Weiter gebot der HERR dem Mose in den Steppen der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber, folgendes:
„Befiehl den Israeliten, dass sie von ihrem Erbbesitz den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr auch eine Weidetrift rings um sie her den Leviten geben.
Die Städte sollen ihnen dann als Wohnsitze dienen, während die zugehörigen Weidetriften für ihr Lastvieh und ihre Herden und für alle ihre übrigen Tiere bestimmt sind.
Es sollen sich aber die Weidetriften bei den Städten, die ihr den Leviten zu geben habt, von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen weit ringsum erstrecken;
und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen und ebenso auf der Südseite zweitausend Ellen und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, so dass die Stadt selbst in der Mitte liegt; dies sollen für sie die Weideplätze bei den Städten sein.
Unter den Städten aber, die ihr den Leviten zu geben habt, sollen sich die sechs Freistädte befinden, die ihr ihnen abtreten sollt, damit dorthin fliehen kann, wer einen Totschlag begangen hat; außer diesen aber sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben:
die Gesamtzahl der Städte, die ihr den Leviten zu geben habt, soll sich auf achtundvierzig Städte nebst den zugehörigen Weidetriften belaufen.
Was aber die Städte betrifft, die ihr von dem Besitztum der Israeliten abzugeben habt, so sollt ihr von den größeren Stämmen eine größere Anzahl und von den kleineren Stämmen eine kleinere Anzahl von Städten nehmen: jeder Stamm soll nach Maßgabe seines Erbbesitzes, den er erhalten wird, von seinen Städten eine bestimmte Zahl an die Leviten abtreten.“
Der HERR gebot dann weiter dem Mose folgendes:
„Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan hinüberkommt,
sollt ihr euch passend gelegene Städte auswählen, die euch als Freistädte dienen sollen, damit ein Totschläger dahin fliehen kann, der einen Menschen unvorsätzlich erschlagen hat.
Diese Städte sollen euch nämlich als Zufluchtsorte vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht getötet wird, ehe er vor der Gemeinde gestanden hat, um abgeurteilt zu werden.
Es sollen aber die Städte, die ihr zu solchen Freistädten herzugeben habt, sechs an Zahl sein:
drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans dazu bestimmen und drei Städte im Lande Kanaan dazu hergeben: Freistädte sollen es sein.
Für die Israeliten wie für die Fremdlinge und die Beisassen, die unter ihnen leben, sollen diese sechs Städte als Zufluchtsorte dienen, damit jeder dorthin fliehen kann, der einen Menschen unvorsätzlich erschlagen hat.“
„Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, so dass er daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muss er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.
Wenn er ihn ferner mit einem Stein, den er in der Hand hatte und der den Tod verursachen kann, geschlagen hat, so dass jener daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muss er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.
Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand hatte und durch das jemand getötet werden kann, geschlagen hat, so dass jener daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muss er unbedingt mit dem Tode bestraft werden;
der Bluträcher soll den Mörder töten; sobald er ihn antrifft, soll er ihn töten.
Wenn ferner jemand einem andern aus Hass einen Stoß versetzt oder vorsätzlich nach ihm geworfen hat, so dass jener daran gestorben ist,
oder wenn er ihn aus Feindschaft mit der Hand geschlagen hat, so dass jener daran gestorben ist, so muss der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt mit dem Tode bestraft werden: er ist ein Mörder: der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn antrifft.
Hat er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, gestoßen oder unabsichtlich irgendeinen Gegenstand auf ihn geworfen
oder, ohne ihn zu sehen, irgendeinen Stein, durch den jemand getötet werden kann, auf ihn fallen lassen und jener ist daran gestorben, obgleich er ihm nicht feindlich gesinnt war und ohne dass er ihm Schaden zufügen wollte:
so soll die Gemeinde zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden,
und die Gemeinde soll den Totschläger vor der Gewalttätigkeit des Bluträchers schützen, und die Gemeinde soll ihn in die ihm zustehende Freistadt, in die er sich geflüchtet hatte, zurückbringen, und er soll darin wohnen bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.
Wenn aber der Totschläger aus dem Gebiet der ihm zustehenden Freistadt, in die er geflohen ist, hinausgeht
und der Bluträcher ihn außerhalb des Gebiets der betreffenden Freistadt antrifft und den Totschläger tötet, so lädt er keine Blutschuld auf sich;
denn jener hat in der ihm zustehenden Freistadt bis zum Tode des Hohenpriesters zu bleiben, und erst nach dem Tod des Hohenpriesters darf der Totschläger an den Ort, wo sein Erbbesitz liegt, zurückkehren.
Diese Rechtsbestimmungen sollen bei euch für eure künftigen Geschlechter in allen euren Wohnsitzen zu Recht bestehen.
Wenn irgend jemand einen Menschen erschlägt, so soll man den Mörder auf die Aussage von Zeugen mit dem Tode bestrafen; aber das Zeugnis eines einzelnen soll nicht hinreichen, um jemand zum Tode zu verurteilen.
Ihr dürft auch kein Lösegeld für das Leben eines Mörders, der des Todes schuldig ist, annehmen, vielmehr soll er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.
Auch dürft ihr kein Lösegeld für jemand, der in die ihm zustehende Freistadt geflohen ist, zu dem Zweck annehmen, dass er schon vor dem Tode des Hohenpriesters zurückkehren und irgendwo im Lande wohnen dürfe.
Ihr sollt das Land, in dem ihr wohnt, nicht entweihen; denn das Blut entweiht das Land, und dem Lande kann für das Blut, das darin vergossen worden ist, keine Sühne geschafft werden außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.
So verunreinigt denn das Land nicht, in dem ihr wohnt und in dessen Mitte auch ich wohne; denn ich, der HERR, wohne inmitten der Israeliten.“
Querverweise zu 4. Mose 35,33 4Mo 35,33
[Da das Land dadurch verunreinigt wurde, habe ich seine Verschuldung an ihm heimgesucht, so dass das Land seine Bewohner ausgespien hat.]
„Wenn man in dem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum gibt, einen Erschlagenen auf dem Felde liegend findet, von dem nicht bekannt ist, wer ihn erschlagen hat,
so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und die Entfernungen bis zu den Ortschaften abmessen, die rings um den Erschlagenen liegen.
Dann sollen die Ältesten derjenigen Ortschaft, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, eine junge Kuh nehmen, die noch nicht zur Arbeit benutzt und noch nie ins Joch gespannt worden ist,
und die Ältesten der betreffenden Ortschaft sollen die Kuh zu einem immerfließenden Bach hinführen, in dem nicht gearbeitet und an dem nicht gesät wird, und sollen der Kuh dort das Genick brechen, so dass das Blut in den Bach hineinfließt.
Hierauf sollen die Priester vom Stamm Levi herantreten; denn sie hat der HERR, dein Gott, erwählt, damit sie ihm dienen und im Namen des HERRN segnen, und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtshandel und jedem Verbrechen verfahren werden.
Dann sollen alle Ältesten der betreffenden Ortschaft, weil sie dem Erschlagenen am nächsten wohnen, über der Kuh, der man das Genick in den Bach hinein gebrochen hat, ihre Hände waschen
und mit erhobener Stimme aussagen: ‚Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben nichts von der Tat gesehen!
Vergib, o HERR, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und mache dein Volk Israel nicht für unschuldig in seiner Mitte vergossenes Blut verantwortlich!‘ Dann wird die Blutschuld für sie gesühnt sein!
so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Baume hängen bleiben, sondern du sollst ihn unbedingt noch an demselben Tage begraben; denn ein Gehenkter ist von Gott verflucht, und du darfst dein Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum geben will, nicht verunreinigen.“
Gleichwohl ließ der HERR von der gewaltigen Glut seines Zornes nicht ab, weil sein Zorn einmal gegen Juda entbrannt war wegen all der Ärgernisse, durch die Manasse ihn erbittert hatte.
besonders auch das unschuldige Blut, das er vergossen hatte, so dass er Jerusalem mit unschuldigem Blut anfüllte, auch das wollte der HERR nicht vergeben.
Dann hängten sie sich an den Baal-Peor und aßen Opferfleisch der toten (Götzen)
Denn gar bald wird der HERR aus seiner Wohnstätte hervortreten, um die Erdbewohner zur Rechenschaft wegen ihrer Verschuldung zu ziehen; dann wird die Erde das von ihr verschluckte (oder: auf ihr vergossene) Blut wieder zum Vorschein bringen und die in ihr verscharrten Ermordeten nicht länger verbergen.
„Menschensohn, sage zu ihm (d.h. zu Jerusalem und zum Lande Juda): ‚Du bist ein Land, das nicht benetzt, nicht beregnet worden ist in der Zeit des Grolls,
dessen Fürsten in ihm wie ein brüllender und beutegieriger Löwe gewesen sind: sie haben Menschenleben gefressen, Reichtum und Kostbarkeiten an sich gebracht, die Zahl der Witwen in ihm gemehrt.
Seine Priester haben meinem Gesetz Gewalt angetan und das, was mir heilig ist, entweiht; zwischen Heiligem und Unheiligem haben sie keinen Unterschied gemacht und das, was rein und unrein ist, nicht zu unterscheiden gelehrt; vor meinen Sabbaten aber haben sie ihre Augen geschlossen, so dass ich unter ihnen nicht mehr als heilig gelte.
Ihre Fürsten (oder: Oberen) sind in ihrer Mitte wie beutegierige Wölfe: sie gehen darauf aus, Blut zu vergießen und Menschenleben zu vernichten, um Gewinn zu erraffen.
man schwört (falsch) und lügt, man mordet und stiehlt, man treibt Ehebruch und verübt Gewalttaten, so dass Blutschuld sich an Blutschuld reiht.
Darob muss das Land trauern (oder: verfallen), und alles, was darin wohnt, welkt dahin bis zu den Tieren des Feldes und den Vögeln des Himmels; ja selbst die Fische im Meer vergehen!
Jetzt freilich haben sich viele Völker gegen dich versammelt und rufen: „(Zion) soll entweiht werden, auf dass unser Auge sich an seinem Schicksal weide!“
Damit stellt ihr euch selbst das Zeugnis aus, dass ihr die Söhne (= Nachkommen) der Prophetenmörder seid.
So macht denn ihr das Maß (der Schuld) eurer Väter voll!
Ihr Schlangen, ihr Otternbrut! Wie wollt ihr dem Strafgericht der Hölle entrinnen?!“
„Deshalb seht: ich sende zu euch Propheten und Weise und Schriftgelehrte (oder: Lehrer); von diesen werdet ihr die einen töten und kreuzigen, die anderen in euren Synagogen geißeln und von Stadt zu Stadt verfolgen,
damit über euch alles gerechte (= unschuldige) Blut komme, das auf der Erde vergossen worden ist, vom Blut des gerechten Abel an (1.Mose 4,8) bis zum Blut Sacharjas (= Zacharias), des Sohnes Berechjas, den ihr zwischen dem Tempelhause und dem Brandopferaltar ermordet habt (vgl. 2.Chr 24,19-22).
damit das Blut aller Propheten, das seit Grundlegung der Welt vergossen worden ist, an diesem Geschlecht gerächt werde,
vom Blute Abels an (1.Mose 4,8) bis zum Blute Sacharjas (2.Chr 24,20-22), der zwischen dem Brandopferaltar und dem Tempelhause den Tod erlitten hat.‘ Ja, ich sage euch: es wird an diesem Geschlecht gerächt werden!