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Vers

1 wird geladen ... Und JehovaH3068 redeteH1696 zu MoseH4872 in den Ebenen MoabsH4124, am JordanH3383 von JerichoH3405, und sprachH559:

2 wird geladen ... Gebiete den KindernH1121 IsraelH3478, daß sieH6680 von ihrem Erbbesitztum den LevitenH3881 StädteH5892 zum Wohnen gebenH5414; und zu den StädtenH5892 sollt ihrH3427 einen Bezirk rings um dieselben herH5439 den LevitenH3881 gebenH5414.

3 wird geladen ... Und die StädteH5892 seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihrH3427 ViehH929 und für ihre HabeH7399 und für alle ihre TiereH2416.

4 wird geladen ... Und die Bezirke der StädteH5892, welche ihr den LevitenH3881 gebenH5414 sollt, sollen vonH5439 der StadtmauerH7023 nach außenH2351 hin tausendH505 EllenH520 betragen ringsum;

5 wird geladen ... undH6924 ihr sollt außerhalbH2351 der StadtH5892 auf der Ostseite zweitausendH505 EllenH520 abmessen, undH6828 auf der Südseite zweitausendH505 EllenH520, und auf der Westseite zweitausendH505 EllenH520 und auf der Nordseite zweitausendH505 EllenH520, daß die StadtH5892 inH8432 der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer StädteH5892 sein.

6 wird geladen ... Und die StädteH5892, die ihr den LevitenH3881 gebenH5414 sollt: sechsH8337 Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen gebenH5414 sollt, damit dahin flieheH5127, wer einen Totschlag begangen hatH7523; und zu diesen hinzu sollt ihr zweiundvierzigH8147+H705 StädteH5892 gebenH5414.

7 wird geladen ... Alle die StädteH5892, die ihr den LevitenH3881 gebenH5414 sollt, sie und ihre Bezirke, sollen achtundvierzigH8083 StädteH5892 sein.

8 wird geladen ... UndH376 was die StädteH5892 betrifft, die ihr von dem EigentumH272 der KinderH1121 IsraelH3478 gebenH5414 sollt-von dem Stamme, der vielH7227 hat, sollt ihr vielH7235 nehmen, und von dem, der wenigH4592 hat, sollt ihr wenigH4591 nehmen; jeder Stamm soll nachH6310 Verhältnis seines ErbteilsH5159, das er erbenH5157 wird, von seinen StädtenH5892 den LevitenH3881 gebenH5414.

9 wird geladen ... Und JehovaH3068 redeteH1696 zu MoseH4872 und sprachH559:

10 wird geladen ... RedeH1696 zu den KindernH1121 IsraelH3478 und sprichH559 zu ihnen: Wenn ihr überH5674 den JordanH3383 in das LandH776 KanaanH3667 ziehet,

11 wird geladen ... so solltH7136 ihr euch StädteH5892 bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin flieheH5127 ein Totschläger, der einen Menschen aus VersehenH7684 erschlagenH5221 hatH7523.

12 wird geladen ... Und die StädteH5892 sollen euch zur Zuflucht sein vorH6440 dem Rächer, daß der TotschlägerH7523 nicht sterbeH4191, bis er vor der GemeindeH5712 gestandenH5975 hatH1350 zum GerichtH4941.

13 wird geladen ... Und die StädteH5892, die ihr gebenH5414 sollt, sollen sechsH8337 Zufluchtstädte für euch sein.

14 wird geladen ... DreiH7969 StädteH5892 sollt ihr gebenH5414 diesseitH5676 des JordanH3383, und dreiH7969 StädteH5892 sollt ihr gebenH5414 im LandeH776 KanaanH3667; Zufluchtstädte sollen sie sein.

15 wird geladen ... Den KindernH1121 IsraelH3478 und dem FremdlingH1616 und dem BeisassenH8453 inH8432 ihrer Mitte sollen diese sechsH8337 StädteH5892 zur Zuflucht sein, daß dahin flieheH5127 ein jeder, der einen Menschen aus VersehenH7684 erschlagen hatH5221.

16 wird geladen ... Wenn erH5221 ihnH7523 aber mit einem eisernenH1270 WerkzeugH3627 geschlagen hatH7523, daß er gestorbenH4191 ist, so ist er ein Mörder; der Mörder sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden.

17 wird geladen ... Und wenn erH5221 ihnH7523 mit einem SteinH68, den er in der HandH3027 führte, wodurch man sterbenH4191 kann, geschlagen hatH7523, daß er gestorbenH4191 ist, so ist er ein Mörder; der Mörder sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden.

18 wird geladen ... Oder wenn erH5221 ihnH7523 mit einem hölzernenH6086 WerkzeugH3627, das er in der HandH3027 führte, wodurch man sterbenH4191 kann, geschlagen hatH7523, daß er gestorbenH4191 ist, so ist er ein Mörder; der Mörder sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden.

19 wird geladen ... Der BluträcherH1350, der sollH4191 den Mörder tötenH7523; wenn erH1931 ihnH6293 antrifft, sollH4191 er ihn töten.

20 wird geladen ... Und wenn erH1920 ihn aus HaßH8135 gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfenH7993 hat, daß er gestorbenH4191 ist,

21 wird geladen ... oder ihnH7523 aus FeindschaftH342 mit seiner HandH3027 geschlagen hatH7523, daß erH5221 gestorbenH4191 ist, so sollH4191 der Schläger gewißlich getötet werdenH1350; erH5221 ist ein Mörder; der Bluträcher sollH4191 den Mörder tötenH4191, wenn er ihnH6293 antrifft.

22 wird geladen ... Wenn erH1920 aber von ungefährH6621, nichtH3808 aus FeindschaftH342, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein WerkzeugH3627 auf ihn geworfenH7993 hat,

23 wird geladen ... oder, ohne es zu sehenH7200, irgend einen SteinH68, wodurch man sterbenH4191 kann, auf ihn hat fallenH5307 lassen, daß er gestorben ist, er warH4191 ihm aber nichtH3808 feindH341 und suchteH1245 seinen Schaden nicht:

24 wird geladen ... so soll die GemeindeH5712 zwischen dem Schläger und dem BluträcherH1350 nach diesen RechtenH4941 richtenH8199;

25 wird geladen ... und die GemeindeH5712 soll den Totschläger aus der HandH3027 des BluträchersH1350 errettenH5337, und die GemeindeH5712 soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohenH5127 istH7725; und er soll darin bleibenH3427 bis zum TodeH4194 des HohenpriestersH1419, den man mit dem heiligenH6944 Öle gesalbtH4886 hatH7523.

26 wird geladen ... Wenn aber der TotschlägerH7523 über die GrenzeH1366 seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen istH5127, irgend hinausgeht,

27 wird geladen ... und der BluträcherH1350 findetH4672 ihnH7523 außerhalbH2351 der GrenzeH1366 seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den TotschlägerH7523, so hatH1350 er keine BlutschuldH1818.

28 wird geladen ... Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleibenH3427 bis zum TodeH4194 des HohenpriestersH1419; und nachH310 dem TodeH4194 des HohenpriestersH1419 darf der TotschlägerH7523 in das LandH776 seines Eigentums zurückkehren. -

29 wird geladen ... UndH2708 dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren GeschlechternH1755 in allen euren Wohnsitzen.

30 wird geladen ... Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von ZeugenH5707 sollH4191 man den MörderH7523 tötenH7523; aber einH259 einzelner ZeugeH5707 kann nicht wider einen Menschen aussagenH6030, daß erH5221 sterbe.

31 wird geladen ... Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die SeeleH5315 eines Mörders, der schuldigH7563 istH3947 zu sterbenH4191, sondern er sollH4191 gewißlich getötetH4191 werdenH7523.

32 wird geladen ... Auch sollt ihrH3427 keine Sühne annehmenH3947 für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem TodeH4194 des PriestersH3548 zurückkehre, umH7725 im LandeH776 zu wohnen.

33 wird geladen ... Und ihr sollt das LandH776 nichtH2610 entweihen, in welchem ihr seid; denn das BlutH1818, das entweiht das LandH776; und für das LandH776 kann keine SühnungH3722 getan werden wegen des BlutesH1818, das darin vergossenH8210 worden, außer durch das BlutH1818 dessen, der es vergossen hatH8210.

34 wird geladen ... Und du sollst nicht das LandH776 verunreinigenH2930, inH8432 welchem ihr wohnet, inH8432 dessen Mitte ich wohneH3427; denn ich, JehovaH3068, wohneH7931 inmitten der KinderH1121 IsraelH3478.

Querverweise zu 4. Mose 35,14 4Mo 35,14 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

5Mo 4,41 wird geladen ... Damals sonderteH914 MoseH4872 dreiH7969 StädteH5892 ab diesseit des JordanH3383, gegenH5676 Sonnenaufgang,

5Mo 4,42 wird geladen ... damit ein TotschlägerH7523 dahin flieheH5127, der seinen NächstenH7453 unabsichtlich erschlagen hatH7523, undH1847 er haßte ihnH8543 vordem nicht, daß er in eineH259 von diesenH411 StädtenH5892 flieheH5127 und am LebenH2425 bleibe:

5Mo 4,43 wird geladen ... BezerH1221 in der WüsteH4057, im LandeH776 der EbeneH4334, für die RubeniterH7206, und RamothH7216 in GileadH1568 für die GaditerH1425, und GolanH1474 in BasanH1316 für die ManassiterH4520.

5Mo 19,8 wird geladen ... Und wenn JehovaH3068, dein GottH430, deine GrenzenH1366 erweitert, so wie er deinen VäternH1 geschworen hatH7650, und dir das ganze LandH776 gibtH5414, welches er deinen VäternH1 zu gebenH5414 verheißen hatH1696

5Mo 19,9 wird geladen ... (wenn du darauf achtest, dieses ganze GebotH4687 zu tunH6213, das ichH8104 dir heuteH3117 gebieteH6680, indem du JehovaH3068, deinen GottH430, liebstH157 und auf seinen WegenH1870 wandelstH3212 alle TageH3117) so sollst du dir zu diesen dreienH7969 nochH3254 dreiH7969 StädteH5892 hinzufügen;

5Mo 19,10 wird geladen ... damit nicht unschuldigesH5355 BlutH1818 vergossen werdeH8210 inmitten deines LandesH776, das JehovaH3068, dein GottH430, dir als ErbteilH5159 gibtH5414, und BlutschuldH1818 aufH7130 dir sei. -

Jos 20,7 wird geladen ... Und sieH6942 heiligten KedesH6943 in GaliläaH1551, im GebirgeH2022 Naphtali, und SichemH7927 im GebirgeH2022 EphraimH669, und Kirjath-ArbaH7153, das ist HebronH2275, im GebirgeH2022 JudaH3063.

Jos 20,8 wird geladen ... Und jenseitH5676 des JordanH3383 von JerichoH3405, gegenH4217 Osten, bestimmten sieH5414 BezerH1221 in der WüsteH4057, in der EbeneH4334, vom StammeH4294 RubenH7205; und RamothH7216 in GileadH1568, vom StammeH4294 GadH1410; und GolanH1474 in BasanH1316, vom StammeH4294 ManasseH4519.

Jos 20,9 wird geladen ... Das waren die bestimmten StädteH5892 für alle KinderH1121 IsraelH3478 und für den FremdlingH1616, der inH8432 ihrer Mitte weilte, aufH6440 daß dahin flieheH5127 ein jeder, der jemandH5315 aus VersehenH7684 erschlagen würde, damit erH5221 nicht durch die HandH3027 des BluträchersH1350 sterbeH4191, bis er vor der GemeindeH5712 gestandenH5975 habe.

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