Schlachter 1951
Versliste
Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach:
Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern.
Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln.
Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst.
Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir;
deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.
Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre.
Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen.
Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen.
Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen.
Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt.
In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen.
Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen;
sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen.
Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir.
So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott!
Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande,
und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt.
Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein!
so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll;
daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen.
Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen.
Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.
Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat.
Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist,
so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme.
Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen.
Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht.
Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen.
Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen.
Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht.
Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel;
und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum.
Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann.
Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne.
Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben.
Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei.
Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten;
als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen.
Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen.
Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen!
Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott.
Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind.
Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben,
und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen!
Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft,
so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen;
oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen.
Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein.
Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten;
sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen.
Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.
Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm;
denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.
auf daß, gleichwie die Sünde geherrscht hat im Tode, also auch die Gnade herrsche durch Gerechtigkeit zu ewigem Leben, durch Jesus Christus, unsren Herrn.
Das aber sage ich, ihr Brüder: Die Zeit ist beschränkt! So mögen nun in der noch verbleibenden Frist die, welche Frauen haben, sein, als hätten sie keine,
und die da weinen, als weinten sie nicht, und die sich freuen, als freuten sie sich nicht, und die da kaufen, als besäßen sie es nicht,
und die diese Welt gebrauchen, als brauchten sie sie gar nicht; denn die Gestalt dieser Welt vergeht.
Wenn aber jener böse Knecht in seinem Herzen spricht: Mein Herr säumt zu kommen,
Denn ihr kennet die Gnade unsres Herrn Jesus Christus, daß er, obwohl er reich war, um euretwillen arm wurde, damit ihr durch seine Armut reich würdet!
Im ersten Jahre des Darius, des Sohnes Ahasveros, von medischer Abstammung, welcher zum König über das Reich der Chaldäer gemacht worden war,
im ersten Jahre seiner Regierung, merkte ich, Daniel, in den Schriften auf die Zahl der Jahre, während welcher nach dem Worte des HERRN an den Propheten Jeremia Jerusalem in Trümmern liegen sollte, nämlich siebzig Jahre.
Und ich wandte mein Angesicht zu Gott, dem Herrn, um ihn zu suchen mit Gebet und Flehen, mit Fasten im Sack und in der Asche.
Ich betete aber zu dem HERRN, meinem Gott, bekannte und sprach: Ach, Herr, du großer und schrecklicher Gott, der du den Bund und die Gnade denen bewahrst, die dich lieben und deine Gebote bewahren!
Wir haben gesündigt, unrecht getan, sind gottlos und widerspenstig gewesen und von deinen Geboten und Rechten abgewichen
und haben deinen Knechten, den Propheten, nicht gehorcht, die in deinem Namen zu unsren Königen, Fürsten und Vätern und zu allem Volk des Landes geredet haben.
Du, Herr, bist im Recht, uns aber treibt es heute die Schamröte ins Gesicht, allen Juden und Bürgern von Jerusalem und dem ganzen Israel, seien sie nah oder fern in allen Ländern, dahin du sie verstoßen hast, weil sie sich an dir vergangen haben.
Uns, HERR, treibt es die Schamröte ins Gesicht, unsren Königen, Fürsten und Vätern, daß wir gegen dich gesündigt haben!
Aber bei dem Herrn, unsrem Gott, ist Barmherzigkeit und Vergebung; denn gegen ihn haben wir uns aufgelehnt
und haben nicht gehorcht der Stimme des HERRN, unsres Gottes, daß wir in dem Gesetz gewandelt hätten, welches er uns durch seine Knechte, die Propheten, vorgelegt hat;
sondern ganz Israel hat dein Gesetz übertreten und ist also abgewichen, daß es auf deine Stimme gar nicht hören wollte. Darum hat uns auch der Fluch und Schwur getroffen, welcher im Gesetz Moses, des Knechtes Gottes, geschrieben steht, weil wir an ihm gesündigt haben.
Und so hat er seine Drohungen ausgeführt, die er gegen uns und unsere Herrscher, die über uns regierten, ausgesprochen hat, daß er großes Unglück über uns bringen wolle, wie es unter dem ganzen Himmel noch nirgends vorgekommen und wie es nun wirklich an Jerusalem geschehen ist.
Wie es im Gesetz Moses geschrieben steht, ist all dies Unglück über uns gekommen; wir aber suchten das Angesicht des HERRN nicht dadurch zu besänftigen, daß wir uns von unsern Sünden abgewandt und auf deine Wahrheit geachtet hätten.
Darum hat auch der HERR dafür gesorgt, daß das Unglück über uns kam; denn der HERR, unser Gott, ist gerecht in allen seinen Werken, die er getan hat, da wir seiner Stimme ungehorsam gewesen sind.
Nun aber, Herr, unser Gott, der du dein Volk mit starker Hand aus Ägypten geführt und dir einen Namen gemacht hast, wie du ihn heute noch trägst: wir haben gesündigt und sind gottlos gewesen.
O Herr, laß doch um all deiner Gerechtigkeit willen deinen Zorn und Grimm sich abwenden von der Stadt Jerusalem, von deinem heiligen Berge! Denn um unserer Sünden und um unserer Väter Missetat willen wird Jerusalem und dein Volk von allen seinen Nachbarn beschimpft.
So höre nun, unser Gott, auf das Gebet deines Knechtes und auf sein Flehen und laß dein Antlitz leuchten über dein verwüstetes Heiligtum, um des Herrn willen!
Neige deine Ohren, mein Gott, und höre; tue deine Augen auf und siehe unsere Verwüstung und die Stadt, die nach deinem heiligen Namen genannt ist! Denn nicht auf Grund unserer eigenen Gerechtigkeit machen wir unsere Bitten vor dir geltend, sondern wegen deiner großen Barmherzigkeit!
Herr, höre! Herr, vergib! Herr, merke auf und handle und verziehe nicht, um deiner selbst willen, mein Gott! Denn nach deinem Namen ist deine Stadt und dein Volk genannt.
Während ich noch redete und betete und meine Sünde und die Sünde meines Volkes bekannte und meine Bitte für den heiligen Berg meines Gottes vor dem HERRN, meinem Gott, geltend machte,
ja, während ich noch mein Gebet sprach, flog eilends daher der Mann Gabriel, den ich anfangs im Gesichte gesehen hatte, und berührte mich um die Zeit des Abendopfers.
Und er unterwies mich und redete mit mir und sprach: Daniel, jetzt bin ich ausgegangen, dir den Verstand zu erleuchten!
Als du anfingst zu beten, erging ein Wort, und ich bin gekommen, es dir anzuzeigen; denn du bist lieb und wert. So achte nun auf das Wort und merke auf das Gesicht!
Siebzig Wochen sind über dein Volk und über deine heilige Stadt verordnet, um der Übertretung ein Ende und das Maß der Sünde voll zu machen, um die Missetat zu sühnen und die ewige Gerechtigkeit zu bringen, um Gesicht und Prophezeiung zu versiegeln und das Hochheilige zu salben.
So wisse und verstehe: Vom Erlaß des Befehls zum Wiederaufbau Jerusalems bis auf den Gesalbten, einen Fürsten, vergehen sieben Wochen; und innert zweiundsechzig Wochen werden die Straßen und Gräben wieder gebaut, und zwar in bedrängter Zeit.
Und nach den zweiundsechzig Wochen wird der Gesalbte ausgerottet werden, so daß keiner mehr sein wird; die Stadt aber samt dem Heiligtum wird das Volk eines zukünftigen Fürsten verderben, und sie geht unter in der Überschwemmung, und der Krieg, der bestimmt ist zu ihrer Zerstörung, dauert bis ans Ende.
Und man wird vielen den Bund schwer machen eine Woche lang und mitten in der Woche Schlacht und Speisopfer aufhören lassen, und auf der Zinne werden Greuel des Verwüsters aufgestellt, bis daß sich die bestimmte Vertilgung über die Verwüstung ergossen hat.