Weiter gebot der HERR dem Mose in den Steppen der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber, folgendes:
„Befiehl den Israeliten, dass sie von ihrem Erbbesitz den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr auch eine Weidetrift rings um sie her den Leviten geben.
Die Städte sollen ihnen dann als Wohnsitze dienen, während die zugehörigen Weidetriften für ihr Lastvieh und ihre Herden und für alle ihre übrigen Tiere bestimmt sind.
Es sollen sich aber die Weidetriften bei den Städten, die ihr den Leviten zu geben habt, von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen weit ringsum erstrecken;
und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen und ebenso auf der Südseite zweitausend Ellen und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, so dass die Stadt selbst in der Mitte liegt; dies sollen für sie die Weideplätze bei den Städten sein.
Unter den Städten aber, die ihr den Leviten zu geben habt, sollen sich die sechs Freistädte befinden, die ihr ihnen abtreten sollt, damit dorthin fliehen kann, wer einen Totschlag begangen hat; außer diesen aber sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben:
die Gesamtzahl der Städte, die ihr den Leviten zu geben habt, soll sich auf achtundvierzig Städte nebst den zugehörigen Weidetriften belaufen.
Was aber die Städte betrifft, die ihr von dem Besitztum der Israeliten abzugeben habt, so sollt ihr von den größeren Stämmen eine größere Anzahl und von den kleineren Stämmen eine kleinere Anzahl von Städten nehmen: jeder Stamm soll nach Maßgabe seines Erbbesitzes, den er erhalten wird, von seinen Städten eine bestimmte Zahl an die Leviten abtreten.“
Der HERR gebot dann weiter dem Mose folgendes:
„Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan hinüberkommt,
sollt ihr euch passend gelegene Städte auswählen, die euch als Freistädte dienen sollen, damit ein Totschläger dahin fliehen kann, der einen Menschen unvorsätzlich erschlagen hat.
Diese Städte sollen euch nämlich als Zufluchtsorte vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht getötet wird, ehe er vor der Gemeinde gestanden hat, um abgeurteilt zu werden.
Es sollen aber die Städte, die ihr zu solchen Freistädten herzugeben habt, sechs an Zahl sein:
drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans dazu bestimmen und drei Städte im Lande Kanaan dazu hergeben: Freistädte sollen es sein.
Für die Israeliten wie für die Fremdlinge und die Beisassen, die unter ihnen leben, sollen diese sechs Städte als Zufluchtsorte dienen, damit jeder dorthin fliehen kann, der einen Menschen unvorsätzlich erschlagen hat.“
„Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, so dass er daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muss er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.
Wenn er ihn ferner mit einem Stein, den er in der Hand hatte und der den Tod verursachen kann, geschlagen hat, so dass jener daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muss er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.
Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand hatte und durch das jemand getötet werden kann, geschlagen hat, so dass jener daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muss er unbedingt mit dem Tode bestraft werden;
der Bluträcher soll den Mörder töten; sobald er ihn antrifft, soll er ihn töten.
Wenn ferner jemand einem andern aus Hass einen Stoß versetzt oder vorsätzlich nach ihm geworfen hat, so dass jener daran gestorben ist,
oder wenn er ihn aus Feindschaft mit der Hand geschlagen hat, so dass jener daran gestorben ist, so muss der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt mit dem Tode bestraft werden: er ist ein Mörder: der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn antrifft.
Hat er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, gestoßen oder unabsichtlich irgendeinen Gegenstand auf ihn geworfen
oder, ohne ihn zu sehen, irgendeinen Stein, durch den jemand getötet werden kann, auf ihn fallen lassen und jener ist daran gestorben, obgleich er ihm nicht feindlich gesinnt war und ohne dass er ihm Schaden zufügen wollte:
so soll die Gemeinde zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden,
und die Gemeinde soll den Totschläger vor der Gewalttätigkeit des Bluträchers schützen, und die Gemeinde soll ihn in die ihm zustehende Freistadt, in die er sich geflüchtet hatte, zurückbringen, und er soll darin wohnen bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.
Wenn aber der Totschläger aus dem Gebiet der ihm zustehenden Freistadt, in die er geflohen ist, hinausgeht
und der Bluträcher ihn außerhalb des Gebiets der betreffenden Freistadt antrifft und den Totschläger tötet, so lädt er keine Blutschuld auf sich;
denn jener hat in der ihm zustehenden Freistadt bis zum Tode des Hohenpriesters zu bleiben, und erst nach dem Tod des Hohenpriesters darf der Totschläger an den Ort, wo sein Erbbesitz liegt, zurückkehren.
Diese Rechtsbestimmungen sollen bei euch für eure künftigen Geschlechter in allen euren Wohnsitzen zu Recht bestehen.
Wenn irgend jemand einen Menschen erschlägt, so soll man den Mörder auf die Aussage von Zeugen mit dem Tode bestrafen; aber das Zeugnis eines einzelnen soll nicht hinreichen, um jemand zum Tode zu verurteilen.
Ihr dürft auch kein Lösegeld für das Leben eines Mörders, der des Todes schuldig ist, annehmen, vielmehr soll er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.
Auch dürft ihr kein Lösegeld für jemand, der in die ihm zustehende Freistadt geflohen ist, zu dem Zweck annehmen, dass er schon vor dem Tode des Hohenpriesters zurückkehren und irgendwo im Lande wohnen dürfe.
Ihr sollt das Land, in dem ihr wohnt, nicht entweihen; denn das Blut entweiht das Land, und dem Lande kann für das Blut, das darin vergossen worden ist, keine Sühne geschafft werden außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.
So verunreinigt denn das Land nicht, in dem ihr wohnt und in dessen Mitte auch ich wohne; denn ich, der HERR, wohne inmitten der Israeliten.“
Querverweise zu 4. Mose 35,25 4Mo 35,25
denn jener hat in der ihm zustehenden Freistadt bis zum Tode des Hohenpriesters zu bleiben, und erst nach dem Tod des Hohenpriesters darf der Totschläger an den Ort, wo sein Erbbesitz liegt, zurückkehren.
Hierauf nimm das Salböl, gieße ihm (etwas davon) aufs Haupt und salbe ihn so.
Er soll vielmehr in der betreffenden Stadt wohnen bleiben, bis er vor der Gemeinde gestanden hat, um abgeurteilt zu werden, und dann bis zum Tode des derzeitigen Hohenpriesters; alsdann darf der Totschläger wieder in seine Ortschaft und in sein Haus zurückkehren, in die Ortschaft, aus der er geflohen war.“
„Wenn sich der gesalbte Priester versündigt, so dass er eine Verschuldung über das Volk bringt, so soll er für sein Vergehen, das er begangen hat, dem HERRN einen fehlerlosen jungen Stier als Sündopfer darbringen.
so werden sie umsonst (oder: geschenkweise = ohne eigenes Verdienst) durch seine Gnade gerechtfertigt vermöge (oder: aufgrund) der Erlösung, die in Christus Jesus (erfolgt) ist.
Ihn hat Gott in seinem Blute (= blutigen Tode) als ein durch den Glauben wirksames Sühnemittel hingestellt, damit er (d.h. Gott) seine Gerechtigkeit erweise, weil die Sünden, die früher während der Zeiten der Langmut Gottes begangen worden waren, bisher ungestraft geblieben waren;
er wollte also seine Gerechtigkeit in der gegenwärtigen Zeit erweisen, damit er selbst als gerecht dastehe und (zugleich) jeden, der den Glauben an Jesus besitzt, für gerecht erkläre.
Hierauf goss er dem Aaron etwas von dem Salböl auf das Haupt und salbte ihn, um ihn dadurch zu weihen.
und die beiden in einem Leibe mit Gott durch das Kreuz zu versöhnen, nachdem er durch dieses (oder: in seiner Person) die Feindschaft getötet hatte.
So ist er denn gekommen und hat Frieden euch, den Fernstehenden, und ebenso Frieden den Nahestehenden als frohe Botschaft verkündigt;
denn durch ihn haben wir beide nunmehr den freien Zugang zum Vater in einem Geist.
Der Priester aber, welcher der oberste unter seinen Amtsgenossen ist, auf dessen Haupt das Salböl gegossen worden ist und den man in sein Amt eingesetzt hat, damit er die heiligen Kleider anziehe, darf sein Haupthaar (in der Trauer) nicht auflösen (d.h. frei und ungeordnet herabhangen lassen, vgl. 10,6) und seine Kleider nicht zerreißen.
Da wir nun einen großen (= erhabenen) Hohenpriester haben, der durch die Himmel hindurchgegangen ist, Jesus, den Sohn Gottes, so wollen wir am Bekenntnis (zu ihm) festhalten.
Wir haben ja (an ihm) nicht einen Hohenpriester, der nicht Mitgefühl mit unsern Schwachheiten haben könnte, sondern einen solchen, der in allen Stücken auf gleiche Weise (wie wir) versucht worden ist, nur ohne Sünde (= ohne zu sündigen).
So wollen wir denn mit freudiger Zuversicht zum Thron der Gnade hinzutreten, um Barmherzigkeit zu empfangen und Gnade zu finden zu rechtzeitiger Hilfe (d.h. so dass wir Hilfe zu rechter Zeit finden). Hebräer 5
Daher vermag er auch denen, die durch seine Vermittlung zu Gott hinzutreten, vollkommene Rettung zu schaffen: er lebt ja immerdar, um fürbittend für sie (vor Gott) einzutreten.
Denn einen solchen Hohenpriester mussten wir auch haben, der da heilig, schuldlos, unbefleckt ist, von den Sündern geschieden und über die Himmel hoch erhöht;
der nicht wie die (menschlichen) Hohenpriester Tag für Tag nötig hat, zunächst für seine eigenen Sünden Opfer darzubringen, danach für die des Volkes; denn letzteres hat er ein für allemal dadurch geleistet, dass er sich selbst (zum Opfer) dargebracht hat.
Denn das (mosaische) Gesetz bestellt zu Hohenpriestern Menschen, die mit Schwachheit behaftet sind; das Wort des Eidschwurs dagegen, der erst nach dem Gesetz erfolgt ist, setzt einen (oder: den) Sohn ein, der für die Ewigkeit vollendet ist.
auch nicht mittels des Blutes von Böcken und Kälbern, sondern mittels seines eigenen Blutes ein für allemal in das (himmlische) Heiligtum eingetreten und hat eine ewiggültige Erlösung ausfindig gemacht.
Denn wenn schon das Blut von Böcken und Stieren und die Asche einer Kuh (vgl. 4.Mose 19), mit der man die Verunreinigten besprengt, Heiligung zu leiblicher Reinheit bewirkt,
um wieviel mehr wird das Blut Christi, der kraft ewigen Geistes sich selbst als ein fehlerloses Opfer Gott dargebracht hat, unser Gewissen von toten Werken reinigen, damit wir dem lebendigen Gott dienen!
Und aus diesem Grunde ist er auch der Mittler eines neuen Bundes, damit aufgrund eines Todes, der zum Erlass (= zur Sühnung) der während der Dauer des ersten Bundes begangenen Übertretungen erfolgt ist, die Berufenen das verheißene Gut des ewigen Erbes empfangen sollten (vgl. Kol 1,5).
Da wir also, liebe Brüder, die freudige Zuversicht haben, durch das Blut Jesu in das (himmlische) Heiligtum einzugehen –
das ist der neue, lebendige Weg, den er uns durch den Vorhang hindurch, das heißt durch sein Fleisch, eingeweiht (= erschlossen) hat –,
und da wir einen großen (oder: erhabenen) Priester haben, der über das Haus Gottes gesetzt ist (oder: waltet),
so lasst uns mit aufrichtigem Herzen in voller Glaubensgewissheit hinzutreten, nachdem wir uns durch Besprengung der Herzen vom bösen Gewissen (= Schuldbewusstsein) befreit und unsern Leib mit reinem Wasser gewaschen (oder: in reinem Wasser gebadet) haben.