Auf die Anfragen in eurem Briefe aber (antworte ich folgendes): Ein Mann tut gut, (überhaupt) kein Weib zu berühren;
aber um der (Vermeidung der) Unzuchtsünden willen mag jeder (Mann) eine Ehefrau (= eine eigene Gattin) und jede (Frau) ihren Ehemann (= einen eigenen Gatten) haben.
Der Mann leiste seiner Frau die schuldige Ehepflicht, ebenso auch die Frau ihrem Manne!
Die Frau hat nicht über ihren Leib zu verfügen, sondern ihr Mann; gleicherweise besitzt aber auch der Mann kein Verfügungsrecht über seinen Leib, sondern die Frau.
Entzieht euch einander nicht, höchstens aufgrund beiderseitigen Einverständnisses für eine (bestimmte) Zeit, um euch (ungestört) dem Gebet zu widmen, aber dann wieder zusammenzukommen, damit der Satan euch nicht infolge eurer Unenthaltsamkeit in Versuchung führe!
Übrigens spreche ich dies nur als ein Zugeständnis aus, nicht als ein Gebot.
Ich möchte freilich wünschen, dass alle Menschen so wären wie ich; doch jeder hat hierin eine besondere Gabe von Gott, der eine so, der andere anders.
Den Unverheirateten aber und den Witwen sage ich: Sie tun gut, wenn sie so (d.h. ehelos) bleiben, wie auch ich es bin;
können sie aber nicht enthaltsam leben, so mögen sie heiraten; denn in der Ehe leben ist besser als entflammt sein (d.h. von Begier verzehrt werden).
Den Verheirateten aber gebiete ich – nein, nicht ich, sondern der Herr –, dass eine Frau sich von ihrem Manne nicht scheiden (oder: trennen) soll;
hat sie sich aber doch geschieden (oder: getrennt), so soll sie unverheiratet bleiben oder sich mit ihrem Mann wieder versöhnen; und ebenso soll auch der Mann seine Frau nicht entlassen (oder: verstoßen; vgl. Mk 10,11-12).
Den übrigen aber sage ich von mir aus, nicht der Herr: Wenn ein (christlicher) Bruder eine Ungläubige (= Nichtchristin) zur Frau hat und diese einverstanden ist, mit ihm weiterzuleben, so soll er sie nicht entlassen.
Ebenso, wenn eine (gläubige) Frau einen ungläubigen (= nichtchristlichen) Mann hat und dieser einverstanden ist, mit ihr weiterzuleben, so soll sie ihren Mann nicht entlassen.
Denn der ungläubige Mann ist durch seine Frau geweiht (= geheiligt), und die ungläubige Frau ist durch den (gläubigen) Bruder geweiht (= geheiligt); sonst wären ja auch eure Kinder unrein, und sie sind doch in Wirklichkeit geweiht (= heilig).
Wenn jedoch der ungläubige Teil durchaus die Trennung will, so mag er sich trennen: in solchen Fällen ist der Bruder oder die Schwester nicht sklavisch (an eine Ehe) gebunden; vielmehr hat Gott uns zu einem Leben in Frieden berufen.
Denn wie kannst du, o Frau, wissen, ob du deinen Mann wirklich retten (= zur Bekehrung bringen) wirst? Oder wie kannst du, o Mann, wissen, ob du deine Frau wirklich retten wirst?
Nur wie der Herr einem jeden sein Los zugeteilt, wie Gott einen jeden berufen hat, so lebe er weiter: diese Vorschrift gebe ich in allen Gemeinden.
Ist jemand als Beschnittener berufen worden, so suche er seine Beschneidung nicht rückgängig zu machen; und wer als Unbeschnittener berufen worden ist, lasse sich nicht beschneiden:
die Beschneidung hat keinen Wert, und auch das Unbeschnittensein hat keinen Wert, sondern nur die Beobachtung der Gebote Gottes.
Jeder bleibe in dem Stande, in dem er berufen worden ist!
Bist du als Sklave berufen worden: lass dich’s nicht anfechten, nein, selbst wenn du frei werden kannst, so bleibe nur um so lieber dabei.
Denn der im Herrn berufene Sklave ist ein Freigelassener des Herrn (oder: vom Herrn freigekauft), und ebenso ist der Freie nach seiner Berufung ein Sklave (oder: Knecht) Christi.
Ihr seid teuer (6,20) erkauft worden: werdet nicht Knechte der Menschen!
Ein jeder, liebe Brüder, möge in dem Stande, in dem er berufen worden ist, bei Gott verbleiben!
In betreff der Mädchen (oder: unverheirateten Haustöchter) aber habe ich kein (ausdrückliches) Gebot des Herrn, spreche aber meine eigene Ansicht aus als einer, der Barmherzigkeit vom Herrn erfahren hat, so dass ich Vertrauen verdiene.
Ich halte also dafür, dass dieser Stand (der Ehelosigkeit) empfehlenswert ist wegen der gegenwärtigen schweren Zeitlage, dass (nämlich) ein jeder gut tut, so zu bleiben (wie er ist).
Bist du an eine Gattin gebunden, so suche keine Lösung des Verhältnisses; bist du ledig, so suche keine Gattin;
doch hast du, wenn du heiratest, damit keine Sünde begangen, und auch ein Mädchen sündigt nicht, wenn es sich verheiratet. Freilich – Not im äußeren Leben werden die Betreffenden (durchzumachen) haben, und ich möchte euch doch davon verschont sehen.
Das aber sage ich euch, liebe Brüder: Die Frist ist nur noch kurz bemessen; künftighin müssen auch die, welche eine Frau haben, sich so verhalten, als hätten sie keine,
ebenso die Weinenden, als weinten sie nicht, die Fröhlichen, als wären sie nicht fröhlich, die Kaufenden, als ob sie (das Gekaufte) nicht behielten,
und die mit der Welt Verkehrenden, als hätten sie nichts mit ihr zu schaffen; denn die Welt in ihrer jetzigen Gestalt geht dem Untergang entgegen!
Da möchte ich nun wünschen, dass ihr frei von Sorgen bliebet. Der Unverheiratete ist um die Sache des Herrn besorgt: er möchte dem Herrn gefallen;
der Verheiratete dagegen sorgt sich um die Dinge der Welt: er möchte seiner Frau gefallen;
so ist er geteilten Herzens. Ebenso richtet die Frau, die keinen Mann mehr hat, und die Jungfrau ihr Sorgen auf die Sache des Herrn: sie möchten an Leib und Geist heilig sein; die verheiratete Frau dagegen sorgt sich um die Dinge der Welt: sie möchte ihrem Manne gefallen.
Diesen Rat (ledig zu bleiben) gebe ich euch aber zu eurem eigenen Besten, nicht um euch eine Schlinge um den Hals zu legen, sondern zur Förderung guter Sitte und zu treuem Festhalten am Herrn.
Meint jedoch jemand, an seiner unverheirateten Tochter nicht recht zu handeln, falls sie die Jahre ihrer Jugendblüte überschreite, und liegt demnach ein Anlass (zu ihrer Verheiratung) vor, so tue er, was er will; er versündigt sich nicht: sie mögen sich heiraten.
Wer dagegen in seinem Herzen fest geworden ist und sich in keiner Zwangslage befindet, sondern freier Herr über seinen Willen (= seine Entschließungen) ist und sich fest vorgenommen hat, seine jungfräuliche Tochter unverheiratet zu lassen, der wird gut daran tun.
Also: wer seine unverheiratete Tochter verheiratet, tut gut daran, und wer sie nicht verheiratet, wird noch besser tun.
Eine Ehefrau ist so lange gebunden, als ihr Mann lebt; wenn aber ihr Mann entschlafen ist, so steht es ihr frei, sich zu verheiraten, mit wem sie will, nur geschehe es im Herrn!
Glücklicher aber ist sie zu preisen, wenn sie so bleibt (wie sie ist); das ist meine Ansicht, und ich denke doch auch den Geist Gottes zu besitzen.
Querverweise zu 1. Korinther 7,17 1Kor 7,17
Ich möchte freilich wünschen, dass alle Menschen so wären wie ich; doch jeder hat hierin eine besondere Gabe von Gott, der eine so, der andere anders.
Ist jemand als Beschnittener berufen worden, so suche er seine Beschneidung nicht rückgängig zu machen; und wer als Unbeschnittener berufen worden ist, lasse sich nicht beschneiden:
Eben deswegen habe ich auch Timotheus zu euch gesandt, mein im Herrn geliebtes und treues Kind; er wird euch an meine Wege in Christus Jesus erinnern, wie ich sie überall in jeder Gemeinde lehre.
Es gibt nämlich zur Ehe Untüchtige, die vom Mutterleibe her so geboren worden sind; und es gibt zur Ehe Untüchtige, die von Menschenhand zur Ehe untüchtig gemacht worden sind; und es gibt zur Ehe Untüchtige, die sich selbst um des Himmelreichs willen untüchtig gemacht haben. Wer es zu fassen vermag, der fasse es!“
Jeder bleibe in dem Stande, in dem er berufen worden ist!
Was sodann die Sammlung für die Heiligen (in Jerusalem) betrifft, so haltet auch ihr es damit ebenso, wie ich es für die galatischen Gemeinden angeordnet habe:
So fordere ich denn kraft der mir verliehenen Gnade einen jeden von euch auf, nicht höher von sich zu denken, als zu denken sich gebührt, sondern auf eine besonnene Selbstschätzung bedacht zu sein nach dem Maß des Glaubens, das Gott einem jeden zugeteilt hat.
Denn wie wir an einem Leibe viele Glieder haben, die Glieder aber nicht alle denselben Dienst verrichten,
so bilden auch wir trotz unserer Vielheit einen einzigen Leib in Christus, im Verhältnis zueinander aber sind wir Glieder,
doch so, dass wir Gnadengaben besitzen, die nach der uns verliehenen Gnade verschieden sind. Wer also die Gabe prophetischer Rede besitzt, bleibe in Übereinstimmung mit dem Maß des Glaubens;
wem die Gabe des Gemeindedienstes zuteil geworden ist, der betätige sie durch Dienstleistungen; wer Lehrgabe besitzt, verwende sie als Lehrer (oder: zur Belehrung);
hat jemand die Gabe des Ermahnens (= der Seelsorge), so betätige er sich im Ermahnen (= in der Seelsorge); wer Mildtätigkeit übt, tue es in Einfalt; wer zu den Vorstehern gehört, zeige rechten Eifer; wer Barmherzigkeit übt, tue es mit Freudigkeit!
Bist du als Sklave berufen worden: lass dich’s nicht anfechten, nein, selbst wenn du frei werden kannst, so bleibe nur um so lieber dabei.
Dazu – abgesehen von allem Außergewöhnlichen – das Überlaufenwerden tagaus tagein, die Sorge für alle (meine) Gemeinden!
Dienet einander, ein jeder mit der Gnadengabe, die er empfangen hat, als gute Verwalter der mannigfachen Gnadengaben Gottes!
Ein jeder, liebe Brüder, möge in dem Stande, in dem er berufen worden ist, bei Gott verbleiben!
Redet jemand, so seien seine Worte wie Aussprüche (= wie die eines Sprechers) Gottes; hat jemand Dienste (als Diakon) zu leisten, so (tue er es) in der Kraft, die Gott verleiht, damit in allen Fällen Gott verherrlicht werde durch Jesus Christus: sein ist die Herrlichkeit (oder: Ehre) und die Macht in alle Ewigkeit. Amen.