Und JehovaH3068 redeteH1696 zu MoseH4872 in den Ebenen MoabsH4124, am JordanH3383 von JerichoH3405, und sprachH559:
Gebiete den KindernH1121 IsraelH3478, daß sieH6680 von ihrem Erbbesitztum den LevitenH3881 StädteH5892 zum Wohnen gebenH5414; und zu den StädtenH5892 sollt ihrH3427 einen Bezirk rings um dieselben herH5439 den LevitenH3881 gebenH5414.
Und die StädteH5892 seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihrH3427 ViehH929 und für ihre HabeH7399 und für alle ihre TiereH2416.
Und die Bezirke der StädteH5892, welche ihr den LevitenH3881 gebenH5414 sollt, sollen vonH5439 der StadtmauerH7023 nach außenH2351 hin tausendH505 EllenH520 betragen ringsum;
undH6924 ihr sollt außerhalbH2351 der StadtH5892 auf der Ostseite zweitausendH505 EllenH520 abmessen, undH6828 auf der Südseite zweitausendH505 EllenH520, und auf der Westseite zweitausendH505 EllenH520 und auf der Nordseite zweitausendH505 EllenH520, daß die StadtH5892 inH8432 der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer StädteH5892 sein.
Und die StädteH5892, die ihr den LevitenH3881 gebenH5414 sollt: sechsH8337 Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen gebenH5414 sollt, damit dahin flieheH5127, wer einen Totschlag begangen hatH7523; und zu diesen hinzu sollt ihr zweiundvierzigH8147+H705 StädteH5892 gebenH5414.
Alle die StädteH5892, die ihr den LevitenH3881 gebenH5414 sollt, sie und ihre Bezirke, sollen achtundvierzigH8083 StädteH5892 sein.
UndH376 was die StädteH5892 betrifft, die ihr von dem EigentumH272 der KinderH1121 IsraelH3478 gebenH5414 sollt-von dem Stamme, der vielH7227 hat, sollt ihr vielH7235 nehmen, und von dem, der wenigH4592 hat, sollt ihr wenigH4591 nehmen; jeder Stamm soll nachH6310 Verhältnis seines ErbteilsH5159, das er erbenH5157 wird, von seinen StädtenH5892 den LevitenH3881 gebenH5414.
Und JehovaH3068 redeteH1696 zu MoseH4872 und sprachH559:
RedeH1696 zu den KindernH1121 IsraelH3478 und sprichH559 zu ihnen: Wenn ihr überH5674 den JordanH3383 in das LandH776 KanaanH3667 ziehet,
so solltH7136 ihr euch StädteH5892 bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin flieheH5127 ein Totschläger, der einen Menschen aus VersehenH7684 erschlagenH5221 hatH7523.
Und die StädteH5892 sollen euch zur Zuflucht sein vorH6440 dem Rächer, daß der TotschlägerH7523 nicht sterbeH4191, bis er vor der GemeindeH5712 gestandenH5975 hatH1350 zum GerichtH4941.
Und die StädteH5892, die ihr gebenH5414 sollt, sollen sechsH8337 Zufluchtstädte für euch sein.
DreiH7969 StädteH5892 sollt ihr gebenH5414 diesseitH5676 des JordanH3383, und dreiH7969 StädteH5892 sollt ihr gebenH5414 im LandeH776 KanaanH3667; Zufluchtstädte sollen sie sein.
Den KindernH1121 IsraelH3478 und dem FremdlingH1616 und dem BeisassenH8453 inH8432 ihrer Mitte sollen diese sechsH8337 StädteH5892 zur Zuflucht sein, daß dahin flieheH5127 ein jeder, der einen Menschen aus VersehenH7684 erschlagen hatH5221.
Wenn erH5221 ihnH7523 aber mit einem eisernenH1270 WerkzeugH3627 geschlagen hatH7523, daß er gestorbenH4191 ist, so ist er ein Mörder; der Mörder sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden.
Und wenn erH5221 ihnH7523 mit einem SteinH68, den er in der HandH3027 führte, wodurch man sterbenH4191 kann, geschlagen hatH7523, daß er gestorbenH4191 ist, so ist er ein Mörder; der Mörder sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden.
Oder wenn erH5221 ihnH7523 mit einem hölzernenH6086 WerkzeugH3627, das er in der HandH3027 führte, wodurch man sterbenH4191 kann, geschlagen hatH7523, daß er gestorbenH4191 ist, so ist er ein Mörder; der Mörder sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden.
Der BluträcherH1350, der sollH4191 den Mörder tötenH7523; wenn erH1931 ihnH6293 antrifft, sollH4191 er ihn töten.
Und wenn erH1920 ihn aus HaßH8135 gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfenH7993 hat, daß er gestorbenH4191 ist,
oder ihnH7523 aus FeindschaftH342 mit seiner HandH3027 geschlagen hatH7523, daß erH5221 gestorbenH4191 ist, so sollH4191 der Schläger gewißlich getötet werdenH1350; erH5221 ist ein Mörder; der Bluträcher sollH4191 den Mörder tötenH4191, wenn er ihnH6293 antrifft.
Wenn erH1920 aber von ungefährH6621, nichtH3808 aus FeindschaftH342, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein WerkzeugH3627 auf ihn geworfenH7993 hat,
oder, ohne es zu sehenH7200, irgend einen SteinH68, wodurch man sterbenH4191 kann, auf ihn hat fallenH5307 lassen, daß er gestorben ist, er warH4191 ihm aber nichtH3808 feindH341 und suchteH1245 seinen Schaden nicht:
so soll die GemeindeH5712 zwischen dem Schläger und dem BluträcherH1350 nach diesen RechtenH4941 richtenH8199;
und die GemeindeH5712 soll den Totschläger aus der HandH3027 des BluträchersH1350 errettenH5337, und die GemeindeH5712 soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohenH5127 istH7725; und er soll darin bleibenH3427 bis zum TodeH4194 des HohenpriestersH1419, den man mit dem heiligenH6944 Öle gesalbtH4886 hatH7523.
Wenn aber der TotschlägerH7523 über die GrenzeH1366 seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen istH5127, irgend hinausgeht,
und der BluträcherH1350 findetH4672 ihnH7523 außerhalbH2351 der GrenzeH1366 seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den TotschlägerH7523, so hatH1350 er keine BlutschuldH1818.
Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleibenH3427 bis zum TodeH4194 des HohenpriestersH1419; und nachH310 dem TodeH4194 des HohenpriestersH1419 darf der TotschlägerH7523 in das LandH776 seines Eigentums zurückkehren. -
UndH2708 dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren GeschlechternH1755 in allen euren Wohnsitzen.
Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von ZeugenH5707 sollH4191 man den MörderH7523 tötenH7523; aber einH259 einzelner ZeugeH5707 kann nicht wider einen Menschen aussagenH6030, daß erH5221 sterbe.
Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die SeeleH5315 eines Mörders, der schuldigH7563 istH3947 zu sterbenH4191, sondern er sollH4191 gewißlich getötetH4191 werdenH7523.
Auch sollt ihrH3427 keine Sühne annehmenH3947 für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem TodeH4194 des PriestersH3548 zurückkehre, umH7725 im LandeH776 zu wohnen.
Und ihr sollt das LandH776 nichtH2610 entweihen, in welchem ihr seid; denn das BlutH1818, das entweiht das LandH776; und für das LandH776 kann keine SühnungH3722 getan werden wegen des BlutesH1818, das darin vergossenH8210 worden, außer durch das BlutH1818 dessen, der es vergossen hatH8210.
Und du sollst nicht das LandH776 verunreinigenH2930, inH8432 welchem ihr wohnet, inH8432 dessen Mitte ich wohneH3427; denn ich, JehovaH3068, wohneH7931 inmitten der KinderH1121 IsraelH3478.
Querverweise zu 4. Mose 35,28 4Mo 35,28
BleibetG3306 inG1722 mirG1698, und ichG2504 inG1722 euchG5213. GleichwieG2531 die RebeG2814 nichtG3756 vonG575 sich selbstG1438 FruchtG2590 bringenG5342 kannG1410, sie bleibeG3306 dennG3362 amG1722 WeinstockG288, alsoG3779 auchG3761 ihrG5210 nichtG3761, ihr bleibetG3306 dennG3362 inG1722 mirG1698.
IchG1473 binG1510 der WeinstockG288, ihrG5210 seid die RebenG2814. Wer inG1722 mirG1698 bleibtG3306 und ichG2504 inG1722 ihmG846, dieserG3778 bringtG5342 vielG4183 FruchtG2590, dennG3754 außerG5565 mirG1700 könntG1410 ihr nichtsG3756+G3762 tunG4160.
WennG3362 jemandG5100 nichtG3362 inG1722 mirG1698 bleibtG3306, so wird er hinausgeworfenG906+G1854 wieG5613 die RebeG2814 undG2532 verdorrtG3583; undG2532 man sammeltG4863 sieG846 undG2532 wirftG906 sie insG1519 FeuerG4442, undG2532 sie verbrennenG2545.
ChristusG5547 aberG1161, gekommenG3854 als HoherpriesterG749 der zukünftigenG3195 GüterG18, in Verbindung mitG1223 der größerenG3187 undG2532 vollkommnerenG5046 HütteG4633, die nichtG3756 mit Händen gemachtG5499 ( heißtG5123 nichtG3756 von dieserG5026 SchöpfungG2937 ist )
welcherG3739, als er hingekommenG3854 war undG2532 die GnadeG5485 GottesG2316 sahG1492, sich freuteG5463 undG2532 alleG3956 ermahnteG3870, mit HerzensentschlußG2588+G4286 bei dem HerrnG2962 zu verharrenG4357.
auch nichtG3761 mitG1223 BlutG129 von BöckenG5131 undG2532 KälbernG3448, sondernG1161 mitG1223 seinem eigenenG2398 BluteG129, istG1525 ein für allemalG2178 inG1519 das HeiligtumG39 eingegangenG1525, als er eine ewigeG166 ErlösungG3085 erfundenG2147 hatte.
sprachG2036 PaulusG3972 zu dem HauptmannG1543 undG2532 den KriegsleutenG4757: WennG3362 dieseG3778 nichtG3362 imG1722 SchiffeG4143 bleibenG3306, könntG1410 ihrG5210 nichtG3756 gerettetG4982 werden.
UndG2532 darumG1223+G5124 istG2076 er MittlerG3316 eines neuenG2537 BundesG1242, damitG3704, da der TodG2288 stattgefundenG1096 hat zurG1519 ErlösungG629 von den ÜbertretungenG3847 unterG1909 dem erstenG4413 BundeG1242, die BerufenenG2564 die VerheißungG1860 des ewigenG166 ErbesG2817 empfingenG2983;
( dennG1063 woG3699 ein TestamentG1242 ist, da muß notwendigG318 der TodG2288 dessen eintretenG5342, der das Testament gemachtG1303 hat.
DennG1063 ein TestamentG1242 ist gültigG949, wennG1909 der Tod eingetretenG3498 ist, weilG1893 es niemalsG3379 KraftG2480 hat, solangeG3753 der lebtG2198, der das Testament gemachtG1303 hat; )
DennG1063 wir sindG1096 GenossenG3353 des ChristusG5547 gewordenG1096, wennG1437 wir andersG4007 den AnfangG746 der ZuversichtG5287 bis zumG3360 EndeG5056 standhaftG949 festhaltenG2722,
DennG1063 es ist unmöglichG102, diejenigen, welche einmalG530 erleuchtetG5461 waren undG5037 geschmecktG1089 haben die himmlischeG2032 GabeG1431, undG2532 teilhaftigG3353 gewordenG1096 sind des HeiligenG40 GeistesG4151,
undG2532 geschmecktG1089 haben das guteG2570 WortG4487 GottesG2316 undG5037 die WunderwerkeG1411 des zukünftigenG3195 ZeitaltersG165,
undG2532 abgefallenG3895 sind, wiederumG3825 zurG1519 BußeG3341 zu erneuernG340, indem sie den SohnG5207 GottesG2316 für sich selbstG1438 kreuzigenG388 undG2532 ihn zur Schau stellenG3856.
DennG1063 das LandG1093, welchesG3588 den häufigG4178 überG1909 dasselbeG846 kommendenG2064 RegenG5205 trinktG4095 undG2532 nützlichesG2111 KrautG1008 hervorbringtG5088 für diejenigenG1565, umG1223 derentwillenG1223+G3739 es auch bebautG1090 wird, empfängtG3335 SegenG2129 vonG575 GottG2316;
wenn es aberG1161 DornenG173 undG2532 DistelnG5146 hervorbringtG1627, so ist es unbewährtG96 undG2532 dem FlucheG2671 naheG1451, undG2532 seinG3739 EndeG5056 ist die VerbrennungG2740.
DennG1063 wenn wirG2257 mit WillenG1596 sündigenG264, nachdemG3326 wir die ErkenntnisG1922 der WahrheitG225 empfangenG2983 haben, so bleibtG620 keinG3765 SchlachtopferG2378 fürG4012 SündenG266 mehrG3765 übrigG620,
sondernG1161 ein gewissesG5100 furchtvollesG5398 ErwartenG1561 des GerichtsG2920 undG2532 der EiferG2205 eines FeuersG4442, das die WidersacherG5227 verschlingenG2068 wirdG3195.
JemandG5100, der das GesetzG3551 Moses'G3475 verworfenG114 hat, stirbtG599 ohneG5565 BarmherzigkeitG3628 auf die Aussage vonG1909 zweiG1417 oderG2228 dreiG5140 ZeugenG3144;
wievielG4214 ärgererG5501 StrafeG5098, meinetG1380 ihr, wird der wertgeachtetG515 werden, derG3588 den SohnG5207 GottesG2316 mit Füßen getretenG2662 undG2532 das BlutG129 des BundesG1242, durchG1722 welchesG3739 er geheiligtG37 worden ist, für gemeinG2839 geachtetG2233 undG2532 den GeistG4151 der GnadeG5485 geschmähtG1796 hat?
DennG1063 wir kennenG1492 den, der gesagtG2036 hat:" MeinG1698 ist die RacheG1557, ichG1473 will vergeltenG467, sprichtG3004 der HerrG2962 ". UndG2532 wiederumG3825: "Der HerrG2962 wirdG2919 seinG846 VolkG2992 richtenG2919 ".