Wenn ein Mann eine Frau nimmt und die Ehe mit ihr vollzieht, später aber sich nicht mehr zu ihr hingezogen fühlt, weil er etwas Hässliches (oder: Widerwärtiges) an ihr entdeckt hat, und er hat ihr einen Scheidebrief geschrieben und ihn ihr eingehändigt und sie aus seinem Hause entlassen, –
wenn sie also aus seinem Hause weggegangen ist und die Ehe mit einem andern Manne vollzogen hat
und der zweite Mann ihr ebenfalls abgeneigt wird und ihr auch einen Scheidebrief schreibt und ihn ihr einhändigt und sie so aus seinem Hause entlässt, oder wenn der zweite Mann, der sie geheiratet hat, stirbt:
so darf ihr erster Mann, der sie verstoßen hatte, sie nicht nochmals zur Frau nehmen, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das würde ein Greuel in den Augen des HERRN sein, und du sollst das Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbbesitz geben will, nicht mit Sünde beladen.
Wenn jemand neuvermählt (oder: erst kurze Zeit verheiratet) ist, so braucht er nicht mit dem Heere ins Feld zu ziehen, und keinerlei Verpflichtung soll ihm auferlegt werden: er soll ein Jahr lang für sein Haus frei sein und seine Frau erfreuen, die er geheiratet hat. –
Man darf nicht die Handmühle oder auch nur den oberen Mühlstein pfänden, denn damit würde man das Leben zum Pfande nehmen. –
Wird jemand dabei ertappt, dass er einen von seinen Volksgenossen, von den Israeliten, geraubt und ihn gewaltsam (als Sklaven) behandelt oder ihn verkauft hat, so soll ein solcher Menschendieb sterben: so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. –
Nimm dich bei der Erkrankung an Aussatz wohl in acht, dass du aufs sorgfältigste alle Weisungen befolgst, die euch die levitischen Priester erteilen werden: verfahrt genau so, wie ich ihnen geboten habe.
Denke daran, was der HERR, dein Gott, an Mirjam unterwegs bei eurem Auszug aus Ägypten getan hat (vgl. 4.Mose 12,4-15)! –
Wenn du deinem Nächsten ein Darlehn von irgendwelchem Betrage gewährst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzunehmen;
nein, du sollst draußen auf der Straße stehen bleiben, und der Mann, dem du leihst, soll das Pfand zu dir herausbringen;
und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen,
sondern ihm vielmehr das Pfand bei Sonnenuntergang zurückgeben, damit er sich in seinem Mantel schlafen legen kann und dich segnet; dann wird dir das als Gerechtigkeit vor dem HERRN, deinem Gott, gelten. –
Bedrücke keinen dürftigen und armen Tagelöhner, der zu deinen Volksgenossen oder zu den Fremden (= Nichtisraeliten) gehört, die bei dir in deinem Lande, in deinen Ortschaften leben!
Noch an demselben Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe noch die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm, und sein Herz sehnt sich danach; er würde sonst vielleicht den HERRN gegen dich anrufen, und du hättest eine Verschuldung auf dich geladen. –
Väter sollen nicht wegen (einer Verschuldung) ihrer Kinder mit dem Tode bestraft werden, und Kinder sollen nicht wegen (einer Verschuldung) ihrer Väter sterben; ein jeder soll nur wegen seines eigenen Vergehens mit dem Tode bestraft werden! –
Du sollst das Recht eines Nichtisraeliten und einer Waise nicht beugen und das Kleid einer Witwe nicht pfänden;
du sollst vielmehr daran gedenken, dass du selbst einst ein Knecht in Ägypten gewesen bist und dass der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat. Darum gebiete ich dir, so zu verfahren. –
Wenn du beim Abernten deines Feldes eine Garbe auf dem Felde vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: sie soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen gehören, damit der HERR, dein Gott, dich bei allem, was du unternimmst, segnet.
Wenn du deine Ölbäume abklopfst, sollst du hinterher nicht noch Nachlese an den Zweigen halten: was an Früchten noch übrig ist, soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen zugute kommen.
Wenn du die Lese in deinem Weinberge hältst, sollst du hinterher nicht noch eine Nachlese vornehmen: was (an Trauben) noch übrig ist, soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen zufallen.
Denn du sollst daran gedenken, dass du selbst einst ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist; darum gebiete ich dir, so zu verfahren.“
Querverweise zu 5. Mose 24,1 5Mo 24,1
„Wenn ein Mann zwei Frauen hat, von denen ihm die eine lieb, die andere ungeliebt ist, und sie beide ihm Söhne gebären, die geliebte wie die ungeliebte, und der erstgeborene Sohn von der ungeliebten Frau stammt,
und der zweite Mann ihr ebenfalls abgeneigt wird und ihr auch einen Scheidebrief schreibt und ihn ihr einhändigt und sie so aus seinem Hause entlässt, oder wenn der zweite Mann, der sie geheiratet hat, stirbt:
So hat der HERR gesprochen: „Wo ist denn der Scheidebrief eurer Mutter, durch den ich sie verstoßen (oder: entlassen) hätte? Oder wo ist einer unter meinen Gläubigern, an den ich euch verkauft hätte? Nein, um eurer Verschuldungen willen seid ihr verkauft worden, und wegen eurer Übertretungen ist eure Mutter entlassen worden!
auch sollen sie ihm eine Geldstrafe von hundert Silberschekeln auferlegen und diese dem Vater der jungen Frau geben, weil er eine israelitische Jungfrau in üblen Ruf gebracht hat. Auch soll sie ihm dann als Frau angehören, die er zeitlebens nicht entlassen kann.
„Wenn ein Mann eine Frau geheiratet und mit ihr ehelich gelebt hat, dann aber ihrer überdrüssig wird
doch obgleich sie gesehen hatte, dass ich das abtrünnige Weib Israel wegen ihres ehebrecherischen Treibens verstoßen und ihr den Scheidebrief gegeben hatte, nahm ihre treulose Schwester Juda es sich doch nicht zu Herzen, sondern ging hin und trieb ebenfalls Unzucht.
so soll der Mann, der ihr beigewohnt hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Schekel Silber geben, und sie soll ihm als Frau angehören; zur Strafe dafür, dass er sie entehrt hat, darf er sie zeitlebens nicht entlassen. –
Nimmt er sich noch eine andere, so darf er ihr doch die Fleischkost, die Kleidung und die Beiwohnung nicht verkürzen.
Ferner ist (zu den Alten) gesagt worden (5.Mose 24,1): ‚Wer seine Ehefrau entlässt (oder: sich von seiner Frau scheiden will), der soll ihr einen Scheidebrief geben!‘
„Denn ich hasse Entlassungen (= Ehescheidungen)“ – so spricht der HERR, der Gott Israels – „ebenso, wie wenn jemand sein Gewand mit Gewalttat bedeckt“ – so spricht der HERR der Heerscharen. „So seid denn auf der Hut um eures Geistes willen, dass ihr nicht die Treue brecht!“
Ich dagegen sage euch: Wer sich von seiner Frau scheidet – außer auf Grund von Unzucht –, der verschuldet es, dass dann Ehebruch mit ihr verübt wird; und wer eine entlassene (oder: geschiedene) Frau heiratet, der begeht Ehebruch.
Da fasste Joseph, ihr Verlobter, der ein rechtschaffener Mann war und sie nicht in üblen Ruf bringen wollte, den Entschluss, sich ohne Aufsehen zu erregen von ihr loszusagen.
Sie entgegneten ihm: „Warum hat denn Mose geboten (5.Mose 24,1), der Frau einen Scheidebrief auszustellen und sie dann zu entlassen?“
Er antwortete ihnen: „Mose hat euch (nur) mit Rücksicht auf eure Herzenshärte gestattet, eure Frauen zu entlassen (oder: euch von euren Frauen zu scheiden); aber von Anfang an ist es nicht so gewesen.
Ich sage euch aber: Wer sich von seiner Frau scheidet – außer wegen Unzucht – und eine andere heiratet, der begeht Ehebruch [und wer eine Entlassene (oder: Geschiedene) heiratet, begeht auch Ehebruch].“
Wer seine Frau entlässt (oder: sich von seiner Frau scheidet) und eine andere heiratet, begeht Ehebruch, und wer eine von ihrem Gatten entlassene (oder: geschiedene) Frau heiratet, begeht auch Ehebruch.“ (Mt 5,32; 19,9)
Sie sagten: „Mose hat gestattet, einen Scheidebrief auszustellen und dann (die Frau) zu entlassen.“ (5.Mose 24,1)
Jesus aber sagte zu ihnen: „Mit Rücksicht auf eure Herzenshärte hat er euch dieses Gebot vorgeschrieben;
aber vom Anfang der Schöpfung an hat Gott die Menschen als Mann und Weib geschaffen (1.Mose 1,27).
Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und seinem Weibe anhangen,
und die beiden werden zu einem Leibe werden (1.Mose 2,24), so dass sie nicht mehr zwei sind, sondern ein Leib.
Was nun Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden.“
Zu Hause befragten ihn dann seine Jünger nochmals hierüber,
und er erklärte ihnen: „Wer seine Frau entlässt (oder: sich von seiner Frau scheidet) und eine andere heiratet, begeht ihr (d.h. der ersten Frau) gegenüber Ehebruch,
und (ebenso) wenn sie sich von ihrem Manne scheidet und einen andern heiratet, so begeht sie Ehebruch.“ (Mt 5,32)
hat sie sich aber doch geschieden (oder: getrennt), so soll sie unverheiratet bleiben oder sich mit ihrem Mann wieder versöhnen; und ebenso soll auch der Mann seine Frau nicht entlassen (oder: verstoßen; vgl. Mk 10,11-12).
Den übrigen aber sage ich von mir aus, nicht der Herr: Wenn ein (christlicher) Bruder eine Ungläubige (= Nichtchristin) zur Frau hat und diese einverstanden ist, mit ihm weiterzuleben, so soll er sie nicht entlassen.