„Keiner, dem die Hoden zerquetscht oder die Harnröhre abgeschnitten ist, darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden.
Kein Bastard darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden; nicht einmal das zehnte Geschlecht der Nachkommen des Betreffenden darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden. –
Kein Ammoniter und kein Moabiter darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden; nicht einmal das zehnte Geschlecht der Nachkommen von ihnen darf jemals in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden,
deshalb weil sie euch auf eurer Wanderung, als ihr aus Ägypten auszogt, nicht mit Brot und Wasser entgegengekommen sind und weil sie Bileam, den Sohn Beors, aus Pethor in Mesopotamien gegen dich in Sold genommen haben, damit er dich verfluche (vgl. 4.Mose 22-24).
Aber der HERR, dein Gott, wollte Bileam nicht erhören, sondern der HERR, dein Gott, verwandelte dir den Fluch in Segen; denn der HERR, dein Gott, hat dich lieb.
Sei niemals, solange du lebst, darauf bedacht, ihnen etwas Gutes oder eine Liebe zu erweisen! –
Einen Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder. – Einen Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du hast als Gast in seinem Lande gewohnt.
Von den Kindern, die ihnen geboren werden, dürfen die zum dritten Geschlecht Gehörenden in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden.“
„Wenn du als Kriegsherr gegen deine Feinde ausziehst, so sollst du dich vor allem Ungehörigen hüten.
Ist ein Mann unter dir, der infolge eines nächtlichen Begegnisses unrein geworden ist, so soll er aus dem Lager hinausgehen: er darf nicht wieder in das Lager hineinkommen;
gegen Abend soll er dann eine Waschung an sich vornehmen und darf hierauf bei Sonnenuntergang ins Lager zurückkehren.
Auch sollst du außerhalb des Lagers einen Seitenplatz (oder: bestimmten Platz) haben, wohin du austreten kannst;
und unter deinen Geräten sollst du einen Spaten haben, mit dem du, wenn du draußen deine Notdurft verrichtest, ein Loch graben und deinen Unrat wieder bedecken sollst.
Denn der HERR, dein Gott, zieht inmitten deines Lagers einher, um dich zu erretten und deine Feinde dir preiszugeben; darum soll dein Lager heilig sein, damit er nichts Hässliches bei dir wahrnimmt und sich nicht von dir abwendet.“
„Einen Knecht (= Sklaven), der sich vor seinem Herrn zu dir geflüchtet hat, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern:
er soll bei dir, in deiner Mitte, wohnen an dem Ort, den er in einer deiner Ortschaften erwählt, wo es ihm gut dünkt: du sollst ihm keine Schwierigkeiten machen! –
Unter den Töchtern der Israeliten soll es keine der Unzucht geweihte Dirne (= Hierodule) geben, und unter den Söhnen der Israeliten soll es keinen zur Unzucht bestimmten Buhler geben.
Du darfst keinen Hurenlohn und kein Hundegeld aus irgendeinem Gelübde in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen; denn ein Greuel für den HERRN, deinen Gott, sind sie alle beide. –
Du sollst von deinem Volksgenossen keinen Zins verlangen, weder für geliehenes Geld, noch für gelieferte Lebensmittel, noch für irgend etwas anderes, das man gegen Zinsen verleihen kann.
Von einem Ausländer (= Nichtisraeliten) magst du dir Zinsen zahlen lassen, nicht aber von einem deiner Volksgenossen, damit der HERR, dein Gott, dich bei allen deinen Unternehmungen segnet in dem Lande, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen. –
Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde leistest, so säume nicht, es zu erfüllen! denn der HERR, dein Gott, wird es sicherlich von dir fordern, und du würdest dir eine Verschuldung aufgeladen haben.
Wenn du aber das Geloben unterlässt, so ziehst du dir dadurch keine Verschuldung zu;
nur was deine Lippen ausgesprochen haben, musst du auch halten und ausführen, weil du dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt hast, was du mit deinem Munde ausgesprochen hast. –
Wenn du in den Weinberg eines deiner Volksgenossen kommst, so magst du Trauben nach deinem Begehren essen, bis du satt bist; aber in dein Gefäß darfst du keine tun.
Wenn du an das Kornfeld eines deiner Volksgenossen kommst, so magst du Ähren mit der Hand abpflücken; aber eine Sichel darfst du nicht an das Getreide eines deiner Volksgenossen legen. –
Querverweise zu 5. Mose 23,1 5Mo 23,1
„Teile dem Aaron folgende Verordnungen mit: Wenn irgendeiner von deinen Nachkommen in ihren künftigen Geschlechtern einen Leibesfehler an sich hat, so darf er nicht herantreten, um die Speise seines Gottes darzubringen;
denn keiner, der ein leibliches Gebrechen an sich hat, darf mir nahen, kein Blinder oder Lahmer, kein im Gesicht Entstellter oder einer, an dem ein Glied zu lang ist;
auch keiner, der einen Beinbruch oder einen Armbruch hat,
auch kein Buckliger und kein Zwerg (oder: Schwindsüchtiger?), keiner, der weiße Flecken im Auge hat oder der mit Krätze oder mit Flechten behaftet oder der entmannt ist.
Keiner von den Nachkommen des Priesters Aaron, der ein Gebrechen an sich hat, darf mir nahen, um die Feueropfer des HERRN darzubringen; hat er ein Gebrechen an sich, so darf er mir nicht nahen, um die Speise seines Gottes darzubringen.
Kein Bastard darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden; nicht einmal das zehnte Geschlecht der Nachkommen des Betreffenden darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden. –
Ist es blind oder hat es ein gebrochenes Glied oder einen Wundschaden oder ist es mit Geschwüren oder mit Krätze oder mit Flechten behaftet: derartige Tiere dürft ihr dem HERRN nicht darbringen und kein Feueropfer von ihnen dem HERRN auf den Altar legen.
Ein Rind oder ein Stück Kleinvieh, an dem ein Glied zu lang oder zu kurz (verkrüppelt) ist, magst du als freiwillige Gabe opfern, aber als Gelübdeopfer würde es nicht wohlgefällig aufgenommen werden.
Ein Tier ferner, dem die Hoden zerquetscht oder zerschlagen oder ausgerissen oder ausgeschnitten sind, dürft ihr dem HERRN nicht darbringen; weder dürft ihr Tiere in eurem Lande zu verstümmelten (Tieren) machen
Kein Ammoniter und kein Moabiter darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden; nicht einmal das zehnte Geschlecht der Nachkommen von ihnen darf jemals in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden,
Da gibt es nun nicht mehr Juden und Griechen (= griechisch redende Heiden), nicht mehr Knechte (= Sklaven) und Freie, nicht mehr Mann und Weib: nein, ihr seid allesamt Einer (oder: eine Einheit) in Christus Jesus.
Von den Kindern, die ihnen geboren werden, dürfen die zum dritten Geschlecht Gehörenden in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden.“
Als an jenem Tage dem Volke aus dem Buch des mosaischen Gesetzes laut vorgelesen wurde, fand sich darin geschrieben (5.Mose 23,4-6), dass kein Ammoniter und kein Moabiter jemals Aufnahme in die Gemeinde Gottes finden dürfe,
weil sie den Israeliten nicht mit Brot und Wasser entgegengekommen waren und (ihr König) den Bileam gegen sie in Sold genommen hatte, damit er sie verfluche; allerdings hatte unser Gott den Fluch in Segen verwandelt.
Als sie nun das Gesetz vernommen hatten, sonderten sie alles Mischvolk (= Heidengemisch) aus Israel aus.
Und der Fremdling, der sich an den HERRN angeschlossen hat, möge nicht sagen: „Der HERR wird mich sicherlich aus seinem Volk ausschließen!“ Und der Verschnittene sage nicht: „Ach, ich bin nur ein dürrer Baum!“
Vielmehr so hat der HERR gesprochen: „Den Verschnittenen, die meine Sabbate beobachten und das erwählen, woran ich Wohlgefallen habe, und meinem Bunde treu bleiben,
Der Feind hat seine Hand ausgestreckt nach allen ihren Kostbarkeiten: ja, Heiden hat sie in ihr Heiligtum eindringen sehen, denen du doch den Zutritt zu deiner Gemeinde versagt hast!