Und der HERR gebot dem Mose auf dem Berge Sinai folgendes:
„Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat (= eine Ruhezeit) halten.
Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einbringen;
aber im siebten Jahre soll das Land einen Sabbat der Ruhe (= völlige Ruhe) haben, eine dem HERRN geweihte Ruhezeit: da darfst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden;
auch den Wildwuchs (= den Nachwuchs) deiner (vorjährigen) Ernte darfst du nicht einheimsen und die Trauben von deinem unbeschnittenen Weinstock nicht lesen: es soll ein Sabbatjahr (= Ruhejahr) für das Land sein.
Was das Land während seiner Ruhezeit von selbst hervorbringt, soll euch zur Nahrung dienen, dir sowie deinen Knechten und Mägden, deinen Tagelöhnern und den Beisassen, die bei dir als Gäste leben;
auch deinem Vieh und den wilden Tieren, die in deinem Lande leben, soll der gesamte Ertrag (dieses Jahres) zur Nahrung dienen.“
„Sodann sollst du dir sieben solcher Sabbatjahre (= Ruhejahre oder: Jahrsabbate), also siebenmal sieben Jahre, abzählen, so dass dir die Zeit der sieben Sabbatjahre neunundvierzig Jahre beträgt.
Dann sollst du am zehnten Tage des siebten Monats die Lärmposaune erschallen lassen; am Versöhnungstage sollt ihr die Posaunen überall in eurem Lande erschallen lassen
und so das fünfzigste Jahr heiligen, und sollt im Lande Freiheit (oder: Befreiung) für alle seine Bewohner ausrufen: ein Halljahr (oder: Jobeljahr) soll es für euch sein, in dem ein jeder von euch wieder zu seinem Besitz kommen und ein jeder zu seiner Familie zurückkehren soll.
Ein Halljahr soll also jedes fünfzigste Jahr für euch sein; da dürft ihr weder säen, noch das, was von selbst gewachsen ist, einernten, noch Trauben von den unbeschnittenen Weinstöcken lesen;
denn ein Halljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr essen, was es von selbst hervorbringt.
In solchem Halljahr soll ein jeder von euch wieder zu seinem Besitz kommen.
Wenn du also deinem Nächsten (oder: Volksgenossen) etwas verkaufst oder von deinem Nächsten etwas kaufst, so sollt ihr einander nicht übervorteilen,
sondern nach der Zahl der Jahre, die seit dem (letzten) Halljahr verflossen sind, sollst du von deinem Nächsten kaufen, und nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
Bei einer größeren Zahl von Jahren (bis zum nächsten Halljahr) sollst du den Kaufpreis für ein Grundstück verhältnismäßig erhöhen und bei einer kleineren Zahl von Jahren den Kaufpreis verhältnismäßig verringern; denn er verkauft dir nur eine (bestimmte) Anzahl von Ernten.
Keiner übervorteile also den andern, sondern du sollst dich vor deinem Gott fürchten; denn ich bin der HERR, euer Gott.
So verfahrt denn nach meinen Anordnungen und beobachtet meine Gebote und handelt nach ihnen, so werdet ihr in eurem Lande in Sicherheit wohnen.
Dann wird das Land euch seinen Ertrag geben, so dass ihr euch satt essen könnt und in Sicherheit darin wohnt.
Wenn ihr aber fragt: ‚Wovon sollen wir uns denn im siebten Jahre nähren, wenn wir doch weder säen noch den erforderlichen Ertrag einernten dürfen?‘,
so sollt ihr wissen: ich werde euch im sechsten Jahre meinen Segen zuwenden, dass es euch den Ertrag für drei Jahre liefern soll.
Obgleich ihr daher erst im achten Jahre säet, werdet ihr doch immer noch von dem früheren Ertrage altes Getreide zu essen haben; bis ins neunte Jahr, bis dessen Ernte eingebracht ist, werdet ihr altes Getreide zu essen haben.
Der Landbesitz darf also nicht für immer verkauft werden, denn mir gehört das Land: ihr seid ja nur Fremdlinge und Beisassen bei mir.
Daher sollt ihr in dem ganzen Lande, das ihr innehabt, für euren Landbesitz die Wiedereinlösung gestatten.“
„Wenn einer deiner Volksgenossen verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, so soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das wieder einlösen (= für ihn zurückkaufen) dürfen, was sein Verwandter verkauft hat.
Wenn ferner jemand keinen Löser hat, aber selbst soviel Geld aufzubringen vermag, als zur Wiedereinlösung seines Besitzes erforderlich ist,
so soll er die Jahre, die seit seinem Verkauf verflossen sind, in Anrechnung bringen und das Überschüssige demjenigen zurückzahlen, an den er verkauft hat, damit er so wieder zu seinem Besitz kommt.
Wenn er aber nicht soviel Geld aufbringen kann, als zum Rückkauf erforderlich ist, so soll das von ihm verkaufte Grundstück im Besitz des Käufers bis zum Halljahr verbleiben; aber im Halljahr soll es frei werden, so dass er wieder zu seinem Eigentum kommt.
Wenn ferner jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll das Rückkaufsrecht für ihn bestehen, bis ein Jahr nach dem Verkauf des Hauses vergangen ist: ein volles Jahr soll das Rückkaufsrecht für ihn bestehen.
Wenn ein Rückkauf aber bis zum Ablauf eines vollen Jahres nicht stattgefunden hat, so soll das Haus, das in einer ummauerten Stadt liegt, dem Käufer und seinen Nachkommen für immer verbleiben: es soll im Halljahr nicht frei werden.
Dagegen die Häuser in den Gehöften (oder: Dörfern), die von keiner Mauer umgeben sind, sollen als zum Feldbesitz gehörig angesehen werden: es soll (unbeschränktes) Rückkaufsrecht für sie gelten, und im Halljahr sollen sie frei werden.
Was ferner die Städte der Leviten, die Häuser in den Städten betrifft, die ihnen zum Eigentum überwiesen sind, so soll den Leviten ein ewiges Rückkaufsrecht zustehen.
Wenn jedoch einer von den Leviten sein verkauftes Haus nicht wieder einlöst, so soll es, wenn es in einer ihm zugewiesenen Stadt liegt, im Halljahr wieder frei werden; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Erbbesitz inmitten der Israeliten.
Das zu ihren Städten gehörende Weideland aber darf überhaupt nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.“
„Wenn ferner einer deiner Volksgenossen verarmt, so dass er sich neben dir nicht zu halten vermag, so sollst du ihn unterstützen, so dass er wie ein Fremdling oder Beisasse neben dir lebt.
Du darfst nicht Zins und Aufschlag (oder: Wucher) von ihm nehmen, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, damit dein Bruder neben dir leben kann.
Du darfst ihm dein Geld nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Aufschlag (oder: Wucher):
ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus dem Lande Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein!
Wenn ferner einer deiner Volksgenossen neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn keine Sklavenarbeit verrichten lassen,
nein, wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein: nur bis zum Halljahr soll er bei dir dienen;
dann aber soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder in den Besitz seiner Väter eintreten.
Denn meine Dienstknechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe: sie dürfen nicht wie gewöhnliche Sklaven verkauft werden.
Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten!
Was aber deine leibeigenen Knechte und Mägde betrifft, die du besitzen wirst (oder: darfst), so mögt ihr euch solche Knechte und Mägde von den Heidenvölkern kaufen, die rings um euch her wohnen.
Auch aus den Kindern der Beisassen, die bei euch als Gäste leben – aus ihnen könnt ihr euch welche kaufen sowie aus ihren Nachkommen, die bei euch leben und die sie in eurem Lande gezeugt haben: diese mögen euch als Eigentum gehören,
und ihr könnt sie auf eure Kinder nach euch vererben, damit diese sie als Eigentum besitzen: auf ewig könnt ihr diese als Sklaven dienen lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten – da darfst du nicht, einer über den andern, mit Härte herrschen!
Wenn ferner ein Fremdling oder Beisasse neben dir Vermögen erwirbt, während einer deiner Volksgenossen neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen neben dir, oder einem Abkömmling aus der Familie eines Fremdlings als Sklaven verkauft,
so soll, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht für ihn bestehen: einer von seinen Volksgenossen mag (oder: darf) ihn loskaufen;
oder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims (= sein Vetter) mag (oder: darf) ihn loskaufen, oder sonst einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht darf ihn loskaufen; oder wenn er selbst soviel Geld aufbringt, kann er sich selbst loskaufen.
Und zwar soll er mit dem, der ihn gekauft hat, die Zeit von dem Jahre ab, wo er sich verkauft hat, bis zum Halljahr berechnen, und der Preis, um den er sich ihm verkauft hat, soll auf die Zahl der Jahre gleichmäßig verteilt werden: wie bei einem Lohnarbeiter soll die Dienstzeit bei ihm berechnet werden.
Wenn also der Jahre noch viele (bis zum Halljahr) sind, so soll er diesen entsprechend sein Lösegeld von der Kaufsumme zurückzahlen;
wenn aber nur noch wenige Jahre bis zum Halljahr übrig sind, so muss er danach die Berechnung anstellen: nach Maßgabe (oder: Verhältnis) seiner Dienstjahre hat er sein Lösegeld zurückzuzahlen.
Wie ein Mietling, der Jahr für Jahr um Lohn arbeitet, soll er bei seinem Herrn sein, und dieser darf ihn vor deinen Augen nicht mit Härte als Herr behandeln.
Wird er aber nicht auf diese Weise losgekauft, so soll er im Halljahr frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.
Denn mir gehören die Israeliten als Dienstknechte; meine Dienstknechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, ich, der HERR, euer Gott!“
Querverweise zu 3. Mose 25,14 3Mo 25,14
Keiner übervorteile also den andern, sondern du sollst dich vor deinem Gott fürchten; denn ich bin der HERR, euer Gott.
Du sollst deinen Nächsten (= Volksgenossen) nicht bedrücken (oder: übervorteilen) und nicht berauben; der Lohn eines Tagelöhners soll von dir nicht über Nacht bis zum (andern) Morgen zurückbehalten werden. –
Du darfst das Recht nicht beugen, darfst die Person nicht ansehen und Geschenke (= Bestechung) nicht annehmen; denn Geschenke machen die Augen der Weisesten blind und bringen die Sache derer, die im Recht sind, zu Fall.
Der Gerechtigkeit allein sollst du die Ehre geben, damit du am Leben bleibst und das Land im Besitz behältst, das der HERR, dein Gott, dir geben wird.“
Da riefen die Israeliten den HERRN laut um Hilfe an; denn Jabin besaß neunhundert eiserne (d.h. eisenbeschlagene) Kriegswagen und bedrückte die Israeliten gewaltsam zwanzig Jahre lang.
Hier stehe ich: tretet vor dem HERRN und seinem Gesalbten gegen mich auf! Wem habe ich seinen Ochsen, wem seinen Esel weggenommen? Wen habe ich übervorteilt, wem Gewalt angetan? Oder von wem habe ich ein Geschenk angenommen, dass ich mir dadurch die Augen hätte blenden lassen? – so will ich es euch zurückerstatten!“
Da antworteten sie: „Du hast uns nicht übervorteilt und uns keine Gewalt angetan, hast auch von niemand irgend etwas angenommen.“
Asa wurde über den Seher unwillig und ließ ihn ins Stockhaus werfen; denn er war wegen seines Auftretens aufgebracht gegen ihn. Gleichzeitig ging Asa auch gegen einige Leute aus dem Volke gewalttätig vor.
ja, ebendarum sind wir heute Knechte, und das Land, das du unsern Vätern geschenkt hast, damit sie seine Früchte und Güter genössen: ach, wir sind Knechte in ihm!
Seinen reichen Ertrag liefert es den Königen, die du um unserer Sünden willen über uns gesetzt hast, und sie herrschen über unsere Leiber und über unser Vieh nach ihrem Gutdünken, so dass wir uns in großer Not befinden.“
Denn er hat die Armen niedergeschlagen und hilflos verkommen lassen, hat Häuser an sich gerissen, wird sie aber nicht häuslich einrichten dürfen;
denn er kannte keine Befriedigung in seiner Gier: darum wird er auch von seinen Kostbarkeiten nichts davonbringen.
um den Waisen und Bedrückten Recht zu schaffen: nicht soll ein Mensch, der zur Erde gehört, noch ferner schrecken (oder: trotzen).
Wer den Geringen bedrückt, beschimpft den, der ihn geschaffen hat; wer sich aber des Armen erbarmt, erweist jenem (d.h. dem Schöpfer) Ehre. –
Wer sein Ohr vor dem Hilferuf des Armen verstopft, der wird ebenfalls, wenn er selber ruft, kein Gehör finden. –
Wer einen Armen bedrückt, verhilft ihm zur Bereicherung; wer einen Reichen beschenkt, tut’s nur zu dessen Verarmung.
Ein Mann, der an der Spitze steht und die Geringen bedrückt, ist wie ein Regen, der (das Erdreich) wegschwemmt, ohne Brot (= Brotkorn, Getreide) zu bringen. –
Wer sein Vermögen durch Zins und Wucher vermehrt, sammelt es für den, der sich der Armen erbarmt. –
Ein Fürst, arm an Einsicht, ist oft reich an Erpressungen; aber nur ein den unrechtmäßigen Gewinn hassender Fürst wird es zu langem Leben bringen. –
Wenn du siehst, wie der Arme bedrückt wird und wie es mit Recht und Gerechtigkeit in der Landschaft (= in deinem Lande oder: Volke) übel bestellt ist, so rege dich darüber nicht auf; denn über dem Hohen steht ein noch Höherer auf der Lauer, und ein Allerhöchster hält Wacht über sie alle.
lernt Gutes tun, kümmert euch um die Rechtspflege, tretet den Gewalttätigen entgegen, schafft den Waisen Recht und führt die Sache der Witwen!“
O über mein Volk! Seine Zwingherren sind Buben, und Weiber haben es beherrscht. O mein Volk! Deine Leiter sind Irreführer und haben den Weg ungangbar gemacht, den du gehen sollst.
Der HERR tritt auf, um Anklage zu erheben, und steht da, um Völker (oder: sein Volk) zu richten.
Der HERR geht ins Gericht mit den Ältesten seines Volkes und dessen Oberen: „Ihr da, ihr habt den Weinberg abgeweidet! Das den Armen geraubte Gut ist in euren Häusern!
Wie kommt ihr dazu, mein Volk zu zertreten und das Antlitz der Unterdrückten erbarmungslos zu zermalmen?“ – so lautet der Ausspruch Gottes, des HERRN der Heerscharen.
Denn der Weinberg des HERRN der Heerscharen ist das Haus Israel, und die Männer von Juda sind die Pflanzung, an der sein Herz hängt. Er wartete auf Rechtspflege, und siehe da: Blutvergießen! Auf Gerechtigkeit (= treue Pflichterfüllung), und siehe da: Wehgeschrei!
Wer in Gerechtigkeit wandelt und aufrichtig redet, wer den Gewinn durch Erpressungen verschmäht, wer die Annahme einer Bestechung weit von sich weist, wer seine Ohren verstopft, so dass sie nicht auf Mordpläne hören, und seine Augen verschließt, so dass sie nicht wohlgefällig nach Bösem ausschauen:
Ist nicht vielmehr das ein Fasten, wie ich es liebe: dass man ungerechte Fesseln löst, dass man die Bande des Knechtschaftjoches sprengt (oder: losmacht), Vergewaltigte in Freiheit setzt und jegliches Joch zerbricht?
Dagegen deine Augen und dein Herz sind nur auf Gewinn für dich gerichtet und auf das Blut Unschuldiger, um es zu vergießen, und auf Bedrückung und Erpressung, um sie zu verüben.
Vater und Mutter verachtet man in dir, den Fremdling behandelt man gewalttätig in deiner Mitte, Waisen und Witwen bedrückt man in dir.
Bestechungsgeschenke nimmt man in dir an, um Blut zu vergießen; du treibst Wucher und lässt dir Zinsen zahlen und übervorteilst deinen Nächsten durch Erpressung; mich aber hast du vergessen!‘ – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN.
‚Aber wisse wohl: ich schlage meine Hände zusammen über den unredlichen Gewinn, den du gemacht hast, und über deine Bluttaten, die in deiner Mitte begangen sind.
Darum, weil ihr den Geringen niedertretet und Getreideabgaben von ihm erhebt: ihr mögt euch immerhin Häuser aus Quadersteinen bauen, ihr sollt aber nicht darin wohnen; herrliche Weinberge mögt ihr wohl anlegen, ihr sollt aber keinen Wein von ihnen trinken.
Denn ich weiß, eurer Freveltaten sind viele, und zahlreich sind eure Sünden: sie vergewaltigen den Unschuldigen, nehmen Bestechung an und beugen das Recht der Dürftigen im Tor (= vor Gericht).
Höret dies, die ihr den Dürftigen gierig nachstellt und auf die Vernichtung der Notleidenden im Lande ausgeht!
Die ihr sagt: „Wann ist der Neumond vorüber, damit wir wieder Getreide verhandeln? Und wann der Sabbat, damit wir die Kornspeicher wieder auftun können, (nämlich) um das Getreidemaß zu verkleinern und den Geldpreis zu erhöhen und die Waage betrügerisch zu fälschen,
um die Armen für Geld und die Dürftigen für ein Paar Schuhe (als Sklaven) zu kaufen und auch den Abfall des Getreides zu verhandeln?“
Geschworen hat der HERR bei dem, auf welchen Jakob stolz ist: „Niemals will ich all ihr Tun (oder: irgendeine ihrer Handlungen) vergessen!“
Gelüstet es sie nach Äckern, so bemächtigen sie sich ihrer mit Gewalt, oder nach Häusern, so nehmen sie sie weg: sie verüben Gewalttat an dem Besitzer und seinem Hause, an dem Eigentümer und seinem Erbgut.
Darum hat der HERR so gesprochen: „Wisset wohl: (auch) ich habe gegen dieses Geschlecht Unheil im Sinn, aus dem ihr eure Hälse nicht herausziehen und worin ihr nicht mehr aufrecht (= stolz aufgerichtet) einhergehen könnt; denn es soll eine schlimme Zeit sein!“
„Ist immer noch unrecht erworbenes Gut im Hause des Gottlosen und das fluchwürdige, schwindsüchtige (d.h. verkleinerte oder: allzu knappe) Getreidemaß?
Kann ich Straflosigkeit üben bei (oder: trotz) unrichtiger Waage und bei einem Beutel (oder: trotz des Beutels) mit falschen Gewichtstücken?
Die Reichen in der Stadt sind voll von Gewalttätigkeit, ihre Bewohner reden Lügen, und ihre Zunge ist Trug in ihrem Munde.
Auf das Böse sind ihre Hände gerichtet, um es eifrig auszuführen: der Fürst fordert, und der Richter steht ihm gegen Bezahlung zu Diensten; der Mächtige spricht das aus, wonach ihn in seiner Gier gelüstet, und dann flechten sie es ineinander.
Es fragten ihn auch Kriegsleute: „Was sollen wir tun?“ Er antwortete ihnen: „Tut niemand Gewald an, verübt keine Erpressungen und begnügt euch mit eurer Löhnung!“
Aber statt dessen verübt ihr selber Unrecht und Übervorteilung, und noch dazu an Brüdern!
Weiter nun: Ihr Reichen, weinet und jammert über die Leiden, die euch bevorstehen!
Euer Reichtum ist vermodert, und eure Gewänder sind ein Fraß für die Motten geworden,
euer Gold und Silber ist vom Rost angefressen, und ihr Rost wird ein Zeugnis für euch sein, und der Rost wird euer Fleisch fressen wie Feuer. Noch jetzt in der Endzeit habt ihr euch Schätze gesammelt!
Wisset wohl: Der Lohn, den ihr den Arbeitern, die eure Ernte eingebracht haben, vorenthalten habt, schreit (aus euren Häusern zum Himmel empor), und die Klagerufe eurer Schnitter sind zu den Ohren des Herrn der Heerscharen gedrungen.
Ihr habt hier auf Erden geschwelgt und geprasst, habt euch noch am Tage der Schlachtung nach Herzenslust gütlich getan.