Behandelter Abschnitt Joh 5,25-29
Die Stunde des Hörens und die Stunde der Auferstehung
Verse 25-29. Der Vater macht lebendig; auch der Sohn macht lebendig und hält Gericht. Die Stunde kam, und war damals bereits gekommen, da es nicht nur der Messias, der Herr selbst war, der die Kranken in Israel heilte und so die Verheissungen und Prophezeiungen erfüllte, die Gott seinem Volk Israel, gemäss seiner Regierung und seiner Zucht in der Mitte seines Volkes, gegeben hatte. Leider musste auf eine erfolgte Heilung oft eine noch härtere Zucht folgen.
Jetzt war auch in der Person des Sohnes, der den Vater in Gnade offenbarte, lebendig machende Kraft und ewiges Leben gekommen, sodass die Toten seine Stimme hören konnten, und die sie gehört hatten, leben sollten. Dies war die grosse Bekanntmachung in Bezug auf das Leben. Es war da; und wie der Vater Leben in sich selbst hat, so hat Er auch seinem Sohn, einem Menschen auf der Erde, gegeben, Leben in sich selbst zu haben. Das ist ein göttliches Vorrecht, das hier in einem Menschen, der in Gnade auf die Erde gekommen war, gefunden wurde.
Ich habe bereits bemerkt, dass der Mensch und Knecht gewordene Sohn im Johannes-Evangelium niemals die Stellung dessen verlässt, der alles empfängt; obwohl uns in Christus das gezeigt wird, was ganz und gar nur Gott gehört. So wurde Ihm auch Gewalt gegeben, Gericht zu halten, weil Er der Sohn des Menschen ist. Man konnte schon auf der Erde gerichtet werden, und so werden einmal die Lebenden hier gerichtet werden.
In diesem Kapitel wird uns noch ein anderer, wichtiger Aspekt seiner Macht gezeigt: Die Toten werden auferstehen. Wie wir schon in Vers 24 sahen, werden hier Leben und Gericht nicht vermischt. Die Menschen sollten sich nicht darüber wundern, dass jene, die seine Stimme hörten, durch das geistliche Leben, das Er vermittelte, leben würden. Die Stunde wird kommen (jene Stunde ist bis heute nicht gekommen), wenn alle, die in den Gräbern sind, seine Stimme hören und hervorkommen werden ... Es steht hier nicht mehr, «die sie gehört haben, werden leben», sondern alle werden hören und hervorkommen: die das Gute getan haben, zur Auferstehung des Lebens, die aber das Böse verübt haben, zur Auferstehung des Gerichts.
Beachten wir sorgfältig, dass die Auferstandenen nicht durch das Gericht voneinander getrennt werden, obwohl es jedem seinen Platz nach seinen Werken zuweist. Die Trennung wird durch die Auferstehung selbst vollzogen. Die das Gute getan haben, werden nicht an derselben Auferstehung teilhaben, wie jene, die das Böse verübt haben. Er spricht hier nicht von der Zeitspanne, die die Auferstehung der einen von der Auferstehung der anderen trennt. Das wird dort gefunden, wo Gott uns etwas über die verschiedenen Haushaltungen offenbart. Hier geht es um den Kern der Sache: Es gibt eine Auferstehung der Gerechten, wie sie auch genannt wird. Dann gibt es eine andere Auferstehung, die sich von der ersten unterscheidet. Es ist eine Auferstehung des Gerichts, an der die Lebenden, die in der ersten verherrlicht wurden, nicht teilhaben.
Es sind schon Schwierigkeiten in Bezug auf das Wort «Stunde», das hier verwendet wird, aufgetreten. Doch dies ist ein dürftiges Argument; denn der gleiche Ausdruck findet sich auch in Vers 25. Die «Stunde» dort ist eine Zeitspanne, die nun bald 2’000 Jahre dauert und zwei verschiedene Zustände umfasst: einen, in dem Christus persönlich auf der Erde wirkte, und einen, in dem der verherrlichte Christus durch den Geist wirkt. Trotzdem dauern diese zwei Zeitepochen, vom Gesichtspunkt unseres Abschnitts aus betrachtet, nur eine «Stunde». Genauso ist es hier in Vers 28. Die erste Stunde ist die Zeitspanne, in der der Sohn geistlich Tote lebendig macht; die zweite Stunde, die wir in Vers 28 finden, ist die Zeitspanne, in der Christus den Leib auferweckt. Das ist ganz einfach. Die erste dieser beiden Stunden hat schon mehr als neunzehn Jahrhunderte gedauert.