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Kapitel

Vers

1 wird geladen ... Und das sind die Namen der Stämme: Am nördlichen Ende zur Seite des Weges, auf dem man von Hetlon bis nach Hamat und bis Hazar-Enon kommt, an der Grenze von Damaskus im Norden, zur Seite von Hamat, soll Dan seinen Teil haben von der Ostseite bis zur Westseite.

2 wird geladen ... Neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite Asser einen Anteil; neben dem Gebiet von Asser,

3 wird geladen ... von der Ostseite bis zur Westseite, Naphatli einen Anteil;

4 wird geladen ... neben dem Gebiet von Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite, Manasse einen Anteil;

5 wird geladen ... neben Manasses Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Ephraim einen Anteil;

6 wird geladen ... neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite, Ruben einen Teil;

7 wird geladen ... neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite, Juda einen Teil.

8 wird geladen ... Aber neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Gemarkung liegen, die ihr abgeben sollt, 25000 breit und so lang, wie sonst ein Teil von der Ostseite bis zur Westseite; in der Mitte derselben soll das Heiligtum stehen.

9 wird geladen ... Und die Gemarkung, welche ihr dem HERRN abzugeben habt, soll 25000 lang und 20000 breit sein.

10 wird geladen ... Und diese heilige Gemarkung soll diesen gehören: Den Priestern ein Bezirk von 25000 nach Norden, 10000 nach Westen und 10000 nach Osten in der Breite, und nach Süden 25000 lang. In der Mitte desselben aber soll das Heiligtum des HERRN stehen.

11 wird geladen ... Den geheiligten Priestern soll das zugehören, den Söhnen Zadoks, welche meinen Dienst versehen haben, die nicht abgeirrt sind wie die Leviten, als die Kinder Israel irre gingen.

12 wird geladen ... Also soll ihnen von der Gemarkung des geschenkten Landes ein Bezirk gehören, das Allerheiligste, neben dem Gebiet der Leviten.

13 wird geladen ... Den Leviten aber, entsprechend dem Gebiet der Priester, eine Gemarkung 25000 lang und 10000 breit. Die ganze Länge soll 25000 und die Breite 10000 betragen.

14 wird geladen ... Und von diesem Gebiet sollen sie nichts verkaufen noch vertauschen; und dieser Erstling des Landes darf nicht in andern Besitz übergehen; denn er ist dem HERRN geheiligt.

15 wird geladen ... Die übrigen 5000 aber, welche von der ganzen Breite von 25000 übrig sind, sollen als Allmende zur Stadt gehören, als Wohnplatz und Weideland, und die Stadt soll mitten drin stehen.

16 wird geladen ... Und das sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4500, die Südseite 4500, die Ostseite 4500 und die Westseite 4500.

17 wird geladen ... Die Allmende soll im Norden 250, im Süden 250, im Osten 250 und im Westen 250 messen.

18 wird geladen ... Aber das Übrige von der Länge der heiligen Gemarkung, die 10000 im Osten und die 10000 im Westen, was neben der heiligen Gemarkung liegt, dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Speise dienen.

19 wird geladen ... Und die Arbeiter der Stadt sollen aus allen Stämmen Israels genommen werden.

20 wird geladen ... Die ganze Gemarkung soll 25000 ins Geviert betragen; als heilige Gemarkung sollt ihr sie samt dem Grundbesitz der Stadt abgeben.

21 wird geladen ... Aber das Übrige soll dem Fürsten gehören, zu beiden Seiten der heiligen Gemarkung und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25000 der Gemarkung bis zur Ostgrenze und längs der 25000 bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammanteilen. Das gehört dem Fürsten; die heilige Gemarkung aber und das Heiligtum des Hauses liegt mitten drin.

22 wird geladen ... Es soll auch von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt an, welches zwischen dem Teil des Fürsten liegt, alles was zwischen dem Gebiet von Juda und Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.

23 wird geladen ... Von den übrigen Stämmen aber soll Benjamin von der Ostseite bis zur Westseite einen Teil empfangen;

24 wird geladen ... und neben Benjamins Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Simeon einen Teil;

25 wird geladen ... neben Simeons Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Issaschar einen Teil;

26 wird geladen ... neben Issaschars Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Sebulon einen Teil;

27 wird geladen ... neben Sebulons Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Gad einen Teil;

28 wird geladen ... neben Gads Gebiet aber, auf der Südseite, gegen Mittag, soll die Grenze von Tamar bis zum Haderwasser bei Kades und durch den Bach zum großen Meere laufen.

29 wird geladen ... Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt; und das sind ihre Anteile, spricht Gott, der HERR.

30 wird geladen ... Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: An der Nordseite, welche 4500 mißt,

31 wird geladen ... (und zwar sollen die Tore der Stadt nach den Namen der Stämme Israels benannt werden): drei Tore gegen Norden; das erste Ruben, das zweite Juda, das dritte Levi.

32 wird geladen ... Und auf der Ostseite 4500 und drei Tore: das erste Tor Joseph, das zweite Benjamin, das dritte Dan.

33 wird geladen ... Auch die Südseite mißt 4500 und hat drei Tore: das erste Simeon, das zweite Issaschar, das dritte Sebulon.

34 wird geladen ... Die Westseite mißt auch 4500 und hat ihre drei Tore: das erste Gad, das zweite Asser, das dritte Naphtali.

35 wird geladen ... Der ganze Umfang beträgt 18000. Und der Name der Stadt soll fortan lauten: »Der HERR ist hier!«

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Hes 45,4 wird geladen ... Dieser heilige Bezirk des Landes soll den Priestern gehören, die das Heiligtum bedienen, die herzunahen, um dem HERRN zu dienen; er soll ihnen als Platz für ihre Häuser dienen und ein dem Heiligtum geheiligter Raum sein.

3Mo 27,21 wird geladen ... sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu.

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