Und das sind die Namen der Stämme: Am nördlichen Ende zur Seite des Weges, auf dem man von Hetlon bis nach Hamat und bis Hazar-Enon kommt, an der Grenze von Damaskus im Norden, zur Seite von Hamat, soll Dan seinen Teil haben von der Ostseite bis zur Westseite.
Neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite Asser einen Anteil; neben dem Gebiet von Asser,
von der Ostseite bis zur Westseite, Naphatli einen Anteil;
neben dem Gebiet von Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite, Manasse einen Anteil;
neben Manasses Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Ephraim einen Anteil;
neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite, Ruben einen Teil;
neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite, Juda einen Teil.
Aber neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Gemarkung liegen, die ihr abgeben sollt, 25000 breit und so lang, wie sonst ein Teil von der Ostseite bis zur Westseite; in der Mitte derselben soll das Heiligtum stehen.
Und die Gemarkung, welche ihr dem HERRN abzugeben habt, soll 25000 lang und 20000 breit sein.
Und diese heilige Gemarkung soll diesen gehören: Den Priestern ein Bezirk von 25000 nach Norden, 10000 nach Westen und 10000 nach Osten in der Breite, und nach Süden 25000 lang. In der Mitte desselben aber soll das Heiligtum des HERRN stehen.
Den geheiligten Priestern soll das zugehören, den Söhnen Zadoks, welche meinen Dienst versehen haben, die nicht abgeirrt sind wie die Leviten, als die Kinder Israel irre gingen.
Also soll ihnen von der Gemarkung des geschenkten Landes ein Bezirk gehören, das Allerheiligste, neben dem Gebiet der Leviten.
Den Leviten aber, entsprechend dem Gebiet der Priester, eine Gemarkung 25000 lang und 10000 breit. Die ganze Länge soll 25000 und die Breite 10000 betragen.
Und von diesem Gebiet sollen sie nichts verkaufen noch vertauschen; und dieser Erstling des Landes darf nicht in andern Besitz übergehen; denn er ist dem HERRN geheiligt.
Die übrigen 5000 aber, welche von der ganzen Breite von 25000 übrig sind, sollen als Allmende zur Stadt gehören, als Wohnplatz und Weideland, und die Stadt soll mitten drin stehen.
Und das sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4500, die Südseite 4500, die Ostseite 4500 und die Westseite 4500.
Die Allmende soll im Norden 250, im Süden 250, im Osten 250 und im Westen 250 messen.
Aber das Übrige von der Länge der heiligen Gemarkung, die 10000 im Osten und die 10000 im Westen, was neben der heiligen Gemarkung liegt, dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Speise dienen.
Und die Arbeiter der Stadt sollen aus allen Stämmen Israels genommen werden.
Die ganze Gemarkung soll 25000 ins Geviert betragen; als heilige Gemarkung sollt ihr sie samt dem Grundbesitz der Stadt abgeben.
Aber das Übrige soll dem Fürsten gehören, zu beiden Seiten der heiligen Gemarkung und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25000 der Gemarkung bis zur Ostgrenze und längs der 25000 bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammanteilen. Das gehört dem Fürsten; die heilige Gemarkung aber und das Heiligtum des Hauses liegt mitten drin.
Es soll auch von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt an, welches zwischen dem Teil des Fürsten liegt, alles was zwischen dem Gebiet von Juda und Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.
Von den übrigen Stämmen aber soll Benjamin von der Ostseite bis zur Westseite einen Teil empfangen;
und neben Benjamins Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Simeon einen Teil;
neben Simeons Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Issaschar einen Teil;
neben Issaschars Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Sebulon einen Teil;
neben Sebulons Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Gad einen Teil;
neben Gads Gebiet aber, auf der Südseite, gegen Mittag, soll die Grenze von Tamar bis zum Haderwasser bei Kades und durch den Bach zum großen Meere laufen.
Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt; und das sind ihre Anteile, spricht Gott, der HERR.
Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: An der Nordseite, welche 4500 mißt,
(und zwar sollen die Tore der Stadt nach den Namen der Stämme Israels benannt werden): drei Tore gegen Norden; das erste Ruben, das zweite Juda, das dritte Levi.
Und auf der Ostseite 4500 und drei Tore: das erste Tor Joseph, das zweite Benjamin, das dritte Dan.
Auch die Südseite mißt 4500 und hat drei Tore: das erste Simeon, das zweite Issaschar, das dritte Sebulon.
Die Westseite mißt auch 4500 und hat ihre drei Tore: das erste Gad, das zweite Asser, das dritte Naphtali.
Der ganze Umfang beträgt 18000. Und der Name der Stadt soll fortan lauten: »Der HERR ist hier!«
Querverweise zu Hesekiel 48,4 Hes 48,4
Aber Gott gedachte an Rahel, und Gott erhörte ihr Gebet und machte sie fruchtbar.
Und sie empfing und gebar einen Sohn und sprach: Gott hat meine Schmach von mir genommen!
Und sie hieß ihn Joseph und sprach: Gott wolle mir noch einen Sohn dazu geben!
Und Joseph nannte den Erstgebornen Manasse; denn er sprach: Gott hat mich vergessen lassen alle meine Mühsal und das ganze Haus meines Vaters.
So sollen nun deine beiden Söhne, Ephraim und Manasse, die dir in Ägypten geboren sind, ehe ich zu dir nach Ägypten gekommen bin, mein sein; wie Ruben und Simeon sollen sie mein sein.
Da streckte Israel seine Rechte aus und legte sie auf Ephraims Haupt, obschon er der jüngere war, seine Linke aber auf Manasses Haupt, indem er also seine Hände verschränkte, wiewohl Manasse der Erstgeborene war.
Und er segnete Joseph und sprach: Der Gott, vor dessen Angesicht meine Väter Abraham und Isaak gewandelt haben; der Gott, der mich behütet hat, seitdem ich bin, bis auf diesen Tag;
der Engel, der mich erlöset hat von allem Übel, der segne die Knaben, und durch sie werde mein Name genannt und der Name meiner Väter Abraham und Isaak, und sie sollen zu einer großen Menge werden auf Erden!
Als aber Joseph sah, daß sein Vater die rechte Hand auf Ephraims Haupt legte, gefiel es ihm übel; darum ergriff er seines Vaters Hand, um sie von Ephraims Haupt auf Manasses Haupt zu wenden.
Dabei sprach Joseph zu seinem Vater: Nicht also, mein Vater; denn dieser ist der Erstgeborene; lege deine Rechte auf sein Haupt!
Aber sein Vater weigerte sich und sprach: Ich weiß es, mein Sohn, ich weiß es wohl! Auch er soll zu einem Volk, und auch er soll groß werden; aber doch soll sein jüngerer Bruder größer werden!
Also segnete er sie an jenem Tag und sprach: Mit dir wird Israel segnen und sagen: Gott mache dich wie Ephraim und Manasse! Also setzte er Ephraim dem Manasse voran.
Und Mose gab dem halben Stamm Manasse; und es ward dem halben Stamme der Kinder Manasse nach ihren Geschlechtern zuteil,
so daß ihr Gebiet reichte von Mahanaim an: ganz Basan, das ganze Reich Ogs, des Königs zu Basan, und alle Flecken Jairs, die in Basan liegen, nämlich sechzig Städte;
und das halbe Gilead, Astarot, Edrei, die Städte des Königreichs Ogs zu Basan, gab er den Kindern Machirs, des Sohnes Manasses, dem halben Teil der Kinder Machirs, nach ihren Geschlechtern.
Auch dem Stamme Manasse fiel das Los (denn er ist der Erstgeborene Josephs), nämlich Machir, dem Erstgebornen Manasses, dem Vater Gileads; demselben ward Gilead und Basan zuteil, weil er ein Kriegsmann war.
Aber den übrigen Kindern Manasse nach ihren Geschlechtern fiel das Los auch, nämlich den Kindern Abiesers, den Kindern Heleks, den Kindern Asriels, den Kindern Sichems, den Kindern Hephers und den Kindern Semidas. Das sind die männlichen Nachkommen Manasses, des Sohnes Josephs, nach ihren Geschlechtern.
Aber Zelophchad, der Sohn Hephers, des Sohnes Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses, hatte keine Söhne, sondern nur Töchter, und ihre Namen sind diese: Machla, Noah, Hogla, Milka und Tirza.
Diese traten vor den Priester Eleasar und vor Josua, den Sohn Nuns, und vor die Obersten und sprachen: Der HERR hat Mose geboten, daß er uns unter unsern Brüdern ein Erbteil geben solle. Und man gab ihnen ein Erbteil unter den Brüdern ihres Vaters, nach dem Befehle des HERRN.
Und so fielen auf Manasse zehn Teile, außer dem Lande Gilead und Basan, das jenseits des Jordan liegt.
Denn die Töchter Manasses empfingen ein Erbteil unter seinen Söhnen; aber das Land Gilead ward den übrigen Manassitern zuteil.
Und Manasses Grenze lief von Asser an gen Mikmetat, das vor Sichem liegt, und geht zur Rechten bis zu den Einwohnern von En-Tappuach.
Denn das Land Tappuach ward Manasse zuteil; aber Tappuach, an der Grenze Manasses, ward den Kindern Ephraim zugeteilt.
Darnach kommt die Grenze herab gegen Nahal-Kana, südlich vom Bache. (Diese Städte gehören zu Ephraim mitten unter den Städten Manasses). Aber die Grenze von Manasse ist nördlich vom Bach und endigt am Meer.
Dem Ephraim wurde das Land gegen Mittag und dem Manasse dasjenige gegen Mitternacht zuteil. Und das Meer ist seine Grenze; an Asser stößt es gegen Mitternacht und an Issaschar gegen Morgen.
Es gehörten aber zu Manasse in dem Gebiete von Issaschar und Asser: Beth-Sean und seine Dörfer, Jibleam und seine Dörfer, die Einwohner zu Dor und seine Dörfer, die Einwohner zu En-Dor und seine Dörfer, die Einwohner zu Taanach und seine Dörfer, die Einwohner zu Megiddo und seine Dörfer, die drei Anhöhen.