Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
(Dies ist) das Wort, das vom HERRN an Jeremia erging, nachdem der König Zedekia sich durch ein Abkommen mit dem gesamten Volk in Jerusalem dazu verpflichtet hatte, eine Freilassung für sie ausrufen zu lassen,
dass nämlich ein jeder seinen hebräischen Sklaven und ein jeder seine hebräische Sklavin frei ziehen lassen solle, so dass niemand künftig einen judäischen Volksgenossen zu Sklavendiensten zwingen dürfe.
Da hatten alle Fürsten (oder: Oberen) und das gesamte Volk, die diesen Beschluss gemeinsam gefasst hatten, ihre Sklaven und Sklavinnen freizulassen und sie nicht länger zu Sklavendiensten zu zwingen, den Beschluss auch pflichtgemäß ausgeführt und die Freilassung vollzogen;
nachher aber waren sie anderen Sinnes geworden und hatten die Sklaven und Sklavinnen, die sie bereits in Freiheit gesetzt hatten, zurückgeholt und zwangsweise wieder zu Sklaven und Sklavinnen gemacht.
„Und dies sind die Rechtssatzungen, die du ihnen vorlegen sollst:
Wenn du einen hebräischen Knecht (= Sklaven) kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen; aber im siebten Jahre soll er unentgeltlich freigelassen werden.
Ist er allein (d.h. ohne Frau) gekommen, so soll er auch allein (d.h. ohne Frau) wieder gehen; war er aber verheiratet, so soll auch seine Frau mit ihm freigelassen werden.
Hat ihm dagegen sein Herr eine Frau gegeben und diese ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll die Frau samt ihren Kindern ihrem Herrn verbleiben, und er soll allein entlassen werden.
Erklärt aber der Knecht ausdrücklich: ‚Ich habe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder lieb, ich will nicht freigelassen werden‘,
so soll sein Herr ihn vor Gott hintreten lassen und ihn an die Tür oder an den Türpfosten stellen: dort soll sein Herr ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren, und er soll dann zeitlebens sein Knecht bleiben. –
Wenn aber jemand seine Tochter als Magd (= Sklavin) verkauft, so darf sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.
Wenn sie ihrem Herrn, der sie für sich bestimmt hatte, missfällt, so lasse er sie loskaufen; jedoch sie an fremde Leute zu verkaufen, dazu hat er kein Recht, weil er treulos an ihr gehandelt hat.
Wenn er sie aber für seinen Sohn bestimmt, so hat er sie nach dem Recht der Töchter (= der freien Mädchen) zu behandeln.
Nimmt er sich noch eine andere, so darf er ihr doch die Fleischkost, die Kleidung und die Beiwohnung nicht verkürzen.
Will er ihr aber diese drei Verpflichtungen nicht gewähren, so soll sie umsonst, ohne Entgelt, frei ausgehen.“
Wenn ferner einer deiner Volksgenossen neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn keine Sklavenarbeit verrichten lassen,
nein, wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein: nur bis zum Halljahr soll er bei dir dienen;
dann aber soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder in den Besitz seiner Väter eintreten.
Denn meine Dienstknechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe: sie dürfen nicht wie gewöhnliche Sklaven verkauft werden.
Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten!
Was aber deine leibeigenen Knechte und Mägde betrifft, die du besitzen wirst (oder: darfst), so mögt ihr euch solche Knechte und Mägde von den Heidenvölkern kaufen, die rings um euch her wohnen.
Auch aus den Kindern der Beisassen, die bei euch als Gäste leben – aus ihnen könnt ihr euch welche kaufen sowie aus ihren Nachkommen, die bei euch leben und die sie in eurem Lande gezeugt haben: diese mögen euch als Eigentum gehören,
und ihr könnt sie auf eure Kinder nach euch vererben, damit diese sie als Eigentum besitzen: auf ewig könnt ihr diese als Sklaven dienen lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten – da darfst du nicht, einer über den andern, mit Härte herrschen!
Wenn ferner ein Fremdling oder Beisasse neben dir Vermögen erwirbt, während einer deiner Volksgenossen neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen neben dir, oder einem Abkömmling aus der Familie eines Fremdlings als Sklaven verkauft,
so soll, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht für ihn bestehen: einer von seinen Volksgenossen mag (oder: darf) ihn loskaufen;
oder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims (= sein Vetter) mag (oder: darf) ihn loskaufen, oder sonst einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht darf ihn loskaufen; oder wenn er selbst soviel Geld aufbringt, kann er sich selbst loskaufen.
Und zwar soll er mit dem, der ihn gekauft hat, die Zeit von dem Jahre ab, wo er sich verkauft hat, bis zum Halljahr berechnen, und der Preis, um den er sich ihm verkauft hat, soll auf die Zahl der Jahre gleichmäßig verteilt werden: wie bei einem Lohnarbeiter soll die Dienstzeit bei ihm berechnet werden.
Wenn also der Jahre noch viele (bis zum Halljahr) sind, so soll er diesen entsprechend sein Lösegeld von der Kaufsumme zurückzahlen;
wenn aber nur noch wenige Jahre bis zum Halljahr übrig sind, so muss er danach die Berechnung anstellen: nach Maßgabe (oder: Verhältnis) seiner Dienstjahre hat er sein Lösegeld zurückzuzahlen.
Wie ein Mietling, der Jahr für Jahr um Lohn arbeitet, soll er bei seinem Herrn sein, und dieser darf ihn vor deinen Augen nicht mit Härte als Herr behandeln.
Wird er aber nicht auf diese Weise losgekauft, so soll er im Halljahr frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.
Denn mir gehören die Israeliten als Dienstknechte; meine Dienstknechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, ich, der HERR, euer Gott!“
„Wenn einer deiner Volksgenossen, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft (oder: dir verkauft wird), so soll er dir sechs Jahre lang dienen, aber im siebten Jahre sollst du ihn als einen Freien von dir entlassen;
und wenn du ihn dann freilässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen,
sondern ihn gehörig ausstatten (mit Gaben) von deinem Kleinvieh, von deiner Tenne und von deiner Kelter: von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben
und sollst bedenken, dass du selbst einst ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist und dass der HERR, dein Gott, dich (aus der Knechtschaft) erlöst hat; deshalb gebe ich dir heute dieses Gebot.
Wenn er aber zu dir sagen sollte: ‚Ich möchte nicht von dir weggehen!‘ – weil er dich und die Deinen liebgewonnen hat, da er sich bei dir wohl fühlt –,
so nimm eine Pfrieme und durchbohre ihm damit das Ohr in die Tür hinein: dann soll er für immer als Knecht in deinem Dienst bleiben; und auch mit deiner Magd sollst du es so machen.
Du darfst keine Härte darin sehen, dass du ihn als einen Freien von dir fortlassen musst; denn er hat dir sechs Jahre lang das Doppelte des Lohnes eines Taglöhners erarbeitet, und der HERR, dein Gott, wird dich dafür segnen in allem, was du unternimmst.“
Alsdann erging das Wort des HERRN an mich folgendermaßen:
„Sage doch dem widerspenstigen Geschlecht: ‚Versteht ihr denn nicht, was dies bedeutet?‘ Sage ihnen: ‚Seht, der König von Babylon ist nach Jerusalem gekommen, hat den dortigen König und die dortigen Oberen (oder: Großen) mitgenommen und sie zu sich nach Babylon gebracht.
Dann hat er einen Sprössling des Königshauses genommen und einen Vertrag mit ihm geschlossen und ihn durch einen Eid verpflichtet; die Vornehmsten des Landes aber hat er mit sich genommen,
damit die Königsmacht bescheiden bliebe und sich nicht wieder erhöbe und damit jener den geschlossenen Vertrag hielte, damit er Bestand habe.
Der aber fiel von ihm ab, indem er seine Gesandten nach Ägypten schickte, damit man ihm Rosse und viel Kriegsvolk gäbe. Wird er wohl Glück haben? Wird er, der so gehandelt hat, ungestraft davonkommen? Er hat den Vertrag gebrochen: sollte er der Strafe entgehen?
So wahr ich lebe!‘ – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN –, ‚an dem Wohnsitz des Königs, der ihn zum Herrscher gemacht, dem er den Eid nicht gehalten hat und gegen den er vertragsbrüchig geworden ist, bei diesem soll er sterben mitten in Babylon!
Der Pharao aber wird ihm nicht mit großer Heeresmacht und zahlreichem Aufgebot im Kriege Beistand leisten, wenn man einen Wall aufführt und Belagerungstürme baut, um viele Menschen ums Leben zu bringen.
Denn weil er meineidig durch Vertragsbruch geworden ist und trotz des Handschlags, den er gegeben, alles dies getan hat, wird er nicht ungestraft davonkommen!‘“
Darum hat Gott der HERR so gesprochen: „So wahr ich lebe! Für den Eid, den er bei mir geschworen und missachtet hat, und für den Vertrag, den er vor mir geschlossen und gebrochen hat, will ich ihn die Strafe büßen lassen
und mein Fangnetz über ihn ausbreiten, so dass er in meinem Garn gefangen wird! Dann will ich ihn nach Babylon bringen und dort Abrechnung mit ihm halten wegen des Treubruchs, dessen er sich gegen mich schuldig gemacht hat.
Alle seine auserlesenen Krieger aber in allen seinen Heerscharen sollen durchs Schwert fallen und die Übriggebliebenen in alle Winde zerstreut werden, damit ihr erkennt, dass ich, der HERR, es angesagt habe.“
Denn wo Vielgeschäftigkeit ist, da kommen Träume; und wo viele Worte sind, da entsteht Torengeschwätz. –
Was soll ich dir (oder: für dich) tun, Ephraim? Was soll ich dir (oder: für dich) tun, Juda? Eure Liebe gleicht ja doch dem Morgengewölk und dem Tau, der gar bald vergeht.
Das Heer des Pharaos war nämlich aus Ägypten aufgebrochen, und die Chaldäer, die Jerusalem belagerten, waren, als sie die Kunde davon erhielten, von Jerusalem abgezogen.
„So spricht der HERR, der Gott Israels: Verkündet dem Könige von Juda, der euch zu mir gesandt hat, um mich zu befragen, folgende Botschaft: ‚Wisse wohl: das Heer des Pharaos, das euch zur Hilfe ausgezogen ist, wird alsbald in sein Land Ägypten zurückkehren,
und zurückkehren werden die Chaldäer, um diese Stadt zu belagern, und werden sie erobern und in Flammen aufgehen lassen.‘
So spricht der HERR: ‚Täuscht euch nicht selbst mit der Meinung, dass die Chaldäer jetzt wirklich von euch abziehen werden; denn sie werden nicht abziehen.
Nein, wenn ihr auch das ganze Heer der Chaldäer, die Krieg mit euch führen, besiegtet und nur einige schwerverwundete Männer von ihnen übrigblieben, so würden diese doch ein jeder in seinem Zelt aufstehen und diese Stadt in Flammen aufgehen lassen!‘“