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Kapitel

Vers

1 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

2 wird geladen ... „Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch zum Wohnsitz geben will,

3 wird geladen ... und ihr dem HERRN ein Feueropfer darbringen wollt, ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer, sei es, um ein besonderes Gelübde zu erfüllen oder bei einer freiwilligen Gabe oder an euren Festen, um dem HERRN einen lieblichen Duft zu bereiten, von den Rindern oder vom Kleinvieh:

4 wird geladen ... so soll der, welcher dem HERRN seine Opfergabe darbringt, zugleich auch als Speisopfer ein Zehntel Epha Feinmehl darbringen, das mit einem Viertel Hin Öl gemengt ist;

5 wird geladen ... und an Wein zum Trankopfer sollst du neben dem Brandopfer oder zu dem Schlachtopfer noch ein Viertel Hin für jedes Lamm herrichten.

6 wird geladen ... Für einen Widder dagegen sollst du als Speisopfer zwei Zehntel Epha Feinmehl, das mit einem Drittel Hin Öl gemengt ist, herrichten

7 wird geladen ... und an Wein zum Trankopfer ein Drittel Hin als lieblichen Duft für den HERRN darbringen.

8 wird geladen ... Wenn du ferner ein junges Rind als Brandopfer oder als Schlachtopfer herrichten willst, um ein besonderes Gelübde zu erfüllen oder als Heilsopfer für den HERRN,

9 wird geladen ... so soll man neben dem jungen Rind noch drei Zehntel Epha Feinmehl, das mit einem halben Hin Öl gemengt ist, als Speisopfer darbringen;

10 wird geladen ... und an Wein sollst du als Trankopfer ein halbes Hin beim Feueropfer zu lieblichem Duft für den HERRN darbringen.

11 wird geladen ... So soll es bei jedem Rind sowie bei jedem Widder und bei jedem Schaf- oder Ziegenlamm gehalten werden:

12 wird geladen ... nach der Zahl (der Tiere), die ihr darbringt, sollt ihr bei jedem einzelnen Stück so verfahren.

13 wird geladen ... Jeder Einheimische soll hierbei in dieser Weise verfahren, wenn er dem HERRN ein Feueropfer zu lieblichem Geruch darbringt;

14 wird geladen ... und wenn sich ein Fremdling als Gast bei euch aufhält oder wenn sonst einmal jemand in eurer Mitte weilt und ein Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN herrichtet, so soll er ebenso verfahren, wie ihr es tut.

15 wird geladen ... Für die ganze Bevölkerung gilt eine und dieselbe Satzung, für euch wie für den Fremdling, der sich als Gast bei euch aufhält; eine ewiggültige Satzung soll es für euch von Geschlecht zu Geschlecht sein: vor dem HERRN (d.h. beim Opfer) soll der Fremdling ebenso dastehen wie ihr selbst.

16 wird geladen ... Das gleiche Gesetz und das gleiche Recht soll für euch und für den Fremdling gelten, der sich als Gast bei euch aufhält.“

17 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

18 wird geladen ... „Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, in das ich euch bringen werde,

19 wird geladen ... so sollt ihr, wenn ihr von dem Brotkorn des Landesesst, für den HERRN ein Hebeopfer abgeben (oder: erheben).

20 wird geladen ... Als Erstling eures Schrotmehls sollt ihr einen Kuchen als Hebeopfer abgeben (oder: erheben); wie die Hebe von der Tenne, ebenso sollt ihr auch diese abgeben.

21 wird geladen ... Von den Erstlingen eures Schrotmehls sollt ihr dem HERRN ein Hebeopfer abgeben in allen euren künftigen Geschlechtern.“

22 wird geladen ... „Und wenn ihr euch unabsichtlich (oder: aus Versehen) vergeht und irgendeines von diesen Geboten, die der HERR dem Mose aufgetragen hat, unbefolgt lasst,

23 wird geladen ... irgend etwas von dem, was der HERR euch durch Mose geboten hat seit dem Tage, wo der HERR euch Gebote gegeben hat, und weiterhin von Geschlecht zu Geschlecht,

24 wird geladen ... so soll, wenn das Vergehen unabsichtlich von der Gemeinde in Übereilung begangen ist, die ganze Gemeinde einen jungen Stier als Brandopfer zu lieblichem Geruch für den HERRN samt dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer nach der vorgeschriebenen Weise herrichten, außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer.

25 wird geladen ... Wenn der Priester so der ganzen Gemeinde der Israeliten Sühne erwirkt hat, so wird ihnen Vergebung zuteil werden; denn es hat nur ein Versehen stattgefunden, und sie haben dem HERRN ihre Opfergabe in Gestalt eines Feueropfers, dazu auch ihr Sündopfer vor dem HERRN wegen ihres Versehens dargebracht.

26 wird geladen ... So wird dann der ganzen Gemeinde der Israeliten sowie den Fremdlingen, die sich als Gäste bei ihnen aufhalten, Vergebung zuteil werden; denn es lag ein Versehen des ganzen Volkes vor.

27 wird geladen ... Wenn sich aber ein einzelner unabsichtlich verfehlt, so soll er eine einjährige Ziege als Sündopfer darbringen.

28 wird geladen ... Wenn dann der Priester einem solchen, der sich unvorsätzlich ein Vergehen gegen den HERRN hat zuschulden kommen lassen, Sühne durch Vollziehung der Sühnegebräuche erwirkt hat, so wird ihm Vergebung zuteil werden.

29 wird geladen ... Für den Einheimischen unter den Israeliten und für den als Gast im Lande weilenden Fremdling soll die gleiche Bestimmung bei euch gelten, wenn sich jemand unvorsätzlich ein Vergehen zuschulden kommen lässt.

30 wird geladen ... Wenn sich aber jemand vorsätzlich vergeht, mag es ein Einheimischer oder ein Fremdling sein, ein solcher gilt als Gotteslästerer, und der Betreffende soll aus seinem Volk ausgerottet werden;

31 wird geladen ... denn er hat das Wort des HERRN verachtet und sein Gebot übertreten; ein solcher Mensch soll ohne Gnade ausgerottet werden: seine Schuld komme über ihn (oder: lastet auf ihm)!“

32 wird geladen ... Als die Israeliten sich in der Wüste befanden, trafen sie einen Mann, der am Sabbattage Holz auflas.

33 wird geladen ... Da brachten die, welche ihn beim Holzlesen angetroffen hatten, ihn zu Mose und Aaron und zu der ganzen Gemeinde,

34 wird geladen ... und man legte ihn in Gewahrsam; denn es lag noch keine Bestimmung darüber vor, was mit ihm geschehen solle.

35 wird geladen ... Da gebot der HERR dem Mose: „Der Mann soll unbedingt mit dem Tode bestraft werden: die ganze Gemeinde soll ihn außerhalb des Lagers steinigen!“

36 wird geladen ... So führte ihn denn die ganze Gemeinde vor das Lager hinaus, und man warf ihn mit Steinen tot, wie der HERR dem Mose geboten hatte.

37 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

38 wird geladen ... „Gib den Israeliten die Weisung, dass sie sich Quasten an die Zipfel ihrer Obergewänder setzen, sie und ihre kommenden Geschlechter, und dass sie an jeder Zipfelquaste eine Schnur von blauem Purpur anbringen.

39 wird geladen ... Die Quasten sollen euch dann dazu dienen, dass ihr bei ihrem Anblick aller Gebote des HERRN gedenkt, um nach ihnen zu tun und nicht von mir abzufallen nach den Gelüsten eures Herzens und eurer Augen, durch die ihr euch zum Treubruch verführen lasst.

40 wird geladen ... Ihr sollt vielmehr aller meiner Gebote eingedenk bleiben und nach ihnen tun und so eurem Gott geheiligt sein:

41 wird geladen ... ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus dem Land Ägypten weggeführt hat, um euer Gott zu sein, ich, der HERR, euer Gott!“

Querverweise zu 4. Mose 15,8 4Mo 15,8 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

3Mo 3,1 wird geladen ... „Soll aber seine Opfergabe ein Heilsopfer sein, so soll er, wenn er sie von den Rindern darbringen will, mag es ein männliches oder ein weibliches Tier sein, ein fehlerloses Tier vor den HERRN bringen.

3Mo 7,11 wird geladen ... „Folgende Vorschriften gelten für das Heilsopfer, das man dem HERRN darbringt:

3Mo 7,12 wird geladen ... Wenn jemand es zum Zweck der Danksagung darbringt, so soll er außer dem Dank-Schlachtopfer noch ungesäuerte, mit Öl gemengte Kuchen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und mit Öl eingerührtes Feinmehl darbringen;

3Mo 7,13 wird geladen ... nebst Kuchen von gesäuertem Brotteig soll er seine Opfergabe darbringen, außer dem Opfertier, in welchem sein Dank-Heilsopfer besteht.

3Mo 7,14 wird geladen ... Und zwar soll er davon je ein Stück von jeder Opfergabe als Hebe für den HERRN darbringen; (was dann noch übrig ist) soll dem Priester gehören, der das Blut des Heilsopfers an den Altar gesprengt hat.

3Mo 7,15 wird geladen ... Das Fleisch des Tieres aber, das als Dank-Heilsopfer geschlachtet wird, muss noch am Tage seiner Darbringung gegessen werden: man darf nichts davon bis zum nächsten Morgen übriglassen. –

3Mo 7,16 wird geladen ... Wenn aber die Opfergabe eines Schlachttieres infolge eines Gelübdes dargebracht wird oder eine freiwillige Leistung ist, so soll zwar das Fleisch am Tage der Darbringung des Schlachtopfers gegessen werden; jedoch darf das, was etwa davon übriggeblieben ist, auch noch am folgenden Tage gegessen werden.

3Mo 7,17 wird geladen ... Was aber dann noch vom Fleisch des Opfertieres am dritten Tage übrig ist, muss im Feuer verbrannt werden;

3Mo 7,18 wird geladen ... denn wenn man vom Fleisch seines Heilsopfers noch am dritten Tage äße, so würde dies nicht gottwohlgefällig sein; es würde dem, der es dargebracht hat, nicht zugerechnet werden, sondern als Greuel (= verdorbenes Fleisch) gelten, und jeder, der davon äße, würde eine Verschuldung auf sich laden. –

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