Und wenn jemandH5315 sündigtH2398 , daß erH5046 die StimmeH6963 des Fluches hört, und er war ZeugeH5707 , sei es daß er es gesehen oderH176 gewußtH3045 hatH8085 , wenn er es nicht anzeigt, so sollH7200 er seine UngerechtigkeitH5771 tragenH5375 ;
oder wenn jemandH5315 irgend etwas UnreinesH2931 anrührtH5060 , sei es dasH1697 AasH5038 eines unreinenH2931 wilden TieresH2416 , oder das AasH5038 eines unreinenH2931 Viehes, oder das AasH5038 eines unreinenH2931 kriechenden Tieres, ist es ihm auch verborgenH5956 , so ist er unreinH2931 und schuldigH816 ;
oder wenn er die UnreinigkeitH2932 eines MenschenH120 anrührtH5060 , was für eine UnreinigkeitH2932 von ihm es auch sei, durch welche er unreinH2930 wird, und es istH3045 ihm verborgenH5956 , erkennt er es, so ist er schuldigH816 ;
oder wenn jemandH5315 schwört, indem er unbesonnen mit den LippenH8193 redet, Böses oder Gutes zu tunH7489 , nach allem was einH259 MenschH120 mit einem SchwurH7650 unbesonnen reden mag, und esH3190 istH3045 ihm verborgenH5956 , erkennt er es, so ist er schuldigH816 in einem von diesen.
Und es soll geschehen, wenn er sich in einemH259 von diesen verschuldetH816 , so bekenneH3034 er, worin er gesündigtH2398 hat;
und erH935 bringe sein Schuldopfer dem JehovaH3068 für seine SündeH817 , die er begangen hatH2398 : ein Weiblein vom KleinviehH6629 , ein Schaf oder eine ZiegeH5795 zum SündopferH2403 ; und der PriesterH3548 soll SühnungH3722 für ihn tun wegen seiner SündeH2403 .
Und wenn seine HandH3027 das zu einem Stück Kleinvieh Hinreichende nicht aufbringen kann, soH1767 soll erH5060 für seine SchuldH817 , die erH935 auf sich geladen hatH2398 , zweiH8147 TurteltaubenH8449 oder zweiH8147 jungeH1121 TaubenH3123 dem JehovaH3068 bringen: eineH259 zum SündopferH2403 und eineH259 zum BrandopferH5930 .
Und erH935 soll sie zu dem PriesterH3548 bringen; und dieser bringe die zum SündopferH2403 bestimmte zuerstH7223 dar und kneipe ihr den KopfH7218 ein dicht beim GenickH6203 ; erH7126 soll ihn aber nicht abtrennen.
Und er sprengeH5137 von dem Blute des SündopfersH2403 an die WandH7023 des AltarsH4196 , und das ÜbrigeH7604 von dem Blute soll ausgedrückt werden an den Fuß des AltarsH4196 : es ist ein SündopferH2403 .
Und die andereH8145 soll er als BrandopferH5930 opfern nach der Vorschrift. Und so tueH6213 der PriesterH3548 SühnungH3722 für ihn wegen seiner SündeH2403 , die er begangen hatH2398 , und es wird ihm vergebenH5545 werden.
nd wenn seine HandH3027 zweiH8147 TurteltaubenH8449 oder zweiH8147 jungeH1121 TaubenH3123 nicht aufbringen kann, so bringeH935 der, welcher gesündigtH2398 hatH7760 , als seine OpfergabeH7133 ein ZehntelH6224 EphaH374 FeinmehlH5560 zum SündopferH2403 ; erH5381 soll kein ÖlH8081 darauf tun und keinen WeihrauchH3828 darauf legenH5414 , denn es ist ein SündopferH2403 .
Und erH935 soll es zu dem PriesterH3548 bringen; und der PriesterH3548 nehmeH7061 davon seine Hand voll, das Gedächtnisteil desselben, und räuchereH6999 es auf dem AltarH4196 , auf den Feueropfern JehovasH3068 : es ist ein SündopferH2403 .
Und so tue der PriesterH3548 SühnungH3722 für ihn wegen seiner SündeH2403 , die er begangen hatH2398 in einemH259 von diesen, und es wird ihm vergebenH5545 werden; und es soll dem PriesterH3548 gehören wie das SpeisopferH4503 .
Und JehovaH3068 redeteH1696 zu MoseH4872 und sprachH559 :
Wenn jemandH5315 Untreue begehtH4603 undH4604 aus VersehenH7684 an den heiligenH6944 Dingen Jehovas sündigtH2398 , so soll erH3068 sein SchuldopferH817 dem Jehova bringenH935 , einen WidderH352 ohne FehlH8549 vom KleinviehH6629 , nach deiner SchätzungH6187 an SekelnH8255 SilberH3701 , nach den Sekel des HeiligtumsH6944 , zum SchuldopferH817 .
Und was erH7999 an dem HeiligenH6944 gesündigtH2398 hat, soll er erstatten und dessen Fünftel darüber hinzufügen und es dem PriesterH3548 gebenH3254 ; und der PriesterH3548 soll SühnungH3722 für ihn tunH5414 mit dem WidderH352 des SchuldopfersH817 , und es wird ihm vergebenH5545 werden.
Und wenn jemandH5315 sündigtH2398 und einesH259 von allen den Verboten JehovasH3068 tutH6213 , die nicht getanH6213 werden sollen, - hatH3045 er es auch nicht gewußt, so ist er schuldigH816 und soll seine UngerechtigkeitH5771 tragenH5375 .
Und erH935 soll einen WidderH352 ohne FehlH8549 vom KleinviehH6629 nach deiner SchätzungH6187 zu dem PriesterH3548 bringen, zum SchuldopferH817 ; und der PriesterH3548 soll SühnungH3722 für ihn tun wegen seines Versehens, das er begangen hatH7683 , ohne es zu wissenH3045 ; und es wird ihm vergebenH5545 werden.
Es ist ein SchuldopferH817 ; er hat sichH816 gewißlich an JehovaH3068 verschuldetH816 .
Und JehovaH3068 redeteH1696 zu MoseH4872 und sprachH559 :
Wenn jemandH5315 sündigtH2398 undH4604 Untreue wider JehovaH3068 begehtH4603 , daß erH3027 seinem NächstenH5997 ein anvertrautes Gut ableugnetH3584 oder ein Darlehn oder etwas Geraubtes; oder er hatH6487 von seinem NächstenH5997 etwas erpreßt,
oder er hatH7650 Verlorenes gefundenH4672 , und leugnetH3584 es ab; und er schwört falschH8267 über irgend etwas von allem, wasH9 einH259 MenschH120 tunH6213 mag, sichH2398 darinH2007 zu versündigen:
so soll es geschehen, wenn erH6485 gesündigtH2398 undH853 sich verschuldetH816 hatH6231 , daß er zurückerstatte das Geraubte, das er geraubt, oderH6233 das Erpreßte, das er erpreßt hat, oder das Anvertraute, das ihm anvertraut worden istH7725 , oder das VerloreneH9 , das er gefundenH4672 hat,
oder alles, worüber erH7999 falschH8267 geschworen hatH7650 ; und erH5414 soll es erstatten nach seiner vollen SummeH7218 und dessen Fünftel darüber hinzufügen; wem es gehört, dem soll er es gebenH3254 am TageH3117 seines SchuldopfersH819 .
Und sein SchuldopferH817 soll erH935 JehovaH3068 bringen, einen WidderH352 ohne FehlH8549 vom KleinviehH6629 , nach deiner SchätzungH6187 , zum SchuldopferH817 , zu dem PriesterH3548 ;
und derH259 PriesterH3548 soll SühnungH3722 für ihn tun vor JehovaH3068 , und es wird ihm vergebenH5545 werden wegen irgend etwas vonH6440 allem, was er getanH6213 hatH819 , sich darin zu verschulden.
Querverweise zu 3. Mose 5,24 3Mo 5,24
Und was erH7999 an dem HeiligenH6944 gesündigtH2398 hat, soll er erstatten und dessen Fünftel darüber hinzufügen und es dem PriesterH3548 gebenH3254 ; und der PriesterH3548 soll SühnungH3722 für ihn tunH5414 mit dem WidderH352 des SchuldopfersH817 , und es wird ihm vergebenH5545 werden.
WennG1437 du nunG3767 deineG4675 GabeG1435 darbringstG4374 zuG1909 dem AltarG2379 und dich daselbstG2546 erinnerstG3415 , daßG3754 deinG4675 BruderG80 etwasG5100 widerG2596 dichG4675 habeG2192 ,
Wenn jemandH376 einen OchsenH7794 stiehltH1589 oder ein Stück KleinviehH6629 , und schlachtet es oder verkauftH4376 es, so soll erH7999 fünfH2568 OchsenH1241 erstatten für den OchsenH7794 und vierH702 Stück Kleinvieh für das Stück. -
so laßG863 daselbstG1563 deineG4675 GabeG1435 vorG1715 dem AltarG2379 undG2532 gehG5217 zuvorG4412 hin, versöhneG1259 dich mit deinemG4675 BruderG80 ; undG2532 dannG5119 kommG2064 und bringeG4374 deineG4675 GabeG1435 dar.
Wenn das Gestohlene lebend in seiner HandH3027 gefundenH4672 wirdH4672 , es sei ein OchseH7794 oder ein EselH2543 oder ein Stück Kleinvieh, soll erH7999 das Doppelte erstatten.
So jemandH376 seinem NächstenH7453 GeldH3701 oder GeräteH3627 in Verwahrung gibtH5414 , und es wirdH8104 aus dem HauseH1004 dieses MannesH376 gestohlenH1589 -wenn der DiebH1590 gefundenH4672 wird, so soll erH7999 das Doppelte erstatten;
Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines OchsenH7794 , eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "dasH1697 istH9 es ", soll beiderH8147 Sache vor die Richter kommenH935 ; wen die Richter schuldig sprechenH559 , der soll seinem NächstenH7453 dasH1697 Doppelte erstattenH7999 . -
so sollen sie ihre SündeH2403 bekennenH3034 , die sie getanH6213 haben; und der Täter soll seine SchuldH817 erstatten nach ihrer vollen SummeH7218 und soll das Fünftel davon hinzufügen und es dem gebenH3254 , an welchem erH5414 sichH7725 verschuldetH816 hat.
Und wenn der MannH376 keinen Blutsverwandten hatH1350 , umH7725 diesem die SchuldH817 zu erstatten, so soll die SchuldH817 , welche JehovaH3068 erstattet wird, dem PriesterH3548 gehören außer dem WidderH352 der VersöhnungH3725 , womit man SühnungH3722 für ihn tut. -
Hier bin ich, zeuget wider mich vor JehovaH3068 undH6030 vor seinem GesalbtenH4899 ! Wessen Rind habeH3947 ich genommen? Oder wessen EselH2543 habeH3947 ich genommen? Oder wen habe ich übervorteilt? Wem habe ich GewaltH6231 angetan? Oder aus wessen HandH3027 habe ich LösegeldH3724 genommen, daß ich dadurch meine AugenH5869 verhülltH5956 hätte? So will ich es euchH7725 wiedergeben.
und dasH1697 Lamm soll erH7999 vierfältigH706 erstatten, darum daßH6118 erH2550 diese Sache getanH6213 , und weil er kein Mitleid gehabt hat!
Man verachtetH936 den DiebH1590 nicht, wenn erH4390 stiehltH1589 , um seine Gier zu stillen, weil ihn hungertH7456 ;
und wenn erH7999 gefundenH4672 wird, kann erH5414 siebenfach erstatten, kann alles GutH1952 seines HausesH1004 hingeben.
Ist nicht dieses ein FastenH6685 , an dem ichH4133 Gefallen habe: daß man löse die Schlingen der BosheitH7562 , daß man losmache die Knoten des Joches undH7971 gewalttätig Behandelte als Freie entlasse, und daß ihrH977 jedes JochH4133 zersprenget?
Dann wirstH5493 du rufenH7121 , undH7971 JehovaH3068 wird antwortenH6030 ; du wirst um Hilfe schreienH7768 , und erH559 wird sagen: Hier bin ich! Wenn du das JochH4133 , das Fingerausstrecken und unheilvolle RedenH1696 ausH8432 deiner Mitte hinwegtust,
ZachäusG2195 aberG1161 standG2476 und sprachG2036 zuG4314 dem HerrnG2962 : SieheG2400 , HerrG2962 , die HälfteG2255 meinerG3450 GüterG5224 gebeG1325 ich den ArmenG4434 , undG2532 wennG1536 ich von jemandG5100 etwasG1536+G5100 durch falsche AnklageG4811 genommen habeG4811 , so erstatteG591 ich es vierfältigG5073 .