Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Der Geist aber kündigt ausdrücklich an, dass in späteren Zeiten manche vom Glauben abfallen werden, weil sie sich irreführenden Geistern und Lehren, die von Dämonen herrühren, zuwenden,
verführt durch das heuchlerische Gebaren von Lügenrednern, die das Brandmal der Schuld im eigenen Gewissen tragen.
So muss denn der Vorsteher (oder: Bischof) unbescholten sein, eines Weibes Mann, nüchtern (= ernst), besonnen, ehrbar, gastfrei, ein tüchtiger Lehrer,
Wenn ferner ein Mann Ehebruch mit einer verheirateten Frau treibt, wenn er mit der Ehefrau seines Nächsten (= Volksgenossen) Ehebruch treibt, so sollen beide, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, unfehlbar mit dem Tode bestraft werden. –
Und zweitens tut ihr auch dieses: Ihr bedeckt den Altar des HERRN mit Tränen, mit Weinen und Seufzen, so dass er nicht mehr gnädig auf ein Opfer hinblickt und keine Gabe mit Wohlgefallen aus eurer Hand mehr annehmen mag.
Da fragt ihr: ‚Warum das?‘ Nun darum, weil der HERR Zeuge gewesen ist (bei dem Bunde) zwischen dir und dem Weibe deiner Jugend, dem du die Treue gebrochen hast, obschon sie deine Lebensgefährtin und durch feierlichen Bundesschluss deine Gattin (oder: ein Weib deines Glaubens) war.
Darum hat kein einziger so gehandelt, der noch einen Rest des rechten (oder: wahrhaft sittlichen) Geistes besaß. Denn was verlangt der Eine? Gottessamen! So seid denn auf der Hut um eures Geistes willen, und handle du nicht treulos am Weibe deiner Jugend!
„Denn ich hasse Entlassungen (= Ehescheidungen)“ – so spricht der HERR, der Gott Israels – „ebenso, wie wenn jemand sein Gewand mit Gewalttat bedeckt“ – so spricht der HERR der Heerscharen. „So seid denn auf der Hut um eures Geistes willen, dass ihr nicht die Treue brecht!“
Da traten Pharisäer an ihn heran, die ihn auf die Probe stellen wollten, und legten ihm die Frage vor: „Darf man seine Frau aus jedem beliebigen Grunde entlassen (oder: sich von seiner Frau scheiden)?“
Er gab ihnen zur Antwort: „Habt ihr nicht gelesen (1.Mose 1,27), dass der Schöpfer die Menschen von Anfang an als Mann und Weib geschaffen
und gesagt hat (1.Mose 2,24): ‚Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und an seinem Weibe hangen, und die beiden werden ein Fleisch sein‘?
Also sind sie nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was somit Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden.“
Sie entgegneten ihm: „Warum hat denn Mose geboten (5.Mose 24,1), der Frau einen Scheidebrief auszustellen und sie dann zu entlassen?“
Er antwortete ihnen: „Mose hat euch (nur) mit Rücksicht auf eure Herzenshärte gestattet, eure Frauen zu entlassen (oder: euch von euren Frauen zu scheiden); aber von Anfang an ist es nicht so gewesen.
Ich sage euch aber: Wer sich von seiner Frau scheidet – außer wegen Unzucht – und eine andere heiratet, der begeht Ehebruch [und wer eine Entlassene (oder: Geschiedene) heiratet, begeht auch Ehebruch].“
Da sagten die Jünger zu ihm: „Wenn es mit dem Rechtsverhältnis des Mannes gegenüber seiner Frau so steht, dann ist es nicht geraten, sich zu verheiraten.“
Ich dagegen sage euch: Wer sich von seiner Frau scheidet – außer auf Grund von Unzucht –, der verschuldet es, dass dann Ehebruch mit ihr verübt wird; und wer eine entlassene (oder: geschiedene) Frau heiratet, der begeht Ehebruch.
Wenn ein Mann eine Frau nimmt und die Ehe mit ihr vollzieht, später aber sich nicht mehr zu ihr hingezogen fühlt, weil er etwas Hässliches (oder: Widerwärtiges) an ihr entdeckt hat, und er hat ihr einen Scheidebrief geschrieben und ihn ihr eingehändigt und sie aus seinem Hause entlassen, –
wenn sie also aus seinem Hause weggegangen ist und die Ehe mit einem andern Manne vollzogen hat
und der zweite Mann ihr ebenfalls abgeneigt wird und ihr auch einen Scheidebrief schreibt und ihn ihr einhändigt und sie so aus seinem Hause entlässt, oder wenn der zweite Mann, der sie geheiratet hat, stirbt:
so darf ihr erster Mann, der sie verstoßen hatte, sie nicht nochmals zur Frau nehmen, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das würde ein Greuel in den Augen des HERRN sein, und du sollst das Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbbesitz geben will, nicht mit Sünde beladen.
Ich dagegen sage euch: Wer sich von seiner Frau scheidet – außer auf Grund von Unzucht –, der verschuldet es, dass dann Ehebruch mit ihr verübt wird; und wer eine entlassene (oder: geschiedene) Frau heiratet, der begeht Ehebruch.
Da traten Pharisäer an ihn heran, die ihn auf die Probe stellen wollten, und legten ihm die Frage vor: „Darf man seine Frau aus jedem beliebigen Grunde entlassen (oder: sich von seiner Frau scheiden)?“
Ich dagegen sage euch: Wer sich von seiner Frau scheidet – außer auf Grund von Unzucht –, der verschuldet es, dass dann Ehebruch mit ihr verübt wird; und wer eine entlassene (oder: geschiedene) Frau heiratet, der begeht Ehebruch.
Ich sage euch aber: Wer sich von seiner Frau scheidet – außer wegen Unzucht – und eine andere heiratet, der begeht Ehebruch [und wer eine Entlassene (oder: Geschiedene) heiratet, begeht auch Ehebruch].“
Die Ehe werde von allen in Ehren gehalten und das Ehebett bleibe unbefleckt; denn Unzüchtige und Ehebrecher wird Gott richten.
Den Verheirateten aber gebiete ich – nein, nicht ich, sondern der Herr –, dass eine Frau sich von ihrem Manne nicht scheiden (oder: trennen) soll;
hat sie sich aber doch geschieden (oder: getrennt), so soll sie unverheiratet bleiben oder sich mit ihrem Mann wieder versöhnen; und ebenso soll auch der Mann seine Frau nicht entlassen (oder: verstoßen; vgl. Mk 10,11-12).
Den übrigen aber sage ich von mir aus, nicht der Herr: Wenn ein (christlicher) Bruder eine Ungläubige (= Nichtchristin) zur Frau hat und diese einverstanden ist, mit ihm weiterzuleben, so soll er sie nicht entlassen.
Ebenso, wenn eine (gläubige) Frau einen ungläubigen (= nichtchristlichen) Mann hat und dieser einverstanden ist, mit ihr weiterzuleben, so soll sie ihren Mann nicht entlassen.
Denn der ungläubige Mann ist durch seine Frau geweiht (= geheiligt), und die ungläubige Frau ist durch den (gläubigen) Bruder geweiht (= geheiligt); sonst wären ja auch eure Kinder unrein, und sie sind doch in Wirklichkeit geweiht (= heilig).
Wenn jedoch der ungläubige Teil durchaus die Trennung will, so mag er sich trennen: in solchen Fällen ist der Bruder oder die Schwester nicht sklavisch (an eine Ehe) gebunden; vielmehr hat Gott uns zu einem Leben in Frieden berufen.
Auf die Anfragen in eurem Briefe aber (antworte ich folgendes): Ein Mann tut gut, (überhaupt) kein Weib zu berühren;
aber um der (Vermeidung der) Unzuchtsünden willen mag jeder (Mann) eine Ehefrau (= eine eigene Gattin) und jede (Frau) ihren Ehemann (= einen eigenen Gatten) haben.
Der Mann leiste seiner Frau die schuldige Ehepflicht, ebenso auch die Frau ihrem Manne!
Die Frau hat nicht über ihren Leib zu verfügen, sondern ihr Mann; gleicherweise besitzt aber auch der Mann kein Verfügungsrecht über seinen Leib, sondern die Frau.
Entzieht euch einander nicht, höchstens aufgrund beiderseitigen Einverständnisses für eine (bestimmte) Zeit, um euch (ungestört) dem Gebet zu widmen, aber dann wieder zusammenzukommen, damit der Satan euch nicht infolge eurer Unenthaltsamkeit in Versuchung führe!
Übrigens spreche ich dies nur als ein Zugeständnis aus, nicht als ein Gebot.
Ich möchte freilich wünschen, dass alle Menschen so wären wie ich; doch jeder hat hierin eine besondere Gabe von Gott, der eine so, der andere anders.
Den Unverheirateten aber und den Witwen sage ich: Sie tun gut, wenn sie so (d.h. ehelos) bleiben, wie auch ich es bin;
können sie aber nicht enthaltsam leben, so mögen sie heiraten; denn in der Ehe leben ist besser als entflammt sein (d.h. von Begier verzehrt werden).
Den Verheirateten aber gebiete ich – nein, nicht ich, sondern der Herr –, dass eine Frau sich von ihrem Manne nicht scheiden (oder: trennen) soll;
hat sie sich aber doch geschieden (oder: getrennt), so soll sie unverheiratet bleiben oder sich mit ihrem Mann wieder versöhnen; und ebenso soll auch der Mann seine Frau nicht entlassen (oder: verstoßen; vgl. Mk 10,11-12).
Den übrigen aber sage ich von mir aus, nicht der Herr: Wenn ein (christlicher) Bruder eine Ungläubige (= Nichtchristin) zur Frau hat und diese einverstanden ist, mit ihm weiterzuleben, so soll er sie nicht entlassen.
Ebenso, wenn eine (gläubige) Frau einen ungläubigen (= nichtchristlichen) Mann hat und dieser einverstanden ist, mit ihr weiterzuleben, so soll sie ihren Mann nicht entlassen.
Denn der ungläubige Mann ist durch seine Frau geweiht (= geheiligt), und die ungläubige Frau ist durch den (gläubigen) Bruder geweiht (= geheiligt); sonst wären ja auch eure Kinder unrein, und sie sind doch in Wirklichkeit geweiht (= heilig).
Wenn jedoch der ungläubige Teil durchaus die Trennung will, so mag er sich trennen: in solchen Fällen ist der Bruder oder die Schwester nicht sklavisch (an eine Ehe) gebunden; vielmehr hat Gott uns zu einem Leben in Frieden berufen.
Denn wie kannst du, o Frau, wissen, ob du deinen Mann wirklich retten (= zur Bekehrung bringen) wirst? Oder wie kannst du, o Mann, wissen, ob du deine Frau wirklich retten wirst?
Nur wie der Herr einem jeden sein Los zugeteilt, wie Gott einen jeden berufen hat, so lebe er weiter: diese Vorschrift gebe ich in allen Gemeinden.
Ist jemand als Beschnittener berufen worden, so suche er seine Beschneidung nicht rückgängig zu machen; und wer als Unbeschnittener berufen worden ist, lasse sich nicht beschneiden:
die Beschneidung hat keinen Wert, und auch das Unbeschnittensein hat keinen Wert, sondern nur die Beobachtung der Gebote Gottes.
Jeder bleibe in dem Stande, in dem er berufen worden ist!
Bist du als Sklave berufen worden: lass dich’s nicht anfechten, nein, selbst wenn du frei werden kannst, so bleibe nur um so lieber dabei.
Denn der im Herrn berufene Sklave ist ein Freigelassener des Herrn (oder: vom Herrn freigekauft), und ebenso ist der Freie nach seiner Berufung ein Sklave (oder: Knecht) Christi.
Ihr seid teuer (6,20) erkauft worden: werdet nicht Knechte der Menschen!
Ein jeder, liebe Brüder, möge in dem Stande, in dem er berufen worden ist, bei Gott verbleiben!
In betreff der Mädchen (oder: unverheirateten Haustöchter) aber habe ich kein (ausdrückliches) Gebot des Herrn, spreche aber meine eigene Ansicht aus als einer, der Barmherzigkeit vom Herrn erfahren hat, so dass ich Vertrauen verdiene.
Ich halte also dafür, dass dieser Stand (der Ehelosigkeit) empfehlenswert ist wegen der gegenwärtigen schweren Zeitlage, dass (nämlich) ein jeder gut tut, so zu bleiben (wie er ist).
Bist du an eine Gattin gebunden, so suche keine Lösung des Verhältnisses; bist du ledig, so suche keine Gattin;
doch hast du, wenn du heiratest, damit keine Sünde begangen, und auch ein Mädchen sündigt nicht, wenn es sich verheiratet. Freilich – Not im äußeren Leben werden die Betreffenden (durchzumachen) haben, und ich möchte euch doch davon verschont sehen.
Das aber sage ich euch, liebe Brüder: Die Frist ist nur noch kurz bemessen; künftighin müssen auch die, welche eine Frau haben, sich so verhalten, als hätten sie keine,
ebenso die Weinenden, als weinten sie nicht, die Fröhlichen, als wären sie nicht fröhlich, die Kaufenden, als ob sie (das Gekaufte) nicht behielten,
und die mit der Welt Verkehrenden, als hätten sie nichts mit ihr zu schaffen; denn die Welt in ihrer jetzigen Gestalt geht dem Untergang entgegen!
Da möchte ich nun wünschen, dass ihr frei von Sorgen bliebet. Der Unverheiratete ist um die Sache des Herrn besorgt: er möchte dem Herrn gefallen;
der Verheiratete dagegen sorgt sich um die Dinge der Welt: er möchte seiner Frau gefallen;
so ist er geteilten Herzens. Ebenso richtet die Frau, die keinen Mann mehr hat, und die Jungfrau ihr Sorgen auf die Sache des Herrn: sie möchten an Leib und Geist heilig sein; die verheiratete Frau dagegen sorgt sich um die Dinge der Welt: sie möchte ihrem Manne gefallen.
Diesen Rat (ledig zu bleiben) gebe ich euch aber zu eurem eigenen Besten, nicht um euch eine Schlinge um den Hals zu legen, sondern zur Förderung guter Sitte und zu treuem Festhalten am Herrn.
Meint jedoch jemand, an seiner unverheirateten Tochter nicht recht zu handeln, falls sie die Jahre ihrer Jugendblüte überschreite, und liegt demnach ein Anlass (zu ihrer Verheiratung) vor, so tue er, was er will; er versündigt sich nicht: sie mögen sich heiraten.
Wer dagegen in seinem Herzen fest geworden ist und sich in keiner Zwangslage befindet, sondern freier Herr über seinen Willen (= seine Entschließungen) ist und sich fest vorgenommen hat, seine jungfräuliche Tochter unverheiratet zu lassen, der wird gut daran tun.
Also: wer seine unverheiratete Tochter verheiratet, tut gut daran, und wer sie nicht verheiratet, wird noch besser tun.
Eine Ehefrau ist so lange gebunden, als ihr Mann lebt; wenn aber ihr Mann entschlafen ist, so steht es ihr frei, sich zu verheiraten, mit wem sie will, nur geschehe es im Herrn!
Glücklicher aber ist sie zu preisen, wenn sie so bleibt (wie sie ist); das ist meine Ansicht, und ich denke doch auch den Geist Gottes zu besitzen.
Als er so mit ihnen zusammen war, gebot er ihnen, sich von Jerusalem nicht zu entfernen, sondern (dort) die (Erfüllung der) Verheißung des Vaters abzuwarten, „die ihr“ – so lauteten seine Worte – „von mir vernommen habt;
Dort traf er einen Juden namens Aquila, der aus Pontus stammte und erst vor kurzem mit seiner Frau Priscilla aus Italien gekommen war, weil (der Kaiser) Klaudius alle Juden aus Rom hatte ausweisen lassen. Paulus besuchte die beiden,
obgleich ich früher doch ein Lästerer (seines Namens), ein Verfolger und gewalttätiger Frevler gewesen war. Doch mir ist Barmherzigkeit widerfahren, weil ich unbewusst so gehandelt hatte in ungläubigem Zustand.
Zutreffend ist das Wort: „Wer nach dem Vorsteheramt strebt, begehrt eine köstliche Wirksamkeit.“
So muss denn der Vorsteher (oder: Bischof) unbescholten sein, eines Weibes Mann, nüchtern (= ernst), besonnen, ehrbar, gastfrei, ein tüchtiger Lehrer,
kein Trinker und kein Händelsucher, sondern freundlich (oder: nachgiebig), frei von Streitsucht und Geldgier,
ein Mann, der seinem eigenen Hause gut vorsteht, indem er seine Kinder in Zucht (oder: Gehorsam) hält mit aller Würde (oder: Ehrbarkeit);
denn wenn jemand seinem eigenen Hause nicht vorzustehen weiß, wie sollte der für eine Gemeinde Gottes sorgen können?
Er darf auch kein Neubekehrter sein, sonst könnte er leicht in Hochmut geraten und der Beurteilung des Verleumders anheimfallen.
Er muss sich aber auch bei denen, die draußen sind (= bei den nicht zur Gemeinde Gehörigen), eines guten Rufes erfreuen, damit er nicht in üble Nachrede gerät und in die Schlinge des Verleumders.
Ebenso müssen auch die Gehilfen (oder: Diakonen) ehrbare Männer sein, nicht doppelzüngig, nicht übermäßigem Weingenuss oder hässlicher Gewinnsucht ergeben;
Männer, die das Geheimnis des Glaubens in einem reinen Gewissen bewahren.
Aber auch sie sollen zunächst einer Prüfung unterzogen werden (oder: eine Probe durchmachen) und erst dann den Dienst ausüben, wenn sie unbescholten (erfunden) sind.
Ebenso müssen auch ihre Frauen ehrbar sein, nicht klatschsüchtig, nüchtern (= ernst), zuverlässig in allen Beziehungen.
Die Gehilfen sollen jeder nur eines Weibes Mann sein (V.2) und müssen die Leitung ihrer Kinder und ihres eigenen Hauswesens gut versehen;
denn die, welche den Dienst als Gehilfen gut versehen haben, erwerben sich dadurch eine wertvolle Vertrauensstellung und das Recht, im Vertrauen auf Christus Jesus mit voller Zuversicht aufzutreten.
Dies schreibe ich dir in der Hoffnung, recht bald zu dir kommen zu können;
sollte sich mein Kommen jedoch verzögern, so sollst du dir klar darüber sein, wie man sich im Hause Gottes zu verhalten hat, das da ist die Gemeinde des lebendigen Gottes, die Säule und Grundfeste der Wahrheit.
Und etwas unbestreitbar Großes ist das Geheimnis der Gottseligkeit: „Er, der geoffenbart ist im Fleisch (vgl. Hebr 2,14), als gerecht erwiesen im Geist (vgl. Röm 1,3-4; 4,25; 1.Petr 3,18), erschienen den Sendboten (vgl. Apg 10,40-42; 1.Kor 15,5-8), verkündigt (= gepredigt) unter den Völkern (vgl. Apg 26,16-18), gläubig angenommen in der Welt, emporgehoben in die Herrlichkeit.“
Eine Buhldirne oder eine Entehrte dürfen sie nicht zur Ehefrau nehmen, ebensowenig eine von ihrem Manne verstoßene (oder: geschiedene) Frau; denn (der Priester) ist seinem Gott geweiht.
eine Witwe oder eine verstoßene (oder: geschiedene) Frau oder eine Entehrte oder eine Buhldirne – diese darf er nicht ehelichen; sondern eine Jungfrau aus seinen Volksgenossen muss er sich zur Frau nehmen,
Mit einer Witwe oder einer entlassenen (= geschiedenen) Frau dürfen sie sich nicht verheiraten, sondern nur mit Jungfrauen von israelitischer Herkunft; eine Witwe jedoch, die ein Priester als Witwe hinterlassen hat, dürfen sie heiraten.