Und JehovaH3068 redeteH1696 zu MoseH4872 in den Ebenen MoabsH4124, am JordanH3383 von JerichoH3405, und sprachH559:
Gebiete den KindernH1121 IsraelH3478, daß sieH6680 von ihrem Erbbesitztum den LevitenH3881 StädteH5892 zum Wohnen gebenH5414; und zu den StädtenH5892 sollt ihrH3427 einen Bezirk rings um dieselben herH5439 den LevitenH3881 gebenH5414.
Und die StädteH5892 seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihrH3427 ViehH929 und für ihre HabeH7399 und für alle ihre TiereH2416.
Und die Bezirke der StädteH5892, welche ihr den LevitenH3881 gebenH5414 sollt, sollen vonH5439 der StadtmauerH7023 nach außenH2351 hin tausendH505 EllenH520 betragen ringsum;
undH6924 ihr sollt außerhalbH2351 der StadtH5892 auf der Ostseite zweitausendH505 EllenH520 abmessen, undH6828 auf der Südseite zweitausendH505 EllenH520, und auf der Westseite zweitausendH505 EllenH520 und auf der Nordseite zweitausendH505 EllenH520, daß die StadtH5892 inH8432 der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer StädteH5892 sein.
Und die StädteH5892, die ihr den LevitenH3881 gebenH5414 sollt: sechsH8337 Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen gebenH5414 sollt, damit dahin flieheH5127, wer einen Totschlag begangen hatH7523; und zu diesen hinzu sollt ihr zweiundvierzigH8147+H705 StädteH5892 gebenH5414.
Alle die StädteH5892, die ihr den LevitenH3881 gebenH5414 sollt, sie und ihre Bezirke, sollen achtundvierzigH8083 StädteH5892 sein.
UndH376 was die StädteH5892 betrifft, die ihr von dem EigentumH272 der KinderH1121 IsraelH3478 gebenH5414 sollt-von dem Stamme, der vielH7227 hat, sollt ihr vielH7235 nehmen, und von dem, der wenigH4592 hat, sollt ihr wenigH4591 nehmen; jeder Stamm soll nachH6310 Verhältnis seines ErbteilsH5159, das er erbenH5157 wird, von seinen StädtenH5892 den LevitenH3881 gebenH5414.
Und JehovaH3068 redeteH1696 zu MoseH4872 und sprachH559:
RedeH1696 zu den KindernH1121 IsraelH3478 und sprichH559 zu ihnen: Wenn ihr überH5674 den JordanH3383 in das LandH776 KanaanH3667 ziehet,
so solltH7136 ihr euch StädteH5892 bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin flieheH5127 ein Totschläger, der einen Menschen aus VersehenH7684 erschlagenH5221 hatH7523.
Und die StädteH5892 sollen euch zur Zuflucht sein vorH6440 dem Rächer, daß der TotschlägerH7523 nicht sterbeH4191, bis er vor der GemeindeH5712 gestandenH5975 hatH1350 zum GerichtH4941.
Und die StädteH5892, die ihr gebenH5414 sollt, sollen sechsH8337 Zufluchtstädte für euch sein.
DreiH7969 StädteH5892 sollt ihr gebenH5414 diesseitH5676 des JordanH3383, und dreiH7969 StädteH5892 sollt ihr gebenH5414 im LandeH776 KanaanH3667; Zufluchtstädte sollen sie sein.
Den KindernH1121 IsraelH3478 und dem FremdlingH1616 und dem BeisassenH8453 inH8432 ihrer Mitte sollen diese sechsH8337 StädteH5892 zur Zuflucht sein, daß dahin flieheH5127 ein jeder, der einen Menschen aus VersehenH7684 erschlagen hatH5221.
Wenn erH5221 ihnH7523 aber mit einem eisernenH1270 WerkzeugH3627 geschlagen hatH7523, daß er gestorbenH4191 ist, so ist er ein Mörder; der Mörder sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden.
Und wenn erH5221 ihnH7523 mit einem SteinH68, den er in der HandH3027 führte, wodurch man sterbenH4191 kann, geschlagen hatH7523, daß er gestorbenH4191 ist, so ist er ein Mörder; der Mörder sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden.
Oder wenn erH5221 ihnH7523 mit einem hölzernenH6086 WerkzeugH3627, das er in der HandH3027 führte, wodurch man sterbenH4191 kann, geschlagen hatH7523, daß er gestorbenH4191 ist, so ist er ein Mörder; der Mörder sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden.
Der BluträcherH1350, der sollH4191 den Mörder tötenH7523; wenn erH1931 ihnH6293 antrifft, sollH4191 er ihn töten.
Und wenn erH1920 ihn aus HaßH8135 gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfenH7993 hat, daß er gestorbenH4191 ist,
oder ihnH7523 aus FeindschaftH342 mit seiner HandH3027 geschlagen hatH7523, daß erH5221 gestorbenH4191 ist, so sollH4191 der Schläger gewißlich getötet werdenH1350; erH5221 ist ein Mörder; der Bluträcher sollH4191 den Mörder tötenH4191, wenn er ihnH6293 antrifft.
Wenn erH1920 aber von ungefährH6621, nichtH3808 aus FeindschaftH342, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein WerkzeugH3627 auf ihn geworfenH7993 hat,
oder, ohne es zu sehenH7200, irgend einen SteinH68, wodurch man sterbenH4191 kann, auf ihn hat fallenH5307 lassen, daß er gestorben ist, er warH4191 ihm aber nichtH3808 feindH341 und suchteH1245 seinen Schaden nicht:
so soll die GemeindeH5712 zwischen dem Schläger und dem BluträcherH1350 nach diesen RechtenH4941 richtenH8199;
und die GemeindeH5712 soll den Totschläger aus der HandH3027 des BluträchersH1350 errettenH5337, und die GemeindeH5712 soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohenH5127 istH7725; und er soll darin bleibenH3427 bis zum TodeH4194 des HohenpriestersH1419, den man mit dem heiligenH6944 Öle gesalbtH4886 hatH7523.
Wenn aber der TotschlägerH7523 über die GrenzeH1366 seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen istH5127, irgend hinausgeht,
und der BluträcherH1350 findetH4672 ihnH7523 außerhalbH2351 der GrenzeH1366 seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den TotschlägerH7523, so hatH1350 er keine BlutschuldH1818.
Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleibenH3427 bis zum TodeH4194 des HohenpriestersH1419; und nachH310 dem TodeH4194 des HohenpriestersH1419 darf der TotschlägerH7523 in das LandH776 seines Eigentums zurückkehren. -
UndH2708 dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren GeschlechternH1755 in allen euren Wohnsitzen.
Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von ZeugenH5707 sollH4191 man den MörderH7523 tötenH7523; aber einH259 einzelner ZeugeH5707 kann nicht wider einen Menschen aussagenH6030, daß erH5221 sterbe.
Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die SeeleH5315 eines Mörders, der schuldigH7563 istH3947 zu sterbenH4191, sondern er sollH4191 gewißlich getötetH4191 werdenH7523.
Auch sollt ihrH3427 keine Sühne annehmenH3947 für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem TodeH4194 des PriestersH3548 zurückkehre, umH7725 im LandeH776 zu wohnen.
Und ihr sollt das LandH776 nichtH2610 entweihen, in welchem ihr seid; denn das BlutH1818, das entweiht das LandH776; und für das LandH776 kann keine SühnungH3722 getan werden wegen des BlutesH1818, das darin vergossenH8210 worden, außer durch das BlutH1818 dessen, der es vergossen hatH8210.
Und du sollst nicht das LandH776 verunreinigenH2930, inH8432 welchem ihr wohnet, inH8432 dessen Mitte ich wohneH3427; denn ich, JehovaH3068, wohneH7931 inmitten der KinderH1121 IsraelH3478.
Querverweise zu 4. Mose 35,7 4Mo 35,7
Und die KinderH1121 IsraelH3478 gabenH5414 den LevitenH3881 von ihrem ErbteilH5159 diese StädteH5892 und ihre Bezirke, nachH6310 dem Befehle JehovasH3068:
Und das LosH1486 kam heraus für die Familien der Kehathiter. Und die SöhneH1121 AaronsH175, des PriestersH3548, ausH3318 den LevitenH3881, erhielten vom StammeH4294 JudaH3063 und vom StammeH4294 der SimeoniterH8099 und vom StammeH4294 BenjaminH1144, durchs LosH1486, dreizehn StädteH6240;
und die übrigenH3498 SöhneH1121 Kehaths, von den GeschlechternH4940 des StammesH4294 EphraimH669 und vom StammeH4294 DanH1835 und vom halbenH2677 StammeH4294 ManasseH4519, durchs LosH1486, zehnH6235 StädteH5892.
Und die SöhneH1121 GersonsH1648 erhielten von den GeschlechternH4940 des StammesH4294 Issaschar und vom StammeH4294 Aser und vom StammeH4294 Naphtali und vom halbenH2677 StammeH4294 ManasseH4519 in BasanH1316, durchs LosH1486, dreizehn StädteH6240;
die SöhneH1121 MerarisH4847, nach ihren Familien, vom StammeH4294 RubenH7205 und vom StammeH4294 GadH1410 und vom StammeH4294 SebulonH2074 zwölfH6240 StädteH5892.
Und so gabenH5414 die KinderH1121 IsraelH3478 den LevitenH3881 diese StädteH5892 und ihre Bezirke durchs LosH1486, so wie JehovaH3068 durchH3027 MoseH4872 geboten hatteH6680.
Und sie gabenH5414 vom StammeH4294 der KinderH1121 JudaH3063 und vom StammeH4294 der KinderH1121 SimeonH8095 folgende StädteH5892, die man mit NamenH8034 nannteH7121;
und sie wurden den SöhnenH1121 AaronsH175, von den Familien der Kehathiter, aus den KindernH1121 LeviH3878, zuteil (denn für sie war das ersteH7223 LosH1486) -.
Und sie gabenH5414 ihnen die StadtH7151 Arbas, des VatersH1 EnaksH6061, das ist HebronH2275, im GebirgeH2022 JudaH3063, und ihre Bezirke rings um sie herH5439.
Aber das FeldH7704 der StadtH5892 und ihre DörferH2691 gabenH5414 sie KalebH3612, dem SohneH1121 JephunnesH3312, als sein EigentumH272.
Und sie gabenH5414 den SöhnenH1121 AaronsH175, des PriestersH3548, die Zufluchtstadt für den TotschlägerH7523, HebronH2275 und seine Bezirke; und LibnaH3841 und seine Bezirke,
und Jattir und seine Bezirke, und Eschtemoa und seine Bezirke,
und HolonH2473 und seine Bezirke, und DebirH1688 und seine Bezirke,
und AinH5871 und seine Bezirke, und JuttaH3194 und seine Bezirke, und Beth-SemesH1053 und seine Bezirke: neunH8672 StädteH5892 von diesen beidenH8147 StämmenH7626.
Und vom StammeH4294 BenjaminH1144: GibeonH1391 und seine Bezirke, GebaH1387 und seine Bezirke,
AnathothH6068 und seine Bezirke, und AlmonH5960 und seine Bezirke: vierH702 StädteH5892.
Alle StädteH5892 der SöhneH1121 AaronsH175, der PriesterH3548: dreizehn StädteH6240 und ihre Bezirke.
Und was die Familien der SöhneH1121 Kehaths, der LevitenH3881, die übrigenH3498 von den SöhnenH1121 Kehaths, betrifft, so waren die StädteH5892 ihres Loses vom StammeH4294 EphraimH669.
Und sie gabenH5414 ihnen die Zufluchtstadt für den TotschlägerH7523, SichemH7927 und seine Bezirke im GebirgeH2022 EphraimH669; und GeserH1507 und seine Bezirke,
und KibzaimH6911 und seine Bezirke, und Beth-HoronH1032 und seine Bezirke: vierH702 StädteH5892.
Und vom StammeH4294 DanH1835: Elteke und seine Bezirke, GibbethonH1405 und seine Bezirke,
Ajjalon und seine Bezirke, Gath-RimmonH1667 und seine Bezirke: vierH702 StädteH5892.
Und von der HälfteH4276 des StammesH4294 ManasseH4519: Taanak und seine Bezirke, und Gath-RimmonH1667 und seine Bezirke: zweiH8147 StädteH5892.
Aller StädteH5892 waren zehnH6235 und ihre Bezirke, für die Familien der übrigenH3498 SöhneH1121 Kehaths.
Und den SöhnenH1121 GersonsH1648, aus den GeschlechternH4940 der LevitenH3881, gaben sie vom halbenH2677 StammeH4294 ManasseH4519: Die Zufluchtstadt für den TotschlägerH7523, GolanH1474 in BasanH1316 und seine Bezirke; und Beeschtera und seine Bezirke: zweiH8147 StädteH5892.
Und vom StammeH4294 Issaschar: Kischjon und seine Bezirke, Daberath und seine Bezirke,
JarmuthH3412 und seine Bezirke, En-GannimH5873 und seine Bezirke: VierH702 StädteH5892.
Und vom StammeH4294 Aser: Mischeal und seine Bezirke, AbdonH5658 und seine Bezirke,
HelkathH2520 und seine Bezirke, und Rechob und seine Bezirke: vierH702 StädteH5892.
Und vom StammeH4294 Naphtali: Die Zufluchtstadt für den TotschlägerH7523, KedesH6943 in GaliläaH1551 und seine Bezirke; und Hammoth-DorH2576 und seine Bezirke, und Kartan und seine Bezirke: dreiH7969 StädteH5892.
Alle StädteH5892 der GersoniterH1649, nach ihren Familien: dreizehn StädteH6240 und ihre Bezirke.
Und den Familien der SöhneH1121 MerarisH4847, den übrigenH3498 LevitenH3881, gaben sie vom StammeH4294 SebulonH2074: JokneamH3362 und seine Bezirke, Karta und seine Bezirke,
DimnaH1829 und seine Bezirke, NahalalH5096 und seine Bezirke: vierH702 StädteH5892.
Und vom Stamme RubenH7205: BezerH1221 und seine Bezirke, und JahzaH3096 und seine Bezirke,
KedemothH6932 und seine Bezirke, und MephaathH4158 und seine Bezirke: vierH702 StädteH5892.
Und vom StammeH4294 GadH1410: Die Zufluchtstadt für den TotschlägerH7523, RamothH7433 in GileadH1568 und seine Bezirke; und Machanaim und seine Bezirke,
HesbonH2809 und seine Bezirke, JaserH3270 und seine Bezirke; aller StädteH5892 waren vierH702.
Alle StädteH5892 der SöhneH1121 MerarisH4847, nach ihren Familien, der übrigenH3498 von den GeschlechternH4940 der LevitenH3881: ihrH4940 LosH1486 war zwölfH6240 StädteH5892.
Alle StädteH5892 der LevitenH3881 inmitten des Eigentums der KinderH1121 IsraelH3478: achtundvierzigH8083 StädteH5892 undH8432 ihre Bezirke.
Diese Städte hatten, StadtH5892 für Stadt, ihre Bezirke rings um sich herH5439: also war es bei allen diesen Städten.
und AjalonH357 und seine Bezirke, und Gath-RimmonH1667 und seine Bezirke.
Und von der HälfteH4276 des StammesH4294 ManasseH4519: AnerH6063 und seine Bezirke, und BileamH1109 und seine Bezirke-den Familien der übrigenH3498 SöhneH1121 Kehaths.
Den SöhnenH1121 GersomsH1647: vom GeschlechtH4940 des halbenH2677 StammesH4294 ManasseH4519: GolanH1474 in BasanH1316 und seine Bezirke, und Astaroth und seine Bezirke;
und vom StammeH4294 Issaschar: KedesH6943 und seine Bezirke, und Dobrath und seine Bezirke,
und RamothH7216 und seine Bezirke, und AnemH6046 und seine Bezirke;
und vom StammeH4294 Aser: Maschal und seine Bezirke, und AbdonH5658 und seine Bezirke,
und HukokH2712 und seine Bezirke, und Rechob und seine Bezirke;
und vom StammeH4294 Naphtali: KedesH6943 in GaliläaH1551 und seine Bezirke, und HammonH2540 und seine Bezirke, und KirjathaimH7156 und seine Bezirke.
Den übrigenH3498 SöhnenH1121 MerarisH4847: vom StammeH4294 SebulonH2074: RimmonoH7417 und seine Bezirke, Tabor und seine Bezirke;
und jenseitH5676 des JordanH3383 von JerichoH3405, östlich vom JordanH3383, vom StammeH4294 RubenH7205: BezerH1221 in der WüsteH4057 und seine Bezirke, und JahzaH3096 und seine Bezirke,
und KedemothH6932 und seine Bezirke, und MephaathH4158 und seine Bezirke;
und vom StammeH4294 GadH1410: RamothH7216 in GileadH1568 und seine Bezirke, und Machanaim und seine Bezirke,
und HesbonH2809 und seine Bezirke, und JaserH3270 und seine Bezirke.
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