Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch zum Wohnsitz geben will,
und ihr dem HERRN ein Feueropfer darbringen wollt, ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer, sei es, um ein besonderes Gelübde zu erfüllen oder bei einer freiwilligen Gabe oder an euren Festen, um dem HERRN einen lieblichen Duft zu bereiten, von den Rindern oder vom Kleinvieh:
so soll der, welcher dem HERRN seine Opfergabe darbringt, zugleich auch als Speisopfer ein Zehntel Epha Feinmehl darbringen, das mit einem Viertel Hin Öl gemengt ist;
und an Wein zum Trankopfer sollst du neben dem Brandopfer oder zu dem Schlachtopfer noch ein Viertel Hin für jedes Lamm herrichten.
Für einen Widder dagegen sollst du als Speisopfer zwei Zehntel Epha Feinmehl, das mit einem Drittel Hin Öl gemengt ist, herrichten
und an Wein zum Trankopfer ein Drittel Hin als lieblichen Duft für den HERRN darbringen.
Wenn du ferner ein junges Rind als Brandopfer oder als Schlachtopfer herrichten willst, um ein besonderes Gelübde zu erfüllen oder als Heilsopfer für den HERRN,
so soll man neben dem jungen Rind noch drei Zehntel Epha Feinmehl, das mit einem halben Hin Öl gemengt ist, als Speisopfer darbringen;
und an Wein sollst du als Trankopfer ein halbes Hin beim Feueropfer zu lieblichem Duft für den HERRN darbringen.
So soll es bei jedem Rind sowie bei jedem Widder und bei jedem Schaf- oder Ziegenlamm gehalten werden:
nach der Zahl (der Tiere), die ihr darbringt, sollt ihr bei jedem einzelnen Stück so verfahren.
Jeder Einheimische soll hierbei in dieser Weise verfahren, wenn er dem HERRN ein Feueropfer zu lieblichem Geruch darbringt;
und wenn sich ein Fremdling als Gast bei euch aufhält oder wenn sonst einmal jemand in eurer Mitte weilt und ein Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN herrichtet, so soll er ebenso verfahren, wie ihr es tut.
Für die ganze Bevölkerung gilt eine und dieselbe Satzung, für euch wie für den Fremdling, der sich als Gast bei euch aufhält; eine ewiggültige Satzung soll es für euch von Geschlecht zu Geschlecht sein: vor dem HERRN (d.h. beim Opfer) soll der Fremdling ebenso dastehen wie ihr selbst.
Das gleiche Gesetz und das gleiche Recht soll für euch und für den Fremdling gelten, der sich als Gast bei euch aufhält.“
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, in das ich euch bringen werde,
so sollt ihr, wenn ihr von dem Brotkorn des Landesesst, für den HERRN ein Hebeopfer abgeben (oder: erheben).
Als Erstling eures Schrotmehls sollt ihr einen Kuchen als Hebeopfer abgeben (oder: erheben); wie die Hebe von der Tenne, ebenso sollt ihr auch diese abgeben.
Von den Erstlingen eures Schrotmehls sollt ihr dem HERRN ein Hebeopfer abgeben in allen euren künftigen Geschlechtern.“
„Und wenn ihr euch unabsichtlich (oder: aus Versehen) vergeht und irgendeines von diesen Geboten, die der HERR dem Mose aufgetragen hat, unbefolgt lasst,
irgend etwas von dem, was der HERR euch durch Mose geboten hat seit dem Tage, wo der HERR euch Gebote gegeben hat, und weiterhin von Geschlecht zu Geschlecht,
so soll, wenn das Vergehen unabsichtlich von der Gemeinde in Übereilung begangen ist, die ganze Gemeinde einen jungen Stier als Brandopfer zu lieblichem Geruch für den HERRN samt dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer nach der vorgeschriebenen Weise herrichten, außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer.
Wenn der Priester so der ganzen Gemeinde der Israeliten Sühne erwirkt hat, so wird ihnen Vergebung zuteil werden; denn es hat nur ein Versehen stattgefunden, und sie haben dem HERRN ihre Opfergabe in Gestalt eines Feueropfers, dazu auch ihr Sündopfer vor dem HERRN wegen ihres Versehens dargebracht.
So wird dann der ganzen Gemeinde der Israeliten sowie den Fremdlingen, die sich als Gäste bei ihnen aufhalten, Vergebung zuteil werden; denn es lag ein Versehen des ganzen Volkes vor.
Wenn sich aber ein einzelner unabsichtlich verfehlt, so soll er eine einjährige Ziege als Sündopfer darbringen.
Wenn dann der Priester einem solchen, der sich unvorsätzlich ein Vergehen gegen den HERRN hat zuschulden kommen lassen, Sühne durch Vollziehung der Sühnegebräuche erwirkt hat, so wird ihm Vergebung zuteil werden.
Für den Einheimischen unter den Israeliten und für den als Gast im Lande weilenden Fremdling soll die gleiche Bestimmung bei euch gelten, wenn sich jemand unvorsätzlich ein Vergehen zuschulden kommen lässt.
Wenn sich aber jemand vorsätzlich vergeht, mag es ein Einheimischer oder ein Fremdling sein, ein solcher gilt als Gotteslästerer, und der Betreffende soll aus seinem Volk ausgerottet werden;
denn er hat das Wort des HERRN verachtet und sein Gebot übertreten; ein solcher Mensch soll ohne Gnade ausgerottet werden: seine Schuld komme über ihn (oder: lastet auf ihm)!“
Als die Israeliten sich in der Wüste befanden, trafen sie einen Mann, der am Sabbattage Holz auflas.
Da brachten die, welche ihn beim Holzlesen angetroffen hatten, ihn zu Mose und Aaron und zu der ganzen Gemeinde,
und man legte ihn in Gewahrsam; denn es lag noch keine Bestimmung darüber vor, was mit ihm geschehen solle.
Da gebot der HERR dem Mose: „Der Mann soll unbedingt mit dem Tode bestraft werden: die ganze Gemeinde soll ihn außerhalb des Lagers steinigen!“
So führte ihn denn die ganze Gemeinde vor das Lager hinaus, und man warf ihn mit Steinen tot, wie der HERR dem Mose geboten hatte.
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Gib den Israeliten die Weisung, dass sie sich Quasten an die Zipfel ihrer Obergewänder setzen, sie und ihre kommenden Geschlechter, und dass sie an jeder Zipfelquaste eine Schnur von blauem Purpur anbringen.
Die Quasten sollen euch dann dazu dienen, dass ihr bei ihrem Anblick aller Gebote des HERRN gedenkt, um nach ihnen zu tun und nicht von mir abzufallen nach den Gelüsten eures Herzens und eurer Augen, durch die ihr euch zum Treubruch verführen lasst.
Ihr sollt vielmehr aller meiner Gebote eingedenk bleiben und nach ihnen tun und so eurem Gott geheiligt sein:
ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus dem Land Ägypten weggeführt hat, um euer Gott zu sein, ich, der HERR, euer Gott!“
Querverweise zu 4. Mose 15,15 4Mo 15,15
Für den Einheimischen unter den Israeliten und für den als Gast im Lande weilenden Fremdling soll die gleiche Bestimmung bei euch gelten, wenn sich jemand unvorsätzlich ein Vergehen zuschulden kommen lässt.
Das Blasen der Trompeten soll den Söhnen Aarons, den Priestern, obliegen; diese Vorschriften sollen bei euch ewige Geltung für eure künftigen Geschlechter haben.
Wenn ferner ein Fremdling sich unter euch aufhält und dem HERRN das Passah feiern will, so soll er es nach den für das Passah geltenden Bestimmungen und Vorschriften feiern; die gleichen Bestimmungen sollen für euch gelten, sowohl für den Fremdling als auch für den im Lande Geborenen (oder: Einheimischen).“
Weiter sagte der HERR zu Aaron: „Ich selbst überweise dir hiermit das, was von meinen Hebeopfern (nicht verbrannt wird, sondern) den Abhub bildet: von allen heiligen Gaben der Israeliten verleihe ich sie dir und deinen Söhnen als Anteil, als eine ewige Gebühr.
Ein und dasselbe Gesetz soll für den Einheimischen und für den Fremden gelten, der in eurer Mitte weilt!“
„Dieser Tag soll dann für euch ein Gedächtnistag sein, den ihr zu Ehren des HERRN festlich begehen sollt! Von Geschlecht zu Geschlecht sollt ihr ihn als eine ewige Satzung feiern!
Das gleiche Recht soll bei euch für den Fremden wie für den Einheimischen gelten; denn ich bin der HERR, euer Gott!“
Ihr sollt aber dieses Gebot als eine Satzung für euch und eure Kinder auf ewige Zeiten beobachten!
Da gibt es nun nicht mehr Juden und Griechen (= griechisch redende Heiden), nicht mehr Knechte (= Sklaven) und Freie, nicht mehr Mann und Weib: nein, ihr seid allesamt Einer (oder: eine Einheit) in Christus Jesus.
Da sagte der HERR zu Mose und Aaron: „Dies ist die Verordnung für das Passah: Kein Fremder darf davon essen (oder: mitessen);
Darum bleibt dessen eingedenk, dass einstmals ihr, die ihr nach dem Fleisch (d.h. äußerlich angesehen) Heiden waret und von dem Volk der äußerlich mit Händen am Leibe vollzogenen Beschneidung „Vorhaut (= Unbeschnittene)“ genannt wurdet –,
dass ihr in jener Zeit fern von Christus gestanden habt, ausgeschlossen vom Bürgerrecht Israels und ohne Anteil an den Bündnissen der Verheißung, ohne Hoffnung und ohne Gott in der Welt.
Jetzt aber in Christus Jesus seid ihr, die ihr ehedem in der Ferne standet, durch das Blut Christi zu Nahestehenden geworden.
Denn er ist unser Friede (oder: Einheitsband), er, der die beiden Teile zu einer Einheit gemacht und die trennende Scheidewand, die Feindschaft weggeräumt hat, nachdem er durch (die Hingabe) seines Leibes
das Gesetz mit seinen in Satzungen gefassten Geboten beseitigt hatte, um so die beiden in seiner Person zu einem einzigen neuen Menschen als Friedensstifter (= bei seinem Friedenswerk) umzugestalten
und die beiden in einem Leibe mit Gott durch das Kreuz zu versöhnen, nachdem er durch dieses (oder: in seiner Person) die Feindschaft getötet hatte.
So ist er denn gekommen und hat Frieden euch, den Fernstehenden, und ebenso Frieden den Nahestehenden als frohe Botschaft verkündigt;
denn durch ihn haben wir beide nunmehr den freien Zugang zum Vater in einem Geist.
Demnach seid ihr jetzt nicht mehr Fremdlinge und Beisassen (d.h. geduldete Ausländer, oder: zugelassene Fremdlinge), sondern seid Vollbürger mit den Heiligen und Gottes Hausgenossen (d.h. Glieder der Gottesfamilie),
aufgebaut auf dem Grund (= der Grundmauer) der Apostel und Propheten, (ein Bau) bei welchem Christus Jesus selber der Eckstein ist:
in ihm wächst jeder Bau, fest zusammengefügt, zu einem heiligen Tempel im Herrn empor,
und in diesem werdet auch ihr (Heiden) mitauferbaut zu einer Wohnstätte Gottes im Geist.
Und dabei ist es seit jenem Tage in der Folgezeit geblieben; man hat das zu einem feststehenden Grundsatz in Israel gemacht bis auf den heutigen Tag.
wo keine Rede mehr ist von Griechen und Juden, von Beschnittenen und Unbeschnittenen, von Barbaren (= Nichtgriechen) und Skythen, Sklaven und Freien, sondern alles und in allen (allein) Christus.