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1 wird geladen ... Als nun der siebte Monat herangekommen war – die Israeliten befanden sich bereits in ihren Ortschaften –, da kam das Volk wie ein Mann (= bis auf den letzten Mann) in Jerusalem zusammen.

2 wird geladen ... Da machten sich Jesua, der Sohn Jozadaks, mit seinen Genossen, den Priestern, und Serubbabel, der Sohn Sealthiels, mit seinen Genossen daran, den Altar des Gottes Israels wieder aufzubauen, um Brandopfer auf ihm darzubringen, wie es im Gesetz Moses, des Mannes Gottes, vorgeschrieben war;

3 wird geladen ... und zwar errichteten sie den Altar auf seinem alten Unterbau; denn wenn sie auch in Angst vor den heidnischen Bewohnern der (umliegenden) Landschaften waren, brachten sie doch dem HERRN Brandopfer auf ihm dar, und zwar Brandopfer am Morgen und am Abend.

4 wird geladen ... Dann begingen sie das Laubhüttenfest vorschriftsgemäß und brachten dabei Brandopfer Tag für Tag in richtiger Zahl nach der Verordnung der für jeden einzelnen Tag bestimmten Opfer dar (vgl. 4.Mose 29,12-38),

5 wird geladen ... danach auch das tägliche Brandopfer und die Opfer (für die Sabbate und) für die Neumonde und für alle heiligen Festzeiten des HERRN sowie für jeden, der dem HERRN eine freiwillige Gabe darbrachte.

6 wird geladen ... Am ersten Tage des siebten Monats hatten sie angefangen, dem HERRN Brandopfer darzubringen, obgleich damals der Grundstein zum Tempel des HERRN noch nicht gelegt war.

7 wird geladen ... Dann aber gaben sie den Steinhauern und Zimmerleuten Geld, außerdem Speise, Trank und Öl den Sidoniern und Tyriern, damit sie Zedernstämme vom Libanon auf dem Meere nach Japho (= Joppe) brächten, wozu der König Kores von Persien ihnen die Erlaubnis erteilt hatte.

8 wird geladen ... Im zweiten Jahre aber nach ihrer Rückkehr zum Gotteshause in Jerusalem, im zweiten Monat, machten Serubbabel, der Sohn Sealthiels, und Jesua, der Sohn Jozadaks, nebst ihren übrigen (= allen ihren) Genossen, den Priestern und den Leviten, überhaupt alle, die aus der Verbannung (oder: Gefangenschaft) nach Jerusalem zurückgekehrt waren, den Anfang mit dem Bau und bestellten die Leviten von zwanzig Jahren an und darüber zu Aufsehern über die Arbeiten am Tempel des HERRN.

9 wird geladen ... So standen denn Jesua nebst seinen Söhnen und Genossen, Kadmiel mit seinen Söhnen, die Söhne Hodawjas (vgl. 2,40) wie ein Mann da, um die Aufsicht über die Arbeiter am Hause Gottes zu führen, ebenso die Familie Henadad mit ihren Söhnen und Genossen, die Leviten.

10 wird geladen ... Als nun die Bauleute den Grund zum Tempel des HERRN legten, nahmen die Priester in ihrer Amtstracht mit Trompeten und die Leviten, die Nachkommen Asaphs, mit Zimbeln Aufstellung, um dem HERRN nach der Anordnung Davids, des Königs von Israel, zu lobsingen.

11 wird geladen ... So stimmten sie denn zu Ehren des HERRN das Lob- und Danklied an: „Denn er ist freundlich, und seine Güte währet ewiglich über Israel.“ Das ganze Volk erhob dann ein lautes Jubelgeschrei, während man (oder: indem es) den HERRN pries wegen der Grundsteinlegung zum Tempel des HERRN.

12 wird geladen ... Viele aber von den Priestern, den Leviten und den Familienhäuptern, nämlich die alten Leute, die den früheren Tempel noch (mit eigenen Augen) gesehen hatten, begannen, als man den Grund zu diesem Hause legte, laut zu weinen, während die Menge ihre Stimmen zu freudigem Jubel erhob.

13 wird geladen ... Man konnte aber den Schall des Freudengeschreis von dem lauten Weinen im Volke nicht unterscheiden, denn das Volk erhob ein gewaltiges Jubelgeschrei, so dass der Schall weithin zu hören war.

Querverweise zu Esra 3,1 Esra 3,1 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

2Mo 23,14 wird geladen ... Dreimal im Jahre sollst du mir ein Fest feiern.

2Mo 23,15 wird geladen ... Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du beobachten: sieben Tage lang sollst du ungesäuertes Brot essen, wie ich dir geboten habe, zur bestimmten Zeit im Monat Abib! Denn in diesem Monat bist du aus Ägypten ausgezogen. Man darf aber nicht mit leeren Händen vor meinem Angesicht erscheinen.

2Mo 23,16 wird geladen ... Sodann das Fest der Ernte, der Erstlinge deines Ackerbaus, dessen, was du auf dem Feld ausgesät hast, und das Fest der Lese beim Ausgang des Jahres, wenn du deinen Ertrag vom Feld einsammelst.

2Mo 23,17 wird geladen ... Dreimal im Jahr sollen alle deine männlichen Personen vor dem Angesicht Gottes, des HERRN, erscheinen. –

Ri 20,1 wird geladen ... Da zogen alle Israeliten aus, und die Volksgemeinde versammelte sich wie ein Mann von Dan bis Beerseba, auch das Land Gilead, vor dem HERRN in Mizpa;

3Mo 16,29 wird geladen ... „Und folgendes soll für euch eine ewiggültige Verordnung sein: Im siebten Monat, am zehnten Tage des Monats, sollt ihr eure Seelen beugen (oder: kasteien, d.h. fasten) und dürft keinerlei Arbeit verrichten, weder der Einheimische noch der Fremdling, der sich bei euch aufhält;

Neh 8,1 wird geladen ... da versammelte sich das ganze Volk bis auf den letzten Mann auf dem Platze vor dem Wassertor und richtete an Esra, den Schriftgelehrten, die Bitte, er möchte das Buch des mosaischen Gesetzes herbringen (oder: holen), das der HERR den Israeliten geboten hatte.

3Mo 23,24 wird geladen ... „Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Am ersten Tage des siebten Monats soll bei euch ein Ruhetag sein, ein Gedenktag mit Posaunenschall, eine Festversammlung am Heiligtum.

Zeph 3,9 wird geladen ... Ja, alsdann will ich den Völkern andere, reine Lippen schaffen, damit sie allesamt den Namen des HERRN anrufen und ihm einmütig dienen.

3Mo 23,27 wird geladen ... „Sodann fällt auf den zehnten Tag desselben siebten Monats der Versöhnungstag; da sollt ihr eine Festversammlung am Heiligtum halten und sollt fasten (eig.: eure Seelen beugen, vgl. 16,29) und dem HERRN ein Feueropfer darbringen.

3Mo 23,28 wird geladen ... Keinerlei Arbeit dürft ihr an eben diesem Tage verrichten, denn es ist der Versöhnungstag, an dem man euch Sühne vor dem HERRN, eurem Gott, erwirken soll.

3Mo 23,29 wird geladen ... Denn wer an eben diesem Tage nicht fastet, der soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden;

3Mo 23,30 wird geladen ... und wer irgendeine Arbeit an eben diesem Tage verrichtet, einen solchen Menschen will ich aus der Mitte seines Volkes vertilgen.

3Mo 23,31 wird geladen ... Keinerlei Arbeit dürft ihr verrichten; diese Verordnung soll ewige Geltung für eure künftigen Geschlechter in allen euren Wohnsitzen haben.

3Mo 23,32 wird geladen ... Ein Tag völliger Ruhe (= ein hoher oder: der höchste Feiertag) soll es für euch sein, und ihr sollt fasten! Am neunten Tage des Monats, am Abend, von einem Abend bis wieder zum Abend, sollt ihr den euch gebotenen Ruhetag halten!“

3Mo 23,33 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

3Mo 23,34 wird geladen ... „Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Am fünfzehnten Tage desselben siebten Monats findet das (Laub-)Hüttenfest sieben Tage lang zu Ehren des HERRN statt.

3Mo 23,35 wird geladen ... Am ersten Tage soll eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.

3Mo 23,36 wird geladen ... Sieben Tage hindurch sollt ihr dem HERRN ein Feueropfer darbringen, dann am achten Tage nochmals eine Festversammlung am Heiligtum abhalten und dem HERRN ein Feueropfer darbringen. Es ist dies der Schlussfesttag, an dem ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten dürft.“

3Mo 23,37 wird geladen ... „Dies sind die Feste des HERRN, zu denen ihr Festversammlungen am Heiligtum ausrufen sollt, um dem HERRN Feueropfer darzubringen: Brandopfer und Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, wie sie für jeden einzelnen Tag geboten sind,

3Mo 23,38 wird geladen ... abgesehen von den Sabbaten des HERRN und abgesehen von euren Gaben sowie von all euren Gelübdeopfern und abgesehen von all euren freiwilligen Gaben, die ihr dem HERRN darbringen werdet.“

3Mo 23,39 wird geladen ... „Jedoch am fünfzehnten Tage des siebten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes eingeerntet habt, sollt ihr das Fest des HERRN sieben Tage lang feiern. Am ersten Tage soll Ruhetag sein und ebenso am achten Tage;

3Mo 23,40 wird geladen ... und ihr sollt euch am ersten Tage schöne Baumfrüchte holen, Palmenwedel und Zweige von dichtbelaubten Bäumen und von Bachweiden und sollt sieben Tage lang vor dem HERRN, eurem Gott, fröhlich sein.

3Mo 23,41 wird geladen ... Dies Fest sollt ihr alljährlich sieben Tage lang zu Ehren des HERRN feiern; diese Verordnung hat ewige Geltung für alle eure künftigen Geschlechter: im siebten Monat sollt ihr es feiern.

3Mo 23,42 wird geladen ... Da sollt ihr sieben Tage lang in (Laub-)Hütten wohnen; alle, die zum Volk Israel gehören, sollen in (Laub-)Hütten wohnen,

3Mo 23,43 wird geladen ... damit eure künftigen Geschlechter erfahren, dass ich die Kinder Israel habe in Hütten wohnen lassen, als ich sie aus Ägypten wegführte, ich, der HERR, euer Gott.“

3Mo 23,44 wird geladen ... So belehrte Mose die Israeliten über die Festzeiten des HERRN.

Apg 2,46 wird geladen ... und indem sie am täglichen Besuch des Tempels mit Einmütigkeit festhielten und das Brot in den einzelnen Häusern brachen, genossen sie ihre (tägliche) Nahrung mit Frohlocken und in Herzenseinfalt,

4Mo 29,1 wird geladen ... „Ferner am ersten Tage des siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten: der Tag des Posaunenblasens soll es euch sein.

4Mo 29,2 wird geladen ... Da sollt ihr als Brandopfer zu lieblichem Geruch für den HERRN darbringen: einen jungen Stier, einen Widder und sieben fehlerlose, einjährige Lämmer;

4Mo 29,3 wird geladen ... dazu als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel Epha zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem Widder

4Mo 29,4 wird geladen ... und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;

4Mo 29,5 wird geladen ... außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer, um euch Sühne zu erwirken;

4Mo 29,6 wird geladen ... außer dem Neumond-Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern, in der vorgeschriebenen Weise, zu lieblichem Geruch, als ein Feueropfer für den HERRN.“

4Mo 29,7 wird geladen ... „Ferner am zehnten Tage desselben siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden, und ihr sollt fasten (vgl. 3.Mose 16,29); keinerlei Werktagsarbeit dürft ihr da verrichten.

4Mo 29,8 wird geladen ... Als Brandopfer sollt ihr dabei für den HERRN zu lieblichem Geruch herrichten: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;

4Mo 29,9 wird geladen ... außerdem als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder,

4Mo 29,10 wird geladen ... je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;

4Mo 29,11 wird geladen ... auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem Versöhnungs-Sündopfer und dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.“

4Mo 29,12 wird geladen ... „Ferner am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten, sondern sollt dem HERRN ein Fest sieben Tage lang feiern.

4Mo 29,13 wird geladen ... Dabei sollt ihr als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN, darbringen: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;

4Mo 29,14 wird geladen ... dazu als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel zu jedem von den dreizehn Stieren, zwei Zehntel zu jedem von den beiden Widdern

4Mo 29,15 wird geladen ... und je ein Zehntel zu jedem Lamm von den vierzehn Lämmern;

4Mo 29,16 wird geladen ... auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.

4Mo 29,17 wird geladen ... Sodann am zweiten Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer

4Mo 29,18 wird geladen ... nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

4Mo 29,19 wird geladen ... auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.

4Mo 29,20 wird geladen ... Sodann am dritten Tage: elf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer

4Mo 29,21 wird geladen ... nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

4Mo 29,22 wird geladen ... auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.

4Mo 29,23 wird geladen ... Sodann am vierten Tage: zehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer

4Mo 29,24 wird geladen ... nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

4Mo 29,25 wird geladen ... auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.

4Mo 29,26 wird geladen ... Sodann am fünften Tage: neun junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer

4Mo 29,27 wird geladen ... nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

4Mo 29,28 wird geladen ... auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.

4Mo 29,29 wird geladen ... Sodann am sechsten Tage: acht junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer

4Mo 29,30 wird geladen ... nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

4Mo 29,31 wird geladen ... auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.

4Mo 29,32 wird geladen ... Sodann am siebten Tage: sieben junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer

4Mo 29,33 wird geladen ... nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

4Mo 29,34 wird geladen ... auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.

4Mo 29,35 wird geladen ... Am achten Tage soll bei euch eine Festversammlung stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.

4Mo 29,36 wird geladen ... Und als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN, sollt ihr darbringen: einen jungen Stier, einen Widder, sieben fehlerlose, einjährige Lämmer

4Mo 29,37 wird geladen ... nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu dem Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

4Mo 29,38 wird geladen ... auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.“

4Mo 29,39 wird geladen ... „Diese Opfer sollt ihr an euren Festen für den HERRN herrichten, abgesehen von dem, was ihr infolge von Gelübden und als freiwillige Gaben sowohl an Brandopfern und Speisopfern als auch an Trankopfern und Heilsopfern darbringen werdet.“

4Mo 29,40 wird geladen ... Mose teilte dies alles den Israeliten genau so mit, wie der HERR es ihm geboten hatte.

Apg 4,32 wird geladen ... Die Gesamtheit der Gläubiggewordenen aber war ein Herz und eine Seele, und kein einziger nannte ein Stück seines Besitzes sein ausschließliches Eigentum, sondern sie hatten alles als Gemeingut.

Neh 8,2 wird geladen ... Da brachte denn der Priester Esra das Gesetz vor die Versammlung (oder: Gemeinde) sowohl der Männer als der Frauen, vor alle, die befähigt waren, es zu verstehen, am ersten Tage des siebten Monats,

1Kor 1,10 wird geladen ... Ich ermahne euch aber, liebe Brüder, unter Berufung (oder: Hinweis) auf den Namen unsers Herrn Jesus Christus: Führt allesamt einerlei Rede und lasst keine Spaltungen unter euch herrschen, sondern steht in gleicher Gesinnung und in derselben Überzeugung fest geschlossen da!

Neh 8,14 wird geladen ... Da fanden sie im Gesetz, das der HERR durch Mose geboten hatte, geschrieben (3.Mose 23,40-42), die Israeliten sollten während des Festes im siebten Monat in Laubhütten wohnen

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