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14. Mose 35,1 KopierenKommentare CHM WMVolltext WM: 5Mo 18,1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach:

24. Mose 35,2 KopierenVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,1 WM: 4Mo 35,1Volltext WM: 5Mo 18,1 WM: Jos 21,1 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben;

34. Mose 35,3 KopierenVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,1 WM: 4Mo 35,1Volltext HB: 4Mo 35 - Zufluchtstädte WM: 5Mo 18,1 WM: Jos 21,1 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können.

44. Mose 35,4 KopierenKommentare WMVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,1Volltext WM: 5Mo 18,1 WM: Jos 21,1 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken.

54. Mose 35,5 KopierenVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,1 WM: 4Mo 35,4Volltext RWP: Apg 1,12 WM: 5Mo 18,1 WM: Jos 21,1 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei.

64. Mose 35,6 KopierenKommentare WMVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,1Volltext WM: 5Mo 18,1 WM: Jos 20,1 WM: Jos 21,1 WM: Apg 3,17 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben,

74. Mose 35,7 KopierenVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,1 WM: 4Mo 35,6Volltext WM: 5Mo 18,1 WM: Jos 21,1 WM: Apg 3,17 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage.

84. Mose 35,8 KopierenVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,1 WM: 4Mo 35,6Volltext Handreichungen Themen: Jes 42,9 ; 43,13 ; 45,21 ; 46,10.11 - „Jakobs Prophezeiung“ (2) WM: 5Mo 18,1 WM: Jos 21,1 WM: Apg 3,17 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben.

94. Mose 35,9 KopierenKommentare CHM WMVolltext HB: 4Mo 35 - Zufluchtstädte WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: Apg 3,17 Und der HERR redete zu Mose und sprach:

104. Mose 35,10 KopierenVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,9 WM: 4Mo 35,9Volltext HB: 4Mo 35 - Zufluchtstädte WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: Apg 3,17 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen,

114. Mose 35,11 KopierenVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,9 WM: 4Mo 35,9Volltext HB: 4Mo 35 - Zufluchtstädte WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: Jos 20,1 WM: Lk 23,34 WM: Apg 3,17 WWF: 4. Mose 35 - Der Totschläger die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe.

124. Mose 35,12 KopierenVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,9 WM: 4Mo 35,9Volltext HB: 4Mo 35 - Zufluchtstädte WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: Rt 2,20 WM: Lk 23,34 WM: Apg 3,17 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat.

134. Mose 35,13 KopierenVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,9 WM: 4Mo 35,9Volltext HB: 4Mo 35 - Zufluchtstädte WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: Apg 3,17 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen.

144. Mose 35,14 KopierenKommentare WMVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,9Volltext HB: 4Mo 35 - Zufluchtstädte WK: 5Mo 19,1 WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: Apg 3,17 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein.

154. Mose 35,15 KopierenKommentare CHMVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,9 WM: 4Mo 35,14Volltext JGB: Joh 1,1 WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: Apg 3,17 WM: Eph 2,19 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat.

164. Mose 35,16 KopierenKommentare WMVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,15Volltext WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: Lk 23,34 WM: Apg 3,17 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

174. Mose 35,17 KopierenVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,15 WM: 4Mo 35,16Volltext WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: Apg 3,17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

184. Mose 35,18 KopierenVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,15 WM: 4Mo 35,16Volltext WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: Apg 3,17 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

194. Mose 35,19 KopierenKommentare WMVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,15Volltext BdH: Eph 1,3; 2,6 - Die himmlische Berufung des Christen WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: 5Mo 19,4 WM: Apg 3,17 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten.

204. Mose 35,20 KopierenVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,15 WM: 4Mo 35,19Volltext WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: 5Mo 19,4 WM: Apg 3,17 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt,

214. Mose 35,21 KopierenVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,15 WM: 4Mo 35,19Volltext AM: Biblische Namen H WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: 5Mo 19,4 WM: Apg 3,17 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft.

224. Mose 35,22 KopierenKommentare WMVolltext WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: 5Mo 19,4 WM: Apg 3,17 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft,

234. Mose 35,23 KopierenVerknüpfungen WM: 4Mo 35,22Volltext WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: 5Mo 19,4 WM: Apg 3,17 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt,

244. Mose 35,24 KopierenVerknüpfungen WM: 4Mo 35,22Volltext WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: 5Mo 19,4 WM: Apg 3,17 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden.

254. Mose 35,25 KopierenVerknüpfungen WM: 4Mo 35,22Volltext WK: 2Chr 2,4 WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: 5Mo 19,4 WM: Lk 23,34 WM: Apg 3,17 WWF: 4. Mose 35 - Der Totschläger Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt.

264. Mose 35,26 KopierenKommentare WMVolltext WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: 5Mo 19,4 WM: Lk 23,34 WM: Apg 3,17 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist,

274. Mose 35,27 KopierenVerknüpfungen WM: 4Mo 35,26Volltext WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: 5Mo 19,4 WM: Lk 23,34 WM: Apg 3,17 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein;

284. Mose 35,28 KopierenKommentare WMVolltext AM: Hld 5,6 WK: 2Chr 2,4 WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: 5Mo 19,4 WM: 5Mo 19,8 WM: Lk 23,34 +2 Artikel denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen.

294. Mose 35,29 KopierenVerknüpfungen WM: 4Mo 35,28Volltext WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten.

304. Mose 35,30 KopierenKommentare WMVolltext AK: Off 11,3 WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: Mt 26,60 WM: Mk 14,56 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen.

314. Mose 35,31 KopierenVerknüpfungen WM: 4Mo 35,30Volltext WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: Amos 5,12 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben.

324. Mose 35,32 KopierenKommentare WMVolltext WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist.

334. Mose 35,33 KopierenVerknüpfungen WM: 4Mo 35,32Volltext WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat.

344. Mose 35,34 KopierenVerknüpfungen WM: 4Mo 35,32Volltext CHM: 4Mo 1,1 WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel.

Querverweise zu 4. Mose 35,24 4Mo 35,24 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

4Mo 35,124. Mose 35,12 KopierenVerknüpfungen CHM: 4Mo 35,9 WM: 4Mo 35,9Volltext HB: 4Mo 35 - Zufluchtstädte WM: 2Mo 21,13 WM: 5Mo 19,1 WM: Rt 2,20 WM: Lk 23,34 WM: Apg 3,17 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat.

Jos 20,6Josua 20,6 KopierenKommentare WMVolltext CHM: 4Mo 35,15 WM: Lk 23,34 so soll er in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat, und bis der Hohepriester stirbt, der zu derselben Zeit im Amte sein wird. Alsdann soll der Totschläger wieder umkehren und in seine Stadt gehen und in sein Haus, in die Stadt, daraus er geflohen ist.

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