistädtenH4733+H5892, sollen sechsH8337 sein.
DreiH5892+H7969 sollt ihr gebenH5414 diesseitsH5676 des JordansH3383 und dreiH5892+H7969 im LandeH776 KanaanH3667.
Das sind die sechsH8337 FreistädteH4733+H5892, den KindernH1121 IsraelH3478 und den FremdlingenH1616 und den BeisassenH8453 unterH8432 euch, dass dahin flieheH5127, wer einen TotschlagH5221+H5315 getan hat unversehensH7684.
Wer jemand mit einem EisenH1270+H3627 schlägtH5221, dass er stirbtH4191, der ist ein TotschlägerH7523 und sollH4191 des TodesH4191 sterbenH4191.
WirftH3027 er ihn mit einem SteinH68, mit dem jemand mag getötetH4191+H5221 werden, dass er davon stirbtH4191, so ist er ein TotschlägerH7523 und sollH4191 des TodesH4191 sterbenH4191.
SchlägtH3027+H3627+H5221 er ihn aber mit einem HolzH6086, mit dem jemand mag totgeschlagenH4191 werden, dass er stirbtH4191, so ist er ein TotschlägerH7523 und sollH4191 des TodesH4191 sterbenH4191.
Der RächerH1350 des BlutsH1818 soll den TotschlägerH7523 zumH4191 Tode bringenH4191; wo erH1931 ihm begegnetH6293, soll erH1931 ihn tötenH4191.
StößtH1920 er ihn aus HassH8135 oder wirftH7993 etwas auf ihn aus ListH6660, dass er stirbtH4191,
oder schlägtH5221 ihnH7523 aus FeindschaftH342 mit seiner HandH3027, dass er stirbtH4191, so sollH4191 er des TodesH4191 sterbenH4191, der ihnH7523 geschlagenH5221 hat; denn er ist ein TotschlägerH7523. Der RächerH1350 des BlutsH1818 sollH4191 ihnH7523 zumH4191 Tode bringenH4191, wo er ihm begegnetH6293.
Wenn er ihn aber ungefährH6621 stößtH1920, ohneH3808 FeindschaftH342, oder wirftH7993 irgend etwasH3627 auf ihn unversehensH6660
oder wirftH5307 irgendeinen SteinH68 auf ihn, davon man sterbenH4191 mag, und er hat's nichtH3808 gesehenH7200, also dass er stirbtH4191, und er ist nichtH3808 sein FeindH341, hat ihm auch kein ÜblesH7451 gewolltH1245,
so soll die GemeindeH5712 richtenH8199 zwischen dem, der geschlagenH5221 hat, und dem RächerH1350 des BlutsH1818 nach diesen RechtenH4941.
Und die GemeindeH5712 soll den TotschlägerH7523 errettenH5337 von der HandH3027 des BluträchersH1350+H1818 und soll ihn wiederkommenH7725 lassen zu der FreistadtH4733+H5892, dahin er geflohenH5127 war; und er soll daselbst bleibenH3427, bis dass der HohepriesterH1419+H3548 sterbeH4194, den man mit dem heiligenH6944 ÖlH8081 gesalbtH4886 hat.
Wird aber der TotschlägerH3318+H7523 ausH3318 seiner FreistadtH4733+H5892 GrenzeH1366 gehenH3318, dahin er geflohenH5127 ist,
und der BluträcherH1350+H1818 findetH4672 ihnH7523 außerhalbH2351 der GrenzeH1366 seiner FreistadtH4733+H5892 und schlägtH7523 ihnH7523 totH7523, so soll er des BlutsH1818 nicht schuldig sein.
Denn erH7523 sollte in seiner FreistadtH4733+H5892 bleibenH3427 bis an den TodH4194 des HohenpriestersH1419+H3548, und nachH310 des HohenpriestersH1419+H3548 TodH4194 wiederH7725 zum LandeH776 seines ErbgutsH272 kommenH7725.
Das soll euch ein RechtH2708+H4941 sein bei euren NachkommenH1755, überall, wo ihr wohntH4186.
Den TotschlägerH7523 soll man tötenH7523 nach dem MundH6310 zweier ZeugenH5707. EinH259 ZeugeH5707 soll nicht aussagenH6030 über eine SeeleH5315 zum TodeH4191.
Und ihr sollt keine VersühnungH3724 nehmenH3947 für die SeeleH5315 des TotschlägersH7523; denn er ist des TodesH4191 schuldigH7563, und er sollH4191 des TodesH4191 sterbenH4191.
Und sollt keine VersühnungH3724 nehmenH3947 für den, der zur FreistadtH4733+H5892 geflohenH5127 ist, dass er wiederkommeH7725, zu wohnenH3427 im LandeH776, bis der PriesterH3548 sterbeH4194.
Und schändetH2610 das LandH776 nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldigH1818 ist, der schändetH2610 das LandH776, und das LandH776 kann vom BlutH1818 nicht versöhntH3722 werden, das darin vergossenH8210 wird, außer durch das BlutH1818 des, der es vergossenH8210 hat.
VerunreinigtH2930 das LandH776 nicht, darinH8432 ihr wohnetH3427+H7931, darinH8432 ich auch wohneH7931; denn ich bin der HErrH3068, der unterH8432 den KindernH1121 IsraelH3478 wohnt.
Und der HErrH3068 redeteH1696 mit MoseH4872 auf den GefildeH6160 der MoabiterH4124 am JordanH3383 gegenüber JerichoH3405 und sprachH559:
GebieteH6680 den KindernH1121 IsraelH3478, dass sie den LevitenH3881 StädteH5159 gebenH5414 von ihren ErbgüternH272 zur WohnungH3427;
dazu die VorstädteH4054 um die StädteH5892 her sollt ihr den LevitenH3881 auch gebenH5414, dass sie in den StädtenH5892 wohnenH3427 und in den VorstädtenH4054 ihr ViehH929 und GutH7399 und allerlei TiereH2416 haben.
Die Weite aber der VorstädteH4054+H5892, die ihr den LevitenH3881 gebtH5414, soll 1000H505 EllenH520 draußenH2351 vor der StadtmauerH5892+H7023 umherH5439 haben.
So sollt ihr nun messenH4058 außenH2351 an der StadtH5892 von der EckeH6285 gegen MorgenH6924 2000H505 EllenH520 und von der EckeH6285 gegen MittagH5045 2000H505 EllenH520 und von der EckeH6285 gegen AbendH3220 2000H505 EllenH520 und von der EckeH6285 gegen MitternachtH6828 2000H505 EllenH520, dass die StadtH5892 in der MitteH8432 sei. Das sollen ihre VorstädteH4054+H5892 sein.
Und unter den StädtenH5892, die ihr den LevitenH3881 gebenH5414 werdet, sollt ihr sechsH8337 FreistädteH4733+H5892 gebenH5414, dass dahinein flieheH5127, wer einen TotschlagH7523 getan hat. ÜberH5414 dieselben sollt ihr noch 42H705+H8147 StädteH5892 gebenH5414,
dass alle StädteH5892, die ihr den LevitenH3881 gebtH5414, seien 48H705+H8083 mit ihren VorstädtenH4054.
Und sollt derselbenH5892 desto mehrH7235 gebenH5414 von denen, die vielH7227 besitzenH272 unter den KindernH1121 IsraelH3478, und desto wenigerH4591 von denen, die wenigH4592 besitzenH272; ein jeglicherH376 nachH6310 seinem ErbteilH5159, das ihm zugeteiltH5157 wird, soll StädteH5892 den LevitenH3881 gebenH5414.
Und der HErrH3068 redeteH1696 mit MoseH4872 und sprachH559:
RedeH1696 mit den KindernH1121 IsraelH3478 und sprichH559 zu ihnen: Wenn ihr überH5674 den JordanH3383 ins LandH776 KanaanH3667 kommtH5674,
sollt ihr StädteH5892 auswählenH7136, dass sie FreistädteH4733+H5892 seien, wohin flieheH5127, wer einen TotschlagH5221+H5315+H7523 unversehensH7684 tut.
Und sollen unter euch solche FreistädteH4733+H5892 sein vorH6440 dem BluträcherH1350, dass der nicht sterbenH4191 müsse, der einen TotschlagH7523 getan hat, bis dass er vorH6440 der GemeindeH5712 vorH6440 GerichtH4941 gestandenH5975 sei.
Und der StädteH5892, die ihr gebenH5414 werdet zu FreistädtenH4733+H5892, sollen sechsH8337 sein.
DreiH5892+H7969 sollt ihr gebenH5414 diesseitsH5676 des JordansH3383 und dreiH5892+H7969 im LandeH776 KanaanH3667.
Das sind die sechsH8337 FreistädteH4733+H5892, den KindernH1121 IsraelH3478 und den FremdlingenH1616 und den BeisassenH8453 unterH8432 euch, dass dahin flieheH5127, wer einen TotschlagH5221+H5315 getan hat unversehensH7684.
Wer jemand mit einem EisenH1270+H3627 schlägtH5221, dass er stirbtH4191, der ist ein TotschlägerH7523 und sollH4191 des TodesH4191 sterbenH4191.
WirftH3027 er ihn mit einem SteinH68, mit dem jemand mag getötetH4191+H5221 werden, dass er davon stirbtH4191, so ist er ein TotschlägerH7523 und sollH4191 des TodesH4191 sterbenH4191.
SchlägtH3027+H3627+H5221 er ihn aber mit einem HolzH6086, mit dem jemand mag totgeschlagenH4191 werden, dass er stirbtH4191, so ist er ein TotschlägerH7523 und sollH4191 des TodesH4191 sterbenH4191.
Der RächerH1350 des BlutsH1818 soll den TotschlägerH7523 zumH4191 Tode bringenH4191; wo erH1931 ihm begegnetH6293, soll erH1931 ihn tötenH4191.
StößtH1920 er ihn aus HassH8135 oder wirftH7993 etwas auf ihn aus ListH6660, dass er stirbtH4191,
oder schlägtH5221 ihnH7523 aus FeindschaftH342 mit seiner HandH3027, dass er stirbtH4191, so sollH4191 er des TodesH4191 sterbenH4191, der ihnH7523 geschlagenH5221 hat; denn er ist ein TotschlägerH7523. Der RächerH1350 des BlutsH1818 sollH4191 ihnH7523 zumH4191 Tode bringenH4191, wo er ihm begegnetH6293.
Wenn er ihn aber ungefährH6621 stößtH1920, ohneH3808 FeindschaftH342, oder wirftH7993 irgend etwasH3627 auf ihn unversehensH6660
oder wirftH5307 irgendeinen SteinH68 auf ihn, davon man sterbenH4191 mag, und er hat's nichtH3808 gesehenH7200, also dass er stirbtH4191, und er ist nichtH3808 sein FeindH341, hat ihm auch kein ÜblesH7451 gewolltH1245,
so soll die GemeindeH5712 richtenH8199 zwischen dem, der geschlagenH5221 hat, und dem RächerH1350 des BlutsH1818 nach diesen RechtenH4941.
Und die GemeindeH5712 soll den TotschlägerH7523 errettenH5337 von der HandH3027 des BluträchersH1350+H1818 und soll ihn wiederkommenH7725 lassen zu der FreistadtH4733+H5892, dahin er geflohenH5127 war; und er soll daselbst bleibenH3427, bis dass der HohepriesterH1419+H3548 sterbeH4194, den man mit dem heiligenH6944 ÖlH8081 gesalbtH4886 hat.
Wird aber der TotschlägerH3318+H7523 ausH3318 seiner FreistadtH4733+H5892 GrenzeH1366 gehenH3318, dahin er geflohenH5127 ist,
und der BluträcherH1350+H1818 findetH4672 ihnH7523 außerhalbH2351 der GrenzeH1366 seiner FreistadtH4733+H5892 und schlägtH7523 ihnH7523 totH7523, so soll er des BlutsH1818 nicht schuldig sein.
Denn erH7523 sollte in seiner FreistadtH4733+H5892 bleibenH3427 bis an den TodH4194 des HohenpriestersH1419+H3548, und nachH310 des HohenpriestersH1419+H3548 TodH4194 wiederH7725 zum LandeH776 seines ErbgutsH272 kommenH7725.
Das soll euch ein RechtH2708+H4941 sein bei euren NachkommenH1755, überall, wo ihr wohntH4186.
Den TotschlägerH7523 soll man tötenH7523 nach dem MundH6310 zweier ZeugenH5707. EinH259 ZeugeH5707 soll nicht aussagenH6030 über eine SeeleH5315 zum TodeH4191.
Und ihr sollt keine VersühnungH3724 nehmenH3947 für die SeeleH5315 des TotschlägersH7523; denn er ist des TodesH4191 schuldigH7563, und er sollH4191 des TodesH4191 sterbenH4191.
Und sollt keine VersühnungH3724 nehmenH3947 für den, der zur FreistadtH4733+H5892 geflohenH5127 ist, dass er wiederkommeH7725, zu wohnenH3427 im LandeH776, bis der PriesterH3548 sterbeH4194.
Und schändetH2610 das LandH776 nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldigH1818 ist, der schändetH2610 das LandH776, und das LandH776 kann vom BlutH1818 nicht versöhntH3722 werden, das darin vergossenH8210 wird, außer durch das BlutH1818 des, der es vergossenH8210 hat.
VerunreinigtH2930 das LandH776 nicht, darinH8432 ihr wohnetH3427+H7931, darinH8432 ich auch wohneH7931; denn ich bin der HErrH3068, der unterH8432 den KindernH1121 IsraelH3478 wohnt.
JesusG2424 aberG1161 sprachG3004: VaterG3962, vergibG863 ihnenG846; dennG1063 sie wissenG1492 nichtG3756, wasG5101 sie tunG4160! UndG1161 sie teiltenG1266 seineG846 KleiderG2440 undG1161 warfenG906 das LosG2819 darum.
NunG2532+G3568, liebe BrüderG80, ich weißG1492, dassG3754 ihr's durchG2596 UnwissenheitG52 getanG4238 habt wieG5618 auchG2532 eureG5216 OberstenG758.
DaherG3606 kannG1410 er auchG2532 seligG4982 machen immerdarG1519+G3838+G3842, dieG4334 durchG1223 ihnG846 zu GottG2316 kommenG4334, undG1519 lebtG2198 immerdarG1519+G3838+G3842 undG1519 bittetG1793 fürG5228 sieG846.
dieserG1223 aberG1161 hatG2192 darumG1223, dass erG846 ewiglichG165+G1519 bleibtG3306, ein unvergänglichesG531 PriestertumG2420.