Auf die Anfragen in eurem Briefe aber (antworte ich folgendes): Ein Mann tut gut, (überhaupt) kein Weib zu berühren;
aber um der (Vermeidung der) Unzuchtsünden willen mag jeder (Mann) eine Ehefrau (= eine eigene Gattin) und jede (Frau) ihren Ehemann (= einen eigenen Gatten) haben.
Der Mann leiste seiner Frau die schuldige Ehepflicht, ebenso auch die Frau ihrem Manne!
Die Frau hat nicht über ihren Leib zu verfügen, sondern ihr Mann; gleicherweise besitzt aber auch der Mann kein Verfügungsrecht über seinen Leib, sondern die Frau.
Entzieht euch einander nicht, höchstens aufgrund beiderseitigen Einverständnisses für eine (bestimmte) Zeit, um euch (ungestört) dem Gebet zu widmen, aber dann wieder zusammenzukommen, damit der Satan euch nicht infolge eurer Unenthaltsamkeit in Versuchung führe!
Übrigens spreche ich dies nur als ein Zugeständnis aus, nicht als ein Gebot.
Ich möchte freilich wünschen, dass alle Menschen so wären wie ich; doch jeder hat hierin eine besondere Gabe von Gott, der eine so, der andere anders.
Den Unverheirateten aber und den Witwen sage ich: Sie tun gut, wenn sie so (d.h. ehelos) bleiben, wie auch ich es bin;
können sie aber nicht enthaltsam leben, so mögen sie heiraten; denn in der Ehe leben ist besser als entflammt sein (d.h. von Begier verzehrt werden).
Den Verheirateten aber gebiete ich – nein, nicht ich, sondern der Herr –, dass eine Frau sich von ihrem Manne nicht scheiden (oder: trennen) soll;
hat sie sich aber doch geschieden (oder: getrennt), so soll sie unverheiratet bleiben oder sich mit ihrem Mann wieder versöhnen; und ebenso soll auch der Mann seine Frau nicht entlassen (oder: verstoßen; vgl. Mk 10,11-12).
Den übrigen aber sage ich von mir aus, nicht der Herr: Wenn ein (christlicher) Bruder eine Ungläubige (= Nichtchristin) zur Frau hat und diese einverstanden ist, mit ihm weiterzuleben, so soll er sie nicht entlassen.
Ebenso, wenn eine (gläubige) Frau einen ungläubigen (= nichtchristlichen) Mann hat und dieser einverstanden ist, mit ihr weiterzuleben, so soll sie ihren Mann nicht entlassen.
Denn der ungläubige Mann ist durch seine Frau geweiht (= geheiligt), und die ungläubige Frau ist durch den (gläubigen) Bruder geweiht (= geheiligt); sonst wären ja auch eure Kinder unrein, und sie sind doch in Wirklichkeit geweiht (= heilig).
Wenn jedoch der ungläubige Teil durchaus die Trennung will, so mag er sich trennen: in solchen Fällen ist der Bruder oder die Schwester nicht sklavisch (an eine Ehe) gebunden; vielmehr hat Gott uns zu einem Leben in Frieden berufen.
Denn wie kannst du, o Frau, wissen, ob du deinen Mann wirklich retten (= zur Bekehrung bringen) wirst? Oder wie kannst du, o Mann, wissen, ob du deine Frau wirklich retten wirst?
Nur wie der Herr einem jeden sein Los zugeteilt, wie Gott einen jeden berufen hat, so lebe er weiter: diese Vorschrift gebe ich in allen Gemeinden.
Ist jemand als Beschnittener berufen worden, so suche er seine Beschneidung nicht rückgängig zu machen; und wer als Unbeschnittener berufen worden ist, lasse sich nicht beschneiden:
die Beschneidung hat keinen Wert, und auch das Unbeschnittensein hat keinen Wert, sondern nur die Beobachtung der Gebote Gottes.
Jeder bleibe in dem Stande, in dem er berufen worden ist!
Bist du als Sklave berufen worden: lass dich’s nicht anfechten, nein, selbst wenn du frei werden kannst, so bleibe nur um so lieber dabei.
Denn der im Herrn berufene Sklave ist ein Freigelassener des Herrn (oder: vom Herrn freigekauft), und ebenso ist der Freie nach seiner Berufung ein Sklave (oder: Knecht) Christi.
Ihr seid teuer (6,20) erkauft worden: werdet nicht Knechte der Menschen!
Ein jeder, liebe Brüder, möge in dem Stande, in dem er berufen worden ist, bei Gott verbleiben!
In betreff der Mädchen (oder: unverheirateten Haustöchter) aber habe ich kein (ausdrückliches) Gebot des Herrn, spreche aber meine eigene Ansicht aus als einer, der Barmherzigkeit vom Herrn erfahren hat, so dass ich Vertrauen verdiene.
Ich halte also dafür, dass dieser Stand (der Ehelosigkeit) empfehlenswert ist wegen der gegenwärtigen schweren Zeitlage, dass (nämlich) ein jeder gut tut, so zu bleiben (wie er ist).
Bist du an eine Gattin gebunden, so suche keine Lösung des Verhältnisses; bist du ledig, so suche keine Gattin;
doch hast du, wenn du heiratest, damit keine Sünde begangen, und auch ein Mädchen sündigt nicht, wenn es sich verheiratet. Freilich – Not im äußeren Leben werden die Betreffenden (durchzumachen) haben, und ich möchte euch doch davon verschont sehen.
Das aber sage ich euch, liebe Brüder: Die Frist ist nur noch kurz bemessen; künftighin müssen auch die, welche eine Frau haben, sich so verhalten, als hätten sie keine,
ebenso die Weinenden, als weinten sie nicht, die Fröhlichen, als wären sie nicht fröhlich, die Kaufenden, als ob sie (das Gekaufte) nicht behielten,
und die mit der Welt Verkehrenden, als hätten sie nichts mit ihr zu schaffen; denn die Welt in ihrer jetzigen Gestalt geht dem Untergang entgegen!
Da möchte ich nun wünschen, dass ihr frei von Sorgen bliebet. Der Unverheiratete ist um die Sache des Herrn besorgt: er möchte dem Herrn gefallen;
der Verheiratete dagegen sorgt sich um die Dinge der Welt: er möchte seiner Frau gefallen;
so ist er geteilten Herzens. Ebenso richtet die Frau, die keinen Mann mehr hat, und die Jungfrau ihr Sorgen auf die Sache des Herrn: sie möchten an Leib und Geist heilig sein; die verheiratete Frau dagegen sorgt sich um die Dinge der Welt: sie möchte ihrem Manne gefallen.
Diesen Rat (ledig zu bleiben) gebe ich euch aber zu eurem eigenen Besten, nicht um euch eine Schlinge um den Hals zu legen, sondern zur Förderung guter Sitte und zu treuem Festhalten am Herrn.
Meint jedoch jemand, an seiner unverheirateten Tochter nicht recht zu handeln, falls sie die Jahre ihrer Jugendblüte überschreite, und liegt demnach ein Anlass (zu ihrer Verheiratung) vor, so tue er, was er will; er versündigt sich nicht: sie mögen sich heiraten.
Wer dagegen in seinem Herzen fest geworden ist und sich in keiner Zwangslage befindet, sondern freier Herr über seinen Willen (= seine Entschließungen) ist und sich fest vorgenommen hat, seine jungfräuliche Tochter unverheiratet zu lassen, der wird gut daran tun.
Also: wer seine unverheiratete Tochter verheiratet, tut gut daran, und wer sie nicht verheiratet, wird noch besser tun.
Eine Ehefrau ist so lange gebunden, als ihr Mann lebt; wenn aber ihr Mann entschlafen ist, so steht es ihr frei, sich zu verheiraten, mit wem sie will, nur geschehe es im Herrn!
Glücklicher aber ist sie zu preisen, wenn sie so bleibt (wie sie ist); das ist meine Ansicht, und ich denke doch auch den Geist Gottes zu besitzen.
Querverweise zu 1. Korinther 7,12 1Kor 7,12
Übrigens spreche ich dies nur als ein Zugeständnis aus, nicht als ein Gebot.
Da nahm Sechanja, der Sohn Jehiels, aus der Familie Elam, das Wort und sagte zu Esra: „Wir haben uns an unserm Gott versündigt, dass wir fremde Frauen aus den Völkerschaften (vgl. V.11) des Landes geheiratet haben; aber trotzdem ist auch jetzt noch Hoffnung für Israel vorhanden.
In betreff der Mädchen (oder: unverheirateten Haustöchter) aber habe ich kein (ausdrückliches) Gebot des Herrn, spreche aber meine eigene Ansicht aus als einer, der Barmherzigkeit vom Herrn erfahren hat, so dass ich Vertrauen verdiene.
Wir wollen uns jetzt unserm Gott gegenüber feierlich verpflichten, alle fremden Frauen und die von diesen geborenen Kinder aus dem Hause zu entfernen nach deinem Rat, o Herr, und nach dem Rat derer, die das Gebot unsers Gottes fürchten, damit nach dem Gesetz verfahren wird!
Was ich (jetzt) rede, das rede ich nicht im Sinne des Herrn, sondern eben in Torheit, weil das Rühmen nun einmal an der Tagesordnung ist.
So legt nun ein Schuldbekenntnis vor dem HERRN, dem Gott eurer Väter, ab und tut, was ihm wohlgefällig ist! Sondert euch von den Völkerschaften des Landes und von den fremden Frauen ab!“
Da antwortete die ganze Versammlung und rief laut: „Ja, es ist unsere Pflicht, so zu tun, wie du gesagt hast!
Aber das Volk ist zahlreich, und dazu ist jetzt die Regenzeit, so dass man sich unmöglich im Freien aufhalten kann; auch lässt sich die Sache nicht an einem oder zwei Tagen abmachen, denn wir haben uns allzu vielfacher Übertretungen in dieser Beziehung schuldig gemacht.
So mögen denn unsere Obersten für die ganze Gemeinde eintreten, und dann sollen alle, die in unsern Ortschaften fremde Frauen heimgeführt haben, zu festzusetzenden Zeiten kommen und mit ihnen die Ältesten der betreffenden Ortschaften und deren Richter, bis die Zornglut unsers Gottes um dieser Sache willen von uns abgewandt ist.“
Nur Jonathan, der Sohn Asahels, und Jahseja, der Sohn Thikwas, traten gegen diesen Vorschlag auf, und Masullam und der Levit Sabbethai unterstützten sie;
aber die übrigen aus der Gefangenschaft (oder: Verbannung) Zurückgekehrten verfuhren nach dem Vorschlage, und der Priester Esra erwählte sich Männer, nämlich Familienhäupter nach den einzelnen Familien – sie sind alle mit Namen aufgezeichnet. Diese hielten dann am ersten Tage des zehnten Monats (ihre erste) Sitzung ab, um die Sache zu untersuchen,
und sie erledigten die ganze Angelegenheit bezüglich der Männer, welche fremde Frauen geheiratet hatten, bis zum ersten Tage des ersten Monats.
Es hatten sich aber unter den zur Priesterschaft Gehörigen folgende gefunden, die fremde (= nichtisraelitische) Frauen geheiratet hatten: aus der Familie Jesuas, des Sohnes Jozadaks, und von seinen Genossen: Maaseja, Elieser, Jarib und Gedalja;
sie versprachen mit Handschlag, ihre Frauen entlassen zu wollen, und sie brachten als Schuldopfer einen Widder für ihre Verschuldung dar.