Altes Testament

Neues Testament

Kapitel

Vers

1 wird geladen ... Und der HERR gebot dem Mose auf dem Berge Sinai folgendes:

2 wird geladen ... „Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat (= eine Ruhezeit) halten.

3 wird geladen ... Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einbringen;

4 wird geladen ... aber im siebten Jahre soll das Land einen Sabbat der Ruhe (= völlige Ruhe) haben, eine dem HERRN geweihte Ruhezeit: da darfst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden;

5 wird geladen ... auch den Wildwuchs (= den Nachwuchs) deiner (vorjährigen) Ernte darfst du nicht einheimsen und die Trauben von deinem unbeschnittenen Weinstock nicht lesen: es soll ein Sabbatjahr (= Ruhejahr) für das Land sein.

6 wird geladen ... Was das Land während seiner Ruhezeit von selbst hervorbringt, soll euch zur Nahrung dienen, dir sowie deinen Knechten und Mägden, deinen Tagelöhnern und den Beisassen, die bei dir als Gäste leben;

7 wird geladen ... auch deinem Vieh und den wilden Tieren, die in deinem Lande leben, soll der gesamte Ertrag (dieses Jahres) zur Nahrung dienen.“

8 wird geladen ... „Sodann sollst du dir sieben solcher Sabbatjahre (= Ruhejahre oder: Jahrsabbate), also siebenmal sieben Jahre, abzählen, so dass dir die Zeit der sieben Sabbatjahre neunundvierzig Jahre beträgt.

9 wird geladen ... Dann sollst du am zehnten Tage des siebten Monats die Lärmposaune erschallen lassen; am Versöhnungstage sollt ihr die Posaunen überall in eurem Lande erschallen lassen

10 wird geladen ... und so das fünfzigste Jahr heiligen, und sollt im Lande Freiheit (oder: Befreiung) für alle seine Bewohner ausrufen: ein Halljahr (oder: Jobeljahr) soll es für euch sein, in dem ein jeder von euch wieder zu seinem Besitz kommen und ein jeder zu seiner Familie zurückkehren soll.

11 wird geladen ... Ein Halljahr soll also jedes fünfzigste Jahr für euch sein; da dürft ihr weder säen, noch das, was von selbst gewachsen ist, einernten, noch Trauben von den unbeschnittenen Weinstöcken lesen;

12 wird geladen ... denn ein Halljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr essen, was es von selbst hervorbringt.

13 wird geladen ... In solchem Halljahr soll ein jeder von euch wieder zu seinem Besitz kommen.

14 wird geladen ... Wenn du also deinem Nächsten (oder: Volksgenossen) etwas verkaufst oder von deinem Nächsten etwas kaufst, so sollt ihr einander nicht übervorteilen,

15 wird geladen ... sondern nach der Zahl der Jahre, die seit dem (letzten) Halljahr verflossen sind, sollst du von deinem Nächsten kaufen, und nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.

16 wird geladen ... Bei einer größeren Zahl von Jahren (bis zum nächsten Halljahr) sollst du den Kaufpreis für ein Grundstück verhältnismäßig erhöhen und bei einer kleineren Zahl von Jahren den Kaufpreis verhältnismäßig verringern; denn er verkauft dir nur eine (bestimmte) Anzahl von Ernten.

17 wird geladen ... Keiner übervorteile also den andern, sondern du sollst dich vor deinem Gott fürchten; denn ich bin der HERR, euer Gott.

18 wird geladen ... So verfahrt denn nach meinen Anordnungen und beobachtet meine Gebote und handelt nach ihnen, so werdet ihr in eurem Lande in Sicherheit wohnen.

19 wird geladen ... Dann wird das Land euch seinen Ertrag geben, so dass ihr euch satt essen könnt und in Sicherheit darin wohnt.

20 wird geladen ... Wenn ihr aber fragt: ‚Wovon sollen wir uns denn im siebten Jahre nähren, wenn wir doch weder säen noch den erforderlichen Ertrag einernten dürfen?‘,

21 wird geladen ... so sollt ihr wissen: ich werde euch im sechsten Jahre meinen Segen zuwenden, dass es euch den Ertrag für drei Jahre liefern soll.

22 wird geladen ... Obgleich ihr daher erst im achten Jahre säet, werdet ihr doch immer noch von dem früheren Ertrage altes Getreide zu essen haben; bis ins neunte Jahr, bis dessen Ernte eingebracht ist, werdet ihr altes Getreide zu essen haben.

23 wird geladen ... Der Landbesitz darf also nicht für immer verkauft werden, denn mir gehört das Land: ihr seid ja nur Fremdlinge und Beisassen bei mir.

24 wird geladen ... Daher sollt ihr in dem ganzen Lande, das ihr innehabt, für euren Landbesitz die Wiedereinlösung gestatten.“

25 wird geladen ... „Wenn einer deiner Volksgenossen verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, so soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das wieder einlösen (= für ihn zurückkaufen) dürfen, was sein Verwandter verkauft hat.

26 wird geladen ... Wenn ferner jemand keinen Löser hat, aber selbst soviel Geld aufzubringen vermag, als zur Wiedereinlösung seines Besitzes erforderlich ist,

27 wird geladen ... so soll er die Jahre, die seit seinem Verkauf verflossen sind, in Anrechnung bringen und das Überschüssige demjenigen zurückzahlen, an den er verkauft hat, damit er so wieder zu seinem Besitz kommt.

28 wird geladen ... Wenn er aber nicht soviel Geld aufbringen kann, als zum Rückkauf erforderlich ist, so soll das von ihm verkaufte Grundstück im Besitz des Käufers bis zum Halljahr verbleiben; aber im Halljahr soll es frei werden, so dass er wieder zu seinem Eigentum kommt.

29 wird geladen ... Wenn ferner jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll das Rückkaufsrecht für ihn bestehen, bis ein Jahr nach dem Verkauf des Hauses vergangen ist: ein volles Jahr soll das Rückkaufsrecht für ihn bestehen.

30 wird geladen ... Wenn ein Rückkauf aber bis zum Ablauf eines vollen Jahres nicht stattgefunden hat, so soll das Haus, das in einer ummauerten Stadt liegt, dem Käufer und seinen Nachkommen für immer verbleiben: es soll im Halljahr nicht frei werden.

31 wird geladen ... Dagegen die Häuser in den Gehöften (oder: Dörfern), die von keiner Mauer umgeben sind, sollen als zum Feldbesitz gehörig angesehen werden: es soll (unbeschränktes) Rückkaufsrecht für sie gelten, und im Halljahr sollen sie frei werden.

32 wird geladen ... Was ferner die Städte der Leviten, die Häuser in den Städten betrifft, die ihnen zum Eigentum überwiesen sind, so soll den Leviten ein ewiges Rückkaufsrecht zustehen.

33 wird geladen ... Wenn jedoch einer von den Leviten sein verkauftes Haus nicht wieder einlöst, so soll es, wenn es in einer ihm zugewiesenen Stadt liegt, im Halljahr wieder frei werden; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Erbbesitz inmitten der Israeliten.

34 wird geladen ... Das zu ihren Städten gehörende Weideland aber darf überhaupt nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.“

35 wird geladen ... „Wenn ferner einer deiner Volksgenossen verarmt, so dass er sich neben dir nicht zu halten vermag, so sollst du ihn unterstützen, so dass er wie ein Fremdling oder Beisasse neben dir lebt.

36 wird geladen ... Du darfst nicht Zins und Aufschlag (oder: Wucher) von ihm nehmen, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, damit dein Bruder neben dir leben kann.

37 wird geladen ... Du darfst ihm dein Geld nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Aufschlag (oder: Wucher):

38 wird geladen ... ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus dem Lande Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein!

39 wird geladen ... Wenn ferner einer deiner Volksgenossen neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn keine Sklavenarbeit verrichten lassen,

40 wird geladen ... nein, wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein: nur bis zum Halljahr soll er bei dir dienen;

41 wird geladen ... dann aber soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder in den Besitz seiner Väter eintreten.

42 wird geladen ... Denn meine Dienstknechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe: sie dürfen nicht wie gewöhnliche Sklaven verkauft werden.

43 wird geladen ... Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten!

44 wird geladen ... Was aber deine leibeigenen Knechte und Mägde betrifft, die du besitzen wirst (oder: darfst), so mögt ihr euch solche Knechte und Mägde von den Heidenvölkern kaufen, die rings um euch her wohnen.

45 wird geladen ... Auch aus den Kindern der Beisassen, die bei euch als Gäste leben – aus ihnen könnt ihr euch welche kaufen sowie aus ihren Nachkommen, die bei euch leben und die sie in eurem Lande gezeugt haben: diese mögen euch als Eigentum gehören,

46 wird geladen ... und ihr könnt sie auf eure Kinder nach euch vererben, damit diese sie als Eigentum besitzen: auf ewig könnt ihr diese als Sklaven dienen lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten – da darfst du nicht, einer über den andern, mit Härte herrschen!

47 wird geladen ... Wenn ferner ein Fremdling oder Beisasse neben dir Vermögen erwirbt, während einer deiner Volksgenossen neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen neben dir, oder einem Abkömmling aus der Familie eines Fremdlings als Sklaven verkauft,

48 wird geladen ... so soll, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht für ihn bestehen: einer von seinen Volksgenossen mag (oder: darf) ihn loskaufen;

49 wird geladen ... oder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims (= sein Vetter) mag (oder: darf) ihn loskaufen, oder sonst einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht darf ihn loskaufen; oder wenn er selbst soviel Geld aufbringt, kann er sich selbst loskaufen.

50 wird geladen ... Und zwar soll er mit dem, der ihn gekauft hat, die Zeit von dem Jahre ab, wo er sich verkauft hat, bis zum Halljahr berechnen, und der Preis, um den er sich ihm verkauft hat, soll auf die Zahl der Jahre gleichmäßig verteilt werden: wie bei einem Lohnarbeiter soll die Dienstzeit bei ihm berechnet werden.

51 wird geladen ... Wenn also der Jahre noch viele (bis zum Halljahr) sind, so soll er diesen entsprechend sein Lösegeld von der Kaufsumme zurückzahlen;

52 wird geladen ... wenn aber nur noch wenige Jahre bis zum Halljahr übrig sind, so muss er danach die Berechnung anstellen: nach Maßgabe (oder: Verhältnis) seiner Dienstjahre hat er sein Lösegeld zurückzuzahlen.

53 wird geladen ... Wie ein Mietling, der Jahr für Jahr um Lohn arbeitet, soll er bei seinem Herrn sein, und dieser darf ihn vor deinen Augen nicht mit Härte als Herr behandeln.

54 wird geladen ... Wird er aber nicht auf diese Weise losgekauft, so soll er im Halljahr frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.

55 wird geladen ... Denn mir gehören die Israeliten als Dienstknechte; meine Dienstknechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, ich, der HERR, euer Gott!“

Querverweise zu 3. Mose 25,18 3Mo 25,18 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

3Mo 19,37 wird geladen ... So beobachtet denn alle meine Satzungen und alle meine Gebote und handelt nach ihnen: ich bin der HERR!“

3Mo 26,3 wird geladen ... „Wenn ihr in (oder: nach) meinen Satzungen wandelt und meine Gebote beobachtet und nach ihnen tut,

3Mo 26,4 wird geladen ... so will ich euch Regen zu rechter Zeit geben, damit das Land seinen Ertrag liefert und die Bäume auf dem Felde ihre Früchte spenden.

3Mo 26,5 wird geladen ... Dann wird die Dreschzeit bei euch bis an die Weinlese reichen und die Weinlese bis an die Saatzeit; und ihr sollt Brot reichlich zu essen haben und sicher in eurem Lande wohnen.

3Mo 26,6 wird geladen ... Dann will ich Frieden im Lande herrschen lassen, dass ihr euch niederlegen könnt, ohne dass jemand euch aufschreckt; auch die wilden Tiere will ich aus dem Lande verschwinden lassen, und kein Schwert soll durch euer Land ziehen.

3Mo 26,7 wird geladen ... Ihr werdet eure Feinde in die Flucht schlagen, und sie sollen vor euch durch das Schwert fallen;

3Mo 26,8 wird geladen ... fünf von euch sollen hundert in die Flucht schlagen und hundert von euch zehntausend vor sich her treiben, und eure Feinde sollen vor euch durch das Schwert fallen.

3Mo 26,9 wird geladen ... Ich will mich euch gnädig zuwenden, will euch zahlreich werden lassen und euch mehren und meinen Bund mit euch aufrechthalten.

3Mo 26,10 wird geladen ... Ihr werdet altes Getreide von der vorletzten Ernte zu essen haben und das vorjährige wegschaffen müssen, um für das neue Raum zu schaffen.

3Mo 26,11 wird geladen ... Und ich will meine Wohnung in eurer Mitte aufschlagen, und mein Herz wird keine Abneigung gegen euch hegen,

3Mo 26,12 wird geladen ... sondern ich will in eurer Mitte wandeln und euer Gott sein, und ihr sollt mein Volk sein.

Ps 103,18 wird geladen ... bei denen, die seinen Bund bewahren und seiner Gebote gedenken, um sie auszuführen.

5Mo 12,10 wird geladen ... Wenn ihr aber den Jordan überschritten habt und in dem Lande wohnt, das der HERR, euer Gott, euch als Erbbesitz verleihen will, und wenn er euch Ruhe vor allen euren Feinden ringsum verschafft hat, so dass ihr in Sicherheit wohnt,

5Mo 28,1 wird geladen ... „Wenn du aber den Weisungen des HERRN, deines Gottes, gewissenhaft nachkommst, indem du auf die Beobachtung aller seiner Gebote, die ich dir heute zur Pflicht mache, bedacht bist, so wird der HERR, dein Gott, dich über alle Völker der Erde erhöhen,

5Mo 28,2 wird geladen ... und alle die folgenden Segnungen werden dir zuteil werden und bei dir eintreffen, wenn du den Weisungen des HERRN, deines Gottes, nachkommst:

5Mo 28,3 wird geladen ... Gesegnet wirst du sein in der Stadt und gesegnet auf dem Felde.

5Mo 28,4 wird geladen ... Gesegnet wird die Frucht deines Mutterleibes sein und die Frucht deines Ackers und die Frucht deines Viehs, der Wurf deiner Rinder und der Nachwuchs deines Kleinviehs.

5Mo 28,5 wird geladen ... Gesegnet wird dein Fruchtkorb und dein Backtrog sein.

5Mo 28,6 wird geladen ... Gesegnet wirst du bei deinem Eingang sein und gesegnet bei deinem Ausgang.

5Mo 28,7 wird geladen ... Der HERR wird deine Feinde, die sich gegen dich erheben, niedergeworfen vor dir erliegen lassen; auf einem einzigen Wege werden sie gegen dich zu Felde ziehen, aber auf sieben Wegen vor dir fliehen.

5Mo 28,8 wird geladen ... Der Herr wird bei dir den Segen walten lassen in deinen Speichern und bei allen deinen Unternehmungen und dich in dem Lande segnen, das der HERR, dein Gott, dir geben wird.

5Mo 28,9 wird geladen ... Der HERR wird dich zu einem ihm geheiligten Volke erheben, wie er dir zugeschworen hat, wenn du die Gebote des HERRN, deines Gottes, beobachtest und auf seinen Wegen wandelst;

5Mo 28,10 wird geladen ... da werden denn alle Völker der Erde sehen, dass du mit Recht das Volk des HERRN genannt wirst, und werden sich vor dir fürchten.

5Mo 28,11 wird geladen ... Und der HERR wird dich durch die Frucht deines Mutterleibes und durch die Frucht deines Viehs und die Frucht deines Feldes zum Überfluss an Gütern gelangen lassen in dem Lande, das der HERR, wie er deinen Vätern zugeschworen hat, dir geben wird.

5Mo 28,12 wird geladen ... Der HERR wird dir seine reiche Schatzkammer, den Himmel, auftun, um deinem Lande zu rechter Zeit den Regen zu spenden und alle Arbeiten deiner Hand zu segnen, so dass du vielen Völkern wirst leihen können, ohne selbst etwas entlehnen zu müssen.

5Mo 28,13 wird geladen ... So wird der HERR dich zum Haupt und nicht zum Schwanz (= zu einem dienenden Glied) machen, und es wird mit dir immer nur aufwärts gehen und nicht abwärts, wenn du den Geboten des HERRN, deines Gottes, deren genaue Beobachtung ich dir heute zur Pflicht mache, gehorsam bleibst

5Mo 28,14 wird geladen ... und von allen Weisungen, die ich euch heute gebiete, weder nach rechts noch nach links abweichst, indem du anderen Göttern nachgehst, um ihnen zu dienen.“

5Mo 33,12 wird geladen ... Von (oder: für) Benjamin sagte er: „Als Liebling des HERRN wird er in Ruhe bei ihm wohnen; er beschirmt ihn allezeit und wohnt zwischen seinen Schultern (= Berghängen).“

5Mo 33,28 wird geladen ... So wohnt denn Israel in Sicherheit, abgesondert für sich der Quell Jakobs in einem Land voll Korn und Wein, und sein Himmel träufelt Tau.

Ps 4,8 wird geladen ... In Frieden will ich beides, mich niederlegen und schlafen; denn du allein, HERR, lässt mich in Sicherheit wohnen.

Spr 1,33 wird geladen ... wer aber auf mich hört, wird sicher wohnen und wohlgemut sein ohne Angst vor Unheil.“

Jer 7,3 wird geladen ... So hat der HERR der Heerscharen, der Gott Israels, gesprochen: Bessert euren Wandel und euer ganzes Tun, so will ich euch an diesem Orte wohnen lassen!

Jer 7,4 wird geladen ... Setzt euer Vertrauen nicht auf Trugworte, dass ihr sagt: ‚Der Tempel des HERRN, der Tempel des HERRN, der Tempel des HERRN ist dies!‘

Jer 7,5 wird geladen ... Denn nur, wenn ihr ernstlich euren Wandel und euer ganzes Tun bessert, wenn ihr wirklich das Recht bei den Streitigkeiten des einen mit dem anderen gelten lasst,

Jer 7,6 wird geladen ... wenn ihr Fremdlinge, Waisen und Witwen nicht bedrückt und kein unschuldiges Blut an diesem Orte vergießt und nicht anderen Göttern nachlauft zu eurem eigenen Schaden:

Jer 7,7 wird geladen ... nur dann will ich euch an diesem Orte wohnen lassen, in diesem Lande, das ich euren Vätern gegeben habe, von Ewigkeit bis in Ewigkeit.

Jer 23,6 wird geladen ... In seinen Tagen wird Juda gerettet werden (= Glück erleben) und Israel in Sicherheit wohnen, und der Name, den man ihm beilegt, wird lauten: ‚Der HERR unsere Gerechtigkeit‘ (= Hort des Heils).

Jer 25,5 wird geladen ... indem er euch sagen ließ: ‚Kehrt doch um, ein jeder von seinem bösen Wandel und von seinem verwerflichen Tun, dann sollt ihr in dem Lande, das der HERR euch und euren Vätern gegeben hat, wohnen bleiben bis in alle Ewigkeit!

Jer 33,16 wird geladen ... In jenen Tagen wird Juda Rettung erlangen und Jerusalem in Sicherheit wohnen, und der Name, den man der Stadt beilegt, wird lauten: ‚der HERR unsere Gerechtigkeit‘ (oder: unser Heil).“

Hes 33,24 wird geladen ... „Menschensohn, die Bewohner jener Trümmerstätten im Lande Israel sagen immer wieder: ‚Abraham war nur ein einzelner Mann und hat doch das Land zum Besitz erhalten; unser aber sind viele: uns ist das Land als Besitz zugewiesen!‘

Hes 33,25 wird geladen ... Darum sage zu ihnen: ‚So hat Gott der HERR gesprochen: Ihr genießt das Fleisch mitsamt dem Blut und erhebt eure Augen zu euren Götzen und vergießt Blut, und da solltet ihr das Land zum Besitz haben?

Hes 33,26 wird geladen ... Ihr verlasst euch fest auf euer Schwert, verübt Greuel und entehrt ein jeder das Weib des andern, und da solltet ihr das Land im Besitz haben?‘“

Hes 33,29 wird geladen ... Dann werden sie erkennen, dass ich der HERR bin, wenn ich das Land zur Wüste und Einöde mache wegen all ihrer Greuel, die sie verübt haben.‘“

Hes 34,25 wird geladen ... Und ich will einen Friedensbund mit ihnen schließen und die bösen (= reißenden, schädlichen) Tiere aus dem Lande verschwinden lassen, so dass sie sogar in der Steppe sicher wohnen und in den Wäldern schlafen können.

Hes 34,26 wird geladen ... Ich will ihnen und der ganzen Umgebung meines Hügels Segen verleihen und den Regen zu rechter Zeit fallen lassen: segenspendende Regengüsse sollen es sein.

Hes 34,27 wird geladen ... Die Bäume des Feldes sollen ihre Früchte bringen und das Ackerland seinen Ertrag geben; und sie sollen auf ihrem Grund und Boden sicher wohnen und erkennen, dass ich der HERR bin, wenn ich die Stäbe ihres Joches zerbreche und sie aus der Gewalt derer errette, die sie knechten.

Hes 34,28 wird geladen ... Sie sollen alsdann nicht mehr eine Beute der Heidenvölker sein, und die Raubtiere des Landes sollen sie nicht mehr fressen, sondern sie sollen in Sicherheit wohnen, ohne dass jemand sie aufschreckt.

Hes 36,24 wird geladen ... „‚Ich will euch also aus den Heidenvölkern herausholen und euch aus allen Ländern sammeln und euch in euer Land zurückbringen.

Hes 36,25 wird geladen ... Dann will ich reines Wasser über euch sprengen, damit ihr rein werdet: von all euren Befleckungen und von all eurem Götzendienst will ich euch reinigen.

Hes 36,26 wird geladen ... Und ich will euch ein neues Herz verleihen und euch einen neuen Geist eingeben: das steinerne Herz will ich aus eurer Brust herausnehmen und euch dafür ein Herz von Fleisch verleihen.

Hes 36,27 wird geladen ... Ich will meinen Geist in euer Inneres geben und will solche Leute aus euch machen, die nach meinen Satzungen wandeln und meine Weisungen beobachten und tatsächlich ausführen.

Hes 36,28 wird geladen ... Dann sollt ihr wohnen bleiben in dem Lande, das ich euren Vätern gegeben habe; ihr sollt mein Volk sein, und ich will euer Gott sein.

Lorem Ipsum Dolor sit.