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1 wird geladen ... Und JehovaH3068 redeteH1696 zu MoseH4872 in den Ebenen MoabsH4124 , am JordanH3383 von JerichoH3405 , und sprachH559 :

2 wird geladen ... Gebiete den KindernH1121 IsraelH3478 , daß sieH6680 von ihrem Erbbesitztum den LevitenH3881 StädteH5892 zum Wohnen gebenH5414 ; und zu den StädtenH5892 sollt ihrH3427 einen Bezirk rings um dieselben herH5439 den LevitenH3881 gebenH5414 .

3 wird geladen ... Und die StädteH5892 seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihrH3427 ViehH929 und für ihre HabeH7399 und für alle ihre TiereH2416 .

4 wird geladen ... Und die Bezirke der StädteH5892 , welche ihr den LevitenH3881 gebenH5414 sollt, sollen vonH5439 der StadtmauerH7023 nach außenH2351 hin tausendH505 EllenH520 betragen ringsum;

5 wird geladen ... undH6924 ihr sollt außerhalbH2351 der StadtH5892 auf der Ostseite zweitausendH505 EllenH520 abmessen, undH6828 auf der Südseite zweitausendH505 EllenH520 , und auf der Westseite zweitausendH505 EllenH520 und auf der Nordseite zweitausendH505 EllenH520 , daß die StadtH5892 inH8432 der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer StädteH5892 sein.

6 wird geladen ... Und die StädteH5892 , die ihr den LevitenH3881 gebenH5414 sollt: sechsH8337 Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen gebenH5414 sollt, damit dahin flieheH5127 , wer einen Totschlag begangen hatH7523 ; und zu diesen hinzu sollt ihr zweiundvierzigH8147+H705 StädteH5892 gebenH5414 .

7 wird geladen ... Alle die StädteH5892 , die ihr den LevitenH3881 gebenH5414 sollt, sie und ihre Bezirke, sollen achtundvierzigH8083 StädteH5892 sein.

8 wird geladen ... UndH376 was die StädteH5892 betrifft, die ihr von dem EigentumH272 der KinderH1121 IsraelH3478 gebenH5414 sollt-von dem Stamme, der vielH7227 hat, sollt ihr vielH7235 nehmen, und von dem, der wenigH4592 hat, sollt ihr wenigH4591 nehmen; jeder Stamm soll nachH6310 Verhältnis seines ErbteilsH5159 , das er erbenH5157 wird, von seinen StädtenH5892 den LevitenH3881 gebenH5414 .

9 wird geladen ... Und JehovaH3068 redeteH1696 zu MoseH4872 und sprachH559 :

10 wird geladen ... RedeH1696 zu den KindernH1121 IsraelH3478 und sprichH559 zu ihnen: Wenn ihr überH5674 den JordanH3383 in das LandH776 KanaanH3667 ziehet,

11 wird geladen ... so solltH7136 ihr euch StädteH5892 bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin flieheH5127 ein Totschläger, der einen Menschen aus VersehenH7684 erschlagenH5221 hatH7523 .

12 wird geladen ... Und die StädteH5892 sollen euch zur Zuflucht sein vorH6440 dem Rächer, daß der TotschlägerH7523 nicht sterbeH4191 , bis er vor der GemeindeH5712 gestandenH5975 hatH1350 zum GerichtH4941 .

13 wird geladen ... Und die StädteH5892 , die ihr gebenH5414 sollt, sollen sechsH8337 Zufluchtstädte für euch sein.

14 wird geladen ... DreiH7969 StädteH5892 sollt ihr gebenH5414 diesseitH5676 des JordanH3383 , und dreiH7969 StädteH5892 sollt ihr gebenH5414 im LandeH776 KanaanH3667 ; Zufluchtstädte sollen sie sein.

15 wird geladen ... Den KindernH1121 IsraelH3478 und dem FremdlingH1616 und dem BeisassenH8453 inH8432 ihrer Mitte sollen diese sechsH8337 StädteH5892 zur Zuflucht sein, daß dahin flieheH5127 ein jeder, der einen Menschen aus VersehenH7684 erschlagen hatH5221 .

16 wird geladen ... Wenn erH5221 ihnH7523 aber mit einem eisernenH1270 WerkzeugH3627 geschlagen hatH7523 , daß er gestorbenH4191 ist, so ist er ein Mörder; der Mörder sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden.

17 wird geladen ... Und wenn erH5221 ihnH7523 mit einem SteinH68 , den er in der HandH3027 führte, wodurch man sterbenH4191 kann, geschlagen hatH7523 , daß er gestorbenH4191 ist, so ist er ein Mörder; der Mörder sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden.

18 wird geladen ... Oder wenn erH5221 ihnH7523 mit einem hölzernenH6086 WerkzeugH3627 , das er in der HandH3027 führte, wodurch man sterbenH4191 kann, geschlagen hatH7523 , daß er gestorbenH4191 ist, so ist er ein Mörder; der Mörder sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden.

19 wird geladen ... Der BluträcherH1350 , der sollH4191 den Mörder tötenH7523 ; wenn erH1931 ihnH6293 antrifft, sollH4191 er ihn töten.

20 wird geladen ... Und wenn erH1920 ihn aus HaßH8135 gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfenH7993 hat, daß er gestorbenH4191 ist,

21 wird geladen ... oder ihnH7523 aus FeindschaftH342 mit seiner HandH3027 geschlagen hatH7523 , daß erH5221 gestorbenH4191 ist, so sollH4191 der Schläger gewißlich getötet werdenH1350 ; erH5221 ist ein Mörder; der Bluträcher sollH4191 den Mörder tötenH4191 , wenn er ihnH6293 antrifft.

22 wird geladen ... Wenn erH1920 aber von ungefährH6621 , nichtH3808 aus FeindschaftH342 , ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein WerkzeugH3627 auf ihn geworfenH7993 hat,

23 wird geladen ... oder, ohne es zu sehenH7200 , irgend einen SteinH68 , wodurch man sterbenH4191 kann, auf ihn hat fallenH5307 lassen, daß er gestorben ist, er warH4191 ihm aber nichtH3808 feindH341 und suchteH1245 seinen Schaden nicht:

24 wird geladen ... so soll die GemeindeH5712 zwischen dem Schläger und dem BluträcherH1350 nach diesen RechtenH4941 richtenH8199 ;

25 wird geladen ... und die GemeindeH5712 soll den Totschläger aus der HandH3027 des BluträchersH1350 errettenH5337 , und die GemeindeH5712 soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohenH5127 istH7725 ; und er soll darin bleibenH3427 bis zum TodeH4194 des HohenpriestersH1419 , den man mit dem heiligenH6944 Öle gesalbtH4886 hatH7523 .

26 wird geladen ... Wenn aber der TotschlägerH7523 über die GrenzeH1366 seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen istH5127 , irgend hinausgeht,

27 wird geladen ... und der BluträcherH1350 findetH4672 ihnH7523 außerhalbH2351 der GrenzeH1366 seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den TotschlägerH7523 , so hatH1350 er keine BlutschuldH1818 .

28 wird geladen ... Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleibenH3427 bis zum TodeH4194 des HohenpriestersH1419 ; und nachH310 dem TodeH4194 des HohenpriestersH1419 darf der TotschlägerH7523 in das LandH776 seines Eigentums zurückkehren. -

29 wird geladen ... UndH2708 dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren GeschlechternH1755 in allen euren Wohnsitzen.

30 wird geladen ... Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von ZeugenH5707 sollH4191 man den MörderH7523 tötenH7523 ; aber einH259 einzelner ZeugeH5707 kann nicht wider einen Menschen aussagenH6030 , daß erH5221 sterbe.

31 wird geladen ... Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die SeeleH5315 eines Mörders, der schuldigH7563 istH3947 zu sterbenH4191 , sondern er sollH4191 gewißlich getötetH4191 werdenH7523 .

32 wird geladen ... Auch sollt ihrH3427 keine Sühne annehmenH3947 für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem TodeH4194 des PriestersH3548 zurückkehre, umH7725 im LandeH776 zu wohnen.

33 wird geladen ... Und ihr sollt das LandH776 nichtH2610 entweihen, in welchem ihr seid; denn das BlutH1818 , das entweiht das LandH776 ; und für das LandH776 kann keine SühnungH3722 getan werden wegen des BlutesH1818 , das darin vergossenH8210 worden, außer durch das BlutH1818 dessen, der es vergossen hatH8210 .

34 wird geladen ... Und du sollst nicht das LandH776 verunreinigenH2930 , inH8432 welchem ihr wohnet, inH8432 dessen Mitte ich wohneH3427 ; denn ich, JehovaH3068 , wohneH7931 inmitten der KinderH1121 IsraelH3478 .

Querverweise zu 4. Mose 35,8 4Mo 35,8 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

1Mo 49,7 wird geladen ... VerfluchtH779 sei ihr ZornH639 , denn er war gewalttätig, und ihr GrimmH5678 , denn er war grausam! Ich werde sieH2505 verteilen in JakobH3290 und sie zerstreuenH6327 in IsraelH3478 .

4Mo 26,54 wird geladen ... Den VielenH7227 sollst du ihr ErbteilH5159 mehrenH7235 undH376 den WenigenH4592 ihr ErbteilH5159 mindern; einem jeden soll nachH6310 Verhältnis seiner Gemusterten sein ErbteilH5159 gegebenH5414 werden.

2Mo 32,28 wird geladen ... Und die SöhneH1121 LevisH3878 tatenH6213 nach dem WorteH1697 MosesH4872 ; und es fielenH5307 von dem VolkeH5971 an selbigem TageH3117 bei dreitausendH7969+H505+H376 Mann.

4Mo 33,54 wird geladen ... Und ihr solltH5157 das LandH776 durchs LosH1486 als ErbteilH5159 empfangen, nach euren GeschlechternH4940 : Den VielenH7227 solltH5157 ihr ihr ErbteilH5159 mehrenH7235 , und den WenigenH4592 sollt ihr ihr Erbteil mindern; wohin das LosH1486 einem fälltH3318 , das soll ihm gehören; nach den StämmenH4294 eurer VäterH1 sollt ihr erbenH5157 .

2Mo 32,29 wird geladen ... UndH3588 MoseH4872 sprachH559 : Weihet euchH3027 heuteH3117 dem JehovaH3068 , ja, einH376 jeder in seinem SohneH1121 und in seinem BruderH251 , um heuteH3117 SegenH1293 auf euchH5414 zu bringen.

2Mo 16,18 wird geladen ... Und sie maßen mit dem Ghomer: da hatte, werH376 vielH7235 gesammeltH3950 hatte, nicht übrig, und wer wenigH4591 gesammelt hatte, dem mangelte nicht; sie hatten gesammelt, ein jeder nachH6310 dem Maße seines Essens.

5Mo 33,8 wird geladen ... UndH376 von LeviH3878 sprachH559 er: Deine Thummim und deine Urim sind für deinen Frommen, den du versuchtH5254 hast zu MassaH4532 , mit dem du hadertest bei dem WasserH4325 von MeribaH4809 ;

5Mo 33,9 wird geladen ... der von seinem VaterH1 und von seiner MutterH517 sprachH559 : Ich seheH7200 ihn nichtH5234 ; und der seine BrüderH251 nicht kannte und von seinen SöhnenH1121 nichts wußte. Denn sieH8104 habenH3045 dein WortH565 beobachtet, und deinen BundH1285 bewahrtenH5341 sie.

5Mo 33,10 wird geladen ... Sie werden JakobH3290 lehrenH3384 deine RechteH4941 , und IsraelH3478 dein GesetzH8451 ; sie werden Weihrauch legenH7760 vor deine NaseH639 und Ganzopfer auf deinen AltarH4196 .

5Mo 33,11 wird geladen ... SegneH1288 , JehovaH3068 , seinH7521 VermögenH2428 , und das WerkH6467 seiner HändeH3027 laß dir wohlgefallen; zerschmettere dieH8130 LendenH4975 dererH6965 , die sich wider ihnH6965 erheben, und seiner Hasser, daß sie nichtH4480 mehr aufstehenH6965 !

2Kor 8,13 wird geladen ... DennG1063 nichtG3756 auf daßG2443 andereG243 ErleichterungG425 haben, ihrG5213 aberG1161 BedrängnisG2347 , sondernG235 nachG1537 der GleichheitG2471 :

Jos 21,3 wird geladen ... Und die KinderH1121 IsraelH3478 gabenH5414 den LevitenH3881 von ihrem ErbteilH5159 diese StädteH5892 und ihre Bezirke, nachH6310 dem Befehle JehovasH3068 :

2Kor 8,14 wird geladen ... inG1722 der jetzigenG3568 ZeitG2540 diene euerG5216 ÜberflußG4051 fürG1519 den MangelG5303 jenerG1565 , auf daßG2443 auchG2532 jenerG1565 ÜberflußG4051 fürG1519 eurenG5216 MangelG5303 dieneG1096 , damitG3704 GleichheitG2471 werdeG1096 ; wieG2531 geschriebenG1125 steht:

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