Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach:
Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben;
damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können.
Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken.
So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei.
Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben,
so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage.
Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben.
Und der HERR redete zu Mose und sprach:
Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen,
die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe.
Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat.
Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen.
Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein.
Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat.
Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.
Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.
Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.
Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten.
Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt,
oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft.
Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft,
oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt,
so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden.
Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt.
Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist,
hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein;
denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen.
Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten.
Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen.
Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben.
Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist.
Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat.
So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel.
Querverweise zu 4. Mose 35,7 4Mo 35,7
Da gaben die Kinder Israel den Leviten von ihrem Erbteil, nach dem Befehl des HERRN, diese Städte samt ihren Weideplätzen.
Das Los aber fiel für das Geschlecht der Kahatiter; und die Kinder Aarons, des Priesters, unter den Leviten erhielten durch das Los dreizehn Städte vom Stamme Juda, vom Stamme Simeon und vom Stamme Benjamin.
Den übrigen Kindern Kahats aber wurden durch das Los zehn Städte gegeben, von den Geschlechtern des Stammes Ephraim, vom Stamm Asser und vom Stamm Naphtali und vom halben Stamm Manasse zu Basan.
Aber den Kindern Gersons wurden durch das Los dreizehn Städte gegeben von den Geschlechtern des Stammes Issaschar, vom Stamm Asser und vom Stamm Naphtali und vom halben Stamm Manasse zu Basan.
Den Kindern Merari nach ihren Geschlechtern wurden zwölf Städte vom Stamme Ruben, vom Stamme Gad und vom Stamme Sebulon gegeben.
Also gaben die Kinder Israel den Leviten durch das Los diese Städte samt ihren Weideplätzen, wie der HERR durch Mose geboten hatte.
Vom Stamm der Kinder Juda und vom Stamm der Kinder Simeon traten sie folgende Städte ab, die sie mit Namen nannten.
Und sie wurden den Kindern Aarons, vom Geschlecht der Kahatiter, aus den Kindern Levi zuteil; denn das erste Los fiel auf sie.
So gaben sie ihnen nun die Stadt Arbas, des Vaters Enaks, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda und ihre Weideplätze um sie her.
Aber den Acker und ihre Dörfer gaben sie Kaleb, dem Sohn Jephunnes, zu seiner Besitzung.
Also gaben sie den Kindern des Priesters Aaron Hebron, die Freistadt der Totschläger, und seine Weideplätze, Libna und seine Weideplätze,
Jattir und seine Weideplätze, Estemoa und seine Weideplätze,
Holon und seine Weideplätze,
Debir und seine Weideplätze, Ain und seine Weideplätze, Jutta und seine Weideplätze, Beth-Semes und seine Weideplätze, neun Städte von diesen zwei Stämmen.
Von dem Stamme Benjamin aber gaben sie Gibeon und seine Weideplätze, Geba und seine Weideplätze, Anatot und seine Weideplätze;
vier Städte;
so daß der Städte der Kinder Aarons, der Priester, dreizehn waren, samt ihren Weideplätzen.
Den Geschlechtern aber der Kinder Kahats, den Leviten, welche von den Kindern Kahats noch übrig waren, wurden die Städte ihres Loses von dem Stamme Ephraim zuteil.
Und sie gaben ihnen Sichem, die Freistadt der Totschläger, und seine Weideplätze auf dem Gebirge Ephraim, ferner Geser und seine Weideplätze,
Kibzaim und seine Weideplätze, Beth-Horon und seine Weideplätze; vier Städte.
Und von dem Stamme Dan: Elteke und seine Weideplätze, Gibbeton und seine Weideplätze;
Ajalon und seine Weideplätze, Gat-Rimmon und seine Weideplätze; vier Städte.
Von dem halben Stamm Manasse aber zwei Städte: Taanach und seine Weideplätze, Gat-Rimmon und seine Weideplätze.
Im ganzen zehn Städte samt ihren Weideplätzen für die übrigen Kinder des Geschlechtes Kahats.
Den Kindern Gersons aber, aus den Geschlechtern der Leviten, wurden von dem halben Stamm Manasse zwei Städte gegeben: Golan in Basan, die Freistadt für die Totschläger, und seine Weideplätze, dazu Beestera und seine Weideplätze;
vom Stamm Issaschar aber Kisjon und seine Weideplätze, Daberat und seine Weideplätze,
Jarmut und seine Weideplätze, Engannim und seine Weideplätze; vier Städte.
Und vom Stamm Asser: Miseal und seine Weideplätze, Abdon und seine Weideplätze,
Helkat und seine Weideplätze, Rechob und seine Weideplätze; vier Städte.
Vom Stamm Naphtali aber Kedesch in Galiläa, die Freistadt der Totschläger, und seine Weideplätze, Hammot-Dor und seine Weideplätze, Kartan und seine Weideplätze; drei Städte,
so daß die Gesamtzahl der Städte der Geschlechter der Gersoniter war: dreizehn Städte samt ihren Weideplätzen.
Den Geschlechtern aber der Kinder Meraris, den übrigen Leviten, wurden vom Stamme Sebulon gegeben: Jokneam und seine Weideplätze, Karta und seine Weideplätze,
Dimna und seine Weideplätze, Nahalal und seine Weideplätze; vier Städte;
und vom Stamme Ruben: Bezer und seine Weideplätze, Jahza und seine Weideplätze,
Kedemot und seine Weideplätze, Mephaar und seine Weideplätze; vier Städte;
vom Stamme Gad aber Ramot in Gilead, die Freistadt für die Totschläger, und seine Weideplätze, Mahanaim und seine Weideplätze,
Hesbon und seine Weideplätze; Jaeser und seine Weideplätze; zusammen vier Städte.
Alle Städte der Kinder Meraris unter ihren Geschlechtern, die noch übrig waren von den Geschlechtern der Leviten, nach ihrem Los: zwölf Städte.
Also betrug die Gesamtzahl der Städte der Leviten unter dem Erbteil der Kinder Israel achtundvierzig, samt ihren Weideplätzen.
Es war aber mit diesen Städten so, daß eine jede ihre Weideplätze um sich her hatte, eine wie die andere.
Und das sind ihre Wohnorte, nach ihren Gehöften, in ihrem Gebiete: der Söhne Aarons vom Geschlechte der Kahatiter (denn auf sie fiel das erste Los),
und man gab ihnen Hebron im Lande Juda und seine Weideplätze ringsum;
aber das Feld der Stadt und ihre Dörfer gab man Kaleb, dem Sohne Jephunnes.
Und den Söhnen Aarons gab man die Freistädte Hebron und Libna und deren Weideplätze, und Jatir und Eschtemoa und deren Weideplätze, und Chilen und seine Weideplätze
und Debir und seine Weideplätze,
und Aschan und seine Weideplätze und Beth-Semes und seine Weideplätze.
Sodann vom Stamme Benjamin: Geba und seine Weideplätze und Allemet und seine Weideplätze und Anatot und seine Weideplätze. Aller ihrer Städte waren dreizehn, nach ihren Geschlechtern.
Und den übrigen Nachkommen Kahats gab man von den Geschlechtern des Stammes Ephraim und vom Stamme Dan und vom halben Stamme Manasse durchs Los zehn Städte;
und den Kindern Gersom nach ihren Geschlechtern gab man vom Stamme Issaschar und vom Stamme Asser und vom Stamme Naphtali und vom Stamme Manasse in Basan dreizehn Städte.
Den Kindern Merari nach ihren Geschlechtern gab man vom Stamme Ruben und vom Stamme Gad und vom Stamme Sebulon durchs Los zwölf Städte.
Und so gaben die Kinder Israel den Leviten die Städte und ihre Weideplätze.
Und sie gaben durchs Los vom Stamme der Kinder Juda und vom Stamme der Kinder Simeon und vom Stamme der Kinder Benjamin diese Städte, die sie mit Namen nannten.
Den übrigen Geschlechtern der Nachkommen Kahats fielen die Ortschaften ihres Loses im Stamme Ephraim zu.
Und man gab ihnen die Freistädte: Sichem und seine Weideplätze auf dem Gebirge Ephraim, und Geser und seine Weideplätze,
Jokmeam und seine Weideplätze, und Beth-Horon und seine Weideplätze,
und Ajalon und seine Weideplätze, und Gat-Rimmon und seine Weideplätze,
und vom halben Stamm Manasse Aner und seine Weideplätze, und Bileam und seine Weideplätze (dem Geschlechte der übrigen Nachkommen Kahats).
Den Kindern Gersoms: vom Geschlechte des halben Stammes Manasse: Golan in Basan und seine Weideplätze, und Aschtarot und seine Weideplätze;
und vom Stamme Issaschar: Kedesch und seine Weideplätze, und Dabrat und seine Weideplätze,
und Ramot und seine Weideplätze, und Anem und seine Weideplätze;
und vom Stamme Asser: Maschall und seine Weideplätze, und Abdon und seine Weideplätze,
und Chukok und seine Weideplätze, und Rechob und seine Weideplätze,
und vom Stamme Naphtali: Kedesch in Galiläa und seine Weideplätze und Chammon und seine Weideplätze und Kirjataim und seine Weideplätze.
Den Kindern Meraris, den noch übrigen Leviten, gab man vom Stamme Sebulon: Rimmono und seine Weideplätze, und Tabor und seine Weideplätze;
und jenseits des Jordan, bei Jericho, östlich vom Jordan, vom Stamme Ruben: Bezer in der Wüste und seine Weideplätze, und Jahza und seine Weideplätze,
und Kedemot und seine Weideplätze, und Mephaat und seine Weideplätze;
und vom Stamme Gad: Ramot in Gilead und seine Weideplätze, und Machanaim und seine Weideplätze.
und Hesbon und seine Weideplätze, und Jaeser und seine Weideplätze.