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1 wird geladen ... „Beobachte den Monat Abib (März/April; vgl. 2.Mose 13,4) und feiere das Passah zu Ehren des HERRN, deines Gottes; denn im Monat Abib hat der HERR, dein Gott, dich bei Nacht aus Ägypten hinausgeführt.

2 wird geladen ... Du sollst dann für den HERRN, deinen Gott, als Passahopfer Kleinvieh und Rinder an der Stätte schlachten (oder: opfern), die der HERR erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen.

3 wird geladen ... Du darfst nichts Gesäuertes dazu (d.h. zu ihm hinzu) essen: sieben Tage lang sollst du ungesäuertes Brot als ‚Elendskost‘ (oder: Notstandsbrot) dazu genießen – denn in ängstlicher Eile bist du aus dem Lande Ägypten weggezogen –, damit du an den Tag deines Auszugs aus dem Lande Ägypten zurückdenkst, solange du lebst.

4 wird geladen ... Sieben Tage lang darf bei dir kein Sauerteig in deinem ganzen Gebiet zu finden sein, und von dem Fleisch, das du am Abend des ersten Tages schlachtest (oder: opferst), darf nichts über Nacht bis zum folgenden Morgen übrigbleiben.

5 wird geladen ... Du darfst das Passah nicht in irgendeinem deiner Wohnorte schlachten (oder: opfern), die der HERR, dein Gott, dir gibt,

6 wird geladen ... sondern an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen: dort sollst du das Passah abends bei Sonnenuntergang zu der Zeit deines Auszugs aus Ägypten schlachten

7 wird geladen ... und sollst es kochen und essen an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird; am folgenden Morgen aber sollst du umkehren (oder: dich aufmachen) und zu deinen Zelten (= nach Hause) zurückkehren.

8 wird geladen ... Nachdem du dann sechs Tage lang ungesäuerte Brote gegessen hast, findet am siebten Tage eine Festversammlung zu Ehren des HERRN, deines Gottes, statt; da darfst du keine Arbeit verrichten.

9 wird geladen ... Sieben Wochen sollst du dir abzählen: von da an, wo man die Sichel zuerst an die Saat legt (oder: im Getreidefeld anlegt), sollst du anfangen, sieben Wochen zu zählen,

10 wird geladen ... und sollst dann das Wochenfest zu Ehren des HERRN, deines Gottes, nach Maßgabe der freiwilligen Gaben feiern, die du von deinem Besitz darbringen wirst, je nachdem der HERR, dein Gott, dich segnet;

11 wird geladen ... und du sollst mit deinen Söhnen und Töchtern, deinen Knechten und Mägden und den Leviten, die in deinen Wohnorten leben, und den Fremdlingen, den Waisen und Witwen, die bei dir wohnen, vor dem HERRN, deinem Gott, fröhlich sein an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen.

12 wird geladen ... Dabei sollst du daran gedenken, dass du (einst) ein Knecht in Ägypten gewesen bist, und sollst diese Satzungen gewissenhaft beobachten.

13 wird geladen ... Das Laubhüttenfest sollst du sieben Tage lang, wenn du die Obstlese hältst, von dem Ertrag deiner Tenne und Kelter feiern

14 wird geladen ... und sollst an diesem deinem Feste mit deinen Söhnen und Töchtern, deinen Knechten und Mägden und den Leviten, sowie mit den Fremdlingen, den Waisen und Witwen, die in deinen Wohnorten leben, fröhlich sein:

15 wird geladen ... sieben Tage lang sollst du das Fest zu Ehren des HERRN, deines Gottes, an der Stätte feiern, die der HERR erwählen wird; denn der HERR wird dich bei deinem ganzen Ernteertrag und bei der ganzen Arbeit deiner Hände segnen; darum sollst du dich durchaus der Freude hingeben!“

16 wird geladen ... „Dreimal im Jahr sollen alle Personen männlichen Geschlechts bei dir vor dem HERRN, deinem Gott, an der Stätte erscheinen, die er erwählen wird, nämlich am Fest der ungesäuerten Brote, am Wochenfest und am Laubhüttenfest. Man soll aber vor dem HERRN nicht mit leeren Händen erscheinen,

17 wird geladen ... sondern jeder mit dem, was er zu geben vermag nach Maßgabe des Segens, den der HERR, dein Gott, dir beschert hat.“

18 wird geladen ... „Richter und Obmänner (vgl. 1,15) sollst du dir in allen deinen Ortschaften, die der HERR, dein Gott, dir in jedem deiner Stämme gibt, einsetzen, damit sie dem Volke mit Gerechtigkeit Recht sprechen.

19 wird geladen ... Du darfst das Recht nicht beugen, darfst die Person nicht ansehen und Geschenke (= Bestechung) nicht annehmen; denn Geschenke machen die Augen der Weisesten blind und bringen die Sache derer, die im Recht sind, zu Fall.

20 wird geladen ... Der Gerechtigkeit allein sollst du die Ehre geben, damit du am Leben bleibst und das Land im Besitz behältst, das der HERR, dein Gott, dir geben wird.“

21 wird geladen ... „Du sollst dir neben dem Altar, den du dir für den HERRN, deinen Gott, errichten wirst, keinen Baumstamm irgendwelcher Art als Götzenbaum pflanzen

22 wird geladen ... und dir keinen Malstein aufstellen, weil der HERR, dein Gott, ihn hasst (vgl. 2.Mose 34,13).-

Querverweise zu 5. Mose 16,1 5Mo 16,1 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

2Mo 12,2 wird geladen ... „Der gegenwärtige Monat soll euch als Anfangsmonat gelten! Der erste soll er euch unter den Monaten des Jahres sein!

2Mo 12,3 wird geladen ... Gebt der ganzen Gemeinde Israel folgende Weisungen: Am zehnten Tage dieses Monats, da nehme sich jeder (Hausvater) ein Lamm, für je eine Familie (= Haushaltung) ein Lamm;

2Mo 12,4 wird geladen ... und wenn eine Familie zu klein für ein ganzes Lamm ist, so nehme er und sein ihm zunächst wohnender Nachbar eins gemeinsam nach der Zahl der Seelen! Ihr sollt auf das Lamm so viele Personen rechnen, als zum Verzehren erforderlich sind!

2Mo 12,5 wird geladen ... Es müssen fehlerlose, männliche, einjährige Lämmer sein; von den Schafen oder von den Ziegen sollt ihr sie nehmen.

2Mo 12,6 wird geladen ... Bis zum vierzehnten Tage dieses Monats sollt ihr sie in Verwahrung haben; dann soll die gesamte Volksgemeinde Israel sie zwischen den beiden Abenden (d.h. zwischen Sonnenuntergang und Dunkelwerden) schlachten!

2Mo 12,7 wird geladen ... Hierauf sollen sie etwas von dem Blut nehmen und es an die beiden Türpfosten und an die Oberschwelle an den Häusern streichen, in denen sie die Mahlzeit halten.

2Mo 12,8 wird geladen ... Sie sollen dann das Fleisch noch in derselben Nacht essen, und zwar am Feuer gebraten, und dazu ungesäuertes Brot; mit bitteren Kräutern sollen sie es essen.

2Mo 12,9 wird geladen ... Ihr dürft nichts davon roh oder im Wasser gekocht genießen, sondern am Feuer gebraten, und zwar so, dass der Kopf noch mit den Beinen und mit dem Rumpf zusammenhängt!

2Mo 12,10 wird geladen ... Ihr dürft nichts davon bis zum andern Morgen übriglassen, sondern was etwa davon bis zum Morgen übrigbleibt, sollt ihr im Feuer verbrennen.

2Mo 12,11 wird geladen ... Und auf folgende Weise sollt ihr es essen: eure Hüften gegürtet, eure Schuhe (= Sandalen) an den Füßen und euren Stab in der Hand; und in ängstlicher Hast sollt ihr es essen: ein Vorübergehen des HERRN ist es.

2Mo 12,12 wird geladen ... Denn ich will in dieser Nacht durch das Land Ägypten schreiten und alle Erstgeburt in Ägypten sterben lassen sowohl von den Menschen als vom Vieh, und ich will an allen ägyptischen Göttern ein Strafgericht vollziehen, ich, der HERR!

2Mo 12,13 wird geladen ... Dabei soll dann das Blut an den Häusern, in denen ihr euch befindet, ein Zeichen zu eurem Schutz sein; denn wenn ich das Blut sehe, will ich schonend an euch vorübergehen, und es soll euch kein tödliches Verderben treffen, wenn ich den Schlag gegen das Land Ägypten führe.“

2Mo 12,14 wird geladen ... „Dieser Tag soll dann für euch ein Gedächtnistag sein, den ihr zu Ehren des HERRN festlich begehen sollt! Von Geschlecht zu Geschlecht sollt ihr ihn als eine ewige Satzung feiern!

2Mo 12,15 wird geladen ... Sieben Tage lang sollt ihr ungesäuertes Brot essen; gleich am ersten Tage sollt ihr allen Sauerteig aus euren Häusern entfernen; denn jeder, der vom ersten bis zum siebten Tage Gesäuertes isst, ein solcher Mensch soll aus Israel ausgerottet werden!

2Mo 12,16 wird geladen ... Weiter soll am ersten Tage eine heilige Festversammlung bei euch stattfinden und ebenso am siebten Tage eine heilige Festversammlung: keinerlei Arbeit darf an diesen (beiden Tagen) verrichtet werden! Nur was ein jeder zum Essen nötig hat, das allein darf von euch zubereitet werden!

2Mo 12,17 wird geladen ... So beobachtet denn das Fest der ungesäuerten Brote! Denn an eben diesem Tage habe ich eure Heerscharen aus dem Land Ägypten hinausgeführt; darum sollt ihr diesen Tag von Geschlecht zu Geschlecht als eine ewige Satzung beobachten!

2Mo 12,18 wird geladen ... Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, am Abend sollt ihr ungesäuertes Brot essen bis zum Abend des einundzwanzigsten Tages des Monats!

2Mo 12,19 wird geladen ... Sieben Tage lang darf kein Sauerteig in euren Häusern zu finden sein; denn wer da Gesäuertes isst, ein solcher Mensch soll aus der Gemeinde Israel ausgerottet werden, er sei ein Fremder oder ein Einheimischer im Lande!

2Mo 12,20 wird geladen ... Nichts Gesäuertes dürft ihr essen: überall, wo ihr auch wohnen mögt, sollt ihr ungesäuertes Brot essen!“

2Mo 12,29 wird geladen ... Um Mitternacht aber begab es sich, dass der HERR alle Erstgeburten im Lande Ägypten sterben ließ, vom erstgeborenen Sohn des Pharaos an, der auf seinem Thron saß, bis zum Erstgeborenen des Gefangenen, der im Kerker lag, auch alles Erstgeborene des Viehs.

2Mo 12,30 wird geladen ... Da stand der Pharao in dieser Nacht auf, er und alle seine Diener und alle übrigen Ägypter, und es erhob sich ein großes Wehgeschrei in Ägypten; denn es gab kein Haus, in dem nicht ein Toter gelegen hätte.

2Mo 12,31 wird geladen ... Da ließ (der Pharao) noch in der Nacht Mose und Aaron rufen und sagte: „Macht euch auf, zieht aus meinem Volk hinweg, sowohl ihr als auch die Israeliten! Geht hin und dient dem HERRN, wie ihr gesagt habt!

2Mo 12,32 wird geladen ... Auch euer Kleinvieh und eure Rinder nehmt mit, wie ihr gesagt habt: geht hin und bittet auch für mich um Segen!“

2Mo 12,33 wird geladen ... Auch die Ägypter drängten das Volk zu schleunigem Aufbruch aus dem Lande; denn sie dachten: „Wir sind (sonst) alle des Todes!“

2Mo 12,34 wird geladen ... Da nahm das Volk seinen Brotteig, noch ehe er gesäuert war, ihre Backschüsseln, die sie, in ihre Mäntel gewickelt, auf den Schultern trugen.

2Mo 12,35 wird geladen ... Die Israeliten hatten aber (zuvor) die Weisung Moses befolgt und sich von den Ägyptern silberne und goldene Wertsachen sowie Kleider erbeten;

2Mo 12,36 wird geladen ... und der HERR hatte dabei die Ägypter gegen das Volk günstig gestimmt, so dass sie ihnen das Erbetene gewährten; und so plünderten sie die Ägypter aus.

2Mo 12,37 wird geladen ... So brachen denn die Israeliten von Ramses nach Sukkoth zu auf, ungefähr 600000 Mann zu Fuß, die Männer allein, ungerechnet die Weiber und Kinder.

2Mo 12,38 wird geladen ... Auch viel zusammengelaufenes Volk zog mit ihnen, dazu Kleinvieh und Rinder, eine gewaltige Menge Vieh.

2Mo 12,39 wird geladen ... Aus dem Teig aber, den sie aus Ägypten mitgenommen hatten, buken sie (unterwegs) ungesäuerte Brotkuchen; denn er war ungesäuert, weil man sie aus Ägypten vertrieben und ihnen keine Zeit gelassen hatte; daher hatten sie auch für keine Wegzehrung sorgen können.

2Mo 12,40 wird geladen ... Die Zeit aber, während welcher die Israeliten in Ägypten gewohnt hatten, betrug 430 Jahre;

2Mo 12,41 wird geladen ... und nach Ablauf dieser 430 Jahre, und zwar an eben jenem Tage, zogen alle Heerscharen des HERRN aus dem Land Ägypten weg.

2Mo 12,42 wird geladen ... Eine Nacht des Wachens (= eine durchwachte Nacht) für den HERRN war das, damit er sie aus Ägypten wegführe; eben diese Nacht ist dem HERRN geweiht als ein von allen Israeliten für alle ihre künftigen Geschlechter zu beobachtendes Wachen.

2Mo 34,18 wird geladen ... Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du beobachten! Sieben Tage lang sollst du ungesäuertes Brot essen, wie ich dir geboten habe, zur bestimmten Zeit des Monats Abib; denn im Monat Abib (oder: am Neumond des Monats Abib) bist du aus Ägypten ausgezogen. –

2Mo 13,4 wird geladen ... Heute zieht ihr aus im Monat Abib (d.h. im Ährenmonat).

3Mo 23,5 wird geladen ... Am vierzehnten Tag des ersten Monats gegen Abend findet die Passahfeier für den HERRN statt;

2Mo 23,15 wird geladen ... Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du beobachten: sieben Tage lang sollst du ungesäuertes Brot essen, wie ich dir geboten habe, zur bestimmten Zeit im Monat Abib! Denn in diesem Monat bist du aus Ägypten ausgezogen. Man darf aber nicht mit leeren Händen vor meinem Angesicht erscheinen.

4Mo 9,2 wird geladen ... „Die Israeliten sollen das Passah zur festgesetzten Zeit feiern:

4Mo 9,3 wird geladen ... am vierzehnten Tage in diesem Monat gegen Abend sollt ihr es zur festgesetzten Zeit feiern; nach allen darauf bezüglichen Bestimmungen und nach allen dafür geltenden Vorschriften sollt ihr es feiern.“

4Mo 9,4 wird geladen ... Da befahl Mose den Israeliten, das Passah zu feiern;

4Mo 9,5 wird geladen ... und sie feierten es im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, gegen Abend in der Wüste Sinai; ganz wie der HERR dem Mose geboten hatte, so verfuhren die Israeliten dabei.

2Mo 34,18 wird geladen ... Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du beobachten! Sieben Tage lang sollst du ungesäuertes Brot essen, wie ich dir geboten habe, zur bestimmten Zeit des Monats Abib; denn im Monat Abib (oder: am Neumond des Monats Abib) bist du aus Ägypten ausgezogen. –

4Mo 28,16 wird geladen ... „Sodann findet am vierzehnten Tage des ersten Monats das Passahfest zu Ehren des HERRN statt.

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