Und der HERR gebot dem Mose auf dem Berge Sinai folgendes:
„Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat (= eine Ruhezeit) halten.
Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einbringen;
aber im siebten Jahre soll das Land einen Sabbat der Ruhe (= völlige Ruhe) haben, eine dem HERRN geweihte Ruhezeit: da darfst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden;
auch den Wildwuchs (= den Nachwuchs) deiner (vorjährigen) Ernte darfst du nicht einheimsen und die Trauben von deinem unbeschnittenen Weinstock nicht lesen: es soll ein Sabbatjahr (= Ruhejahr) für das Land sein.
Was das Land während seiner Ruhezeit von selbst hervorbringt, soll euch zur Nahrung dienen, dir sowie deinen Knechten und Mägden, deinen Tagelöhnern und den Beisassen, die bei dir als Gäste leben;
auch deinem Vieh und den wilden Tieren, die in deinem Lande leben, soll der gesamte Ertrag (dieses Jahres) zur Nahrung dienen.“
„Sodann sollst du dir sieben solcher Sabbatjahre (= Ruhejahre oder: Jahrsabbate), also siebenmal sieben Jahre, abzählen, so dass dir die Zeit der sieben Sabbatjahre neunundvierzig Jahre beträgt.
Dann sollst du am zehnten Tage des siebten Monats die Lärmposaune erschallen lassen; am Versöhnungstage sollt ihr die Posaunen überall in eurem Lande erschallen lassen
und so das fünfzigste Jahr heiligen, und sollt im Lande Freiheit (oder: Befreiung) für alle seine Bewohner ausrufen: ein Halljahr (oder: Jobeljahr) soll es für euch sein, in dem ein jeder von euch wieder zu seinem Besitz kommen und ein jeder zu seiner Familie zurückkehren soll.
Ein Halljahr soll also jedes fünfzigste Jahr für euch sein; da dürft ihr weder säen, noch das, was von selbst gewachsen ist, einernten, noch Trauben von den unbeschnittenen Weinstöcken lesen;
denn ein Halljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr essen, was es von selbst hervorbringt.
In solchem Halljahr soll ein jeder von euch wieder zu seinem Besitz kommen.
Wenn du also deinem Nächsten (oder: Volksgenossen) etwas verkaufst oder von deinem Nächsten etwas kaufst, so sollt ihr einander nicht übervorteilen,
sondern nach der Zahl der Jahre, die seit dem (letzten) Halljahr verflossen sind, sollst du von deinem Nächsten kaufen, und nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
Bei einer größeren Zahl von Jahren (bis zum nächsten Halljahr) sollst du den Kaufpreis für ein Grundstück verhältnismäßig erhöhen und bei einer kleineren Zahl von Jahren den Kaufpreis verhältnismäßig verringern; denn er verkauft dir nur eine (bestimmte) Anzahl von Ernten.
Keiner übervorteile also den andern, sondern du sollst dich vor deinem Gott fürchten; denn ich bin der HERR, euer Gott.
So verfahrt denn nach meinen Anordnungen und beobachtet meine Gebote und handelt nach ihnen, so werdet ihr in eurem Lande in Sicherheit wohnen.
Dann wird das Land euch seinen Ertrag geben, so dass ihr euch satt essen könnt und in Sicherheit darin wohnt.
Wenn ihr aber fragt: ‚Wovon sollen wir uns denn im siebten Jahre nähren, wenn wir doch weder säen noch den erforderlichen Ertrag einernten dürfen?‘,
so sollt ihr wissen: ich werde euch im sechsten Jahre meinen Segen zuwenden, dass es euch den Ertrag für drei Jahre liefern soll.
Obgleich ihr daher erst im achten Jahre säet, werdet ihr doch immer noch von dem früheren Ertrage altes Getreide zu essen haben; bis ins neunte Jahr, bis dessen Ernte eingebracht ist, werdet ihr altes Getreide zu essen haben.
Der Landbesitz darf also nicht für immer verkauft werden, denn mir gehört das Land: ihr seid ja nur Fremdlinge und Beisassen bei mir.
Daher sollt ihr in dem ganzen Lande, das ihr innehabt, für euren Landbesitz die Wiedereinlösung gestatten.“
„Wenn einer deiner Volksgenossen verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, so soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das wieder einlösen (= für ihn zurückkaufen) dürfen, was sein Verwandter verkauft hat.
Wenn ferner jemand keinen Löser hat, aber selbst soviel Geld aufzubringen vermag, als zur Wiedereinlösung seines Besitzes erforderlich ist,
so soll er die Jahre, die seit seinem Verkauf verflossen sind, in Anrechnung bringen und das Überschüssige demjenigen zurückzahlen, an den er verkauft hat, damit er so wieder zu seinem Besitz kommt.
Wenn er aber nicht soviel Geld aufbringen kann, als zum Rückkauf erforderlich ist, so soll das von ihm verkaufte Grundstück im Besitz des Käufers bis zum Halljahr verbleiben; aber im Halljahr soll es frei werden, so dass er wieder zu seinem Eigentum kommt.
Wenn ferner jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll das Rückkaufsrecht für ihn bestehen, bis ein Jahr nach dem Verkauf des Hauses vergangen ist: ein volles Jahr soll das Rückkaufsrecht für ihn bestehen.
Wenn ein Rückkauf aber bis zum Ablauf eines vollen Jahres nicht stattgefunden hat, so soll das Haus, das in einer ummauerten Stadt liegt, dem Käufer und seinen Nachkommen für immer verbleiben: es soll im Halljahr nicht frei werden.
Dagegen die Häuser in den Gehöften (oder: Dörfern), die von keiner Mauer umgeben sind, sollen als zum Feldbesitz gehörig angesehen werden: es soll (unbeschränktes) Rückkaufsrecht für sie gelten, und im Halljahr sollen sie frei werden.
Was ferner die Städte der Leviten, die Häuser in den Städten betrifft, die ihnen zum Eigentum überwiesen sind, so soll den Leviten ein ewiges Rückkaufsrecht zustehen.
Wenn jedoch einer von den Leviten sein verkauftes Haus nicht wieder einlöst, so soll es, wenn es in einer ihm zugewiesenen Stadt liegt, im Halljahr wieder frei werden; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Erbbesitz inmitten der Israeliten.
Das zu ihren Städten gehörende Weideland aber darf überhaupt nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.“
„Wenn ferner einer deiner Volksgenossen verarmt, so dass er sich neben dir nicht zu halten vermag, so sollst du ihn unterstützen, so dass er wie ein Fremdling oder Beisasse neben dir lebt.
Du darfst nicht Zins und Aufschlag (oder: Wucher) von ihm nehmen, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, damit dein Bruder neben dir leben kann.
Du darfst ihm dein Geld nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Aufschlag (oder: Wucher):
ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus dem Lande Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein!
Wenn ferner einer deiner Volksgenossen neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn keine Sklavenarbeit verrichten lassen,
nein, wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein: nur bis zum Halljahr soll er bei dir dienen;
dann aber soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder in den Besitz seiner Väter eintreten.
Denn meine Dienstknechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe: sie dürfen nicht wie gewöhnliche Sklaven verkauft werden.
Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten!
Was aber deine leibeigenen Knechte und Mägde betrifft, die du besitzen wirst (oder: darfst), so mögt ihr euch solche Knechte und Mägde von den Heidenvölkern kaufen, die rings um euch her wohnen.
Auch aus den Kindern der Beisassen, die bei euch als Gäste leben – aus ihnen könnt ihr euch welche kaufen sowie aus ihren Nachkommen, die bei euch leben und die sie in eurem Lande gezeugt haben: diese mögen euch als Eigentum gehören,
und ihr könnt sie auf eure Kinder nach euch vererben, damit diese sie als Eigentum besitzen: auf ewig könnt ihr diese als Sklaven dienen lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten – da darfst du nicht, einer über den andern, mit Härte herrschen!
Wenn ferner ein Fremdling oder Beisasse neben dir Vermögen erwirbt, während einer deiner Volksgenossen neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen neben dir, oder einem Abkömmling aus der Familie eines Fremdlings als Sklaven verkauft,
so soll, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht für ihn bestehen: einer von seinen Volksgenossen mag (oder: darf) ihn loskaufen;
oder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims (= sein Vetter) mag (oder: darf) ihn loskaufen, oder sonst einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht darf ihn loskaufen; oder wenn er selbst soviel Geld aufbringt, kann er sich selbst loskaufen.
Und zwar soll er mit dem, der ihn gekauft hat, die Zeit von dem Jahre ab, wo er sich verkauft hat, bis zum Halljahr berechnen, und der Preis, um den er sich ihm verkauft hat, soll auf die Zahl der Jahre gleichmäßig verteilt werden: wie bei einem Lohnarbeiter soll die Dienstzeit bei ihm berechnet werden.
Wenn also der Jahre noch viele (bis zum Halljahr) sind, so soll er diesen entsprechend sein Lösegeld von der Kaufsumme zurückzahlen;
wenn aber nur noch wenige Jahre bis zum Halljahr übrig sind, so muss er danach die Berechnung anstellen: nach Maßgabe (oder: Verhältnis) seiner Dienstjahre hat er sein Lösegeld zurückzuzahlen.
Wie ein Mietling, der Jahr für Jahr um Lohn arbeitet, soll er bei seinem Herrn sein, und dieser darf ihn vor deinen Augen nicht mit Härte als Herr behandeln.
Wird er aber nicht auf diese Weise losgekauft, so soll er im Halljahr frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.
Denn mir gehören die Israeliten als Dienstknechte; meine Dienstknechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, ich, der HERR, euer Gott!“
Querverweise zu 3. Mose 25,10 3Mo 25,10
„Ich bin der HERR, dein Gott (oder: Ich, der HERR, bin dein Gott), der dich aus dem Land Ägypten hinausgeführt hat, aus dem Diensthause (oder: dem Hause der Knechtschaft).
In solchem Halljahr soll ein jeder von euch wieder zu seinem Besitz kommen.
folgendes Anliegen vor: „Gott hat dir, o Herr, geboten, den Israeliten das Land durch das Los zum Erbbesitz zu geben; auch hast du, Herr, von Gott die Weisung erhalten, den Erbbesitz unseres Stammgenossen Zelophhad seinen Töchtern zu überweisen.
Wenn diese sich nun aber mit einem Manne verheiraten, der zu einem andern Stamme der Israeliten gehört, so geht ihr Erbbesitz dem Erbbesitz unserer Väter verloren und wird zu dem Erbbesitz des Stammes geschlagen, dem sie (nach ihrer Verheiratung) angehören, während er dem Losteile unseres Erbbesitzes verlorengeht.
Und auch wenn das Halljahr für die Israeliten kommt, so bleibt ihr Erbbesitz mit dem Erbbesitz des Stammes vereinigt, dem sie (nach ihrer Verheiratung) angehören; aber dem Erbbesitz des Stammes unserer Väter geht ihr Erbbesitz verloren.“
Da gab Mose den Israeliten nach dem Geheiß des HERRN folgende Weisung: „Der Stamm der Nachkommen Josephs hat recht.
So lautet die Verordnung, die der HERR in betreff der Töchter Zelophhads erlassen hat: Sie mögen sich ganz nach ihrem Gefallen verheiraten; jedoch dürfen sie nur mit einem Manne aus einem Geschlecht ihres väterlichen Stammes die Ehe eingehen,
damit nicht ein Erbbesitz der Israeliten von einem Stamm an einen andern übergeht; denn die Israeliten sollen ein jeder den Erbbesitz ihres väterlichen Stammes ungeschmälert erhalten.
Darum darf jedes Mädchen, das in einem von den israelitischen Stämmen zu Grundbesitz gelangt, nur einen Mann aus einem Geschlecht ihres väterlichen Stammes heiraten, damit die Israeliten allesamt ihren väterlichen Erbbesitz ungeschmälert erhalten
und kein Erbbesitz von einem Stamm an einen andern übergeht; denn die Stämme der Israeliten sollen ein jeder seinen Erbbesitz ungeschmälert erhalten.“
Wer also unter euch allen zu seinem Volke gehört, mit dem sei sein Gott, und er ziehe hinauf nach Jerusalem in Juda und baue dort das Haus (= den Tempel) des HERRN, des Gottes Israels; das ist der Gott, der in Jerusalem wohnt.
Wenn ferner jemand keinen Löser hat, aber selbst soviel Geld aufzubringen vermag, als zur Wiedereinlösung seines Besitzes erforderlich ist,
so soll er die Jahre, die seit seinem Verkauf verflossen sind, in Anrechnung bringen und das Überschüssige demjenigen zurückzahlen, an den er verkauft hat, damit er so wieder zu seinem Besitz kommt.
Wenn er aber nicht soviel Geld aufbringen kann, als zum Rückkauf erforderlich ist, so soll das von ihm verkaufte Grundstück im Besitz des Käufers bis zum Halljahr verbleiben; aber im Halljahr soll es frei werden, so dass er wieder zu seinem Eigentum kommt.
der Recht den Unterdrückten schafft und Brot den Hungrigen gibt. Der HERR macht die Gefangenen frei;
Wenn jedoch einer von den Leviten sein verkauftes Haus nicht wieder einlöst, so soll es, wenn es in einer ihm zugewiesenen Stadt liegt, im Halljahr wieder frei werden; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Erbbesitz inmitten der Israeliten.
um den Gefangenen zuzurufen: ‚Tretet heraus!‘ und zu den in Finsternis Sitzenden (oder: Wohnenden): ‚Kommt ans Licht!‘ Gleich an den Wegen sollen sie weiden und auf allen kahlen Höhen Weideplätze für sich finden;
Das zu ihren Städten gehörende Weideland aber darf überhaupt nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.“
Kann wohl einem Starken (= Helden) die Beute abgenommen werden, oder können die Gefangenen eines Mächtigen entrinnen?
Wenn der Betreffende sein Stück Land vom Halljahr ab weiht, so soll es nach dem vollen Schätzungswert zu stehen kommen;
wenn er aber sein Stück Land erst nach dem Halljahr weiht, so soll der Priester ihm den Geldbetrag mit Rücksicht auf die Zahl der Jahre berechnen, die bis zum (nächsten) Halljahr noch ausstehen, so dass also von dem Schätzungswert ein verhältnismäßiger Abzug gemacht wird.
Will aber der, welcher das Stück Land geweiht hat, es wieder einlösen, so hat er noch ein Fünftel des Betrages zu dem Schätzungswert hinzuzufügen: dann soll es ihm verbleiben.
Hat er aber das Stück Land nicht eingelöst, und er verkauft es trotzdem an einen andern, so kann es nicht mehr eingelöst werden,
sondern das Stück Land soll, wenn es im Halljahr frei wird, als dem HERRN geweiht gelten wie ein mit dem Bann belegtes Stück Land: es soll dem Priester als Eigentum gehören.
Wenn ferner jemand ein von ihm gekauftes Stück Land, das nicht zu seinem ererbten Grundbesitz gehört, dem HERRN weiht,
so soll ihm der Priester den Betrag (= Bruchteil) des Schätzungswertes bis zum (nächsten) Halljahr berechnen, und der Betreffende soll diese Schätzungssumme an demselben Tage als eine dem HERRN geweihte Gabe entrichten.
Im Halljahr aber soll das Stück Land wieder an den zurückfallen, von dem er es gekauft hatte, also an den, welchem das Landstück als Erbbesitz zusteht.
„Ja“; so hat der HERR gesprochen: „Auch die Gefangenen eines Helden können ihm abgenommen werden, und die Beute eines Mächtigen kann entrinnen, und ich selbst will mit deinen Widersachern streiten, und deine Söhne (oder: Kinder) will ich selbst retten;
Der Geist Gottes des HERRN ruht auf mir, weil der HERR mich gesalbt (= geweiht) hat, um den Elenden (oder: Demütigen) frohe Botschaft zu bringen; er hat mich ja gesandt, um die, welche gebrochenen Herzens sind, zu verbinden, den Gefangenen die Freilassung anzukündigen und den Gebundenen die Entfesselung,
ein Gnadenjahr des HERRN und einen Tag der Rache unsers Gottes auszurufen, um allen Trauernden Trost zu bringen,
den um Zion Trauernden als Gnadengeschenk zu verleihen Kopfschmuck statt der schmutzigen Asche, Freudenöl statt des Trauergewandes, Lobgesang statt eines verzagten Geistes, damit man sie nenne ‚Eichen der Gerechtigkeit‘, ‚die Pflanzung des HERRN ihm zur Verherrlichung‘.
Denn ein Tag der Rache lag mir im Sinn, und das Jahr meiner Erlösung war gekommen.
(Dies ist) das Wort, das vom HERRN an Jeremia erging, nachdem der König Zedekia sich durch ein Abkommen mit dem gesamten Volk in Jerusalem dazu verpflichtet hatte, eine Freilassung für sie ausrufen zu lassen,
„So spricht der HERR, der Gott Israels: Ich selbst habe mit euren Vätern damals, als ich sie aus dem Lande Ägypten, dem Sklavenhause, wegführte, einen Bund geschlossen und geboten (2.Mose 21,2-6; 5.Mose 15,1-12):
‚Nach Ablauf von sieben Jahren sollt ihr ein jeder seinen hebräischen Volksgenossen, der sich dir verkauft hat, in Freiheit setzen: sechs Jahre lang soll er dir Dienste leisten, dann aber sollst du ihn frei von dir ziehen lassen!‘ Aber eure Väter sind mir nicht gehorsam gewesen und haben mir kein Gehör geschenkt.
Nun wart ihr jetzt zwar umgekehrt und hattet getan, was in meinen Augen recht war, indem ihr ein jeder die Freilassung für seinen Volksgenossen ausrufen ließt und in dem Tempel, der meinen Namen trägt, vor meinem Angesicht einen gemeinsamen Beschluss fasstet.
Dann aber seid ihr wieder anderen Sinnes geworden und habt meinen Namen entehrt, indem ihr ein jeder seinen Sklaven und seine Sklavin, die ihr auf ihr Verlangen bereits freigelassen hattet, zurückgeholt und zwangsweise wieder zu euren Sklaven und Sklavinnen gemacht habt.
Darum spricht der HERR so: Ihr habt nicht auf mich gehört, dass ihr ein jeder für seinen Volks- und Stammesgenossen die Freilassung hättet ausrufen lassen: nun, so will ich jetzt über euch eine Freilassung ausrufen“ – so lautet der Ausspruch des HERRN –, „nämlich für das Schwert, für die Pest und für den Hunger, und will euch zum abschreckenden Beispiel für alle Reiche der Erde machen
„Auch will ich, was dich betrifft, um des Blutbundes willen, den ich mit dir geschlossen habe, deine Gefangenen in Freiheit setzen aus der wasserleeren Grube.
Kehret zu einem festen Wohnsitz zurück, ihr Gefangenen, die ihr noch hoffen dürft! Schon heute ergeht die Verkündigung: ‚Zwiefältigen Ersatz gebe ich dir!‘
und uns verleihen, dass wir ihm furchtlos dienen
So kam er denn auch nach Nazareth, wo er aufgewachsen war, ging dort nach seiner Gewohnheit am nächsten Sabbattage in die Synagoge und stand auf, um vorzulesen.
Da reichte man ihm das Buch des Propheten Jesaja; und als er das Buch aufrollte, traf er auf die Stelle, wo geschrieben steht (Jes 61,1-2; 58,6):
„Der Geist des Herrn ist über mir (oder: ruht auf mir), weil er mich gesalbt (= ausgerüstet) hat, damit ich den Armen die frohe Botschaft bringe; er hat mich gesandt, um den Gefangenen die Freilassung und den Blinden die Verleihung des Augenlichts zu verkünden, die Unterdrückten in Freiheit zu entlassen,
ein Gnadenjahr des Herrn auszurufen.“
Nachdem er dann das Buch wieder zusammengerollt und es dem Diener zurückgegeben hatte, setzte er sich, und aller Augen in der Synagoge waren gespannt auf ihn gerichtet.
Da begann er seine Ansprache an sie mit den Worten: „Heute ist dieses Schriftwort, das ihr soeben vernommen habt, zur Erfüllung gekommen!“
und werdet die Wahrheit erkennen, und die Wahrheit wird euch frei machen.“
Da entgegneten sie ihm: „Wir sind Abrahams Nachkommenschaft und haben noch niemals jemandem als Knechte gedient; wie kannst du da sagen: ‚Ihr werdet frei werden‘?“
Jesus antwortete ihnen: „Wahrlich, wahrlich ich sage euch: ein jeder, der Sünde tut, ist ein Knecht der Sünde.
Der Knecht aber bleibt nicht für immer im Hause, der Sohn dagegen bleibt für immer darin.
Wenn also der Sohn euch frei gemacht hat, dann werdet ihr wirklich frei sein.“
Gott aber sei Dank, dass ihr früher zwar Knechte der Sünde gewesen seid, jetzt aber euch von Herzen der Lehre in der Gestalt angeschlossen habt, wie ihr derselben übergeben (oder: zugewiesen) worden seid!
So seid ihr nunmehr von (der Herrschaft) der Sünde frei geworden und in den Dienst der Gerechtigkeit getreten –
Der Herr aber ist der Geist; wo aber der Geist des Herrn ist, da ist Freiheit.
das Wort Hagar (= Felsklippe) bedeutet nämlich den Berg Sinai in Arabien, und sie (d.h. die Hagar) entspricht dem heutigen Jerusalem; denn dieses befindet sich (auch) in Knechtschaft samt seinen Kindern.
Das Jerusalem droben dagegen ist eine Freie, und dies (Jerusalem) ist unsere Mutter;
denn es steht geschrieben (Jes 54,1): „Freue dich, du Kinderlose, die du nicht Mutter wirst! Brich in Jubel aus und frohlocke, die du keine Geburtsschmerzen zu leiden hast! Denn die Alleinstehende hat zahlreiche Kinder, mehr als die Verehelichte.“
Ihr aber, liebe Brüder, seid nach Isaaks Art Kinder der Verheißung.
Wie jedoch damals der nach dem Fleisch erzeugte Sohn den nach dem Geist (= nach göttlicher Verheißung) erzeugten verfolgt hat, so ist es auch jetzt der Fall.
Aber was sagt die Schrift dazu? „Verstoße die Magd und ihren Sohn! Denn der Sohn der Magd soll nicht das gleiche Erbrecht mit dem Sohn der Freien haben.“ (1.Mose 21,10)
Darum, liebe Brüder: Wir sind nicht Kinder einer Magd (= Sklavin), sondern der Freien!
Zur (oder: für die) Freiheit hat Christus uns frei gemacht. Stehet also fest und lasst euch nicht wieder in das Joch der Knechtschaft spannen!
Ihr seid ja doch zur Freiheit berufen, liebe Brüder; nur missbraucht die Freiheit nicht als einen willkommenen Anlass (oder: Freibrief) für das Fleisch (= fleischliche Gelüste), sondern dienet einander durch die Liebe!
und zwar als (wahrhaft) Freie und nicht als solche, welche die Freiheit zum Deckmantel der Bosheit machen, sondern als Knechte Gottes.
sie verheißen ihnen Freiheit, während sie selbst doch Sklaven des Verderbens sind; denn von wem jemand im Kampf überwunden ist, dem ist er auch als Sklave verfallen.
Wenn sie nämlich den Befleckungen der Welt durch die Erkenntnis des Herrn und Erretters (oder: Heilands) Jesus Christus entronnen waren und sich doch aufs neue in diese verstricken und von ihnen überwinden lassen, dann ist der letzte Zustand für sie schlimmer geworden, als der erste war.