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1 wird geladen ... Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach:

2 wird geladen ... Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben;

3 wird geladen ... damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können.

4 wird geladen ... Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken.

5 wird geladen ... So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei.

6 wird geladen ... Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben,

7 wird geladen ... so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage.

8 wird geladen ... Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben.

9 wird geladen ... Und der HERR redete zu Mose und sprach:

10 wird geladen ... Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen,

11 wird geladen ... die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe.

12 wird geladen ... Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat.

13 wird geladen ... Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen.

14 wird geladen ... Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein.

15 wird geladen ... Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat.

16 wird geladen ... Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

17 wird geladen ... Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

18 wird geladen ... Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

19 wird geladen ... Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten.

20 wird geladen ... Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt,

21 wird geladen ... oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft.

22 wird geladen ... Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft,

23 wird geladen ... oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt,

24 wird geladen ... so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden.

25 wird geladen ... Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt.

26 wird geladen ... Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist,

27 wird geladen ... hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein;

28 wird geladen ... denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen.

29 wird geladen ... Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten.

30 wird geladen ... Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen.

31 wird geladen ... Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben.

32 wird geladen ... Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist.

33 wird geladen ... Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat.

34 wird geladen ... So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel.

Querverweise zu 4. Mose 35,2 4Mo 35,2 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

3Mo 25,32 wird geladen ... Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht.

3Mo 25,33 wird geladen ... Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel;

Jos 14,3 wird geladen ... Denn den zwei Stämmen und dem halben Stamm hatte Mose ihr Erbteil jenseits des Jordan gegeben; den Leviten aber hatte er kein Erbteil unter ihnen gegeben.

Jos 14,4 wird geladen ... Denn die Kinder Joseph bildeten zwei Stämme, Manasse und Ephraim. Darum gaben sie den Leviten keinen Teil am Landbesitz, sondern nur Städte, um darin zu wohnen, und ihre Weideplätze für ihr Vieh und ihre Güter.

Jos 21,2 wird geladen ... und redeten mit ihnen zu Silo, im Lande Kanaan, und sprachen: Der HERR hat durch Mose geboten, daß man uns Städte geben soll, um darin zu wohnen, und die zugehörigen Weideplätze für unser Vieh.

Jos 21,3 wird geladen ... Da gaben die Kinder Israel den Leviten von ihrem Erbteil, nach dem Befehl des HERRN, diese Städte samt ihren Weideplätzen.

Jos 21,4 wird geladen ... Das Los aber fiel für das Geschlecht der Kahatiter; und die Kinder Aarons, des Priesters, unter den Leviten erhielten durch das Los dreizehn Städte vom Stamme Juda, vom Stamme Simeon und vom Stamme Benjamin.

Jos 21,5 wird geladen ... Den übrigen Kindern Kahats aber wurden durch das Los zehn Städte gegeben, von den Geschlechtern des Stammes Ephraim, vom Stamm Asser und vom Stamm Naphtali und vom halben Stamm Manasse zu Basan.

Jos 21,6 wird geladen ... Aber den Kindern Gersons wurden durch das Los dreizehn Städte gegeben von den Geschlechtern des Stammes Issaschar, vom Stamm Asser und vom Stamm Naphtali und vom halben Stamm Manasse zu Basan.

Jos 21,7 wird geladen ... Den Kindern Merari nach ihren Geschlechtern wurden zwölf Städte vom Stamme Ruben, vom Stamme Gad und vom Stamme Sebulon gegeben.

Jos 21,8 wird geladen ... Also gaben die Kinder Israel den Leviten durch das Los diese Städte samt ihren Weideplätzen, wie der HERR durch Mose geboten hatte.

Jos 21,9 wird geladen ... Vom Stamm der Kinder Juda und vom Stamm der Kinder Simeon traten sie folgende Städte ab, die sie mit Namen nannten.

Jos 21,10 wird geladen ... Und sie wurden den Kindern Aarons, vom Geschlecht der Kahatiter, aus den Kindern Levi zuteil; denn das erste Los fiel auf sie.

Jos 21,11 wird geladen ... So gaben sie ihnen nun die Stadt Arbas, des Vaters Enaks, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda und ihre Weideplätze um sie her.

Jos 21,12 wird geladen ... Aber den Acker und ihre Dörfer gaben sie Kaleb, dem Sohn Jephunnes, zu seiner Besitzung.

Jos 21,13 wird geladen ... Also gaben sie den Kindern des Priesters Aaron Hebron, die Freistadt der Totschläger, und seine Weideplätze, Libna und seine Weideplätze,

Jos 21,14 wird geladen ... Jattir und seine Weideplätze, Estemoa und seine Weideplätze,

Jos 21,15 wird geladen ... Holon und seine Weideplätze,

Jos 21,16 wird geladen ... Debir und seine Weideplätze, Ain und seine Weideplätze, Jutta und seine Weideplätze, Beth-Semes und seine Weideplätze, neun Städte von diesen zwei Stämmen.

Jos 21,17 wird geladen ... Von dem Stamme Benjamin aber gaben sie Gibeon und seine Weideplätze, Geba und seine Weideplätze, Anatot und seine Weideplätze;

Jos 21,18 wird geladen ... vier Städte;

Jos 21,19 wird geladen ... so daß der Städte der Kinder Aarons, der Priester, dreizehn waren, samt ihren Weideplätzen.

Jos 21,20 wird geladen ... Den Geschlechtern aber der Kinder Kahats, den Leviten, welche von den Kindern Kahats noch übrig waren, wurden die Städte ihres Loses von dem Stamme Ephraim zuteil.

Jos 21,21 wird geladen ... Und sie gaben ihnen Sichem, die Freistadt der Totschläger, und seine Weideplätze auf dem Gebirge Ephraim, ferner Geser und seine Weideplätze,

Jos 21,22 wird geladen ... Kibzaim und seine Weideplätze, Beth-Horon und seine Weideplätze; vier Städte.

Jos 21,23 wird geladen ... Und von dem Stamme Dan: Elteke und seine Weideplätze, Gibbeton und seine Weideplätze;

Jos 21,24 wird geladen ... Ajalon und seine Weideplätze, Gat-Rimmon und seine Weideplätze; vier Städte.

Jos 21,25 wird geladen ... Von dem halben Stamm Manasse aber zwei Städte: Taanach und seine Weideplätze, Gat-Rimmon und seine Weideplätze.

Jos 21,26 wird geladen ... Im ganzen zehn Städte samt ihren Weideplätzen für die übrigen Kinder des Geschlechtes Kahats.

Jos 21,27 wird geladen ... Den Kindern Gersons aber, aus den Geschlechtern der Leviten, wurden von dem halben Stamm Manasse zwei Städte gegeben: Golan in Basan, die Freistadt für die Totschläger, und seine Weideplätze, dazu Beestera und seine Weideplätze;

Jos 21,28 wird geladen ... vom Stamm Issaschar aber Kisjon und seine Weideplätze, Daberat und seine Weideplätze,

Jos 21,29 wird geladen ... Jarmut und seine Weideplätze, Engannim und seine Weideplätze; vier Städte.

Jos 21,30 wird geladen ... Und vom Stamm Asser: Miseal und seine Weideplätze, Abdon und seine Weideplätze,

Jos 21,31 wird geladen ... Helkat und seine Weideplätze, Rechob und seine Weideplätze; vier Städte.

Jos 21,32 wird geladen ... Vom Stamm Naphtali aber Kedesch in Galiläa, die Freistadt der Totschläger, und seine Weideplätze, Hammot-Dor und seine Weideplätze, Kartan und seine Weideplätze; drei Städte,

Jos 21,33 wird geladen ... so daß die Gesamtzahl der Städte der Geschlechter der Gersoniter war: dreizehn Städte samt ihren Weideplätzen.

Jos 21,34 wird geladen ... Den Geschlechtern aber der Kinder Meraris, den übrigen Leviten, wurden vom Stamme Sebulon gegeben: Jokneam und seine Weideplätze, Karta und seine Weideplätze,

Jos 21,35 wird geladen ... Dimna und seine Weideplätze, Nahalal und seine Weideplätze; vier Städte;

Jos 21,36 wird geladen ... und vom Stamme Ruben: Bezer und seine Weideplätze, Jahza und seine Weideplätze,

Jos 21,37 wird geladen ... Kedemot und seine Weideplätze, Mephaar und seine Weideplätze; vier Städte;

Jos 21,38 wird geladen ... vom Stamme Gad aber Ramot in Gilead, die Freistadt für die Totschläger, und seine Weideplätze, Mahanaim und seine Weideplätze,

Jos 21,39 wird geladen ... Hesbon und seine Weideplätze; Jaeser und seine Weideplätze; zusammen vier Städte.

Jos 21,40 wird geladen ... Alle Städte der Kinder Meraris unter ihren Geschlechtern, die noch übrig waren von den Geschlechtern der Leviten, nach ihrem Los: zwölf Städte.

Jos 21,41 wird geladen ... Also betrug die Gesamtzahl der Städte der Leviten unter dem Erbteil der Kinder Israel achtundvierzig, samt ihren Weideplätzen.

Jos 21,42 wird geladen ... Es war aber mit diesen Städten so, daß eine jede ihre Weideplätze um sich her hatte, eine wie die andere.

Hes 45,1 wird geladen ... Wenn ihr das Land durch das Los zum Erbe austeilt, so sollt ihr dem HERRN einen Teil des Landes als heilige Abgabe erheben: 25000 Ellen? lang und 20000 breit; das soll in seinem ganzen Umfang heilig sein.

Hes 45,2 wird geladen ... Davon soll für das Heiligtum verwendet werden ein Quadrat von 500 Ellen und dazu 50 Ellen freien Raum ringsum.

Hes 45,3 wird geladen ... Und nach diesem Maß sollst du einen Landstrich abmessen, 25000 lang und 10000 breit; und darauf soll das Heiligtum und das Allerheiligste kommen.

Hes 45,4 wird geladen ... Dieser heilige Bezirk des Landes soll den Priestern gehören, die das Heiligtum bedienen, die herzunahen, um dem HERRN zu dienen; er soll ihnen als Platz für ihre Häuser dienen und ein dem Heiligtum geheiligter Raum sein.

Hes 45,5 wird geladen ... Und den Leviten, welche im Hause dienen, soll ein Gebiet von 25000 Länge und 10000 Breite überlassen werden, dazu Städte zum Wohnen.

Hes 45,6 wird geladen ... Ihr sollt auch der Stadt einen Grundbesitz geben, 5000 breit und 25000 lang, entsprechend der Abgabe für das Heiligtum. Das soll dem ganzen Hause Israel gehören.

Hes 45,7 wird geladen ... Dem Fürsten aber soll gehören das Land zu beiden Seiten der Schenkung ans Heiligtum und des Grundbesitzes der Stadt, zur Seite der Schenkung ans Heiligtum und zur Seite des Grundbesitzes der Stadt, westlich von der Westseite und östlich von der Ostseite, und die Länge soll einem der Stammesanteile entsprechen, von der westlichen bis zur östlichen Grenze.

Hes 45,8 wird geladen ... Das soll sein eigener Grundbesitz in Israel sein, damit meine Fürsten hinfort mein Volk nicht mehr bedrücken. Und das übrige Land soll man dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen.

Hes 48,8 wird geladen ... Aber neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Gemarkung liegen, die ihr abgeben sollt, 25000 breit und so lang, wie sonst ein Teil von der Ostseite bis zur Westseite; in der Mitte derselben soll das Heiligtum stehen.

Hes 48,22 wird geladen ... Es soll auch von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt an, welches zwischen dem Teil des Fürsten liegt, alles was zwischen dem Gebiet von Juda und Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.

1Kor 9,10 wird geladen ... Kümmert sich Gott nur um die Ochsen? Sagt er das nicht vielmehr wegen uns? Denn unsertwegen steht ja geschrieben, daß, wer pflügt, auf Hoffnung hin pflügen, und wer drischt, auf Hoffnung hin dreschen soll, daß er des Gehofften teilhaftig werde.

1Kor 9,11 wird geladen ... Wenn wir euch die geistlichen Güter gesät haben, ist es etwas Großes, wenn wir von euch diejenigen für den Leib ernten?

1Kor 9,12 wird geladen ... Wenn andere an diesem Recht über euch Anteil haben, sollten wir es nicht viel eher? Aber wir haben uns dieses Rechtes nicht bedient, sondern wir ertragen alles, damit wir dem Evangelium Christi kein Hindernis bereiten.

1Kor 9,13 wird geladen ... Wisset ihr nicht, daß die, welche die heiligen Dienstverrichtungen besorgen, auch vom Heiligtum essen, und daß die, welche des Altars warten, vom Altar ihren Anteil erhalten?

1Kor 9,14 wird geladen ... So hat auch der Herr verordnet, daß die, welche das Evangelium verkündigen, vom Evangelium leben sollen.

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