Wenn ein Mann eine Frau nimmt und die Ehe mit ihr vollzieht, später aber sich nicht mehr zu ihr hingezogen fühlt, weil er etwas Hässliches (oder: Widerwärtiges) an ihr entdeckt hat, und er hat ihr einen Scheidebrief geschrieben und ihn ihr eingehändigt und sie aus seinem Hause entlassen, –
wenn sie also aus seinem Hause weggegangen ist und die Ehe mit einem andern Manne vollzogen hat
und der zweite Mann ihr ebenfalls abgeneigt wird und ihr auch einen Scheidebrief schreibt und ihn ihr einhändigt und sie so aus seinem Hause entlässt, oder wenn der zweite Mann, der sie geheiratet hat, stirbt:
so darf ihr erster Mann, der sie verstoßen hatte, sie nicht nochmals zur Frau nehmen, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das würde ein Greuel in den Augen des HERRN sein, und du sollst das Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbbesitz geben will, nicht mit Sünde beladen.
Wenn jemand neuvermählt (oder: erst kurze Zeit verheiratet) ist, so braucht er nicht mit dem Heere ins Feld zu ziehen, und keinerlei Verpflichtung soll ihm auferlegt werden: er soll ein Jahr lang für sein Haus frei sein und seine Frau erfreuen, die er geheiratet hat. –
Man darf nicht die Handmühle oder auch nur den oberen Mühlstein pfänden, denn damit würde man das Leben zum Pfande nehmen. –
Wird jemand dabei ertappt, dass er einen von seinen Volksgenossen, von den Israeliten, geraubt und ihn gewaltsam (als Sklaven) behandelt oder ihn verkauft hat, so soll ein solcher Menschendieb sterben: so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. –
Nimm dich bei der Erkrankung an Aussatz wohl in acht, dass du aufs sorgfältigste alle Weisungen befolgst, die euch die levitischen Priester erteilen werden: verfahrt genau so, wie ich ihnen geboten habe.
Denke daran, was der HERR, dein Gott, an Mirjam unterwegs bei eurem Auszug aus Ägypten getan hat (vgl. 4.Mose 12,4-15)! –
Wenn du deinem Nächsten ein Darlehn von irgendwelchem Betrage gewährst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzunehmen;
nein, du sollst draußen auf der Straße stehen bleiben, und der Mann, dem du leihst, soll das Pfand zu dir herausbringen;
und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen,
sondern ihm vielmehr das Pfand bei Sonnenuntergang zurückgeben, damit er sich in seinem Mantel schlafen legen kann und dich segnet; dann wird dir das als Gerechtigkeit vor dem HERRN, deinem Gott, gelten. –
Bedrücke keinen dürftigen und armen Tagelöhner, der zu deinen Volksgenossen oder zu den Fremden (= Nichtisraeliten) gehört, die bei dir in deinem Lande, in deinen Ortschaften leben!
Noch an demselben Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe noch die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm, und sein Herz sehnt sich danach; er würde sonst vielleicht den HERRN gegen dich anrufen, und du hättest eine Verschuldung auf dich geladen. –
Väter sollen nicht wegen (einer Verschuldung) ihrer Kinder mit dem Tode bestraft werden, und Kinder sollen nicht wegen (einer Verschuldung) ihrer Väter sterben; ein jeder soll nur wegen seines eigenen Vergehens mit dem Tode bestraft werden! –
Du sollst das Recht eines Nichtisraeliten und einer Waise nicht beugen und das Kleid einer Witwe nicht pfänden;
du sollst vielmehr daran gedenken, dass du selbst einst ein Knecht in Ägypten gewesen bist und dass der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat. Darum gebiete ich dir, so zu verfahren. –
Wenn du beim Abernten deines Feldes eine Garbe auf dem Felde vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: sie soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen gehören, damit der HERR, dein Gott, dich bei allem, was du unternimmst, segnet.
Wenn du deine Ölbäume abklopfst, sollst du hinterher nicht noch Nachlese an den Zweigen halten: was an Früchten noch übrig ist, soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen zugute kommen.
Wenn du die Lese in deinem Weinberge hältst, sollst du hinterher nicht noch eine Nachlese vornehmen: was (an Trauben) noch übrig ist, soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen zufallen.
Denn du sollst daran gedenken, dass du selbst einst ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist; darum gebiete ich dir, so zu verfahren.“
Querverweise zu 5. Mose 24,15 5Mo 24,15
Du sollst deinen Nächsten (= Volksgenossen) nicht bedrücken (oder: übervorteilen) und nicht berauben; der Lohn eines Tagelöhners soll von dir nicht über Nacht bis zum (andern) Morgen zurückbehalten werden. –
Wer schuldlos ist an Händen und reinen Herzens, wer nie den Sinn auf Täuschung richtet, und wer nicht betrügerisch schwört:
Hüte dich wohl, in deinem Herzen den nichtswürdigen Gedanken aufkommen zu lassen: ‚Das siebte Jahr, das Erlassjahr, steht nahe bevor!‘, und sieh deinen armen Volksgenossen nicht mit unfreundlichem Blick an, so dass du ihm nichts gibst und eine Sünde auf dir lastet, wenn er den HERRN gegen dich anruft!
Versage keinem Bedürftigen eine Wohltat, wenn es in deiner Macht steht, sie zu erweisen.
Von David. Zu dir, o HERR, erheb’ ich meine Seele,
Wenn du sie irgendwie bedrückst und sie dann zu mir schreien, so werde ich ihr Schreien gewisslich erhören,
Sage nicht zu deinem Nächsten (= Volksgenossen): „Geh (jetzt) und komm mal wieder!“ und „Morgen will ich es dir geben“, während du es doch schon jetzt tun kannst. –
Erfreue das Herz deines Knechtes, denn zu dir, o Allherr, erheb’ ich meine Seele.
und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch durch das Schwert sterben lassen, so dass eure Frauen zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden. –
Wehe dem, der sein Haus mit Ungerechtigkeit baut und seine Obergemächer mit Unrecht! Der seinen Nächsten ohne Entgelt arbeiten lässt und ihm seinen Lohn vorenthält!
wenn mein Acker je über mich geschrien und seine Furchen allesamt geweint haben;
Als es dann Abend geworden war, sagte der Herr des Weinbergs zu seinem Verwalter: ‚Rufe die Arbeiter und zahle ihnen den Lohn aus! Fange bei den letzten an (und weiter so) bis zu den ersten!‘
so dass sie den Hilferuf des Armen zu ihm hinaufdringen ließen und er den Notschrei der Bedrückten vernehmen musste.
Du kennst die Gebote: ‚Du sollst nicht töten, nicht ehebrechen, nicht stehlen, nicht falsches Zeugnis ablegen, keinem das ihm Zukommende vorenthalten, ehre deinen Vater und deine Mutter!‘“
„Man schreit wohl über die Menge der Bedrückungen, klagt laut über die Gewalttätigkeit der Großen,
Wisset wohl: Der Lohn, den ihr den Arbeitern, die eure Ernte eingebracht haben, vorenthalten habt, schreit (aus euren Häusern zum Himmel empor), und die Klagerufe eurer Schnitter sind zu den Ohren des Herrn der Heerscharen gedrungen.
Bringe den Geringen nicht um das Seine, weil er gering ist, und zertritt den Armen nicht im Tor (= vor Gericht),
denn der HERR wird ihre Sache führen und denen, die sie berauben, das Leben rauben.
Verrücke die Grenzsteine der Witwe nicht und dringe nicht in den Ackerbesitz der Verwaisten ein!
Denn ihr Rechtsbeistand ist stark: der wird ihre Sache gegen dich führen.
Denn der Weinberg des HERRN der Heerscharen ist das Haus Israel, und die Männer von Juda sind die Pflanzung, an der sein Herz hängt. Er wartete auf Rechtspflege, und siehe da: Blutvergießen! Auf Gerechtigkeit (= treue Pflichterfüllung), und siehe da: Wehgeschrei!
Wisset wohl: Der Lohn, den ihr den Arbeitern, die eure Ernte eingebracht haben, vorenthalten habt, schreit (aus euren Häusern zum Himmel empor), und die Klagerufe eurer Schnitter sind zu den Ohren des Herrn der Heerscharen gedrungen.