Jacob Gerrit Fijnvandraat; Jacob Philippus Fijnvandraat
Schriften von Jacob Gerrit Fijnvandraat
1Kor 14,34 ; 1Kor 11 ; 1Tim 2 - Müssen Frauen in der Gemeinde schweigen?
EinleitungEinleitung
In der Christenheit wird schon jahrelang über die Frage diskutiert, was Schwestern in der Gemeinde tun dürfen und was sie nicht tun dürfen. In kirchlichen Kreisen spricht man dann von der „Frau im Amt“. Angesichts der Tatsache, dass man den Dienst am Wort mit dem Predigtamt verbunden hat, gibt das in diesen Kreisen immer Anlass zu verfahrenen Diskussionen. Die Schrift kennt nämlich kein „Predigtamt“.
Auf dieses Thema sind die Brüder Fijnvandraat in anderen Broschüren ausführlich eingegangen, nämlich in der „Toets“-Reihe (Deutsch: „Probe“-Reihe) und davon in Teil 8, der den Titel trägt De vrouw in het ambt (deutsch: Die Frau im Amt). Wir brauchen das darin zur Sprache Gebrachte hier nicht zu wiederholen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Schrift unterscheidet zwischen dem „Amt“ oder besser „Tätigkeit“ von „Ältesten“ und „Diakonen“, die mit Ordnung und Aufsicht in der Gemeinde als dem Haus Gottes zu tun haben, und dem Ausüben von „Gaben“, was sich auf den Aufbau und die Funktion der Gemeinde als Leib Christi bezieht.
Dass das „Amt“ des Ältesten und des Diakons für Schwestern nicht „zugänglich“ ist, wurde unserer Meinung nach in „Toets“ Teil 8 deutlich genug ausgeführt. Es ist jedoch nicht schwierig aufzuzeigen, dass Schwestern genauso gut Glieder des Leibes Christi sind wie Brüder und dass sie somit „eine Gabe“ besitzen. Und … der Besitz einer Gabe beinhaltet die Verantwortung, die Gabe zum Nutzen der Gemeinde in die Praxis umzusetzen. Leider müssen wir anerkennen, dass die Tatsache, dass alle Schwestern genauso wie die Brüder eine Gabe besitzen, in der Vergangenheit viel zu wenig berücksichtigt wurde.
Das Problem, worauf wir eingehen wollen, ist also nicht, ob Schwestern eine Gabe haben. Es beschränkt sich auch nicht auf die Frage, wo sie diese Gabe „ausüben“ oder „nicht ausüben“ dürfen, denn das Vorschlagen eines Liedes, das Sprechen eines Gebets oder das Vorlesen eines Abschnitts aus der Schrift (um das hierbei auch zu nennen) hat nichts mit dem Ausüben einer „Gabe“ zu tun.
Worum es uns geht, ist die Frage, ob eine Frau in der Zusammenkunft öffentlich am Dienst teilnehmen kann und sich somit auf die gleiche („uneingeschränkte“) Weise äußern darf wie ein Mann.
Oder anders gesagt: Wie weit geht das „Schweigen“, worüber der Apostel Paulus in 1. Korinther 14,34 spricht, und das „Stillsein“, das er in 1. Timotheus 2,12 anspricht?
Wir möchten noch zurückkommen auf die Frau im Amt. Dieses Problem steht in verschiedenen Kreisen schon nicht mehr zur Diskussion, in anderen wird noch lebhaft darüber debattiert. Die Frage, ob Schwestern sich auch öffentlich an den Zusammenkünften beteiligen dürfen (genauso wie die Brüder), ist in verschiedenen freikirchlichen Gruppen und evangelischen Kreisen noch nie ein Streitpunkt gewesen, oder ist es nicht mehr: Es wird einfach praktiziert.
In der „Brüderbewegung“ war dies bis vor kurzem auch keine Frage, aber hier mehr in dem Sinn, dass man es ohne Weiteres für unbiblisch hielt, wenn sich eine Schwester in der Zusammenkunft der Gemeinde äußert: Sie hatte zu schweigen.
In der jüngsten Zeit hat sich das jedoch geändert. In einer bestimmten Versammlung in den Niederlanden wird es Schwestern erlaubt, Lieder vorzuschlagen und Gebete zu sprechen, und in einigen anderen Versammlungen hat das Nachahmung gefunden. Sowohl mündlich als auch schriftlich haben wir, die Verfasser, gegenüber der einen Versammlung unsere Bedenken geäußert und ihre Argumente widerlegt.
Wir bemerkten dabei, dass es hier nicht mehr um das Umkehren zu biblischen Grundsätzen ging, denen wir in der Praxis nicht mehr genügten, sondern um die Einführung von Dingen, die unter uns noch nie zur Debatte standen. Nun mag Letzteres noch kein Grund sein, um alles immer so zu lassen, wie es schon immer gewesen ist. Aber wenn man meint, dass die Bibel etwas anderes lehrt, als was wir bis jetzt befürwortet und praktiziert haben, dann müssen das Dinge sein, die klipp und klar anhand der Schrift aufgezeigt werden können. Wenn es jedoch um zweifelhafte, neue Auffassungen geht, dann sagen wir mit Bezug auf einen Verkehrsslogan, der das Überholen von Autos betrifft: „Im Zweifelsfall … nie.“
Wir haben seinerzeit davon abgesehen, von unserer Ausarbeitung eine für jedermann zugängliche Veröffentlichung zu machen. Die Frage war aber damals noch nicht aktuell. Mit einer Veröffentlichung hätten wir „schlafende Hunde“ geweckt, und das hätte zu einer unnötigen Diskussion führen können. Inzwischen wird dieses Thema jedoch auf breiter Ebene diskutiert. Und immer öfter hört man die Bemerkung: Ja, warum auch eigentlich nicht? Man verlangt dann nicht wirklich nach deutlichen Argumenten, im Gegenteil, tatsächlich hat man seinen Standpunkt schon eingenommen. Andere erklären, dass für sie die Sache (noch) nicht klar ist, und unterstützen dadurch ungewollt eine tolerante Haltung zu diesem Problem.
Diese Entwicklung weckte in uns die Überzeugung, dass wir uns nicht länger schweigend verhalten können, sondern den Geschwistern eine „Handreichung“ geben müssen, die darin besteht, dass wir:
A. den Kern des Problems skizzieren:
B. die Argumente, die für die betreffende Auffassung angeführt werden, anhand der Schrift prüfen (dies natürlich nach der Sicht, die wir in dieser Sache haben);
C. die möglichen Haltungen, die bei bleibender unterschiedlicher Meinung in diesem Punkt eingenommen werden könne, in Augenschein nehmen. Als Basis für diese „Handreichung“ dient die Ausarbeitung, auf die wir im vorigen Abschnitt hingewiesen haben.