Du sollst dem HERRN, deinem Gott, kein Rind und kein Stück Kleinvieh opfern, das einen Fehler, irgend etwas Hässliches, an sich hat; denn das ist ein Greuel für den HERRN, deinen Gott.“
„Wenn in deiner Mitte, in einem deiner Wohnorte, die der HERR, dein Gott, dir geben wird, ein Mann oder eine Frau sich findet, die das tun, was dem HERRN, deinem Gott, missfällt, indem sie seinen Bund übertreten,
so dass sie hingehen und anderen Göttern dienen und sich vor ihnen und besonders vor der Sonne oder vor dem Mond oder vor dem ganzen Sternenheere des Himmels niederwerfen, was ich verboten habe,
und es dir angezeigt wird und du es erfährst, so sollst du eine genaue Untersuchung anstellen. Wenn sich dann der Sachbericht als zutreffend herausstellt und solcher Greuel in Israel wirklich verübt worden ist,
so sollst du den betreffenden Mann oder jene Frau, die etwas so Schlimmes begangen haben, zu deinen Toren hinausführen, den Mann oder die Frau, und sie zu Tode steinigen.
Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll ein solcher, der sterben muss, den Tod erleiden; auf die Aussage eines einzigen Zeugen hin darf er nicht getötet werden.
Die Hand des Zeugen soll die erste sein, die sich zu seiner Tötung erhebt, danach die Hand des ganzen übrigen Volkes: so sollst du das Böse aus deiner Mitte beseitigen!“
„Wenn die Entscheidung einer Rechtssache, bei der es sich um Blutvergießen, um Eigentumsfragen (oder: Rechtsansprüche), um tödliche Misshandlung, überhaupt um irgendwelche Streitsachen in deinen Wohnorten handelt, für dich zu schwierig ist, so sollst du dich aufmachen und dich an den Ort begeben, den der HERR, dein Gott, erwählen wird.
Wende dich dann dort an die levitischen Priester und an den Richter, der zu jener Zeit im Amt sein wird, und frage bei ihnen an: sie werden dir dann den Rechtsspruch kundtun.
Du sollst dich alsdann an den Spruch halten, den sie dir von jenem Orte aus, den der HERR erwählen wird, kundtun werden, und sollst genau nach ihrer Anweisung verfahren:
nach Maßgabe der Weisung, die sie dir geben, und nach der Rechtsentscheidung, die sie dir mitteilen werden, sollst du handeln, ohne von dem Wortlaut, den sie dir verkündigen werden, nach rechts oder links abzuweichen.
Sollte aber jemand sich so vermessen benehmen, dass er auf den Priester, der im Amt ist, um den Dienst des HERRN, deines Gottes, daselbst zu verrichten, oder auf den Richter nicht hören will: ein solcher Mensch soll sterben! So sollst du das Böse aus Israel beseitigen;
das ganze Volk aber soll es erfahren, damit es sich fürchte und fernerhin nicht mehr vermessen handle.“
„Wenn du in das Land gekommen bist, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, und es in Besitz genommen hast und darin wohnst und dann denkst: ‚Ich will einen König über mich setzen, wie alle Völkerschaften rings um mich her‘,
so magst du immerhin einen solchen König über dich setzen, den der HERR, dein Gott, erwählen wird: aus der Mitte deiner Volksgenossen sollst du einen König über dich setzen; einen nichtisraelitischen Mann, der nicht dein Bruder ist (d.h. nicht zu deinem Volk gehört), darfst du nicht über dich setzen.
Nur darf er sich nicht viele Rosse anschaffen und darf das Volk nicht nach Ägypten zurückführen, um sich viele Rosse anzuschaffen; denn der HERR hat zu euch gesagt: ‚Ihr dürft auf diesem Wege nie wieder zurückkehren!‘
Auch soll er sich nicht viele Frauen nehmen, damit sein Herz sich nicht (vom HERRN) abwendet; auch Silber und Gold soll er sich nicht im Übermaß sammeln.
Und wenn er den Königsthron bestiegen hat, soll er sich eine Abschrift dieses Gesetzes aus dem Buche, das sich unter der Aufsicht der levitischen Priester befindet, in ein Buch schreiben (oder: schreiben lassen).
Dieses soll er immer bei sich haben und soll täglich darin lesen, solange er lebt, um den HERRN, seinen Gott, fürchten zu lernen und alle Vorschriften dieses Gesetzes und diese Verordnungen gewissenhaft zu beobachten,
damit er sich in seinem Herzen nicht über seine Volksgenossen erhebt und damit er von dem Gebot weder nach rechts noch nach links abweicht, auf dass er samt seinen Söhnen lange Tage in seiner Königsherrschaft inmitten Israels verbleibt.“
Querverweise zu 5. Mose 17,8 5Mo 17,8
Ihr dürft beim Rechtsprechen die Person nicht ansehen: den Niedrigsten müsst ihr ebenso wie den Vornehmsten anhören und euch vor niemand scheuen; denn das Gericht ist Gottes Sache. Sollte aber ein Rechtsfall für euch zu schwierig sein, so legt ihn mir vor, damit ich die Untersuchung dabei führe.‘
Es soll aber für den Totschläger, der sich dorthin flüchten darf, um am Leben zu bleiben, folgende Bestimmung gelten: Wer einen andern unvorsätzlich erschlägt, ohne ihm von früher her feind gewesen zu sein –
vielmehr nur die eine Stätte, die der HERR, euer Gott, aus all euren Stammesgebieten erwählen wird, um seinen Namen dorthin zu versetzen und dort Wohnung zu nehmen, die sollt ihr aufsuchen und euch dorthin begeben;
Diese hatten dem Volk zu jeder Zeit Recht zu sprechen: die schwierigen Sachen legten sie dem Mose vor, aber alle geringfügigen Sachen entschieden sie selbst.
damit in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu eigen geben wird, kein unschuldiges Blut vergossen wird und dadurch Blutschuld auf dich kommt. –
so sollen die beiden Männer, die den Rechtsstreit miteinander haben, vor den HERRN, vor die derzeitigen Priester und die Richter treten.
Damals kamen zwei Dirnen zum König und traten vor ihn;
und das eine Weib sagte: „Mit Vergunst, Herr! Ich und dieses Weib wohnen in demselben Hause, und ich gebar ein Kind in ihrer Gegenwart im Hause.
Da geschah es zwei Tage nach meiner Niederkunft, dass auch dieses Weib ein Kind gebar, und wir beide waren allein, kein Fremder war sonst bei uns im Hause, nur wir beide befanden uns im Hause.
Da starb das Kind dieses Weibes in der Nacht, weil sie es im Schlaf erdrückt hatte.
Sie aber stand mitten in der Nacht auf, nahm mein Kind von meiner Seite weg, während deine Magd schlief, und legte es an ihre Brust, dagegen ihr totes Kind legte sie mir in den Arm.
Als ich nun gegen Morgen aufstand, um meinem Kinde die Brust zu geben, sah ich, dass es tot war; als ich es aber bei Tagesanbruch genau betrachtete, sah ich, dass es gar nicht mein Kind war, das ich geboren hatte.“
Da sagte das andere Weib: „Nein, mein Kind ist das lebende, und dein Kind ist das tote!“, jene aber versicherte: „Nein, dein Kind ist das tote und mein Kind das lebende!“ So stritten sie vor dem Könige.
Da sagte der König: „Die eine behauptet: ‚Dieses, das lebende Kind, gehört mir, und dein Kind ist das tote‘; die andere behauptet: ‚Nein, dein Kind ist das tote und mein Kind das lebende!‘“
Dann befahl der König: „Holt mir ein Schwert!“ Als man nun das Schwert vor den König gebracht hatte,
befahl er: „Teilt das lebende Kind in zwei Teile und gebt dieser Frau die eine Hälfte und jener die andere Hälfte!“
Da rief die Frau, der das lebende Kind gehörte – denn die mütterliche Liebe zu ihrem Kinde kam bei ihr zum Durchbruch –, dem König die Worte zu: „Mit Vergunst, Herr! Gebt ihr das lebende Kind und tötet es ja nicht!“ Die andere aber rief: „Es soll weder mir noch dir gehören: zerteilt es!“
Da entschied der König: „Die da, welche gerufen hat: ‚Gebt ihr das lebende Kind und tötet es ja nicht!‘, die ist seine Mutter.“
Als nun ganz Israel den Richterspruch vernahm, den der König gefällt hatte, fühlte man Ehrfurcht vor dem König, denn man erkannte, dass eine göttliche Weisheit in ihm wohnte, um Recht zu sprechen.
Wenn dagegen jemand einem andern feind ist und ihm auflauert, ihn überfällt und niederschlägt, so dass er stirbt, und er dann in eine dieser Städte flieht,
wohin die Stämme hinaufziehen, die Stämme des HERRN, nach der für Israel gültigen Weisung, dort den Namen des HERRN zu preisen;
Auch in Jerusalem bestellte Josaphat einige Leviten und Priester und Familienhäupter Israels für das Gericht des HERRN und für die Rechtsstreitigkeiten der Bewohner Jerusalems.
Dabei gab er ihnen folgende Weisungen: „So sollt ihr verfahren in der Furcht vor dem HERRN, mit aller Treue und mit aufrichtigem Herzen!
In jedem Rechtsstreit, der euch von seiten eurer Volksgenossen, die in ihren Ortschaften wohnen, vorgelegt wird, er betreffe irgendeinen Fall von Blutschuld oder irgendein Gesetz und Gebot oder irgendwelche Satzungen und Rechte, sollt ihr die Leute belehren, damit sie sich nicht gegen den HERRN vergehen und kein Zorn (oder: Strafgericht) über euch und eure Volksgenossen kommt. So müsst ihr verfahren, damit ihr euch nicht verschuldet.
„Wer einen andern so schlägt, dass er stirbt, soll mit dem Tode bestraft werden.
Hat er es aber nicht vorsätzlich getan, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir eine Stätte bestimmen, wohin er fliehen soll.
Wenn sich aber jemand gegen einen andern so weit vergisst, dass er ihn hinterlistig ums Leben bringt, so sollst du ihn sogar von meinem Altar wegholen, damit er stirbt! –
denn dort waren einst aufgestellt die Stühle zum Gericht, die Stühle des Hauses Davids.
„So spricht der HERR der Heerscharen: ‚Erbitte dir doch von den Priestern Belehrung über folgende Frage:
Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stock so schlägt, dass sie ihm unter der Hand sterben, so muss das bestraft werden;
Denn eines Priesters Lippen müssen Erkenntnis bewahren, und Unterweisung erwartet man aus seinem Munde; denn ein Bote des HERRN der Heerscharen ist er.
Wenn Männer in Streit geraten und dabei eine schwangere Frau so stoßen, dass eine Frühgeburt eintritt, ihr sonst aber kein Schaden entsteht, so soll der Schuldige diejenige Geldbuße zahlen, die der Ehemann der Frau ihm auferlegt, und zwar (oder: jedoch) nach Anhörung von Schiedsrichtern. –
„Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau so stößt, dass der Tod eintritt, so soll das Rind gesteinigt, sein Fleisch aber nicht gegessen werden; der Eigentümer des Rindes jedoch bleibt straflos.
Wird ein Dieb beim Einbruch betroffen und totgeschlagen, so ist dies für den Täter nicht als Mord (oder: Blutschuld) anzusehen; 22:2b Ersatz muss er unbedingt leisten; wenn er nichts besitzt, so soll er zum Ersatz für das von ihm Gestohlene verkauft werden.
sollt ihr euch passend gelegene Städte auswählen, die euch als Freistädte dienen sollen, damit ein Totschläger dahin fliehen kann, der einen Menschen unvorsätzlich erschlagen hat.
„Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, so dass er daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muss er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.
der Bluträcher soll den Mörder töten; sobald er ihn antrifft, soll er ihn töten.
Wenn ferner jemand einem andern aus Hass einen Stoß versetzt oder vorsätzlich nach ihm geworfen hat, so dass jener daran gestorben ist,
oder wenn er ihn aus Feindschaft mit der Hand geschlagen hat, so dass jener daran gestorben ist, so muss der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt mit dem Tode bestraft werden: er ist ein Mörder: der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn antrifft.
Hat er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, gestoßen oder unabsichtlich irgendeinen Gegenstand auf ihn geworfen
oder, ohne ihn zu sehen, irgendeinen Stein, durch den jemand getötet werden kann, auf ihn fallen lassen und jener ist daran gestorben, obgleich er ihm nicht feindlich gesinnt war und ohne dass er ihm Schaden zufügen wollte:
so soll die Gemeinde zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden,
und die Gemeinde soll den Totschläger vor der Gewalttätigkeit des Bluträchers schützen, und die Gemeinde soll ihn in die ihm zustehende Freistadt, in die er sich geflüchtet hatte, zurückbringen, und er soll darin wohnen bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.
Wenn aber der Totschläger aus dem Gebiet der ihm zustehenden Freistadt, in die er geflohen ist, hinausgeht
und der Bluträcher ihn außerhalb des Gebiets der betreffenden Freistadt antrifft und den Totschläger tötet, so lädt er keine Blutschuld auf sich;
denn jener hat in der ihm zustehenden Freistadt bis zum Tode des Hohenpriesters zu bleiben, und erst nach dem Tod des Hohenpriesters darf der Totschläger an den Ort, wo sein Erbbesitz liegt, zurückkehren.
Diese Rechtsbestimmungen sollen bei euch für eure künftigen Geschlechter in allen euren Wohnsitzen zu Recht bestehen.
Wenn irgend jemand einen Menschen erschlägt, so soll man den Mörder auf die Aussage von Zeugen mit dem Tode bestrafen; aber das Zeugnis eines einzelnen soll nicht hinreichen, um jemand zum Tode zu verurteilen.
Ihr dürft auch kein Lösegeld für das Leben eines Mörders, der des Todes schuldig ist, annehmen, vielmehr soll er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.
Auch dürft ihr kein Lösegeld für jemand, der in die ihm zustehende Freistadt geflohen ist, zu dem Zweck annehmen, dass er schon vor dem Tode des Hohenpriesters zurückkehren und irgendwo im Lande wohnen dürfe.
Ihr sollt das Land, in dem ihr wohnt, nicht entweihen; denn das Blut entweiht das Land, und dem Lande kann für das Blut, das darin vergossen worden ist, keine Sühne geschafft werden außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.
So verunreinigt denn das Land nicht, in dem ihr wohnt und in dessen Mitte auch ich wohne; denn ich, der HERR, wohne inmitten der Israeliten.“