Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen:
Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt,
so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums.
Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen.
Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist.
Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist.
Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist.
Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat.
Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein.
Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein.
Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen;
und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben.
Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben.
Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten.
Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm.
Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten.
Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten.
Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen.
Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein.
Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden;
sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu.
Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist,
so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei.
Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört.
Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera.
Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN.
Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden.
Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig!
Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben!
Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.
Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben.
Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein.
Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden.
Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai.
Querverweise zu 3. Mose 27,30 3Mo 27,30
Und gelobt sei Gott, der Allerhöchste, der deine Feinde in deine Hand geliefert hat! Und Abram gab ihm den Zehnten von allem.
und dieser Stein, den ich zur Säule aufgerichtet habe, soll ein Haus Gottes werden, und von allem, was du mir gibst, will ich dir den Zehnten geben!
Aber siehe, den Kindern Levis habe ich alle Zehnten in Israel zum Erbteil gegeben für ihren Dienst, den sie mir tun in der Arbeit an der Stiftshütte.
Darum sollen hinfort die Kinder Israel nicht zur Stiftshütte nahen, daß sie nicht Sünde auf sich laden und sterben;
sondern die Leviten sollen den Dienst an der Stiftshütte besorgen und sie sollen ihre Missetat tragen; das sei ein ewiges Recht bei euren Nachkommen; aber sie sollen unter den Kindern Israel kein Erbgut besitzen.
Denn den Zehnten der Kinder Israel, den sie dem HERRN als Hebopfer entrichten, habe ich den Leviten zum Erbteil gegeben. Darum habe ich zu ihnen gesagt, daß sie unter den Kindern Israel kein Erbgut besitzen sollen.
sondern an dem Ort, den der HERR, euer Gott, aus allen euren Stämmen erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, sollt ihr ihn suchen, und dahin sollst du kommen.
Dahin bringt eure Brandopfer und eure Schlachtopfer, eure Zehnten und eurer Hände Hebopfer, eure Gelübde und eure freiwilligen Opfer und die Erstgeburt von euren Rindern und Schafen.
Du sollst allen Ertrag deiner Saat verzehnten, was von deinem Acker kommt, Jahr für Jahr.
Und du sollst vor dem HERRN, deinem Gott, und an dem Orte, welchen er erwählt, daß sein Name daselbst wohne, essen den Zehnten deines Korns, deines Mosts, deines Öls und die Erstgeburt von deinen Rindern und Schafen, damit du lernest den HERRN, deinen Gott, fürchten dein Leben lang.
Als nun dieser Befehl bekannt ward, gaben die Kinder Israel viele Erstlingsgaben von Korn, Most, Öl, Honig und allem Ertrag des Feldes und brachten die Zehnten von allem in Menge herbei.
Und auch die Kinder Israel und Juda, die in den Städten Judas wohnten, brachten den Zehnten von Rindern und Schafen und den Zehnten von den geheiligten Dingen, die dem HERRN, ihrem Gott, geheiligt worden waren, und legten es haufenweise hin.
und taten treulich hinein das Hebopfer, die Zehnten und das Geheiligte. Und als Oberaufseher über dieselben wurden bestellt: Kananja, der Levit, und Simei, sein Bruder, als zweiter;
Auch daß wir den Priestern die Erstlinge unsres Mehls und unsrer Hebopfer und die Früchte von allen Bäumen, von Most und Öl in die Kammern am Hause unsres Gottes bringen wollten, ebenso den Leviten den Zehnten unsres Bodens; daß die Leviten den Zehnten erheben sollten in allen Städten, wo wir Ackerbau treiben.
Und der Priester, der Sohn Aarons, soll bei den Leviten sein, wenn sie den Zehnten erheben, und die Leviten sollen den Zehnten von ihrem Zehnten zum Hause unsres Gottes, in die Kammern des Schatzhauses heraufbringen.
Zu jener Zeit wurden Männer verordnet über die Vorratskammern, die zur Aufbewahrung der Schätze, der Hebopfer, der Erstlinge und der Zehnten dienten, damit sie darin von den Äckern der Städte die gesetzlichen Abgaben für die Priester und Leviten sammeln sollten; denn Juda hatte Freude an den Priestern und an den Leviten,
diesem eine große Kammer eingeräumt, wohin man zuvor die Speisopfer, den Weihrauch und die Geräte gelegt hatte, dazu die Zehnten vom Korn, Most und Öl, die Gebühr der Leviten, der Sänger und der Torhüter, dazu das Hebopfer der Priester.
Da brachte ganz Juda die Zehnten vom Korn, Most und Öl in die Vorratskammern.
Soll ein Mensch Gott berauben, wie ihr mich beraubet? Aber ihr fragt: »Wessen haben wir dich beraubt?« Der Zehnten und der Abgaben!
Mit dem Fluch seid ihr belegt worden, denn mich habt ihr betrogen, ihr, das ganze Volk!
Bringet aber den Zehnten ganz in das Kornhaus, auf daß Speise in meinem Hause sei, und prüfet mich doch dadurch, spricht der HERR der Heerscharen, ob ich euch nicht des Himmels Fenster auftun und euch Segen in überreicher Fülle herabschütten werde!
Wehe euch, Schriftgelehrte und Pharisäer, ihr Heuchler, daß ihr die Minze und den Anis und den Kümmel verzehntet und das Wichtigere im Gesetz vernachlässiget, nämlich das Gericht und das Erbarmen und den Glauben! Dies sollte man tun und jenes nicht lassen.
Aber wehe euch Pharisäern, daß ihr die Münze und die Raute und alles Gemüse verzehntet und das Recht und die Liebe Gottes umgehet! Dieses sollte man tun und jenes nicht lassen.
Ich faste zweimal in der Woche und gebe den Zehnten von allem, was ich erwerbe.
Zwar haben auch diejenigen von den Söhnen Levis, welche das Priesteramt empfangen, den Auftrag, vom Volke den Zehnten zu nehmen nach dem Gesetz, also von ihren Brüdern, obschon diese aus Abrahams Lenden hervorgegangen sind;
der aber, der sein Geschlecht nicht von ihnen herleitet, hat von Abraham den Zehnten genommen und den gesegnet, der die Verheißungen hatte!
Nun ist es aber unwidersprechlich so, daß das Geringere von dem Höheren gesegnet wird;
und hier zwar nehmen sterbliche Menschen den Zehnten, dort aber einer, von welchem bezeugt wird, daß er lebt.
Und sozusagen ist durch Abraham auch für Levi, den Zehntenempfänger, der Zehnte entrichtet worden;