Und JehovaH3068 redeteH1696 zu MoseH4872 in den Ebenen MoabsH4124, am JordanH3383 von JerichoH3405, und sprachH559:
Gebiete den KindernH1121 IsraelH3478, daß sieH6680 von ihrem Erbbesitztum den LevitenH3881 StädteH5892 zum Wohnen gebenH5414; und zu den StädtenH5892 sollt ihrH3427 einen Bezirk rings um dieselben herH5439 den LevitenH3881 gebenH5414.
Und die StädteH5892 seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihrH3427 ViehH929 und für ihre HabeH7399 und für alle ihre TiereH2416.
Und die Bezirke der StädteH5892, welche ihr den LevitenH3881 gebenH5414 sollt, sollen vonH5439 der StadtmauerH7023 nach außenH2351 hin tausendH505 EllenH520 betragen ringsum;
undH6924 ihr sollt außerhalbH2351 der StadtH5892 auf der Ostseite zweitausendH505 EllenH520 abmessen, undH6828 auf der Südseite zweitausendH505 EllenH520, und auf der Westseite zweitausendH505 EllenH520 und auf der Nordseite zweitausendH505 EllenH520, daß die StadtH5892 inH8432 der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer StädteH5892 sein.
Und die StädteH5892, die ihr den LevitenH3881 gebenH5414 sollt: sechsH8337 Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen gebenH5414 sollt, damit dahin flieheH5127, wer einen Totschlag begangen hatH7523; und zu diesen hinzu sollt ihr zweiundvierzigH8147+H705 StädteH5892 gebenH5414.
Alle die StädteH5892, die ihr den LevitenH3881 gebenH5414 sollt, sie und ihre Bezirke, sollen achtundvierzigH8083 StädteH5892 sein.
UndH376 was die StädteH5892 betrifft, die ihr von dem EigentumH272 der KinderH1121 IsraelH3478 gebenH5414 sollt-von dem Stamme, der vielH7227 hat, sollt ihr vielH7235 nehmen, und von dem, der wenigH4592 hat, sollt ihr wenigH4591 nehmen; jeder Stamm soll nachH6310 Verhältnis seines ErbteilsH5159, das er erbenH5157 wird, von seinen StädtenH5892 den LevitenH3881 gebenH5414.
Und JehovaH3068 redeteH1696 zu MoseH4872 und sprachH559:
RedeH1696 zu den KindernH1121 IsraelH3478 und sprichH559 zu ihnen: Wenn ihr überH5674 den JordanH3383 in das LandH776 KanaanH3667 ziehet,
so solltH7136 ihr euch StädteH5892 bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin flieheH5127 ein Totschläger, der einen Menschen aus VersehenH7684 erschlagenH5221 hatH7523.
Und die StädteH5892 sollen euch zur Zuflucht sein vorH6440 dem Rächer, daß der TotschlägerH7523 nicht sterbeH4191, bis er vor der GemeindeH5712 gestandenH5975 hatH1350 zum GerichtH4941.
Und die StädteH5892, die ihr gebenH5414 sollt, sollen sechsH8337 Zufluchtstädte für euch sein.
DreiH7969 StädteH5892 sollt ihr gebenH5414 diesseitH5676 des JordanH3383, und dreiH7969 StädteH5892 sollt ihr gebenH5414 im LandeH776 KanaanH3667; Zufluchtstädte sollen sie sein.
Den KindernH1121 IsraelH3478 und dem FremdlingH1616 und dem BeisassenH8453 inH8432 ihrer Mitte sollen diese sechsH8337 StädteH5892 zur Zuflucht sein, daß dahin flieheH5127 ein jeder, der einen Menschen aus VersehenH7684 erschlagen hatH5221.
Wenn erH5221 ihnH7523 aber mit einem eisernenH1270 WerkzeugH3627 geschlagen hatH7523, daß er gestorbenH4191 ist, so ist er ein Mörder; der Mörder sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden.
Und wenn erH5221 ihnH7523 mit einem SteinH68, den er in der HandH3027 führte, wodurch man sterbenH4191 kann, geschlagen hatH7523, daß er gestorbenH4191 ist, so ist er ein Mörder; der Mörder sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden.
Oder wenn erH5221 ihnH7523 mit einem hölzernenH6086 WerkzeugH3627, das er in der HandH3027 führte, wodurch man sterbenH4191 kann, geschlagen hatH7523, daß er gestorbenH4191 ist, so ist er ein Mörder; der Mörder sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden.
Der BluträcherH1350, der sollH4191 den Mörder tötenH7523; wenn erH1931 ihnH6293 antrifft, sollH4191 er ihn töten.
Und wenn erH1920 ihn aus HaßH8135 gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfenH7993 hat, daß er gestorbenH4191 ist,
oder ihnH7523 aus FeindschaftH342 mit seiner HandH3027 geschlagen hatH7523, daß erH5221 gestorbenH4191 ist, so sollH4191 der Schläger gewißlich getötet werdenH1350; erH5221 ist ein Mörder; der Bluträcher sollH4191 den Mörder tötenH4191, wenn er ihnH6293 antrifft.
Wenn erH1920 aber von ungefährH6621, nichtH3808 aus FeindschaftH342, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein WerkzeugH3627 auf ihn geworfenH7993 hat,
oder, ohne es zu sehenH7200, irgend einen SteinH68, wodurch man sterbenH4191 kann, auf ihn hat fallenH5307 lassen, daß er gestorben ist, er warH4191 ihm aber nichtH3808 feindH341 und suchteH1245 seinen Schaden nicht:
so soll die GemeindeH5712 zwischen dem Schläger und dem BluträcherH1350 nach diesen RechtenH4941 richtenH8199;
und die GemeindeH5712 soll den Totschläger aus der HandH3027 des BluträchersH1350 errettenH5337, und die GemeindeH5712 soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohenH5127 istH7725; und er soll darin bleibenH3427 bis zum TodeH4194 des HohenpriestersH1419, den man mit dem heiligenH6944 Öle gesalbtH4886 hatH7523.
Wenn aber der TotschlägerH7523 über die GrenzeH1366 seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen istH5127, irgend hinausgeht,
und der BluträcherH1350 findetH4672 ihnH7523 außerhalbH2351 der GrenzeH1366 seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den TotschlägerH7523, so hatH1350 er keine BlutschuldH1818.
Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleibenH3427 bis zum TodeH4194 des HohenpriestersH1419; und nachH310 dem TodeH4194 des HohenpriestersH1419 darf der TotschlägerH7523 in das LandH776 seines Eigentums zurückkehren. -
UndH2708 dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren GeschlechternH1755 in allen euren Wohnsitzen.
Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von ZeugenH5707 sollH4191 man den MörderH7523 tötenH7523; aber einH259 einzelner ZeugeH5707 kann nicht wider einen Menschen aussagenH6030, daß erH5221 sterbe.
Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die SeeleH5315 eines Mörders, der schuldigH7563 istH3947 zu sterbenH4191, sondern er sollH4191 gewißlich getötetH4191 werdenH7523.
Auch sollt ihrH3427 keine Sühne annehmenH3947 für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem TodeH4194 des PriestersH3548 zurückkehre, umH7725 im LandeH776 zu wohnen.
Und ihr sollt das LandH776 nichtH2610 entweihen, in welchem ihr seid; denn das BlutH1818, das entweiht das LandH776; und für das LandH776 kann keine SühnungH3722 getan werden wegen des BlutesH1818, das darin vergossenH8210 worden, außer durch das BlutH1818 dessen, der es vergossen hatH8210.
Und du sollst nicht das LandH776 verunreinigenH2930, inH8432 welchem ihr wohnet, inH8432 dessen Mitte ich wohneH3427; denn ich, JehovaH3068, wohneH7931 inmitten der KinderH1121 IsraelH3478.
Querverweise zu 4. Mose 35,2 4Mo 35,2
Und was die StädteH5892 der LevitenH3881, die HäuserH1004 der StädteH5892 ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die LevitenH3881 sein.
Und wenn jemand vonH3318 einem der LevitenH3881 löstH1350, so soll das verkaufte HausH1004 in der StadtH5892 seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die HäuserH1004 der StädteH5892 der LevitenH3881 sind ihr EigentumH272 unterH8432 den KindernH1121 IsraelH3478.
Denn das ErbteilH5159 der zweiH8147 StämmeH4294 und des halbenH2677 StammesH4294 hatte MoseH4872 jenseitH5676 des JordanH3383 gegebenH5414; den LevitenH3881 aber hatte er kein ErbteilH5159 inH8432 ihrer Mitte gegebenH5414.
Denn die SöhneH1121 JosephsH3130 bildeten zweiH8147 StämmeH4294, ManasseH4519 und EphraimH669; und man gabH5414 den LevitenH3881 kein TeilH2506 im LandeH776, außer StädtenH5892 zum Wohnen und deren Bezirken für ihrH3427 ViehH4735 und für ihre HabeH7075.
undH559 redeten zu ihnen zu SiloH7887, im LandeH776 KanaanH3667, und sprachenH1696: JehovaH3068 hatH6680 durchH3027 MoseH4872 geboten, uns StädteH5892 zum WohnenH3427 zu gebenH5414, und deren Bezirke für unser ViehH929.
Und die KinderH1121 IsraelH3478 gabenH5414 den LevitenH3881 von ihrem ErbteilH5159 diese StädteH5892 und ihre Bezirke, nachH6310 dem Befehle JehovasH3068:
Und das LosH1486 kam heraus für die Familien der Kehathiter. Und die SöhneH1121 AaronsH175, des PriestersH3548, ausH3318 den LevitenH3881, erhielten vom StammeH4294 JudaH3063 und vom StammeH4294 der SimeoniterH8099 und vom StammeH4294 BenjaminH1144, durchs LosH1486, dreizehn StädteH6240;
und die übrigenH3498 SöhneH1121 Kehaths, von den GeschlechternH4940 des StammesH4294 EphraimH669 und vom StammeH4294 DanH1835 und vom halbenH2677 StammeH4294 ManasseH4519, durchs LosH1486, zehnH6235 StädteH5892.
Und die SöhneH1121 GersonsH1648 erhielten von den GeschlechternH4940 des StammesH4294 Issaschar und vom StammeH4294 Aser und vom StammeH4294 Naphtali und vom halbenH2677 StammeH4294 ManasseH4519 in BasanH1316, durchs LosH1486, dreizehn StädteH6240;
die SöhneH1121 MerarisH4847, nach ihren Familien, vom StammeH4294 RubenH7205 und vom StammeH4294 GadH1410 und vom StammeH4294 SebulonH2074 zwölfH6240 StädteH5892.
Und so gabenH5414 die KinderH1121 IsraelH3478 den LevitenH3881 diese StädteH5892 und ihre Bezirke durchs LosH1486, so wie JehovaH3068 durchH3027 MoseH4872 geboten hatteH6680.
Und sie gabenH5414 vom StammeH4294 der KinderH1121 JudaH3063 und vom StammeH4294 der KinderH1121 SimeonH8095 folgende StädteH5892, die man mit NamenH8034 nannteH7121;
und sie wurden den SöhnenH1121 AaronsH175, von den Familien der Kehathiter, aus den KindernH1121 LeviH3878, zuteil (denn für sie war das ersteH7223 LosH1486) -.
Und sie gabenH5414 ihnen die StadtH7151 Arbas, des VatersH1 EnaksH6061, das ist HebronH2275, im GebirgeH2022 JudaH3063, und ihre Bezirke rings um sie herH5439.
Aber das FeldH7704 der StadtH5892 und ihre DörferH2691 gabenH5414 sie KalebH3612, dem SohneH1121 JephunnesH3312, als sein EigentumH272.
Und sie gabenH5414 den SöhnenH1121 AaronsH175, des PriestersH3548, die Zufluchtstadt für den TotschlägerH7523, HebronH2275 und seine Bezirke; und LibnaH3841 und seine Bezirke,
und Jattir und seine Bezirke, und Eschtemoa und seine Bezirke,
und HolonH2473 und seine Bezirke, und DebirH1688 und seine Bezirke,
und AinH5871 und seine Bezirke, und JuttaH3194 und seine Bezirke, und Beth-SemesH1053 und seine Bezirke: neunH8672 StädteH5892 von diesen beidenH8147 StämmenH7626.
Und vom StammeH4294 BenjaminH1144: GibeonH1391 und seine Bezirke, GebaH1387 und seine Bezirke,
AnathothH6068 und seine Bezirke, und AlmonH5960 und seine Bezirke: vierH702 StädteH5892.
Alle StädteH5892 der SöhneH1121 AaronsH175, der PriesterH3548: dreizehn StädteH6240 und ihre Bezirke.
Und was die Familien der SöhneH1121 Kehaths, der LevitenH3881, die übrigenH3498 von den SöhnenH1121 Kehaths, betrifft, so waren die StädteH5892 ihres Loses vom StammeH4294 EphraimH669.
Und sie gabenH5414 ihnen die Zufluchtstadt für den TotschlägerH7523, SichemH7927 und seine Bezirke im GebirgeH2022 EphraimH669; und GeserH1507 und seine Bezirke,
und KibzaimH6911 und seine Bezirke, und Beth-HoronH1032 und seine Bezirke: vierH702 StädteH5892.
Und vom StammeH4294 DanH1835: Elteke und seine Bezirke, GibbethonH1405 und seine Bezirke,
Ajjalon und seine Bezirke, Gath-RimmonH1667 und seine Bezirke: vierH702 StädteH5892.
Und von der HälfteH4276 des StammesH4294 ManasseH4519: Taanak und seine Bezirke, und Gath-RimmonH1667 und seine Bezirke: zweiH8147 StädteH5892.
Aller StädteH5892 waren zehnH6235 und ihre Bezirke, für die Familien der übrigenH3498 SöhneH1121 Kehaths.
Und den SöhnenH1121 GersonsH1648, aus den GeschlechternH4940 der LevitenH3881, gaben sie vom halbenH2677 StammeH4294 ManasseH4519: Die Zufluchtstadt für den TotschlägerH7523, GolanH1474 in BasanH1316 und seine Bezirke; und Beeschtera und seine Bezirke: zweiH8147 StädteH5892.
Und vom StammeH4294 Issaschar: Kischjon und seine Bezirke, Daberath und seine Bezirke,
JarmuthH3412 und seine Bezirke, En-GannimH5873 und seine Bezirke: VierH702 StädteH5892.
Und vom StammeH4294 Aser: Mischeal und seine Bezirke, AbdonH5658 und seine Bezirke,
HelkathH2520 und seine Bezirke, und Rechob und seine Bezirke: vierH702 StädteH5892.
Und vom StammeH4294 Naphtali: Die Zufluchtstadt für den TotschlägerH7523, KedesH6943 in GaliläaH1551 und seine Bezirke; und Hammoth-DorH2576 und seine Bezirke, und Kartan und seine Bezirke: dreiH7969 StädteH5892.
Alle StädteH5892 der GersoniterH1649, nach ihren Familien: dreizehn StädteH6240 und ihre Bezirke.
Und den Familien der SöhneH1121 MerarisH4847, den übrigenH3498 LevitenH3881, gaben sie vom StammeH4294 SebulonH2074: JokneamH3362 und seine Bezirke, Karta und seine Bezirke,
DimnaH1829 und seine Bezirke, NahalalH5096 und seine Bezirke: vierH702 StädteH5892.
Und vom Stamme RubenH7205: BezerH1221 und seine Bezirke, und JahzaH3096 und seine Bezirke,
KedemothH6932 und seine Bezirke, und MephaathH4158 und seine Bezirke: vierH702 StädteH5892.
Und vom StammeH4294 GadH1410: Die Zufluchtstadt für den TotschlägerH7523, RamothH7433 in GileadH1568 und seine Bezirke; und Machanaim und seine Bezirke,
HesbonH2809 und seine Bezirke, JaserH3270 und seine Bezirke; aller StädteH5892 waren vierH702.
Alle StädteH5892 der SöhneH1121 MerarisH4847, nach ihren Familien, der übrigenH3498 von den GeschlechternH4940 der LevitenH3881: ihrH4940 LosH1486 war zwölfH6240 StädteH5892.
Alle StädteH5892 der LevitenH3881 inmitten des Eigentums der KinderH1121 IsraelH3478: achtundvierzigH8083 StädteH5892 undH8432 ihre Bezirke.
Diese Städte hatten, StadtH5892 für Stadt, ihre Bezirke rings um sich herH5439: also war es bei allen diesen Städten.
UndH5439 wenn ihr das LandH776 als ErbteilH5159 verlosen werdet, sollt ihr für JehovaH3068 einH5307 HebopferH8641 hebenH7311, als HeiligesH6944 vom LandeH776: die LängeH753 fünfundzwanzigtausendH2568+H6242+H505+H2568+H6242+H505 Ruten langH753, und die BreiteH7341 zwanzigtausendH2568+H6242+H505; dasselbe soll heiligH6944 sein in seiner ganzen GrenzeH1366 ringsum.
Davon sollen zum HeiligtumH6944 gehören fünfhundertH3967+H2568+H2568+H3967 bei fünfhundertH3967+H2568+H2568+H3967 ins Geviert ringsum, undH5439 fünfzigH2572 EllenH520 Freiplatz dazu ringsum.
Und von jenem Maße sollst du eine LängeH753 messenH4058 von fünfundzwanzigtausendH505+H6242+H2568 und eine BreiteH7341 von zehntausendH6235+H505; und darin soll das HeiligtumH4720, das AllerheiligsteH6944, sein.
Dies soll ein Heiliges vom LandeH776 sein; den PriesternH3548, den DienernH8334 des HeiligtumsH4720, soll es gehören, welche nahen, um JehovaH3068 zu dienenH8334, undH7131 es soll ihnen ein PlatzH4725 für HäuserH1004 sein, und ein Geheiligtes für das HeiligtumH6944.
Und fünfundzwanzigtausendH2568+H6242+H505+H2568+H6242+H505 Ruten in die LängeH753 und zehntausendH6235+H505 in die BreiteH7341 soll den LevitenH3881, den DienernH8334, des HausesH1004, gehören, ihnen zum EigentumH272, als Städte zum WohnenH3957.
Und als EigentumH272 der StadtH5892 sollt ihr fünftausendH2568+H505 in die BreiteH7341 und fünfundzwanzigtausendH2568+H6242+H505+H753+H2568+H6242+H505+H753 in die Länge gebenH5414, gleichlaufend dem heiligenH6944 HebopferH8641; dem ganzen HauseH1004 IsraelH3478 soll es gehören.
UndH6924 dem FürstenH5387 sollt ihr geben aufH6440 dieser undH1366 aufH6440 jener SeiteH6285 des heiligenH6944 Hebopfers undH1366 des Eigentums der StadtH5892, längs des heiligenH6944 Hebopfers und längs des Eigentums der StadtH5892, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der LängeH753 nach gleichlaufend einemH259 der Stammteile, welche vonH5980 der Westgrenze bis zur Ostgrenze liegen.
Als LandH776 soll es ihmH3238 gehören, als EigentumH272 in IsraelH3478; und meine FürstenH5387 sollen nicht mehr mein VolkH5971 bedrücken, sondern das LandH776 dem HauseH1004 IsraelH3478 nach seinen StämmenH7626 überlassen.
Und an der GrenzeH1366 JudasH3063, von der Ostseite bis zur Westseite soll das HebopferH8641 sein, welches ihr hebenH7311 sollt: fünfundzwanzigtausendH2568+H6242+H505+H2568+H6242+H505 Ruten BreiteH7341, und die LängeH753 wie einesH259 der Stammteile von der Ostseite bis zur Westseite: und das HeiligtumH4720 soll inH8432 dessen Mitte sein.
Und von dem EigentumH272 der LevitenH3881 und von dem EigentumH272 der StadtH5892 ab, welche in der Mitte dessen liegen, was dem FürstenH5387 gehört, was zwischenH8432 der GrenzeH1366 JudasH3063 und der GrenzeH1366 BenjaminsH1144 ist, soll dem FürstenH5387 gehören.
OderG2228 sprichtG3004 er nicht durchausG3843 umG1223 unseretwillenG1223+G2248? DennG1063 es istG1125 umG1223 unseretwillenG1223+G2248 geschriebenG1125, daßG3754 der PflügendeG722 aufG1909 HoffnungG1680 pflügenG722 soll, undG2532 der Dreschende auf HoffnungG1680 dreschenG248, umG1909 dessenG846+G1680 teilhaftigG3348 zu werden.
WennG1487 wirG2249 euchG5213 das GeistlicheG4152 gesätG4687 haben, ist es ein GroßesG3173, wennG1487 wirG2249 euerG5216 FleischlichesG4559 erntenG2325?
WennG1487 andereG243 dieses RechtesG1849 an euchG5216 teilhaftigG3348 sind, nichtG3756 vielmehrG3123 wirG2249? Wir habenG5530 aberG235 diesesG5026 RechtG1849 nichtG3756 gebrauchtG5530, sondernG235 wir ertragenG4722 allesG3956, auf daßG3363 wir dem EvangeliumG2098 des ChristusG5547 keinG3363+G5100 HindernisG1464 bereitenG1325.
WissetG1492 ihr nichtG3756, daßG3754 die, welche mit den heiligen DingenG2413 beschäftigtG2038 sind, ausG1537 dem TempelG2411 essenG2068? die, welche des AltarsG2379 wartenG4332, mit dem AltarG2379 teilenG4829?
AlsoG3779 hatG1299 auchG2532 der HerrG2962 denen, die das EvangeliumG2098 verkündigenG2605, verordnetG1299, vomG1537 EvangeliumG2098 zu lebenG2198.