Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Und der HERR gebot dem Mose auf dem Berge Sinai folgendes:
„Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat (= eine Ruhezeit) halten.
Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einbringen;
aber im siebten Jahre soll das Land einen Sabbat der Ruhe (= völlige Ruhe) haben, eine dem HERRN geweihte Ruhezeit: da darfst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden;
auch den Wildwuchs (= den Nachwuchs) deiner (vorjährigen) Ernte darfst du nicht einheimsen und die Trauben von deinem unbeschnittenen Weinstock nicht lesen: es soll ein Sabbatjahr (= Ruhejahr) für das Land sein.
Was das Land während seiner Ruhezeit von selbst hervorbringt, soll euch zur Nahrung dienen, dir sowie deinen Knechten und Mägden, deinen Tagelöhnern und den Beisassen, die bei dir als Gäste leben;
auch deinem Vieh und den wilden Tieren, die in deinem Lande leben, soll der gesamte Ertrag (dieses Jahres) zur Nahrung dienen.“
„Sodann sollst du dir sieben solcher Sabbatjahre (= Ruhejahre oder: Jahrsabbate), also siebenmal sieben Jahre, abzählen, so dass dir die Zeit der sieben Sabbatjahre neunundvierzig Jahre beträgt.
Dann sollst du am zehnten Tage des siebten Monats die Lärmposaune erschallen lassen; am Versöhnungstage sollt ihr die Posaunen überall in eurem Lande erschallen lassen
und so das fünfzigste Jahr heiligen, und sollt im Lande Freiheit (oder: Befreiung) für alle seine Bewohner ausrufen: ein Halljahr (oder: Jobeljahr) soll es für euch sein, in dem ein jeder von euch wieder zu seinem Besitz kommen und ein jeder zu seiner Familie zurückkehren soll.
Ein Halljahr soll also jedes fünfzigste Jahr für euch sein; da dürft ihr weder säen, noch das, was von selbst gewachsen ist, einernten, noch Trauben von den unbeschnittenen Weinstöcken lesen;
denn ein Halljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr essen, was es von selbst hervorbringt.
In solchem Halljahr soll ein jeder von euch wieder zu seinem Besitz kommen.
Wenn du also deinem Nächsten (oder: Volksgenossen) etwas verkaufst oder von deinem Nächsten etwas kaufst, so sollt ihr einander nicht übervorteilen,
sondern nach der Zahl der Jahre, die seit dem (letzten) Halljahr verflossen sind, sollst du von deinem Nächsten kaufen, und nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
Bei einer größeren Zahl von Jahren (bis zum nächsten Halljahr) sollst du den Kaufpreis für ein Grundstück verhältnismäßig erhöhen und bei einer kleineren Zahl von Jahren den Kaufpreis verhältnismäßig verringern; denn er verkauft dir nur eine (bestimmte) Anzahl von Ernten.
Keiner übervorteile also den andern, sondern du sollst dich vor deinem Gott fürchten; denn ich bin der HERR, euer Gott.
So verfahrt denn nach meinen Anordnungen und beobachtet meine Gebote und handelt nach ihnen, so werdet ihr in eurem Lande in Sicherheit wohnen.
Dann wird das Land euch seinen Ertrag geben, so dass ihr euch satt essen könnt und in Sicherheit darin wohnt.
Wenn ihr aber fragt: ‚Wovon sollen wir uns denn im siebten Jahre nähren, wenn wir doch weder säen noch den erforderlichen Ertrag einernten dürfen?‘,
so sollt ihr wissen: ich werde euch im sechsten Jahre meinen Segen zuwenden, dass es euch den Ertrag für drei Jahre liefern soll.
Obgleich ihr daher erst im achten Jahre säet, werdet ihr doch immer noch von dem früheren Ertrage altes Getreide zu essen haben; bis ins neunte Jahr, bis dessen Ernte eingebracht ist, werdet ihr altes Getreide zu essen haben.
Der Landbesitz darf also nicht für immer verkauft werden, denn mir gehört das Land: ihr seid ja nur Fremdlinge und Beisassen bei mir.
Daher sollt ihr in dem ganzen Lande, das ihr innehabt, für euren Landbesitz die Wiedereinlösung gestatten.“
„Wenn einer deiner Volksgenossen verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, so soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das wieder einlösen (= für ihn zurückkaufen) dürfen, was sein Verwandter verkauft hat.
Wenn ferner jemand keinen Löser hat, aber selbst soviel Geld aufzubringen vermag, als zur Wiedereinlösung seines Besitzes erforderlich ist,
so soll er die Jahre, die seit seinem Verkauf verflossen sind, in Anrechnung bringen und das Überschüssige demjenigen zurückzahlen, an den er verkauft hat, damit er so wieder zu seinem Besitz kommt.
Wenn er aber nicht soviel Geld aufbringen kann, als zum Rückkauf erforderlich ist, so soll das von ihm verkaufte Grundstück im Besitz des Käufers bis zum Halljahr verbleiben; aber im Halljahr soll es frei werden, so dass er wieder zu seinem Eigentum kommt.
Wenn ferner jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll das Rückkaufsrecht für ihn bestehen, bis ein Jahr nach dem Verkauf des Hauses vergangen ist: ein volles Jahr soll das Rückkaufsrecht für ihn bestehen.
Wenn ein Rückkauf aber bis zum Ablauf eines vollen Jahres nicht stattgefunden hat, so soll das Haus, das in einer ummauerten Stadt liegt, dem Käufer und seinen Nachkommen für immer verbleiben: es soll im Halljahr nicht frei werden.
Dagegen die Häuser in den Gehöften (oder: Dörfern), die von keiner Mauer umgeben sind, sollen als zum Feldbesitz gehörig angesehen werden: es soll (unbeschränktes) Rückkaufsrecht für sie gelten, und im Halljahr sollen sie frei werden.
Was ferner die Städte der Leviten, die Häuser in den Städten betrifft, die ihnen zum Eigentum überwiesen sind, so soll den Leviten ein ewiges Rückkaufsrecht zustehen.
Wenn jedoch einer von den Leviten sein verkauftes Haus nicht wieder einlöst, so soll es, wenn es in einer ihm zugewiesenen Stadt liegt, im Halljahr wieder frei werden; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Erbbesitz inmitten der Israeliten.
Das zu ihren Städten gehörende Weideland aber darf überhaupt nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.“
„Wenn ferner einer deiner Volksgenossen verarmt, so dass er sich neben dir nicht zu halten vermag, so sollst du ihn unterstützen, so dass er wie ein Fremdling oder Beisasse neben dir lebt.
Du darfst nicht Zins und Aufschlag (oder: Wucher) von ihm nehmen, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, damit dein Bruder neben dir leben kann.
Du darfst ihm dein Geld nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Aufschlag (oder: Wucher):
ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus dem Lande Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein!
Wenn ferner einer deiner Volksgenossen neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn keine Sklavenarbeit verrichten lassen,
nein, wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein: nur bis zum Halljahr soll er bei dir dienen;
dann aber soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder in den Besitz seiner Väter eintreten.
Denn meine Dienstknechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe: sie dürfen nicht wie gewöhnliche Sklaven verkauft werden.
Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten!
Was aber deine leibeigenen Knechte und Mägde betrifft, die du besitzen wirst (oder: darfst), so mögt ihr euch solche Knechte und Mägde von den Heidenvölkern kaufen, die rings um euch her wohnen.
Auch aus den Kindern der Beisassen, die bei euch als Gäste leben – aus ihnen könnt ihr euch welche kaufen sowie aus ihren Nachkommen, die bei euch leben und die sie in eurem Lande gezeugt haben: diese mögen euch als Eigentum gehören,
und ihr könnt sie auf eure Kinder nach euch vererben, damit diese sie als Eigentum besitzen: auf ewig könnt ihr diese als Sklaven dienen lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten – da darfst du nicht, einer über den andern, mit Härte herrschen!
Wenn ferner ein Fremdling oder Beisasse neben dir Vermögen erwirbt, während einer deiner Volksgenossen neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen neben dir, oder einem Abkömmling aus der Familie eines Fremdlings als Sklaven verkauft,
so soll, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht für ihn bestehen: einer von seinen Volksgenossen mag (oder: darf) ihn loskaufen;
oder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims (= sein Vetter) mag (oder: darf) ihn loskaufen, oder sonst einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht darf ihn loskaufen; oder wenn er selbst soviel Geld aufbringt, kann er sich selbst loskaufen.
Und zwar soll er mit dem, der ihn gekauft hat, die Zeit von dem Jahre ab, wo er sich verkauft hat, bis zum Halljahr berechnen, und der Preis, um den er sich ihm verkauft hat, soll auf die Zahl der Jahre gleichmäßig verteilt werden: wie bei einem Lohnarbeiter soll die Dienstzeit bei ihm berechnet werden.
Wenn also der Jahre noch viele (bis zum Halljahr) sind, so soll er diesen entsprechend sein Lösegeld von der Kaufsumme zurückzahlen;
wenn aber nur noch wenige Jahre bis zum Halljahr übrig sind, so muss er danach die Berechnung anstellen: nach Maßgabe (oder: Verhältnis) seiner Dienstjahre hat er sein Lösegeld zurückzuzahlen.
Wie ein Mietling, der Jahr für Jahr um Lohn arbeitet, soll er bei seinem Herrn sein, und dieser darf ihn vor deinen Augen nicht mit Härte als Herr behandeln.
Wird er aber nicht auf diese Weise losgekauft, so soll er im Halljahr frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.
Denn mir gehören die Israeliten als Dienstknechte; meine Dienstknechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, ich, der HERR, euer Gott!“
damit, gleichwie die Sünde königlich geherrscht hat durch den Tod, so auch die Gnade ihre Königsherrschaft ausübe durch (gottgewirkte) Gerechtigkeit zum ewigen Leben durch Jesus Christus, unsern Herrn. Römer 6
Das aber sage ich euch, liebe Brüder: Die Frist ist nur noch kurz bemessen; künftighin müssen auch die, welche eine Frau haben, sich so verhalten, als hätten sie keine,
ebenso die Weinenden, als weinten sie nicht, die Fröhlichen, als wären sie nicht fröhlich, die Kaufenden, als ob sie (das Gekaufte) nicht behielten,
und die mit der Welt Verkehrenden, als hätten sie nichts mit ihr zu schaffen; denn die Welt in ihrer jetzigen Gestalt geht dem Untergang entgegen!
Wenn aber ein solcher Knecht schlecht ist und in seinem Herzen denkt: ‚Mein Herr kommt noch lange nicht!‘,
Ihr kennt ja die Gnade unsers Herrn Jesus Christus, dass er, obschon er reich war, doch um euretwillen arm geworden ist, damit ihr durch seine Armut reich würdet.
Im ersten Regierungsjahre des Darius, des Sohnes des Ahasveros (= Xerxes), der von medischer Herkunft war und die Herrschaft über das Reich der Chaldäer erlangt hatte,
im ersten Jahre seiner Regierung, richtete ich, Daniel, meine Aufmerksamkeit in den (heiligen) Schriften auf die Zahl der Jahre, in betreff derer das Wort des HERRN einst an den Propheten Jeremia ergangen war, dass nämlich über den Trümmern (oder: der Verödung) Jerusalems eine Zeit von siebzig Jahren hingehen sollte.
So richtete ich denn mein Angesicht zu Gott dem Herrn, um ihn mit Gebet und Flehen zu suchen unter Fasten und in Sack (= Trauergewand) und Asche.
Ich betete also zum HERRN, meinem Gott, und legte mein Bekenntnis mit folgenden Worten ab: „Ach, Herr, du großer und furchtbarer Gott, der du deinen Bund und deine Gnade denen bewahrst, die dich lieben und deine Gebote halten!
Wir haben gesündigt und unrecht getan, wir sind gottlos und ungehorsam gewesen und von deinen Geboten und deinen Satzungen abgewichen;
wir haben auch nicht auf deine Knechte, die Propheten, gehört, die in deinem Namen zu unsern Königen und unsern Fürsten, zu unsern Vätern und dem ganzen Volk des Landes geredet haben.
Auf deiner Seite, Herr, ist die Gerechtigkeit, auf der unsrigen aber die Schamröte im Angesicht, wie es jetzt zu Tage liegt: für die Männer von Juda und die Bewohner Jerusalems und für alle Israeliten, sie seien nahe oder fern, in all den Ländern, wohin du sie verstoßen hast wegen der Untreue, die sie sich gegen dich haben zuschulden kommen lassen.
Ja, HERR! Uns muss die Schamröte ins Angesicht steigen, unsern Königen, unsern Fürsten und unsern Vätern, weil wir gegen dich gesündigt haben.
Doch bei dem Herrn, unserm Gott, ist die Barmherzigkeit und die Vergebung, obschon wir uns gegen ihn aufgelehnt haben
und der Stimme (= den Weisungen) des HERRN, unsers Gottes, nicht gehorsam gewesen sind, um nach seinen Weisungen zu wandeln, die er uns durch seine Knechte, die Propheten, vorgelegt hat.
Ja, ganz Israel hat dein Gesetz übertreten und ist untreu gewesen, ohne deinen Weisungen Folge zu leisten. Darum ist auch der Fluch und Schwur über uns hereingebrochen, der im Gesetz Moses, des Knechtes Gottes, geschrieben steht (3.Mose 25,14-39; 5.Mose 28,15-68), weil wir gegen Gott gesündigt haben;
und er hat nun an uns und an unseren Herrschern, die über uns regiert haben, seine Drohung in Erfüllung gehen lassen, die er ausgesprochen hat, dass er großes Unheil über uns verhängen wolle, so dass unter dem ganzen Himmel sich nirgends etwas so Schlimmes ereignet hat, wie es Jerusalem widerfahren ist.
Ja, wie es im Gesetz Moses geschrieben steht, so ist all dieses Unheil über uns hereingebrochen. Dennoch haben wir den HERRN, unsern Gott, nicht dadurch versöhnt, dass wir von unsern Sünden umgekehrt wären und auf deine Wahrheit (oder: Treue) geachtet hätten.
Darum ist der HERR auf das Unheil bedacht gewesen und hat es über uns kommen lassen; denn der HERR, unser Gott, ist gerecht in allen seinen Werken, die er vollführt; wir aber haben auf seine Stimme (= Weisungen) nicht geachtet.
Und nun, o Herr, unser Gott, der du dein Volk mit starker Hand aus Ägypten geführt und dir dadurch einen Namen gemacht hast bis auf den heutigen Tag: – wir haben gesündigt, haben gottlos gehandelt.
O Herr, lass doch nach allen Erweisen deiner Gerechtigkeit (oder: Gnade) deinen Zorn und Grimm sich von deiner Stadt Jerusalem, von deinem heiligen Berge abwenden! Denn um unserer Sünden willen und wegen der Übertretungen unserer Väter ist Jerusalem und dein Volk für alle rings um uns wohnenden Völker ein Gegenstand des Hohns geworden.
Nun aber erhöre, unser Gott, das Gebet und Flehen deines Knechtes und lass dein Angesicht über dein verwüstetes Heiligtum leuchten um deinetwillen, o Herr!
Neige, mein Gott, dein Ohr und höre! Öffne deine Augen und sieh unsere Trümmer an und die Stadt, die nach deinem Namen genannt ist! Denn nicht auf Grund der Erweise unserer Gerechtigkeit bringen wir unser Flehen vor dich, nein, im Vertrauen auf deine große Barmherzigkeit.
O Herr, höre! Herr, vergib! Herr, merke auf und handle ohne Verzug um deiner selbst willen, du mein Gott! Denn deine Stadt und dein Volk tragen deinen Namen.“
Während ich so noch redete und betete und meine Sünde sowie die Sünde meines Volkes Israel bekannte und mein Flehen für den heiligen Berg meines Gottes vor den HERRN, meinen Gott, brachte,
während ich also noch mein Gebet verrichtete, kam der Mann Gabriel, den ich früher schon in dem ersten Gesicht gesehen hatte (8,15-18), eilends auf mich zu geflogen um die Zeit des Abendopfers.
Er wollte mir Aufklärung geben und redete mich mit den Worten an: „Daniel, schon jetzt bin ich hergekommen, um dir zum richtigen Verständnis zu verhelfen.
Als du zu beten begannst, erging ein Gotteswort, und ich bin gekommen, um dir Auskunft zu geben; denn du bist ein besonders geliebter Mann. So achte nun auf das Wort, damit du die Offenbarung genau verstehst!
Siebzig Wochen sind über dein Volk und über deine heilige Stadt bestimmt, um den Frevel zum Abschluss zu bringen und das Maß der Sünde voll zu machen, um die Verschuldung zu sühnen und ewige Gerechtigkeit (= Heil) herbeizuführen und das Gesicht und den (Ausspruch des) Propheten zu bestätigen und ein Hochheiliges zu salben (= weihen).
Wisse also und verstehe: Vom Ausgang des Wortes in betreff der Wiederherstellung und Neugründung Jerusalems bis zu einem Gesalbten, einem Fürsten, sind sieben Jahrwochen, und innerhalb von zweiundsechzig Jahrwochen wird es wiederhergestellt und neuerbaut sein mit Marktplätzen und Gräben (oder: Straßen), allerdings in drangsalsreichen Zeiten.
Und nach den zweiundsechzig Jahrwochen wird ein Gesalbter ums Leben gebracht werden ohne Richterspruch (oder: ohne dass eine Schuld an ihm wäre); und die Stadt samt dem Heiligtum wird das Kriegsvolk eines Fürsten zerstören, der heranzieht, dessen Ende aber durch eine Sturmflut eintritt; und bis zum Ende wird Krieg stattfinden, festbeschlossene Verwüstungen.
Und wird er einen festen Bund mit der Volksmenge eine Jahrwoche lang schließen und während der Hälfte der (oder: einer) Jahrwoche Schlacht- und Speisopfer abschaffen; und an ihrer Stelle wird der Greuel der Verwüstung aufgestellt sein, und zwar so lange, bis die festbeschlossene Vernichtung sich über die Verwüstung (oder: den Verwüster) ergießt.“