Wenn ein Mann eine Frau nimmt und die Ehe mit ihr vollzieht, später aber sich nicht mehr zu ihr hingezogen fühlt, weil er etwas Hässliches (oder: Widerwärtiges) an ihr entdeckt hat, und er hat ihr einen Scheidebrief geschrieben und ihn ihr eingehändigt und sie aus seinem Hause entlassen, –
wenn sie also aus seinem Hause weggegangen ist und die Ehe mit einem andern Manne vollzogen hat
und der zweite Mann ihr ebenfalls abgeneigt wird und ihr auch einen Scheidebrief schreibt und ihn ihr einhändigt und sie so aus seinem Hause entlässt, oder wenn der zweite Mann, der sie geheiratet hat, stirbt:
so darf ihr erster Mann, der sie verstoßen hatte, sie nicht nochmals zur Frau nehmen, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das würde ein Greuel in den Augen des HERRN sein, und du sollst das Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbbesitz geben will, nicht mit Sünde beladen.
Wenn jemand neuvermählt (oder: erst kurze Zeit verheiratet) ist, so braucht er nicht mit dem Heere ins Feld zu ziehen, und keinerlei Verpflichtung soll ihm auferlegt werden: er soll ein Jahr lang für sein Haus frei sein und seine Frau erfreuen, die er geheiratet hat. –
Man darf nicht die Handmühle oder auch nur den oberen Mühlstein pfänden, denn damit würde man das Leben zum Pfande nehmen. –
Wird jemand dabei ertappt, dass er einen von seinen Volksgenossen, von den Israeliten, geraubt und ihn gewaltsam (als Sklaven) behandelt oder ihn verkauft hat, so soll ein solcher Menschendieb sterben: so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. –
Nimm dich bei der Erkrankung an Aussatz wohl in acht, dass du aufs sorgfältigste alle Weisungen befolgst, die euch die levitischen Priester erteilen werden: verfahrt genau so, wie ich ihnen geboten habe.
Denke daran, was der HERR, dein Gott, an Mirjam unterwegs bei eurem Auszug aus Ägypten getan hat (vgl. 4.Mose 12,4-15)! –
Wenn du deinem Nächsten ein Darlehn von irgendwelchem Betrage gewährst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzunehmen;
nein, du sollst draußen auf der Straße stehen bleiben, und der Mann, dem du leihst, soll das Pfand zu dir herausbringen;
und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen,
sondern ihm vielmehr das Pfand bei Sonnenuntergang zurückgeben, damit er sich in seinem Mantel schlafen legen kann und dich segnet; dann wird dir das als Gerechtigkeit vor dem HERRN, deinem Gott, gelten. –
Bedrücke keinen dürftigen und armen Tagelöhner, der zu deinen Volksgenossen oder zu den Fremden (= Nichtisraeliten) gehört, die bei dir in deinem Lande, in deinen Ortschaften leben!
Noch an demselben Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe noch die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm, und sein Herz sehnt sich danach; er würde sonst vielleicht den HERRN gegen dich anrufen, und du hättest eine Verschuldung auf dich geladen. –
Väter sollen nicht wegen (einer Verschuldung) ihrer Kinder mit dem Tode bestraft werden, und Kinder sollen nicht wegen (einer Verschuldung) ihrer Väter sterben; ein jeder soll nur wegen seines eigenen Vergehens mit dem Tode bestraft werden! –
Du sollst das Recht eines Nichtisraeliten und einer Waise nicht beugen und das Kleid einer Witwe nicht pfänden;
du sollst vielmehr daran gedenken, dass du selbst einst ein Knecht in Ägypten gewesen bist und dass der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat. Darum gebiete ich dir, so zu verfahren. –
Wenn du beim Abernten deines Feldes eine Garbe auf dem Felde vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: sie soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen gehören, damit der HERR, dein Gott, dich bei allem, was du unternimmst, segnet.
Wenn du deine Ölbäume abklopfst, sollst du hinterher nicht noch Nachlese an den Zweigen halten: was an Früchten noch übrig ist, soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen zugute kommen.
Wenn du die Lese in deinem Weinberge hältst, sollst du hinterher nicht noch eine Nachlese vornehmen: was (an Trauben) noch übrig ist, soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen zufallen.
Denn du sollst daran gedenken, dass du selbst einst ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist; darum gebiete ich dir, so zu verfahren.“
Querverweise zu 5. Mose 24,4 5Mo 24,4
Er fuhr dann fort: „Wenn ein Mann seine Ehefrau entlässt und diese von ihm weggegangen und die Frau eines andern Mannes geworden ist, darf sie dann wieder zu ihm zurückkehren? (vgl. 5.Mose 24,1-4) Würde nicht das betreffende Land dadurch ganz entweiht werden? Du aber hast schon mit vielen Liebhabern Ehebruch getrieben und solltest doch zu mir zurückkehren dürfen?“ – so lautet der Ausspruch des HERRN.
„Verunreinigt euch nicht durch etwas Derartiges! Denn durch alles dieses haben sich die Völkerschaften verunreinigt, die ich vor euch vertreiben werde.
[Da das Land dadurch verunreinigt wurde, habe ich seine Verschuldung an ihm heimgesucht, so dass das Land seine Bewohner ausgespien hat.]
Ihr aber sollt meine Satzungen und meine Gebote beobachten und dürft keinen von allen solchen Greueln verüben, weder der Einheimische noch der Fremdling, der als Gast unter euch lebt –
denn alle diese Greuel haben die Leute verübt, die vor euch im Lande gewohnt haben, und das Land ist dadurch verunreinigt worden –;
das Land würde auch euch sonst ausspeien, wenn ihr es verunreinigt, wie es das Volk ausgespien hat, das vor euch da war.
Haben wir noch nicht genug an der Versündigung bezüglich Peors (vgl. 4.Mose 25,1-15), von der wir uns bis auf den heutigen Tag noch nicht gereinigt haben und um deretwillen das Sterben über die Gemeinde des HERRN kam?
Und ihr wollt euch dennoch heute vom HERRN lossagen? Die Folge davon wird sein: wenn ihr euch heute gegen den HERRN auflehnt, so wird er morgen seinen Zorn an der ganzen Gemeinde Israel auslassen.