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14. Mose 35,1 KopierenKommentare CHM WMVolltext WM: 5Mo 18,1 Weiter gebot der HERR dem Mose in den Steppen der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber, folgendes:

24. Mose 35,2 KopierenVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,1 WM: 4Mo 35,1Volltext WM: 5Mo 18,1 WM: Jos 21,1 „Befiehl den Israeliten, dass sie von ihrem Erbbesitz den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr auch eine Weidetrift rings um sie her den Leviten geben.

34. Mose 35,3 KopierenVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,1 WM: 4Mo 35,1Volltext HB: 4Mo 35 - Zufluchtstädte WM: 5Mo 18,1 WM: Jos 21,1 Die Städte sollen ihnen dann als Wohnsitze dienen, während die zugehörigen Weidetriften für ihr Lastvieh und ihre Herden und für alle ihre übrigen Tiere bestimmt sind.

44. Mose 35,4 KopierenKommentare WMVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,1Volltext WM: 5Mo 18,1 WM: Jos 21,1 Es sollen sich aber die Weidetriften bei den Städten, die ihr den Leviten zu geben habt, von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen weit ringsum erstrecken;

54. Mose 35,5 KopierenVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,1 WM: 4Mo 35,4Volltext RWP: Apg 1,12 WM: 5Mo 18,1 WM: Jos 21,1 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen und ebenso auf der Südseite zweitausend Ellen und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, so dass die Stadt selbst in der Mitte liegt; dies sollen für sie die Weideplätze bei den Städten sein.

64. Mose 35,6 KopierenKommentare WMVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,1Volltext WM: 5Mo 18,1 WM: Jos 20,1 WM: Jos 21,1 WM: Apg 3,17 Unter den Städten aber, die ihr den Leviten zu geben habt, sollen sich die sechs Freistädte befinden, die ihr ihnen abtreten sollt, damit dorthin fliehen kann, wer einen Totschlag begangen hat; außer diesen aber sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben:

74. Mose 35,7 KopierenVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,1 WM: 4Mo 35,6Volltext WM: 5Mo 18,1 WM: Jos 21,1 WM: Apg 3,17 die Gesamtzahl der Städte, die ihr den Leviten zu geben habt, soll sich auf achtundvierzig Städte nebst den zugehörigen Weidetriften belaufen.

84. Mose 35,8 KopierenVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,1 WM: 4Mo 35,6Volltext Handreichungen Themen: Jes 42,9 ; 43,13 ; 45,21 ; 46,10.11 - „Jakobs Prophezeiung“ (2) WM: 5Mo 18,1 WM: Jos 21,1 WM: Apg 3,17 Was aber die Städte betrifft, die ihr von dem Besitztum der Israeliten abzugeben habt, so sollt ihr von den größeren Stämmen eine größere Anzahl und von den kleineren Stämmen eine kleinere Anzahl von Städten nehmen: jeder Stamm soll nach Maßgabe seines Erbbesitzes, den er erhalten wird, von seinen Städten eine bestimmte Zahl an die Leviten abtreten.“

94. Mose 35,9 KopierenKommentare CHM WMVolltext HB: 4Mo 35 - Zufluchtstädte WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: Apg 3,17 Der HERR gebot dann weiter dem Mose folgendes:

104. Mose 35,10 KopierenVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,9 WM: 4Mo 35,9Volltext HB: 4Mo 35 - Zufluchtstädte WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: Apg 3,17 „Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan hinüberkommt,

114. Mose 35,11 KopierenVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,9 WM: 4Mo 35,9Volltext HB: 4Mo 35 - Zufluchtstädte WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: Jos 20,1 WM: Lk 23,34 WM: Apg 3,17 WWF: 4. Mose 35 - Der Totschläger sollt ihr euch passend gelegene Städte auswählen, die euch als Freistädte dienen sollen, damit ein Totschläger dahin fliehen kann, der einen Menschen unvorsätzlich erschlagen hat.

124. Mose 35,12 KopierenVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,9 WM: 4Mo 35,9Volltext HB: 4Mo 35 - Zufluchtstädte WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: Rt 2,20 WM: Lk 23,34 WM: Apg 3,17 Diese Städte sollen euch nämlich als Zufluchtsorte vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht getötet wird, ehe er vor der Gemeinde gestanden hat, um abgeurteilt zu werden.

134. Mose 35,13 KopierenVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,9 WM: 4Mo 35,9Volltext HB: 4Mo 35 - Zufluchtstädte WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: Apg 3,17 Es sollen aber die Städte, die ihr zu solchen Freistädten herzugeben habt, sechs an Zahl sein:

144. Mose 35,14 KopierenKommentare WMVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,9Volltext HB: 4Mo 35 - Zufluchtstädte WK: 5Mo 19,1 WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: Apg 3,17 drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans dazu bestimmen und drei Städte im Lande Kanaan dazu hergeben: Freistädte sollen es sein.

154. Mose 35,15 KopierenKommentare CHMVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,9 WM: 4Mo 35,14Volltext JGB: Joh 1,1 WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: Apg 3,17 WM: Eph 2,19 Für die Israeliten wie für die Fremdlinge und die Beisassen, die unter ihnen leben, sollen diese sechs Städte als Zufluchtsorte dienen, damit jeder dorthin fliehen kann, der einen Menschen unvorsätzlich erschlagen hat.“

164. Mose 35,16 KopierenKommentare WMVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,15Volltext WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: Lk 23,34 WM: Apg 3,17 „Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, so dass er daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muss er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.

174. Mose 35,17 KopierenVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,15 WM: 4Mo 35,16Volltext WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: Apg 3,17 Wenn er ihn ferner mit einem Stein, den er in der Hand hatte und der den Tod verursachen kann, geschlagen hat, so dass jener daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muss er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.

184. Mose 35,18 KopierenVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,15 WM: 4Mo 35,16Volltext WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: Apg 3,17 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand hatte und durch das jemand getötet werden kann, geschlagen hat, so dass jener daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muss er unbedingt mit dem Tode bestraft werden;

194. Mose 35,19 KopierenKommentare WMVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,15Volltext BdH: Eph 1,3; 2,6 - Die himmlische Berufung des Christen WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: 5Mo 19,4 WM: Apg 3,17 der Bluträcher soll den Mörder töten; sobald er ihn antrifft, soll er ihn töten.

204. Mose 35,20 KopierenVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,15 WM: 4Mo 35,19Volltext WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: 5Mo 19,4 WM: Apg 3,17 Wenn ferner jemand einem andern aus Hass einen Stoß versetzt oder vorsätzlich nach ihm geworfen hat, so dass jener daran gestorben ist,

214. Mose 35,21 KopierenVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,15 WM: 4Mo 35,19Volltext AM: Biblische Namen H WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: 5Mo 19,4 WM: Apg 3,17 oder wenn er ihn aus Feindschaft mit der Hand geschlagen hat, so dass jener daran gestorben ist, so muss der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt mit dem Tode bestraft werden: er ist ein Mörder: der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn antrifft.

224. Mose 35,22 KopierenKommentare WMVolltext WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: 5Mo 19,4 WM: Apg 3,17 Hat er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, gestoßen oder unabsichtlich irgendeinen Gegenstand auf ihn geworfen

234. Mose 35,23 KopierenVerknüpfungen WM: 4Mo 35,22Volltext WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: 5Mo 19,4 WM: Apg 3,17 oder, ohne ihn zu sehen, irgendeinen Stein, durch den jemand getötet werden kann, auf ihn fallen lassen und jener ist daran gestorben, obgleich er ihm nicht feindlich gesinnt war und ohne dass er ihm Schaden zufügen wollte:

244. Mose 35,24 KopierenVerknüpfungen WM: 4Mo 35,22Volltext WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: 5Mo 19,4 WM: Apg 3,17 so soll die Gemeinde zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden,

254. Mose 35,25 KopierenVerknüpfungen WM: 4Mo 35,22Volltext WK: 2Chr 2,4 WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: 5Mo 19,4 WM: Lk 23,34 WM: Apg 3,17 WWF: 4. Mose 35 - Der Totschläger und die Gemeinde soll den Totschläger vor der Gewalttätigkeit des Bluträchers schützen, und die Gemeinde soll ihn in die ihm zustehende Freistadt, in die er sich geflüchtet hatte, zurückbringen, und er soll darin wohnen bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.

264. Mose 35,26 KopierenKommentare WMVolltext WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: 5Mo 19,4 WM: Lk 23,34 WM: Apg 3,17 Wenn aber der Totschläger aus dem Gebiet der ihm zustehenden Freistadt, in die er geflohen ist, hinausgeht

274. Mose 35,27 KopierenVerknüpfungen WM: 4Mo 35,26Volltext WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: 5Mo 19,4 WM: Lk 23,34 WM: Apg 3,17 und der Bluträcher ihn außerhalb des Gebiets der betreffenden Freistadt antrifft und den Totschläger tötet, so lädt er keine Blutschuld auf sich;

284. Mose 35,28 KopierenKommentare WMVolltext AM: Hld 5,6 WK: 2Chr 2,4 WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: 5Mo 19,4 WM: 5Mo 19,8 WM: Lk 23,34 +2 Artikel denn jener hat in der ihm zustehenden Freistadt bis zum Tode des Hohenpriesters zu bleiben, und erst nach dem Tod des Hohenpriesters darf der Totschläger an den Ort, wo sein Erbbesitz liegt, zurückkehren.

294. Mose 35,29 KopierenVerknüpfungen WM: 4Mo 35,28Volltext WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 Diese Rechtsbestimmungen sollen bei euch für eure künftigen Geschlechter in allen euren Wohnsitzen zu Recht bestehen.

304. Mose 35,30 KopierenKommentare WMVolltext AK: Off 11,3 WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: Mt 26,60 WM: Mk 14,56 Wenn irgend jemand einen Menschen erschlägt, so soll man den Mörder auf die Aussage von Zeugen mit dem Tode bestrafen; aber das Zeugnis eines einzelnen soll nicht hinreichen, um jemand zum Tode zu verurteilen.

314. Mose 35,31 KopierenVerknüpfungen WM: 4Mo 35,30Volltext WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: Amos 5,12 Ihr dürft auch kein Lösegeld für das Leben eines Mörders, der des Todes schuldig ist, annehmen, vielmehr soll er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.

324. Mose 35,32 KopierenKommentare WMVolltext WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 Auch dürft ihr kein Lösegeld für jemand, der in die ihm zustehende Freistadt geflohen ist, zu dem Zweck annehmen, dass er schon vor dem Tode des Hohenpriesters zurückkehren und irgendwo im Lande wohnen dürfe.

334. Mose 35,33 KopierenVerknüpfungen WM: 4Mo 35,32Volltext WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 Ihr sollt das Land, in dem ihr wohnt, nicht entweihen; denn das Blut entweiht das Land, und dem Lande kann für das Blut, das darin vergossen worden ist, keine Sühne geschafft werden außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.

344. Mose 35,34 KopierenVerknüpfungen WM: 4Mo 35,32Volltext CHM: 4Mo 1,1 WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 So verunreinigt denn das Land nicht, in dem ihr wohnt und in dessen Mitte auch ich wohne; denn ich, der HERR, wohne inmitten der Israeliten.“

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