Wenn ein Mann eine Frau nimmt und die Ehe mit ihr vollzieht, später aber sich nicht mehr zu ihr hingezogen fühlt, weil er etwas Hässliches (oder: Widerwärtiges) an ihr entdeckt hat, und er hat ihr einen Scheidebrief geschrieben und ihn ihr eingehändigt und sie aus seinem Hause entlassen, –
wenn sie also aus seinem Hause weggegangen ist und die Ehe mit einem andern Manne vollzogen hat
und der zweite Mann ihr ebenfalls abgeneigt wird und ihr auch einen Scheidebrief schreibt und ihn ihr einhändigt und sie so aus seinem Hause entlässt, oder wenn der zweite Mann, der sie geheiratet hat, stirbt:
so darf ihr erster Mann, der sie verstoßen hatte, sie nicht nochmals zur Frau nehmen, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das würde ein Greuel in den Augen des HERRN sein, und du sollst das Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbbesitz geben will, nicht mit Sünde beladen.
Wenn jemand neuvermählt (oder: erst kurze Zeit verheiratet) ist, so braucht er nicht mit dem Heere ins Feld zu ziehen, und keinerlei Verpflichtung soll ihm auferlegt werden: er soll ein Jahr lang für sein Haus frei sein und seine Frau erfreuen, die er geheiratet hat. –
Man darf nicht die Handmühle oder auch nur den oberen Mühlstein pfänden, denn damit würde man das Leben zum Pfande nehmen. –
Wird jemand dabei ertappt, dass er einen von seinen Volksgenossen, von den Israeliten, geraubt und ihn gewaltsam (als Sklaven) behandelt oder ihn verkauft hat, so soll ein solcher Menschendieb sterben: so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. –
Nimm dich bei der Erkrankung an Aussatz wohl in acht, dass du aufs sorgfältigste alle Weisungen befolgst, die euch die levitischen Priester erteilen werden: verfahrt genau so, wie ich ihnen geboten habe.
Denke daran, was der HERR, dein Gott, an Mirjam unterwegs bei eurem Auszug aus Ägypten getan hat (vgl. 4.Mose 12,4-15)! –
Wenn du deinem Nächsten ein Darlehn von irgendwelchem Betrage gewährst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzunehmen;
nein, du sollst draußen auf der Straße stehen bleiben, und der Mann, dem du leihst, soll das Pfand zu dir herausbringen;
und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen,
sondern ihm vielmehr das Pfand bei Sonnenuntergang zurückgeben, damit er sich in seinem Mantel schlafen legen kann und dich segnet; dann wird dir das als Gerechtigkeit vor dem HERRN, deinem Gott, gelten. –
Bedrücke keinen dürftigen und armen Tagelöhner, der zu deinen Volksgenossen oder zu den Fremden (= Nichtisraeliten) gehört, die bei dir in deinem Lande, in deinen Ortschaften leben!
Noch an demselben Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe noch die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm, und sein Herz sehnt sich danach; er würde sonst vielleicht den HERRN gegen dich anrufen, und du hättest eine Verschuldung auf dich geladen. –
Väter sollen nicht wegen (einer Verschuldung) ihrer Kinder mit dem Tode bestraft werden, und Kinder sollen nicht wegen (einer Verschuldung) ihrer Väter sterben; ein jeder soll nur wegen seines eigenen Vergehens mit dem Tode bestraft werden! –
Du sollst das Recht eines Nichtisraeliten und einer Waise nicht beugen und das Kleid einer Witwe nicht pfänden;
du sollst vielmehr daran gedenken, dass du selbst einst ein Knecht in Ägypten gewesen bist und dass der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat. Darum gebiete ich dir, so zu verfahren. –
Wenn du beim Abernten deines Feldes eine Garbe auf dem Felde vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: sie soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen gehören, damit der HERR, dein Gott, dich bei allem, was du unternimmst, segnet.
Wenn du deine Ölbäume abklopfst, sollst du hinterher nicht noch Nachlese an den Zweigen halten: was an Früchten noch übrig ist, soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen zugute kommen.
Wenn du die Lese in deinem Weinberge hältst, sollst du hinterher nicht noch eine Nachlese vornehmen: was (an Trauben) noch übrig ist, soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen zufallen.
Denn du sollst daran gedenken, dass du selbst einst ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist; darum gebiete ich dir, so zu verfahren.“
Querverweise zu 5. Mose 24,5 5Mo 24,5
Ist ferner jemand da, der sich mit einem Weibe verlobt, sie aber noch nicht geheiratet hat? Der trete ab und kehre zu seinem Hause heim, sonst könnte er im Kriege umkommen und ein anderer die Braut heimführen.‘
Dein Brunnquell möge gesegnet sein, dass du am Weibe deiner Jugend dich erfreust!
Darum verlässt ein Mann seinen Vater und seine Mutter und hängt seinem Weibe an, und sie werden ein Fleisch sein.
Genieße das Leben mit dem Weibe, das du liebgewonnen hast, an all deinen eitlen (= nichtigen) Lebenstagen, die Gott dir unter der Sonne vergönnt, alle deine eitlen Tage hindurch; denn das ist dein Anteil am Leben und (der Lohn) für die Mühe, mit der du dich unter der Sonne abmühst.
Er gab ihnen zur Antwort: „Habt ihr nicht gelesen (1.Mose 1,27), dass der Schöpfer die Menschen von Anfang an als Mann und Weib geschaffen
und gesagt hat (1.Mose 2,24): ‚Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und an seinem Weibe hangen, und die beiden werden ein Fleisch sein‘?
Also sind sie nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was somit Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden.“
Das aber sage ich euch, liebe Brüder: Die Frist ist nur noch kurz bemessen; künftighin müssen auch die, welche eine Frau haben, sich so verhalten, als hätten sie keine,
aber vom Anfang der Schöpfung an hat Gott die Menschen als Mann und Weib geschaffen (1.Mose 1,27).
Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und seinem Weibe anhangen,
und die beiden werden zu einem Leibe werden (1.Mose 2,24), so dass sie nicht mehr zwei sind, sondern ein Leib.
Was nun Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden.“
Den Verheirateten aber gebiete ich – nein, nicht ich, sondern der Herr –, dass eine Frau sich von ihrem Manne nicht scheiden (oder: trennen) soll;
hat sie sich aber doch geschieden (oder: getrennt), so soll sie unverheiratet bleiben oder sich mit ihrem Mann wieder versöhnen; und ebenso soll auch der Mann seine Frau nicht entlassen (oder: verstoßen; vgl. Mk 10,11-12).
Den übrigen aber sage ich von mir aus, nicht der Herr: Wenn ein (christlicher) Bruder eine Ungläubige (= Nichtchristin) zur Frau hat und diese einverstanden ist, mit ihm weiterzuleben, so soll er sie nicht entlassen.
Ebenso, wenn eine (gläubige) Frau einen ungläubigen (= nichtchristlichen) Mann hat und dieser einverstanden ist, mit ihr weiterzuleben, so soll sie ihren Mann nicht entlassen.
Denn der ungläubige Mann ist durch seine Frau geweiht (= geheiligt), und die ungläubige Frau ist durch den (gläubigen) Bruder geweiht (= geheiligt); sonst wären ja auch eure Kinder unrein, und sie sind doch in Wirklichkeit geweiht (= heilig).
Wenn jedoch der ungläubige Teil durchaus die Trennung will, so mag er sich trennen: in solchen Fällen ist der Bruder oder die Schwester nicht sklavisch (an eine Ehe) gebunden; vielmehr hat Gott uns zu einem Leben in Frieden berufen.
Ebenso sind auch die Männer verpflichtet, ihre Frauen wie (oder: als) ihre eigenen Leiber zu lieben. Wer seine Frau liebt, liebt sich selbst;
es hat ja doch noch nie ein Mensch sein eigenes Fleisch gehasst, sondern jeder hegt und pflegt es, ebenso wie Christus es mit der Gemeinde tut,
damit sie die jungen Frauen zu besonnener Pflichterfüllung anleiten, nämlich ihre Männer und ihre Kinder zu lieben,
züchtig, keusch, tüchtige Haushälterinnen, gütig zu sein und sich ihren Ehemännern unterzuordnen, damit das Wort Gottes nicht gelästert werde. –