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1 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose in den Steppen der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber, folgendes:

2 wird geladen ... „Befiehl den Israeliten, dass sie von ihrem Erbbesitz den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr auch eine Weidetrift rings um sie her den Leviten geben.

3 wird geladen ... Die Städte sollen ihnen dann als Wohnsitze dienen, während die zugehörigen Weidetriften für ihr Lastvieh und ihre Herden und für alle ihre übrigen Tiere bestimmt sind.

4 wird geladen ... Es sollen sich aber die Weidetriften bei den Städten, die ihr den Leviten zu geben habt, von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen weit ringsum erstrecken;

5 wird geladen ... und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen und ebenso auf der Südseite zweitausend Ellen und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, so dass die Stadt selbst in der Mitte liegt; dies sollen für sie die Weideplätze bei den Städten sein.

6 wird geladen ... Unter den Städten aber, die ihr den Leviten zu geben habt, sollen sich die sechs Freistädte befinden, die ihr ihnen abtreten sollt, damit dorthin fliehen kann, wer einen Totschlag begangen hat; außer diesen aber sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben:

7 wird geladen ... die Gesamtzahl der Städte, die ihr den Leviten zu geben habt, soll sich auf achtundvierzig Städte nebst den zugehörigen Weidetriften belaufen.

8 wird geladen ... Was aber die Städte betrifft, die ihr von dem Besitztum der Israeliten abzugeben habt, so sollt ihr von den größeren Stämmen eine größere Anzahl und von den kleineren Stämmen eine kleinere Anzahl von Städten nehmen: jeder Stamm soll nach Maßgabe seines Erbbesitzes, den er erhalten wird, von seinen Städten eine bestimmte Zahl an die Leviten abtreten.“

9 wird geladen ... Der HERR gebot dann weiter dem Mose folgendes:

10 wird geladen ... „Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan hinüberkommt,

11 wird geladen ... sollt ihr euch passend gelegene Städte auswählen, die euch als Freistädte dienen sollen, damit ein Totschläger dahin fliehen kann, der einen Menschen unvorsätzlich erschlagen hat.

12 wird geladen ... Diese Städte sollen euch nämlich als Zufluchtsorte vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht getötet wird, ehe er vor der Gemeinde gestanden hat, um abgeurteilt zu werden.

13 wird geladen ... Es sollen aber die Städte, die ihr zu solchen Freistädten herzugeben habt, sechs an Zahl sein:

14 wird geladen ... drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans dazu bestimmen und drei Städte im Lande Kanaan dazu hergeben: Freistädte sollen es sein.

15 wird geladen ... Für die Israeliten wie für die Fremdlinge und die Beisassen, die unter ihnen leben, sollen diese sechs Städte als Zufluchtsorte dienen, damit jeder dorthin fliehen kann, der einen Menschen unvorsätzlich erschlagen hat.“

16 wird geladen ... „Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, so dass er daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muss er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.

17 wird geladen ... Wenn er ihn ferner mit einem Stein, den er in der Hand hatte und der den Tod verursachen kann, geschlagen hat, so dass jener daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muss er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.

18 wird geladen ... Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand hatte und durch das jemand getötet werden kann, geschlagen hat, so dass jener daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muss er unbedingt mit dem Tode bestraft werden;

19 wird geladen ... der Bluträcher soll den Mörder töten; sobald er ihn antrifft, soll er ihn töten.

20 wird geladen ... Wenn ferner jemand einem andern aus Hass einen Stoß versetzt oder vorsätzlich nach ihm geworfen hat, so dass jener daran gestorben ist,

21 wird geladen ... oder wenn er ihn aus Feindschaft mit der Hand geschlagen hat, so dass jener daran gestorben ist, so muss der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt mit dem Tode bestraft werden: er ist ein Mörder: der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn antrifft.

22 wird geladen ... Hat er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, gestoßen oder unabsichtlich irgendeinen Gegenstand auf ihn geworfen

23 wird geladen ... oder, ohne ihn zu sehen, irgendeinen Stein, durch den jemand getötet werden kann, auf ihn fallen lassen und jener ist daran gestorben, obgleich er ihm nicht feindlich gesinnt war und ohne dass er ihm Schaden zufügen wollte:

24 wird geladen ... so soll die Gemeinde zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden,

25 wird geladen ... und die Gemeinde soll den Totschläger vor der Gewalttätigkeit des Bluträchers schützen, und die Gemeinde soll ihn in die ihm zustehende Freistadt, in die er sich geflüchtet hatte, zurückbringen, und er soll darin wohnen bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.

26 wird geladen ... Wenn aber der Totschläger aus dem Gebiet der ihm zustehenden Freistadt, in die er geflohen ist, hinausgeht

27 wird geladen ... und der Bluträcher ihn außerhalb des Gebiets der betreffenden Freistadt antrifft und den Totschläger tötet, so lädt er keine Blutschuld auf sich;

28 wird geladen ... denn jener hat in der ihm zustehenden Freistadt bis zum Tode des Hohenpriesters zu bleiben, und erst nach dem Tod des Hohenpriesters darf der Totschläger an den Ort, wo sein Erbbesitz liegt, zurückkehren.

29 wird geladen ... Diese Rechtsbestimmungen sollen bei euch für eure künftigen Geschlechter in allen euren Wohnsitzen zu Recht bestehen.

30 wird geladen ... Wenn irgend jemand einen Menschen erschlägt, so soll man den Mörder auf die Aussage von Zeugen mit dem Tode bestrafen; aber das Zeugnis eines einzelnen soll nicht hinreichen, um jemand zum Tode zu verurteilen.

31 wird geladen ... Ihr dürft auch kein Lösegeld für das Leben eines Mörders, der des Todes schuldig ist, annehmen, vielmehr soll er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.

32 wird geladen ... Auch dürft ihr kein Lösegeld für jemand, der in die ihm zustehende Freistadt geflohen ist, zu dem Zweck annehmen, dass er schon vor dem Tode des Hohenpriesters zurückkehren und irgendwo im Lande wohnen dürfe.

33 wird geladen ... Ihr sollt das Land, in dem ihr wohnt, nicht entweihen; denn das Blut entweiht das Land, und dem Lande kann für das Blut, das darin vergossen worden ist, keine Sühne geschafft werden außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.

34 wird geladen ... So verunreinigt denn das Land nicht, in dem ihr wohnt und in dessen Mitte auch ich wohne; denn ich, der HERR, wohne inmitten der Israeliten.“

Querverweise zu 4. Mose 35,7 4Mo 35,7 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

Jos 21,3 wird geladen ... So überwiesen denn die Israeliten von ihrem Erbbesitz den Leviten nach dem Gebot des HERRN folgende Städte nebst den zugehörigen Weidetriften:

Jos 21,4 wird geladen ... Als das Los für die Familien der Kahathiten herauskam, erhielten unter den Leviten die Nachkommen des Priesters Aaron von den Stämmen Juda, Simeon und Benjamin durch das Los dreizehn Städte (oder: Ortschaften);

Jos 21,5 wird geladen ... die übrigen Nachkommen Kahaths aber erhielten durch das Los zehn Städte von den Geschlechtern der Stämme Ephraim, Dan und halb Manasse. –

Jos 21,6 wird geladen ... Die Nachkommen Gersons erhielten durch das Los dreizehn Städte von den Geschlechtern der Stämme Issaschar, Asser, Naphthali und halb Manasse in Basan. –

Jos 21,7 wird geladen ... Die Familien der Nachkommen Meraris erhielten zwölf Städte von den Stämmen Ruben, Gad und Sebulon.

Jos 21,8 wird geladen ... Diese Städte also mit den zugehörigen Weidetriften wiesen die Israeliten den Leviten durch das Los zu, wie der HERR es durch Mose geboten hatte.

Jos 21,9 wird geladen ... Sie traten aber von seiten der Stämme Juda und Simeon folgende mit Namen bezeichnete Städte ab:

Jos 21,10 wird geladen ... den Nachkommen Aarons – denn auf sie fiel das erste Los – wurde von den Familien der Kahathiten unter den Leviten folgendes zuteil:

Jos 21,11 wird geladen ... man gab ihnen die Stadt Arbas, des Vaters Enaks, das ist Hebron, im Gebirge Juda, samt den zugehörigen Weidetriften rings um die Stadt her;

Jos 21,12 wird geladen ... aber das zur Stadt gehörige Ackerland nebst den zugehörigen Dörfern hatten sie Kaleb, dem Sohne Jephunnes, als seinen Besitz gegeben.

Jos 21,13 wird geladen ... Sie überwiesen also den Nachkommen des Priesters Aaron Hebron, die Zufluchtsstadt für Totschläger, nebst den zugehörigen Weidetriften, außerdem Libna nebst den zugehörigen Weidetriften,

Jos 21,14 wird geladen ... Jatthir nebst den zugehörigen Weidetriften, Esthemoa nebst den zugehörigen Weidetriften,

Jos 21,15 wird geladen ... Holon nebst den zugehörigen Weidetriften, Debir nebst den zugehörigen Weidetriften,

Jos 21,16 wird geladen ... Asan (1.Chr 6,44) nebst den zugehörigen Weidetriften, Jutta nebst den zugehörigen Weidetriften, Beth-Semes nebst den zugehörigen Weidetriften: neun Städte von diesen beiden Stämmen.

Jos 21,17 wird geladen ... Ferner vom Stamme Benjamin: Gibeon nebst den zugehörigen Weidetriften, Geba nebst den zugehörigen Weidetriften,

Jos 21,18 wird geladen ... Anathoth nebst den zugehörigen Weidetriften und Almon nebst den zugehörigen Weidetriften: vier Städte.

Jos 21,19 wird geladen ... Demnach erhielten die Nachkommen Aarons, die Priester, im ganzen dreizehn Städte nebst den zugehörigen Weidetriften.

Jos 21,20 wird geladen ... Was sodann die Familien der übrigen zu den Leviten gehörenden Nachkommen Kahaths betrifft, so waren die ihnen durch das Los zugefallenen Städte vom Gebiet des Stammes Ephraim genommen;

Jos 21,21 wird geladen ... und zwar überwies man ihnen Sichem, die Zufluchtsstadt für Totschläger, nebst den zugehörigen Weidetriften im Gebirge Ephraim; ferner Geser nebst den zugehörigen Weidetriften,

Jos 21,22 wird geladen ... Kibzaim nebst den zugehörigen Weidetriften und Beth-Horon nebst den zugehörigen Weidetriften: vier Städte.

Jos 21,23 wird geladen ... Ferner vom Stamme Dan: Eltheke nebst den zugehörigen Weidetriften, Gibbethon nebst den zugehörigen Weidetriften,

Jos 21,24 wird geladen ... Ajjalon nebst den zugehörigen Weidetriften, Gath-Rimmon nebst den zugehörigen Weidetriften: vier Städte.

Jos 21,25 wird geladen ... Sodann vom halben Stamme Manasse: Thaanach nebst den zugehörigen Weidetriften und Gath-Rimmon nebst den zugehörigen Weidetriften: zwei Städte.

Jos 21,26 wird geladen ... Demnach erhielten die Familien der übrigen Nachkommen Kahaths im ganzen zehn Städte nebst den zugehörigen Weidetriften.

Jos 21,27 wird geladen ... Weiter erhielten unter den Geschlechtern der Leviten die Nachkommen Gersons vom halben Stamm Manasse: Golan in Basan, die Zufluchtsstadt für Totschläger, nebst den zugehörigen Weidetriften, und Beesthera nebst den zugehörigen Weidetriften: zwei Städte.

Jos 21,28 wird geladen ... Ferner vom Stamme Issaschar: Kisjon nebst den zugehörigen Weidetriften, Daberath nebst den zugehörigen Weidetriften,

Jos 21,29 wird geladen ... Jarmuth nebst den zugehörigen Weidetriften und En-Gannim nebst den zugehörigen Weidetriften: vier Städte.

Jos 21,30 wird geladen ... Weiter vom Stamme Asser: Miseal nebst den zugehörigen Weidetriften, Abdon nebst den zugehörigen Weidetriften,

Jos 21,31 wird geladen ... Helkath nebst den zugehörigen Weidetriften und Rehob nebst den zugehörigen Weidetriften: vier Städte.

Jos 21,32 wird geladen ... Sodann vom Stamme Naphthali: Kedes in Galiläa, die Zufluchtsstadt für Totschläger, nebst den zugehörigen Weidetriften, Hammoth-Dor nebst den zugehörigen Weidetriften und Karthan nebst den zugehörigen Weidetriften: drei Städte.

Jos 21,33 wird geladen ... Demnach erhielten die Familien der Gersoniten im ganzen dreizehn Städte nebst den zugehörigen Weidetriften.

Jos 21,34 wird geladen ... Die Familien der Nachkommen Meraris aber, die noch übrigen Leviten, erhielten vom Stamme Sebulon: Jokneam nebst den zugehörigen Weidetriften, Kartha nebst den zugehörigen Weidetriften,

Jos 21,35 wird geladen ... Dimna nebst den zugehörigen Weidetriften und Nahalal nebst den zugehörigen Weidetriften: vier Städte.

Jos 21,36 wird geladen ... Ferner vom Stamme Ruben: Bezer, (die Zufluchtsstadt für Totschläger,) nebst den zugehörigen Weidetriften, Jahza nebst den zugehörigen Weidetriften,

Jos 21,37 wird geladen ... Kedemoth nebst den zugehörigen Weidetriften und Mephaath nebst den zugehörigen Weidetriften: vier Städte.

Jos 21,38 wird geladen ... Weiter vom Stamme Gad: Ramoth in Gilead, die Zufluchtsstadt für Totschläger, nebst den zugehörigen Weidetriften, Mahanaim nebst den zugehörigen Weidetriften,

Jos 21,39 wird geladen ... Hesbon nebst den zugehörigen Weidetriften, Jaser nebst den zugehörigen Weidetriften: im ganzen vier Städte.

Jos 21,40 wird geladen ... Demnach erhielten die Familien der Nachkommen Meraris, die von den Geschlechtern der Leviten noch übrig waren, als Losanteil zwölf Städte.

Jos 21,41 wird geladen ... Die Gesamtzahl der levitischen Städte inmitten des Erbbesitzes der Israeliten betrug achtundvierzig Städte nebst den zugehörigen Weidetriften.

Jos 21,42 wird geladen ... Diese Städte hatten ausnahmslos ihre Weidetriften rings um sich her: so verhielt es sich bei allen diesen Städten (oder: Ortschaften).

1Chr 6,54 wird geladen ... Folgendes aber sind ihre Wohnsitze nach ihren Niederlassungen in ihrem Gebiet: Den Nachkommen Aarons von dem Geschlecht der Kehathiten – denn auf sie war das erste Los gefallen –,

1Chr 6,55 wird geladen ... ihnen gab man Hebron im Lande Juda samt den zugehörigen Weidetriften rings um sie her;

1Chr 6,56 wird geladen ... die zur Stadt gehörigen Felder aber und die zugehörigen Dörfer übergab man Kaleb, dem Sohne Jephunnes.

1Chr 6,57 wird geladen ... Weiter übergab man den Nachkommen Aarons die Zufluchtstadt Hebron sowie Libna samt den zugehörigen Weidetriften, ferner Jatthir und Esthemoa samt den zugehörigen Weidetriften,

1Chr 6,58 wird geladen ... Holon (vgl. Jos 21,15) samt den zugehörigen Weidetriften, Debir samt den zugehörigen Weidetriften,

1Chr 6,59 wird geladen ... Asan samt den zugehörigen Weidetriften und Beth-Semes samt den zugehörigen Weidetriften.

1Chr 6,60 wird geladen ... Weiter vom Stamme Benjamin: Geba und Allemeth samt den zugehörigen Weidetriften und Anathoth samt den zugehörigen Weidetriften. Die Gesamtzahl ihrer Städte betrug dreizehn nach ihren Familien. –

1Chr 6,61 wird geladen ... Die übrigen Nachkommen Kehaths aber erhielten nach ihren Geschlechtern vom Stamme Ephraim und vom Stamme Dan und vom halben Stamm Manasse durchs Los zehn Städte.

1Chr 6,62 wird geladen ... Die Nachkommen Gersoms erhielten nach ihren Geschlechtern vom Stamme Issaschar, vom Stamme Asser, vom Stamme Naphthali und vom halben Stamm Manasse in Basan dreizehn Städte. –

1Chr 6,63 wird geladen ... Die Nachkommen Meraris erhielten nach ihren Geschlechtern vom Stamme Ruben, vom Stamme Gad und vom Stamme Sebulon durchs Los zwölf Städte.

1Chr 6,64 wird geladen ... So übergaben die Israeliten den Leviten die Städte samt den zugehörigen Weidetriften;

1Chr 6,65 wird geladen ... und zwar übergaben sie durchs Los jene namentlich angeführten Städte aus den Stämmen Juda, Simeon und Benjamin.

1Chr 6,66 wird geladen ... Was dann die übrigen Geschlechter der Nachkommen Kahaths anbetrifft, so erhielten sie die Städte, die ihnen durchs Los zufielen, vom Stamme Ephraim abgetreten;

1Chr 6,67 wird geladen ... und zwar übergab man ihnen die Zufluchtstadt Sichem samt den zugehörigen Weidetriften auf dem Gebirge Ephraim; ferner Geser samt den zugehörigen Weidetriften,

1Chr 6,68 wird geladen ... Jokmeam samt den zugehörigen Weidetriften, Beth-Horon samt den zugehörigen Weidetriften,

1Chr 6,69 wird geladen ... Ajjalon samt den zugehörigen Weidetriften und Gath-Rimmon samt den zugehörigen Weidetriften;

1Chr 6,70 wird geladen ... dazu vom halben Stamm Manasse: Aner (oder: Taanach? vgl. Jos 21,25) samt den zugehörigen Weidetriften und Jibleam samt den zugehörigen Weidetriften – diese übergab man den Familien der übrigen Nachkommen Kahaths.

1Chr 6,71 wird geladen ... Die Nachkommen Gersoms erhielten nach ihren Geschlechtern vom halben Stamm Manasse: Golan in Basan samt den zugehörigen Weidetriften und Astharoth samt den zugehörigen Weidetriften;

1Chr 6,72 wird geladen ... ferner vom Stamme Issaschar: Kedes samt den zugehörigen Weidetriften, Daberath samt den zugehörigen Weidetriften,

1Chr 6,73 wird geladen ... Ramoth samt den zugehörigen Weidetriften und Anem samt den zugehörigen Weidetriften;

1Chr 6,74 wird geladen ... dazu vom Stamme Asser: Masal samt den zugehörigen Weidetriften, Abdon samt den zugehörigen Weidetriften,

1Chr 6,75 wird geladen ... Hukok samt den zugehörigen Weidetriften und Rehob samt den zugehörigen Weidetriften;

1Chr 6,76 wird geladen ... ferner vom Stamme Naphthali: Kedes in Galiläa samt den zugehörigen Weidetriften, Hammot samt den zugehörigen Weidetriften und Kirjathaim samt den zugehörigen Weidetriften.

1Chr 6,77 wird geladen ... Die übrigen Nachkommen Meraris erhielten vom Stamme Sebulon: Rimmon samt den zugehörigen Weidetriften und Thabor samt den zugehörigen Weidetriften;

1Chr 6,78 wird geladen ... und jenseits des Jordans gegenüber von Jericho, östlich vom Jordan, erhielten sie vom Stamme Ruben: Bezer in der Steppe samt den zugehörigen Weidetriften, Jahza samt den zugehörigen Weidetriften,

1Chr 6,79 wird geladen ... Kedemoth samt den zugehörigen Weidetriften und Mephaath samt den zugehörigen Weidetriften;

1Chr 6,80 wird geladen ... ferner vom Stamme Gad: Ramoth in Gilead samt den zugehörigen Weidetriften, Mahanaim samt den zugehörigen Weidetriften;

1Chr 6,81 wird geladen ... Hesbon samt den zugehörigen Weidetriften und Jaser samt den zugehörigen Weidetriften.

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