Und das sind die Namen der Stämme: Am nördlichen Ende zur Seite des Weges, auf dem man von Hetlon bis nach Hamat und bis Hazar-Enon kommt, an der Grenze von Damaskus im Norden, zur Seite von Hamat, soll Dan seinen Teil haben von der Ostseite bis zur Westseite.
Neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite Asser einen Anteil; neben dem Gebiet von Asser,
von der Ostseite bis zur Westseite, Naphatli einen Anteil;
neben dem Gebiet von Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite, Manasse einen Anteil;
neben Manasses Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Ephraim einen Anteil;
neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite, Ruben einen Teil;
neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite, Juda einen Teil.
Aber neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Gemarkung liegen, die ihr abgeben sollt, 25000 breit und so lang, wie sonst ein Teil von der Ostseite bis zur Westseite; in der Mitte derselben soll das Heiligtum stehen.
Und die Gemarkung, welche ihr dem HERRN abzugeben habt, soll 25000 lang und 20000 breit sein.
Und diese heilige Gemarkung soll diesen gehören: Den Priestern ein Bezirk von 25000 nach Norden, 10000 nach Westen und 10000 nach Osten in der Breite, und nach Süden 25000 lang. In der Mitte desselben aber soll das Heiligtum des HERRN stehen.
Den geheiligten Priestern soll das zugehören, den Söhnen Zadoks, welche meinen Dienst versehen haben, die nicht abgeirrt sind wie die Leviten, als die Kinder Israel irre gingen.
Also soll ihnen von der Gemarkung des geschenkten Landes ein Bezirk gehören, das Allerheiligste, neben dem Gebiet der Leviten.
Den Leviten aber, entsprechend dem Gebiet der Priester, eine Gemarkung 25000 lang und 10000 breit. Die ganze Länge soll 25000 und die Breite 10000 betragen.
Und von diesem Gebiet sollen sie nichts verkaufen noch vertauschen; und dieser Erstling des Landes darf nicht in andern Besitz übergehen; denn er ist dem HERRN geheiligt.
Die übrigen 5000 aber, welche von der ganzen Breite von 25000 übrig sind, sollen als Allmende zur Stadt gehören, als Wohnplatz und Weideland, und die Stadt soll mitten drin stehen.
Und das sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4500, die Südseite 4500, die Ostseite 4500 und die Westseite 4500.
Die Allmende soll im Norden 250, im Süden 250, im Osten 250 und im Westen 250 messen.
Aber das Übrige von der Länge der heiligen Gemarkung, die 10000 im Osten und die 10000 im Westen, was neben der heiligen Gemarkung liegt, dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Speise dienen.
Und die Arbeiter der Stadt sollen aus allen Stämmen Israels genommen werden.
Die ganze Gemarkung soll 25000 ins Geviert betragen; als heilige Gemarkung sollt ihr sie samt dem Grundbesitz der Stadt abgeben.
Aber das Übrige soll dem Fürsten gehören, zu beiden Seiten der heiligen Gemarkung und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25000 der Gemarkung bis zur Ostgrenze und längs der 25000 bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammanteilen. Das gehört dem Fürsten; die heilige Gemarkung aber und das Heiligtum des Hauses liegt mitten drin.
Es soll auch von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt an, welches zwischen dem Teil des Fürsten liegt, alles was zwischen dem Gebiet von Juda und Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.
Von den übrigen Stämmen aber soll Benjamin von der Ostseite bis zur Westseite einen Teil empfangen;
und neben Benjamins Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Simeon einen Teil;
neben Simeons Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Issaschar einen Teil;
neben Issaschars Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Sebulon einen Teil;
neben Sebulons Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Gad einen Teil;
neben Gads Gebiet aber, auf der Südseite, gegen Mittag, soll die Grenze von Tamar bis zum Haderwasser bei Kades und durch den Bach zum großen Meere laufen.
Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt; und das sind ihre Anteile, spricht Gott, der HERR.
Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: An der Nordseite, welche 4500 mißt,
(und zwar sollen die Tore der Stadt nach den Namen der Stämme Israels benannt werden): drei Tore gegen Norden; das erste Ruben, das zweite Juda, das dritte Levi.
Und auf der Ostseite 4500 und drei Tore: das erste Tor Joseph, das zweite Benjamin, das dritte Dan.
Auch die Südseite mißt 4500 und hat drei Tore: das erste Simeon, das zweite Issaschar, das dritte Sebulon.
Die Westseite mißt auch 4500 und hat ihre drei Tore: das erste Gad, das zweite Asser, das dritte Naphtali.
Der ganze Umfang beträgt 18000. Und der Name der Stadt soll fortan lauten: »Der HERR ist hier!«
Querverweise zu Hesekiel 48,5 Hes 48,5
Dann fiel das Los für die Kinder Joseph: vom Jordan bei Jericho an, von den Wassern von Jericho ostwärts; die Wüste, die sich von Jericho hinaufzieht auf das Gebirge nach Bethel;
und die Grenze geht von Bethel heraus gen Lus und reicht bis an die Grenze der Architer, bis Atarot,
und zieht sich herab westlich zu der Grenze der Japhletiter, bis an die Grenze des untern Beth-Horon und bis gen Geser, und ihr Ende bildet das Meer.
Das haben die Kinder Josephs, Manasse und Ephraim, zum Erbteil empfangen.
Dies ist aber das Gebiet der Kinder Ephraim nach ihren Geschlechtern: Die östliche Grenze ihres Erbteils reicht von Atarot-Addar bis an das obere Beth-Horon
und läuft hinaus bis zum Meer, indem sie Mikmetat nördlich liegen läßt. Darnach wendet sich die Grenze östlich nach Taanat-Silo und läuft daran vorbei bis östlich von Janoach
und kommt herab von Janoach gen Atarot und Naarat und stößt an Jericho und endet am Jordan.
Von Tappuach geht die Grenze westlich gegen Nahal-Kana und endigt am Meer. Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Ephraim nach ihren Geschlechtern;
dazu die Städte, welche für die Kinder Ephraim abgesondert sind mitten in dem Erbteil der Kinder Manasse, alle diese Städte samt ihren Dörfern.
Sie vertrieben aber die Kanaaniter nicht, die zu Geser wohnten. Also wohnten die Kanaaniter unter Ephraim bis auf diesen Tag und wurden fronpflichtig.
Denn das Land Tappuach ward Manasse zuteil; aber Tappuach, an der Grenze Manasses, ward den Kindern Ephraim zugeteilt.
Darnach kommt die Grenze herab gegen Nahal-Kana, südlich vom Bache. (Diese Städte gehören zu Ephraim mitten unter den Städten Manasses). Aber die Grenze von Manasse ist nördlich vom Bach und endigt am Meer.
Dem Ephraim wurde das Land gegen Mittag und dem Manasse dasjenige gegen Mitternacht zuteil. Und das Meer ist seine Grenze; an Asser stößt es gegen Mitternacht und an Issaschar gegen Morgen.
Es redeten aber die Kinder Joseph mit Josua und sprachen: Warum hast du mir nur ein Los und einen Anteil zum Erbbesitz gegeben, da ich doch ein großes Volk bin, wie mich denn der HERR bisher gesegnet hat?
Da sprach Josua zu ihnen: Wenn du doch ein großes Volk bist, so ziehe hinauf in den Wald und rode dir daselbst aus, in dem Lande der Pheresiter und Rephaiter, weil dir das Gebirge Ephraim zu eng ist!
Da sprachen die Kinder Joseph: Das Gebirge wird nicht hinreichen für uns; es sind aber eiserne Wagen bei allen Kanaanitern, die in der Ebene wohnen, zu Beth-Sean und in seinen Dörfern und in der Ebene Jesreel.
Da sprach Josua zum Hause Josephs, zu Ephraim und Manasse: Du bist ein großes Volk und hast eine große Kraft, du sollst nicht nur ein Los haben;
sondern das Gebiet soll dein sein, wo der Wald ist; den rode dir aus, und es sollen die Ausgänge des Waldes dein sein; denn du sollst die Kanaaniter vertreiben, eben weil sie eiserne Wagen haben und mächtig sind!