Zutreffend ist das Wort: „Wer nach dem Vorsteheramt strebt, begehrt eine köstliche Wirksamkeit.“
So muss denn der Vorsteher (oder: Bischof) unbescholten sein, eines Weibes Mann, nüchtern (= ernst), besonnen, ehrbar, gastfrei, ein tüchtiger Lehrer,
kein Trinker und kein Händelsucher, sondern freundlich (oder: nachgiebig), frei von Streitsucht und Geldgier,
ein Mann, der seinem eigenen Hause gut vorsteht, indem er seine Kinder in Zucht (oder: Gehorsam) hält mit aller Würde (oder: Ehrbarkeit);
denn wenn jemand seinem eigenen Hause nicht vorzustehen weiß, wie sollte der für eine Gemeinde Gottes sorgen können?
Er darf auch kein Neubekehrter sein, sonst könnte er leicht in Hochmut geraten und der Beurteilung des Verleumders anheimfallen.
Er muss sich aber auch bei denen, die draußen sind (= bei den nicht zur Gemeinde Gehörigen), eines guten Rufes erfreuen, damit er nicht in üble Nachrede gerät und in die Schlinge des Verleumders.
Ebenso müssen auch die Gehilfen (oder: Diakonen) ehrbare Männer sein, nicht doppelzüngig, nicht übermäßigem Weingenuss oder hässlicher Gewinnsucht ergeben;
Männer, die das Geheimnis des Glaubens in einem reinen Gewissen bewahren.
Aber auch sie sollen zunächst einer Prüfung unterzogen werden (oder: eine Probe durchmachen) und erst dann den Dienst ausüben, wenn sie unbescholten (erfunden) sind.
Ebenso müssen auch ihre Frauen ehrbar sein, nicht klatschsüchtig, nüchtern (= ernst), zuverlässig in allen Beziehungen.
Die Gehilfen sollen jeder nur eines Weibes Mann sein (V.2) und müssen die Leitung ihrer Kinder und ihres eigenen Hauswesens gut versehen;
denn die, welche den Dienst als Gehilfen gut versehen haben, erwerben sich dadurch eine wertvolle Vertrauensstellung und das Recht, im Vertrauen auf Christus Jesus mit voller Zuversicht aufzutreten.
Dies schreibe ich dir in der Hoffnung, recht bald zu dir kommen zu können;
sollte sich mein Kommen jedoch verzögern, so sollst du dir klar darüber sein, wie man sich im Hause Gottes zu verhalten hat, das da ist die Gemeinde des lebendigen Gottes, die Säule und Grundfeste der Wahrheit.
Und etwas unbestreitbar Großes ist das Geheimnis der Gottseligkeit: „Er, der geoffenbart ist im Fleisch (vgl. Hebr 2,14), als gerecht erwiesen im Geist (vgl. Röm 1,3-4; 4,25; 1.Petr 3,18), erschienen den Sendboten (vgl. Apg 10,40-42; 1.Kor 15,5-8), verkündigt (= gepredigt) unter den Völkern (vgl. Apg 26,16-18), gläubig angenommen in der Welt, emporgehoben in die Herrlichkeit.“
Querverweise zu 1. Timotheus 3,10 1Tim 3,10
Er darf auch kein Neubekehrter sein, sonst könnte er leicht in Hochmut geraten und der Beurteilung des Verleumders anheimfallen.
denn die, welche den Dienst als Gehilfen gut versehen haben, erwerben sich dadurch eine wertvolle Vertrauensstellung und das Recht, im Vertrauen auf Christus Jesus mit voller Zuversicht aufzutreten.
So muss denn der Vorsteher (oder: Bischof) unbescholten sein, eines Weibes Mann, nüchtern (= ernst), besonnen, ehrbar, gastfrei, ein tüchtiger Lehrer,
Die Handauflegung erteile niemandem übereilt, und mache dich (dadurch) nicht zum Mitschuldigen fremder Sünden; erhalte dich selbst rein!
In diesen Tagen nun entstand bei der Zunahme der Zahl der Jünger laute Unzufriedenheit der Hellenisten gegen die Hebräer, weil ihre Witwen bei der täglichen Verpflegung (oder: Versorgung) nicht genügend berücksichtigt würden.
der euch auch Festigkeit verleihen wird bis ans Ende, so dass ihr am Tage unsers Herrn Jesus Christus frei von Tadel (oder: Anklage) dastehen könnt.
Geliebte, schenkt nicht jedem Geiste Glauben, sondern prüfet die Geister, ob sie aus Gott sind; denn viele falsche Propheten sind in die Welt ausgezogen.
So beriefen denn die Zwölf die Gesamtheit der Jünger und sagten: „Es scheint uns nicht das Richtige zu sein, dass wir die Verkündigung des Wortes Gottes hintansetzen, um den Tischdienst zu besorgen.
jetzt aber hat er euch in seinem Fleischesleibe durch seinen Tod versöhnt, um euch als heilig, untadelig und unanklagbar vor ihm (d.h. vor Gottes Angesicht) darzustellen,
nämlich solche (Männer), die unbescholten und nur eines Weibes Mann (vgl. 1.Tim 3,2) sind und gläubige Kinder haben, denen man nicht zuchtlosen Lebenswandel oder Unbotmäßigkeit nachsagen kann;
denn ein Gemeindevorsteher (vgl. 1.Tim 3,1-2) muss als Gottes Haushalter unbescholten sein, nicht eigenwillig, nicht zornmütig, kein Trinker, kein Händelsucher, nicht schändlichem Gewinn nachgehend;