Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
„Wenn sich ein aussatzartiges Leiden an einem Menschen zeigt, so soll er zum Priester gebracht werden.
Hierauf gebot der HERR dem Mose und dem Aaron folgendes:
„Wenn sich bei einem Menschen auf seiner bloßen Haut eine Anschwellung oder ein Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und sich so auf seiner Haut ein aussatzartiges Leiden entwickeln könnte, so soll der Betreffende zu dem Priester Aaron oder zu einem von dessen Söhnen, den Priestern, gebracht werden.
Wenn dann der Priester die betroffene Stelle auf der Haut ansieht und dabei findet, dass die Haare auf der betroffenen Stelle weiß geworden sind und dass die betroffene Stelle tiefer liegend erscheint als die sie umgebende Haut, so handelt es sich um wirklichen Aussatz; und sobald der Priester dies wahrnimmt, soll er den Betreffenden für unrein erklären.
Wenn sich aber ein weißer Fleck auf der Haut befindet, der nicht tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut und auf dem die Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester den Betroffenen sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).
Wenn der Priester ihn dann am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, dass die betroffene Stelle sich in ihrem Aussehen gleichgeblieben ist, da das Übel sich auf der Haut nicht weiter ausgebreitet hat, so soll der Priester ihn noch einmal sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).
Wenn dann der Priester ihn am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, dass die betroffene Stelle blässer geworden ist und das Übel sich auf der Haut nicht weiter ausgebreitet hat, so soll ihn der Priester für rein erklären: es ist nur ein gewöhnlicher Ausschlag; der Betreffende muss seine Kleider waschen und ist dann rein.
Wenn aber der Ausschlag, nachdem der Betreffende, um rein zu werden, sich dem Priester gezeigt hat, auf der Haut immer weiter um sich greift, so soll er sich dem Priester zum zweitenmal zeigen;
wenn ihn dann der Priester untersucht und dabei findet, dass der Ausschlag sich auf der Haut weiter ausgebreitet hat, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.“
„Wenn sich ein aussatzartiges Leiden an einem Menschen zeigt, so soll er zum Priester gebracht werden.
Wenn der Priester ihn dann untersucht und dabei findet, dass sich eine weiße Anschwellung auf der Haut befindet, auf der die Haare weiß geworden sind, und dass wildes Fleisch auf der Anschwellung wuchert,
so ist das ein bereits veralteter Aussatz auf seiner Haut; darum soll der Priester ihn für unrein erklären, ohne ihn erst einzuschließen (oder: abzusondern); denn er ist wirklich unrein.
Wenn aber der Aussatz auf der Haut so wuchert, dass der Aussatz die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen überzieht, soweit die Augen des Priesters blicken mögen,
wenn also der Priester bei seiner Besichtigung findet, dass der Aussatz den ganzen Körper überzogen hat, so soll er den Betroffenen für rein erklären: er ist ganz und gar weiß geworden und daher rein.
Sobald sich aber wildes Fleisch an ihm sehen lässt, ist er unrein.
Sobald daher der Priester das wilde Fleisch wahrnimmt, soll er ihn für unrein erklären: das wilde Fleisch ist unrein, es ist wirklicher Aussatz.
Wenn jedoch das wilde Fleisch wieder weggeht und der Betreffende wieder weiß wird, so soll er zum Priester gehen.
Wenn dieser ihn dann untersucht und dabei findet, dass die kranke Stelle wieder weiß geworden ist, so soll der Priester den Betroffenen für rein erklären: er ist wirklich rein.“
„Wenn sich ferner an jemandes Leibe auf der Haut ein Geschwür bildet und wieder heilt,
dann aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Anschwellung oder ein weiß-rötlicher Fleck entsteht, so soll der Betreffende sich dem Priester zeigen.
Wenn dieser ihn dann untersucht und dabei findet, dass die Stelle tiefer liegend erscheint als die sie umgebende Haut und dass die Haare darauf weiß geworden sind, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz, der in dem Geschwür zum Ausbruch gekommen ist.
Wenn aber der Priester bei der Besichtigung der Stelle findet, dass keine weißen Haare darauf vorhanden sind und dass der Fleck nicht tiefer liegt als die ihn umgebende Haut und blass aussieht, so soll der Priester den Betreffenden sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).
Wenn sich dann (der Fleck) auf der Haut immer weiter ausgebreitet hat, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.
Wenn aber der Fleck ruhig stehengeblieben ist, ohne weiter um sich gegriffen zu haben, so ist es nur ein vernarbtes Geschwür, und der Priester darf ihn für rein erklären.“
„Oder wenn sich auf jemandes Haut eine Brandwunde befindet und das in der Brandwunde sich bildende Fleisch einen weiß-rötlichen oder weißen Fleck darstellt
und der Priester bei dessen Besichtigung findet, dass die Haare auf dem Fleck weiß geworden sind und (der Fleck) tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut, so liegt wirklicher Aussatz vor, der in der Brandwunde zum Ausbruch gekommen ist; darum soll der Priester den Betreffenden für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.
Wenn aber der Priester bei seiner Besichtigung findet, dass keine weißen Haare auf dem Fleck vorhanden sind und dass (der Fleck) nicht tiefer liegt als die ihn umgebende Haut und blass aussieht, so soll der Priester den Betreffenden sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).
Wenn ihn dann der Priester am siebten Tage untersucht, so soll er, falls (der Fleck) sich auf der Haut weiter ausgebreitet hat, den Betreffenden für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.
Wenn aber der Fleck ruhig stehengeblieben ist, ohne auf der Haut weiter um sich gegriffen zu haben, und blass aussieht, so liegt nur eine Anschwellung der Brandwunde vor; darum soll der Priester den Betreffenden für rein erklären, denn es ist nur eine vernarbte Brandwunde.“
„Wenn ferner ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag am Kopf oder am Bart bekommt
und der Priester bei der Untersuchung des Ausschlags findet, dass er tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut und dass sich feine, goldgelbe Haare darauf befinden, so soll der Priester den Betreffenden für unrein erklären: es ist bösartiger Grind, der Aussatz des Kopfes oder des Bartes.
Wenn der Priester aber den bösen Grind besichtigt und dabei findet, dass (die kranke Stelle) zwar nicht tiefer liegend erscheint als die sie umgebende Haut, dass aber keine dunklen Haare darauf vorhanden sind, so soll der Priester den des Grindleidens Verdächtigen sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).
Wenn dann der Priester die betroffene Stelle am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, dass der Grind sich nicht weiter ausgebreitet hat und keine goldgelben Haare darauf vorhanden sind und der Grind nicht tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut,
so soll der Betreffende sich scheren lassen – nur die grindige Stelle darf er nicht scheren –; und der Priester soll dann den des Grindleidens Verdächtigen noch einmal sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).
Wenn der Priester dann den Grind am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, dass der Grind sich auf der Haut nicht weiter ausgebreitet hat und dass er nicht tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut, so erkläre der Priester den Betreffenden für rein; er muss dann seine Kleider waschen und soll als rein gelten.
Wenn aber, nachdem der Betreffende für rein erklärt worden ist, der Grind sich auf der Haut weiter ausbreitet
und der Priester bei der Untersuchung findet, dass der Grind auf der Haut weiter um sich gegriffen hat, so braucht der Priester nicht erst noch nach goldgelben Haaren zu suchen: der Betreffende ist unrein.
Ist der Grind sich aber in seinem Aussehen gleich geblieben und sind dunkle Haare darauf gewachsen, so ist der Grind geheilt: der Betreffende ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären.“
„Wenn ferner ein Mann oder eine Frau auf der Haut helle Flecke, weiße, helle Flecke bekommen
und der Priester bei seiner Untersuchung nur blasse, weiße Flecke auf ihrer Haut findet, so ist es ein ungefährlicher (oder: gutartiger) Ausschlag, der auf der Haut zum Ausbruch gekommen ist: der Betreffende ist rein.
Wenn ferner einem Manne das Haupthaar ausgeht, so ist er ein Hinter-Kahlkopf: ein solcher ist rein;
und wenn ihm das Haupthaar nach der Gesichtsseite zu ausgeht, so ist er ein Vorder-Kahlkopf: ein solcher ist ebenfalls rein.
Wenn sich aber vorn oder hinten auf seiner Glatze ein weiß-rötlicher Ausschlag zeigt, so ist es der Aussatz, der vorn oder hinten auf seiner Glatze zum Ausbruch gekommen ist.
Wenn also der Priester bei seiner Untersuchung findet, dass die Anschwellung des Ausschlags vorn oder hinten auf seiner Glatze weiß-rötlich aussieht, wie sonst der Aussatz auf der Haut des Leibes aussieht,
so ist der Betreffende ein Aussätziger und daher unrein; der Priester muss ihn unbedingt für unrein erklären: er hat das Aussatzleiden an seinem Kopfe.“
„Was nun den Aussätzigen betrifft, der dieses Leiden an sich hat, so soll er zerrissene Kleider tragen und sein Haupthaar ohne Pflege wachsen lassen; seinen Lippenbart soll er verhüllen und ‚unrein! unrein!‘ ausrufen.
Solange die Krankheit an ihm haftet, soll er unrein sein: er ist unrein und soll abgesondert wohnen; außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein.“
„Wenn ferner eine aussätzige Stelle an einem Kleidungsstück, es sei von Wolle oder von Leinen (= Flachs), zum Vorschein kommt
oder an gewebten oder gewirkten Stoffen von Leinen oder von Wolle oder an einer Lederhaut oder an irgendeinem Gegenstand von Leder
und die betroffene Stelle an dem Kleide oder am Leder oder an dem gewebten oder gewirkten Stoff (oder: Zeug) oder an irgendeinem Gegenstand von Leder grünlich oder rötlich aussieht, so liegt Aussatz vor, und man soll es vom Priester beschauen lassen.
Der Priester soll dann den vorliegenden Schaden beschauen und den betroffenen Gegenstand sieben Tage lang unter Verschluss halten.
Wenn er dann am siebten Tage bei der Besichtigung des betroffenen Gegenstandes findet, dass der Schaden an dem Kleidungsstück oder dem gewebten oder gewirkten Stoff oder am Leder – an irgendeinem Gegenstand, zu welchem Leder verarbeitet wird – weiter um sich gegriffen hat, so ist der Ausschlag ein bösartiger Aussatz: (der betreffende Gegenstand) ist unrein,
und man soll das Kleidungsstück oder den gewebten oder gewirkten Stoff von Wolle oder von Leinen oder jeden ledernen Gegenstand, an dem der Aussatz haftet, verbrennen; denn es ist ein bösartiger Aussatz: (der betreffende Gegenstand) muss im Feuer verbrannt werden.
Wenn der Priester aber bei der Besichtigung findet, dass der Schaden an dem Kleidungsstück oder dem gewebten oder gewirkten Stoff oder an irgendeinem Gegenstand von Leder nicht weiter um sich gegriffen hat,
so soll der Priester anordnen, dass man den Gegenstand, an welchem der Ausschlag haftet, wasche, und soll ihn dann noch einmal sieben Tage lang unter Verschluss halten.
Wenn der Priester dann den betroffenen Gegenstand nach der Waschung besichtigt und dabei findet, dass die betroffene Stelle ihr Aussehen nicht verändert hat, so ist der Gegenstand, wenn auch der Ausschlag nicht weiter um sich gegriffen hat, dennoch unrein: du sollst ihn im Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung auf seiner Hinter- oder seiner Vorderseite.
Findet der Priester aber bei der Besichtigung, dass die betroffene Stelle nach der Waschung blass geworden ist, so soll er sie aus dem Kleidungsstück oder dem Leder oder dem gewebten oder gewirkten Stoff herausreißen.
Wenn (der Ausschlag) aber wiederum an dem Kleidungsstück oder dem gewebten oder gewirkten Stoff oder an irgendeinem Gegenstande von Leder zum Vorschein kommt, so ist es ein frisch ausbrechender Aussatz; darum musst du den (ganzen) Gegenstand, an dem der Ausschlag haftet, im Feuer vernichten.
Das Kleidungsstück aber oder der gewebte oder gewirkte Stoff oder jeder lederne Gegenstand, an welchem der Ausschlag nach der Waschung verschwunden ist, muss noch einmal gewaschen werden und soll dann als rein gelten.“
Dies sind die Vorschriften bezüglich des Aussatzes an Kleidungsstücken von Wolle oder von Leinen oder an gewebten oder gewirkten Stoffen oder an irgendeinem Gegenstand von Leder, um (derartige Sachen) für rein oder für unrein zu erklären.
Weiter gab der HERR dem Mose folgende Weisungen:
„Folgende Vorschriften gelten für einen Aussätzigen am Tage, da er für rein erklärt wird: Er soll zu dem Priester geführt werden;
und zwar muss der Priester vor das Lager hinausgehen. Wenn der Priester ihn dann untersucht und dabei findet, dass der bösartige Aussatz an dem Aussätzigen zur Heilung gekommen ist,
so soll der Priester anordnen, dass man für den, der als rein erklärt werden soll, zwei lebende reine Vögel sowie ein Stück Zedernholz, Karmesinfäden (oder: -wolle) und Ysop bringe.
Sodann soll der Priester anordnen, dass man den einen Vogel über einem irdenen Gefäß mit Quell- oder Flusswasser schlachte.
Den lebenden Vogel aber nebst dem Zedernholz, dem Karmesin und dem Ysop (2.Mose 12,22) soll er nehmen und dies alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des über dem Quell- oder Flusswasser geschlachteten Vogels eintauchen.
Hierauf soll er den, welcher für rein vom Aussatz erklärt werden soll, siebenmal damit besprengen und ihn so reinigen; den lebenden Vogel aber soll er ins freie Feld fliegen lassen.
Hierauf soll der, welcher sich reinigen lässt, seine Kleider waschen, sein gesamtes Haar abscheren und ein Wasserbad nehmen: dann ist er rein. Danach darf er zwar wieder ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.
Am siebten Tage sodann soll er alle seine Haare abermals scheren, Kopfhaar, Bart und Augenbrauen, überhaupt sein gesamtes Haar soll er abscheren, seine Kleider waschen und seinen Leib im Wasser baden: dann ist er rein.“
„Hierauf soll er am achten Tage zwei fehlerlose (männliche) Lämmer und ein einjähriges, fehlerloses weibliches Lamm nehmen, außerdem drei Zehntel Epha Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, zum Speisopfer, und ein Log Öl.
Der Priester aber, der die Reinigung vollzieht, soll denjenigen, der sich reinigen lässt, samt jenen Opfergaben vor den HERRN an den Eingang des Offenbarungszeltes stellen.
Dann nehme der Priester das eine (männliche) Lamm, bringe es als Schuldopfer dar nebst dem Log Öl und webe (= schwinge) beides als Webeopfer (8,27) vor dem HERRN.
Dann schlachte er das andere Lamm an der Stätte, wo man die Sündopfer und die Brandopfer zu schlachten pflegt, an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig.
Hierauf nehme der Priester etwas von dem Blut des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen lässt, an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes.
Dann nehme der Priester etwas von dem Log Öl und gieße es in seine (d.h. des Priesters) linke Hand,
tauche dann seinen rechten Finger in das Öl, das sich in seiner linken Hand befindet, und sprenge von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor den HERRN.
Von dem übrigen Öl aber, das sich in seiner Hand befindet, streiche der Priester dem, der sich reinigen lässt, etwas an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes auf die Stelle, wo sich schon das Blut des Schuldopfers befindet.
Was dann von dem Öl in der Hand des Priesters noch übrig ist, das tue er dem, der sich reinigen lässt, auf den Kopf, um ihm so Sühne vor dem HERRN zu erwirken.
Hierauf richte der Priester das Sündopfer her und erwirke dadurch dem, welcher sich reinigen lässt, Sühne wegen seiner Unreinheit; darauf schlachte er das Brandopfertier.
Wenn dann der Priester das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar dargebracht und ihm so Sühne erwirkt hat, so ist der Betreffende rein.“
„Wenn er aber arm ist und sein Vermögen nicht ausreicht, so soll er nur ein einziges Lamm als Schuldopfer zur Vollziehung der Webe nehmen, damit ihm Sühne erwirkt werde, ferner nur ein einziges Zehntel Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, zum Speisopfer und ein Log Öl,
dazu zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, und zwar die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer.
Er bringe sie am achten Tage, nachdem er für rein erklärt worden ist, zu dem Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes vor den HERRN.
Der Priester nehme dann das zum Schuldopfer bestimmte Lamm sowie das Log Öl und webe (= schwinge) beides als Webeopfer (8,27) vor dem HERRN.
Hierauf schlachte man das zum Schuldopfer bestimmte Lamm, und der Priester nehme etwas von dem Blut des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen lässt, an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes.
Dann gieße der Priester etwas von dem Öl in seine (d.h. des Priesters) linke Hand
und sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öl, das sich in seiner linken Hand befindet, siebenmal vor den HERRN.
Dann streiche der Priester etwas von dem Öl, das sich in seiner Hand befindet, dem, welcher sich reinigen lässt, an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes auf die Stelle, wo sich schon das Blut des Schuldopfers befindet.
Was dann von dem Öl in der Hand des Priesters noch übrig ist, das tue er dem, der sich reinigen lässt, auf den Kopf, um ihm so Sühne vor dem HERRN zu erwirken.
Hierauf richte der Priester die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben her, für deren Beschaffung das Vermögen des Betreffenden ausgereicht hat,
die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer samt dem Speisopfer. So erwirke der Priester dem, der sich reinigen lässt, Sühne vor dem HERRN.“
Dies sind die Vorschriften in betreff eines Aussätzigen, dessen Vermögen bei seiner Reinigung für die regelmäßigen Opfer nicht zureicht.
Hierauf gebot der HERR dem Mose und Aaron folgendes:
„Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Eigentum geben will, und ich in dem Lande, das euch alsdann gehört, an einem Hause einen Aussatzschaden entstehen lasse,
so soll der Eigentümer des Hauses hingehen und dem Priester die Anzeige machen: ‚Es zeigt sich mir an meinem Hause etwas, das wie Aussatzschaden aussieht.‘
Dann soll der Priester anordnen, dass man, noch ehe er selbst zur Besichtigung des Schadens hineingeht, das Haus ausräume, damit nicht alles, was sich im Hause befindet, unrein werde; hierauf soll der Priester hingehen, um das Haus zu besichtigen.
Wenn er dann bei der Besichtigung des Ausschlags findet, dass der Ausschlag sich an den Wänden des Hauses in Gestalt grünlicher oder rötlicher Vertiefungen zeigt und diese tiefer liegend erscheinen als die sie umgebende Wand,
so soll der Priester aus dem Hause hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus auf sieben Tage verschließen.
Wenn der Priester dann am siebten Tage wiederkommt und bei der Besichtigung findet, dass der Schaden sich an den Wänden des Hauses weiter verbreitet hat,
so soll der Priester anordnen, dass man die Steine, an denen sich der Schaden zeigt, herausbreche und sie außerhalb der Ortschaft an einen unreinen Ort hinwerfe.
Das Haus aber lasse er im Inneren überall abkratzen, und den abgekratzten Bewurf schütte man außerhalb der Ortschaft an einen unreinen Ort hin.
Dann soll man andere Steine nehmen und sie an die Stelle der ausgebrochenen Steine einsetzen; auch soll man andern Lehm (oder: Mörtel) nehmen und das Haus damit bewerfen.
Wenn dann der Ausschlag wiederkehrt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu beworfen hat,
so soll der Priester wiederkommen (oder: hineingehen). Wenn er dann bei der Besichtigung findet, dass der Ausschlag am Hause weiter um sich gegriffen hat, so ist es ein bösartiger Aussatz am Hause: es ist unrein.
Man soll deshalb das Haus niederreißen, seine Steine, sein Holzwerk und allen Bewurf des Hauses, und soll dies alles außerhalb der Ortschaft an einen unreinen Ort schaffen.
Und wer in das Haus hineingegangen ist, solange es verschlossen ist, soll bis zum Abend als unrein gelten,
und wer in dem Hause geschlafen hat, muss seine Kleider waschen; ebenso muss der, welcher in dem Hause gegessen hat, seine Kleider waschen.
Wenn aber der Priester hineingeht und bei der Besichtigung findet, dass der Ausschlag am Hause, nachdem das Haus neu beworfen worden ist, nicht weiter um sich gegriffen hat, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn der Schaden ist geheilt.
Er soll dann zur Entsündigung des Hauses zwei Vögel nehmen, ferner ein Stück Zedernholz, Karmesinfäden (oder: -wolle; vgl. 14,4) und Ysop,
und soll den einen Vogel über einem irdenen Gefäß mit Quell- oder Flusswasser schlachten.
Dann nehme er das Zedernholz, den Ysop, den Karmesin und den lebenden Vogel und tauche das alles in das Blut des geschlachteten Vogels und in das Quell- oder Flusswasser, besprenge damit das Haus siebenmal
und entsündige so das Haus mit dem Blut des Vogels und mit dem Quell- oder Flusswasser sowie mit dem lebenden Vogel und dem Zedernholz, mit dem Ysop und dem Karmesin;
den lebenden Vogel aber lasse er außerhalb der Ortschaft ins freie Feld fliegen. Wenn er so dem Hause Sühne erwirkt hat, so ist es rein.“
Dies sind die Vorschriften bezüglich aller Arten von Aussatz und bezüglich des Grindes,
ferner bezüglich des Aussatzes an Kleidungsstücken und an Häusern,
ferner bezüglich der Anschwellungen sowie des Ausschlags und der hellen Flecken,
um Belehrung darüber zu geben, wann etwas für unrein und wann für rein zu erklären ist. Dies sind die Vorschriften über den Aussatz.
und überreichte dem König von Israel das Schreiben, das so lautete: „Wenn dieses Schreiben an dich gelangt, so wisse: ich habe meinen Diener Naeman zu dir gesandt, damit du ihn von seinem Aussatz befreist.“
Als der König von Israel das Schreiben gelesen hatte, zerriss er seine Kleider und rief aus: „Bin ich etwa ein Gott, dass ich töten und lebendig machen kann?! Dieser verlangt ja von mir, dass ich einen Menschen von seinem Aussatz befreie! Da seht ihr nun deutlich, dass er nur einen Vorwand zum Streit mit mir sucht!“
Da trat ein Aussätziger herzu, warf sich vor ihm nieder und sagte: „Herr, wenn du willst, kannst du mich reinigen.“
Jesus streckte seine Hand aus, fasste ihn an und sagte: „Ich will’s, werde rein!“ Da wurde er sogleich von seinem Aussatz rein.
Darauf sagte Jesus zu ihm: „Hüte dich, jemandem etwas davon zu sagen! Gehe vielmehr hin, zeige dich dem Priester und bringe die Opfergabe dar, die Mose (3.Mose 13,49; 14,2-32) geboten hat, zum Zeugnis (= Erweis) für sie!“
Blinde werden sehend und Lahme gehen, Aussätzige werden rein und Taube hören, Tote werden auferweckt, und Armen wird die Heilsbotschaft verkündigt (Jes 35,5-6; 61,1),
Da kam ein Aussätziger zu ihm, fiel vor ihm auf die Knie nieder und bat ihn flehentlich mit den Worten: „Wenn du willst, kannst du mich reinigen.“
Jesus hatte Mitleid mit ihm, streckte seine Hand aus, fasste ihn an und sagte zu ihm: „Ich will’s: werde rein!“
Da verschwand der Aussatz sogleich von ihm, und er wurde rein.
Jesus aber gab ihm strenge Weisung, hieß ihn auf der Stelle weggehen
und sagte zu ihm: „Hüte dich, jemandem etwas davon zu sagen! Gehe vielmehr hin, zeige dich dem Priester und bringe für deine Reinigung das Opfer dar, das Mose (3.Mose 13,49; 14,10) geboten hat, zum Zeugnis (= Erweis) für sie!“
Es begab sich darauf, während er sich in einer der Städte aufhielt, dass ein Mann da war, über und über mit Aussatz behaftet. Als dieser Jesus sah, warf er sich vor ihm auf sein Angesicht nieder und bat ihn mit den Worten: „Herr, wenn du willst, kannst du mich reinigen!“
Jesus streckte die Hand aus, fasste ihn an und sagte: „Ich will’s: werde rein!“ Da verschwand der Aussatz sogleich von ihm.
Jesus gebot ihm dann, niemand etwas davon zu sagen, und gab ihm die Weisung: „Gehe hin, zeige dich dem Priester und bringe für deine Reinigung das Opfer dar, wie Mose es geboten hat (3.Mose 13,49; 14,10), zum Zeugnis (= Erweis) für sie!“
So gab er ihnen denn zur Antwort: „Geht hin und berichtet dem Johannes, was ihr (hier) gesehen und gehört habt: Blinde werden sehend, Lahme gehen, Aussätzige werden rein, Taube hören, Tote werden auferweckt, Armen wird die Heilsbotschaft verkündigt (Jes 35,5; 61,1),
Auf seiner Wanderung nach Jerusalem durchzog Jesus das Grenzgebiet von Samaria und Galiläa.
Als er dort in ein Dorf eintrat, kamen ihm zehn aussätzige Männer entgegen, die in der Ferne (d.h. weit abseits vom Wege) stehen blieben
und ihre Stimme erhoben und riefen: „Jesus, (lieber) Meister, erbarme dich unser!“
Als er sie erblickte, sagte er zu ihnen: „Geht hin und zeigt euch den Priestern.“ Während sie dann hingingen, wurden sie rein.
Einer von ihnen aber, als er sich geheilt sah, kehrte zurück, pries Gott mit lauter Stimme,
warf sich zu Jesu Füßen auf sein Angesicht nieder und dankte ihm; und das war ein Samariter.
Da sagte Jesus: „Sind ihrer nicht zehn rein geworden? Wo sind denn die anderen neun?
Hat sich sonst keiner gefunden, der zurückgekehrt ist, um Gott die Ehre zu geben, außer diesem Fremdling?“
Zu ihm sagte er dann: „Stehe auf und gehe! Dein Glaube hat dir Rettung (= Heilung) verschafft.“
selig und heilig ist, wer an der ersten Auferstehung Anteil hat! Über diese hat der zweite Tod keine Gewalt, sondern sie werden Priester Gottes und Christi sein und die tausend Jahre hindurch zusammen mit ihm herrschen.
hierauf wurden der Tod und das Totenreich in den Feuersee geworfen. Dies ist der zweite (d.h. endgültige) Tod, nämlich der Feuersee;
Dagegen den Feigen (= den Verzagten) und Ungläubigen (oder: Treulosen), den Unreinen und Mördern, den Unzüchtigen und Zauberern (oder: Giftmischern), den Götzendienern und allen Lügnern soll ihr Teil in dem See werden, der mit Feuer und Schwefel brennt: dies ist der zweite Tod.“
Denn der Sold, den die Sünde zahlt, ist der Tod, die Gnadengabe Gottes aber ist das ewige Leben in Christus Jesus, unserm Herrn.
Euer Ruhm (oder: Rühmen = Selbstruhm) ist nicht schön! Wisst ihr nicht, dass schon ein wenig Sauerteig den ganzen Teig durchsäuert?
Schafft den alten Sauerteig weg, damit ihr (durchweg) ein neuer Teig seid; ihr seid ja doch (als Christen) frei von allem Sauerteig; denn es ist ja auch unser Passahlamm geschlachtet worden: Christus.
Darum lasst uns Festfeier halten nicht im (oder: mit dem) alten Sauerteig, auch nicht im (oder: mit dem) Sauerteig der Schlechtigkeit und Bosheit, sondern im (oder: mit dem) Süßteig der Lauterkeit (= Reinheit) und Wahrheit.
Schon ein wenig Sauerteig macht den ganzen Teig sauer.
Heilt Kranke, weckt Tote auf, macht Aussätzige rein, treibt böse Geister aus: umsonst habt ihr’s empfangen, umsonst sollt ihr’s auch weitergeben!
Als Jesus sich aber in Bethanien im Hause Simons des (einstmals) Aussätzigen befand,
Als nun Jesus in Bethanien im Hause Simons des (einstmals) Aussätzigen war, kam, während er bei Tische saß, eine Frau, die ein Alabasterfläschchen mit echtem, kostbarem Nardensalböl hatte; sie zerbrach das Gefäß und goss es ihm über das Haupt.
Und viele Aussätzige gab es in Israel zur Zeit des Propheten Elisa, und doch wurde kein einziger von ihnen gereinigt, sondern nur der Syrer Naeman (2.Kön 5,14).“
Hierauf gebot der HERR dem Mose und dem Aaron folgendes:
„Wenn sich bei einem Menschen auf seiner bloßen Haut eine Anschwellung oder ein Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und sich so auf seiner Haut ein aussatzartiges Leiden entwickeln könnte, so soll der Betreffende zu dem Priester Aaron oder zu einem von dessen Söhnen, den Priestern, gebracht werden.
Wenn dann der Priester die betroffene Stelle auf der Haut ansieht und dabei findet, dass die Haare auf der betroffenen Stelle weiß geworden sind und dass die betroffene Stelle tiefer liegend erscheint als die sie umgebende Haut, so handelt es sich um wirklichen Aussatz; und sobald der Priester dies wahrnimmt, soll er den Betreffenden für unrein erklären.
Wenn sich aber ein weißer Fleck auf der Haut befindet, der nicht tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut und auf dem die Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester den Betroffenen sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).
Wenn der Priester ihn dann am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, dass die betroffene Stelle sich in ihrem Aussehen gleichgeblieben ist, da das Übel sich auf der Haut nicht weiter ausgebreitet hat, so soll der Priester ihn noch einmal sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).
Wenn dann der Priester ihn am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, dass die betroffene Stelle blässer geworden ist und das Übel sich auf der Haut nicht weiter ausgebreitet hat, so soll ihn der Priester für rein erklären: es ist nur ein gewöhnlicher Ausschlag; der Betreffende muss seine Kleider waschen und ist dann rein.
Wenn aber der Ausschlag, nachdem der Betreffende, um rein zu werden, sich dem Priester gezeigt hat, auf der Haut immer weiter um sich greift, so soll er sich dem Priester zum zweitenmal zeigen;
wenn ihn dann der Priester untersucht und dabei findet, dass der Ausschlag sich auf der Haut weiter ausgebreitet hat, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.“
„Wenn sich ein aussatzartiges Leiden an einem Menschen zeigt, so soll er zum Priester gebracht werden.
Wenn der Priester ihn dann untersucht und dabei findet, dass sich eine weiße Anschwellung auf der Haut befindet, auf der die Haare weiß geworden sind, und dass wildes Fleisch auf der Anschwellung wuchert,
so ist das ein bereits veralteter Aussatz auf seiner Haut; darum soll der Priester ihn für unrein erklären, ohne ihn erst einzuschließen (oder: abzusondern); denn er ist wirklich unrein.
Wenn aber der Aussatz auf der Haut so wuchert, dass der Aussatz die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen überzieht, soweit die Augen des Priesters blicken mögen,
wenn also der Priester bei seiner Besichtigung findet, dass der Aussatz den ganzen Körper überzogen hat, so soll er den Betroffenen für rein erklären: er ist ganz und gar weiß geworden und daher rein.
Sobald sich aber wildes Fleisch an ihm sehen lässt, ist er unrein.
Sobald daher der Priester das wilde Fleisch wahrnimmt, soll er ihn für unrein erklären: das wilde Fleisch ist unrein, es ist wirklicher Aussatz.
Wenn jedoch das wilde Fleisch wieder weggeht und der Betreffende wieder weiß wird, so soll er zum Priester gehen.
Wenn dieser ihn dann untersucht und dabei findet, dass die kranke Stelle wieder weiß geworden ist, so soll der Priester den Betroffenen für rein erklären: er ist wirklich rein.“
„Wenn sich ferner an jemandes Leibe auf der Haut ein Geschwür bildet und wieder heilt,
dann aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Anschwellung oder ein weiß-rötlicher Fleck entsteht, so soll der Betreffende sich dem Priester zeigen.
Wenn dieser ihn dann untersucht und dabei findet, dass die Stelle tiefer liegend erscheint als die sie umgebende Haut und dass die Haare darauf weiß geworden sind, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz, der in dem Geschwür zum Ausbruch gekommen ist.
Wenn aber der Priester bei der Besichtigung der Stelle findet, dass keine weißen Haare darauf vorhanden sind und dass der Fleck nicht tiefer liegt als die ihn umgebende Haut und blass aussieht, so soll der Priester den Betreffenden sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).
Wenn sich dann (der Fleck) auf der Haut immer weiter ausgebreitet hat, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.
Wenn aber der Fleck ruhig stehengeblieben ist, ohne weiter um sich gegriffen zu haben, so ist es nur ein vernarbtes Geschwür, und der Priester darf ihn für rein erklären.“
„Oder wenn sich auf jemandes Haut eine Brandwunde befindet und das in der Brandwunde sich bildende Fleisch einen weiß-rötlichen oder weißen Fleck darstellt
und der Priester bei dessen Besichtigung findet, dass die Haare auf dem Fleck weiß geworden sind und (der Fleck) tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut, so liegt wirklicher Aussatz vor, der in der Brandwunde zum Ausbruch gekommen ist; darum soll der Priester den Betreffenden für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.
Wenn aber der Priester bei seiner Besichtigung findet, dass keine weißen Haare auf dem Fleck vorhanden sind und dass (der Fleck) nicht tiefer liegt als die ihn umgebende Haut und blass aussieht, so soll der Priester den Betreffenden sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).
Wenn ihn dann der Priester am siebten Tage untersucht, so soll er, falls (der Fleck) sich auf der Haut weiter ausgebreitet hat, den Betreffenden für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.
Wenn aber der Fleck ruhig stehengeblieben ist, ohne auf der Haut weiter um sich gegriffen zu haben, und blass aussieht, so liegt nur eine Anschwellung der Brandwunde vor; darum soll der Priester den Betreffenden für rein erklären, denn es ist nur eine vernarbte Brandwunde.“
„Wenn ferner ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag am Kopf oder am Bart bekommt
und der Priester bei der Untersuchung des Ausschlags findet, dass er tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut und dass sich feine, goldgelbe Haare darauf befinden, so soll der Priester den Betreffenden für unrein erklären: es ist bösartiger Grind, der Aussatz des Kopfes oder des Bartes.
Wenn der Priester aber den bösen Grind besichtigt und dabei findet, dass (die kranke Stelle) zwar nicht tiefer liegend erscheint als die sie umgebende Haut, dass aber keine dunklen Haare darauf vorhanden sind, so soll der Priester den des Grindleidens Verdächtigen sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).
Wenn dann der Priester die betroffene Stelle am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, dass der Grind sich nicht weiter ausgebreitet hat und keine goldgelben Haare darauf vorhanden sind und der Grind nicht tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut,
so soll der Betreffende sich scheren lassen – nur die grindige Stelle darf er nicht scheren –; und der Priester soll dann den des Grindleidens Verdächtigen noch einmal sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).
Wenn der Priester dann den Grind am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, dass der Grind sich auf der Haut nicht weiter ausgebreitet hat und dass er nicht tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut, so erkläre der Priester den Betreffenden für rein; er muss dann seine Kleider waschen und soll als rein gelten.
Wenn aber, nachdem der Betreffende für rein erklärt worden ist, der Grind sich auf der Haut weiter ausbreitet
und der Priester bei der Untersuchung findet, dass der Grind auf der Haut weiter um sich gegriffen hat, so braucht der Priester nicht erst noch nach goldgelben Haaren zu suchen: der Betreffende ist unrein.
Ist der Grind sich aber in seinem Aussehen gleich geblieben und sind dunkle Haare darauf gewachsen, so ist der Grind geheilt: der Betreffende ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären.“
„Wenn ferner ein Mann oder eine Frau auf der Haut helle Flecke, weiße, helle Flecke bekommen
und der Priester bei seiner Untersuchung nur blasse, weiße Flecke auf ihrer Haut findet, so ist es ein ungefährlicher (oder: gutartiger) Ausschlag, der auf der Haut zum Ausbruch gekommen ist: der Betreffende ist rein.
Wenn ferner einem Manne das Haupthaar ausgeht, so ist er ein Hinter-Kahlkopf: ein solcher ist rein;
und wenn ihm das Haupthaar nach der Gesichtsseite zu ausgeht, so ist er ein Vorder-Kahlkopf: ein solcher ist ebenfalls rein.
Wenn sich aber vorn oder hinten auf seiner Glatze ein weiß-rötlicher Ausschlag zeigt, so ist es der Aussatz, der vorn oder hinten auf seiner Glatze zum Ausbruch gekommen ist.
Wenn also der Priester bei seiner Untersuchung findet, dass die Anschwellung des Ausschlags vorn oder hinten auf seiner Glatze weiß-rötlich aussieht, wie sonst der Aussatz auf der Haut des Leibes aussieht,
so ist der Betreffende ein Aussätziger und daher unrein; der Priester muss ihn unbedingt für unrein erklären: er hat das Aussatzleiden an seinem Kopfe.“
„Was nun den Aussätzigen betrifft, der dieses Leiden an sich hat, so soll er zerrissene Kleider tragen und sein Haupthaar ohne Pflege wachsen lassen; seinen Lippenbart soll er verhüllen und ‚unrein! unrein!‘ ausrufen.
Solange die Krankheit an ihm haftet, soll er unrein sein: er ist unrein und soll abgesondert wohnen; außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein.“
„Wenn ferner eine aussätzige Stelle an einem Kleidungsstück, es sei von Wolle oder von Leinen (= Flachs), zum Vorschein kommt
oder an gewebten oder gewirkten Stoffen von Leinen oder von Wolle oder an einer Lederhaut oder an irgendeinem Gegenstand von Leder
und die betroffene Stelle an dem Kleide oder am Leder oder an dem gewebten oder gewirkten Stoff (oder: Zeug) oder an irgendeinem Gegenstand von Leder grünlich oder rötlich aussieht, so liegt Aussatz vor, und man soll es vom Priester beschauen lassen.
Der Priester soll dann den vorliegenden Schaden beschauen und den betroffenen Gegenstand sieben Tage lang unter Verschluss halten.
Wenn er dann am siebten Tage bei der Besichtigung des betroffenen Gegenstandes findet, dass der Schaden an dem Kleidungsstück oder dem gewebten oder gewirkten Stoff oder am Leder – an irgendeinem Gegenstand, zu welchem Leder verarbeitet wird – weiter um sich gegriffen hat, so ist der Ausschlag ein bösartiger Aussatz: (der betreffende Gegenstand) ist unrein,
und man soll das Kleidungsstück oder den gewebten oder gewirkten Stoff von Wolle oder von Leinen oder jeden ledernen Gegenstand, an dem der Aussatz haftet, verbrennen; denn es ist ein bösartiger Aussatz: (der betreffende Gegenstand) muss im Feuer verbrannt werden.
Wenn der Priester aber bei der Besichtigung findet, dass der Schaden an dem Kleidungsstück oder dem gewebten oder gewirkten Stoff oder an irgendeinem Gegenstand von Leder nicht weiter um sich gegriffen hat,
so soll der Priester anordnen, dass man den Gegenstand, an welchem der Ausschlag haftet, wasche, und soll ihn dann noch einmal sieben Tage lang unter Verschluss halten.
Wenn der Priester dann den betroffenen Gegenstand nach der Waschung besichtigt und dabei findet, dass die betroffene Stelle ihr Aussehen nicht verändert hat, so ist der Gegenstand, wenn auch der Ausschlag nicht weiter um sich gegriffen hat, dennoch unrein: du sollst ihn im Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung auf seiner Hinter- oder seiner Vorderseite.
Findet der Priester aber bei der Besichtigung, dass die betroffene Stelle nach der Waschung blass geworden ist, so soll er sie aus dem Kleidungsstück oder dem Leder oder dem gewebten oder gewirkten Stoff herausreißen.
Wenn (der Ausschlag) aber wiederum an dem Kleidungsstück oder dem gewebten oder gewirkten Stoff oder an irgendeinem Gegenstande von Leder zum Vorschein kommt, so ist es ein frisch ausbrechender Aussatz; darum musst du den (ganzen) Gegenstand, an dem der Ausschlag haftet, im Feuer vernichten.
Das Kleidungsstück aber oder der gewebte oder gewirkte Stoff oder jeder lederne Gegenstand, an welchem der Ausschlag nach der Waschung verschwunden ist, muss noch einmal gewaschen werden und soll dann als rein gelten.“
Dies sind die Vorschriften bezüglich des Aussatzes an Kleidungsstücken von Wolle oder von Leinen oder an gewebten oder gewirkten Stoffen oder an irgendeinem Gegenstand von Leder, um (derartige Sachen) für rein oder für unrein zu erklären.
Es lud ihn aber einer von den Pharisäern ein, bei ihm zu speisen; er ging denn auch in die Wohnung des Pharisäers und nahm bei Tische Platz.
Und siehe, eine Frau, die in der Stadt als Sünderin lebte und erfahren hatte, dass Jesus im Hause des Pharisäers zu Gaste sei, brachte ein Alabasterfläschchen mit Myrrhenöl
und begann, indem sie von hinten an seine Füße herantrat und weinte, seine Füße mit ihren Tränen zu benetzen und sie mit ihrem Haupthaar zu trocknen; dann küsste sie seine Füße und salbte sie mit dem Myrrhenöl.
Als nun der Pharisäer, der ihn eingeladen hatte, das sah, dachte er bei sich: „Wenn dieser wirklich ein Prophet wäre, so müsste er wissen, wer und was für eine Frau das ist, die ihn da berührt, dass sie nämlich eine Sünderin ist.“
Da nahm Jesus das Wort und sagte zu ihm: „Simon, ich habe dir etwas zu sagen.“ Jener erwiderte: „Meister, sprich!“
„Ein Geldverleiher hatte zwei Schuldner; der eine war ihm fünfhundert Denare (= Silberstücke) schuldig, der andere fünfzig;
weil sie aber nicht zurückzahlen konnten, schenkte er beiden die Schuld. Wer von ihnen wird ihn nun am meisten lieben?“
Simon antwortete: „Ich denke der, dem er das meiste geschenkt hat.“ Jesus erwiderte ihm: „Du hast richtig geurteilt.“
Indem er sich dann zu der Frau wandte, sagte er zu Simon: „Siehst du diese Frau hier? Ich bin in dein Haus gekommen: du hast mir kein Wasser für die Füße gegeben, sie aber hat mir die Füße mit ihren Tränen genetzt und sie mit ihrem Haar getrocknet.
Du hast mir keinen Kuss gegeben, sie aber hat, seitdem ich eingetreten bin, mir die Füße unaufhörlich geküsst.
Du hast mir das Haupt nicht mit Öl gesalbt, sie aber hat mir mit Myrrhenöl die Füße gesalbt.
Deshalb sage ich dir: Ihre vielen Sünden sind ihr vergeben, denn sie hat viel Liebe erwiesen; wem aber nur wenig vergeben wird, der erweist auch nur wenig Liebe.“
Dann sagte er zu ihr: „Deine Sünden sind (dir) vergeben!“
Da begannen die Tischgenossen bei sich zu denken (oder: untereinander zu sagen): „Wer ist dieser, dass er sogar Sünden vergibt?“
Er aber sagte zu der Frau: „Dein Glaube hat dich gerettet: gehe hin in Frieden!“
Denn das Trachten des Fleisches bedeutet Tod, das Trachten des Geistes dagegen Leben und Frieden,
und zwar deshalb, weil das Trachten des Fleisches Feindschaft gegen Gott ist; es unterwirft sich ja dem Gesetz Gottes nicht, vermag das auch gar nicht;
so können denn die fleischlich gerichteten (Menschen) Gott nicht gefallen.
Alles, was der Vater mir gibt, wird zu mir kommen, und wer zu mir kommt, den werde ich nimmer hinausstoßen (oder: von mir stoßen);
denn ich bin aus dem Himmel herabgekommen, nicht um meinen Willen auszuführen, sondern den Willen dessen, der mich gesandt hat.
Das aber ist der Wille dessen, der mich gesandt hat, dass ich von allem dem, was er mir gegeben hat, nichts verloren gehen lasse, sondern es am jüngsten Tage auferwecke.
Denn das ist der Wille meines Vaters, dass jeder, der den Sohn sieht und an ihn glaubt, ewiges Leben habe, und ich werde ihn am jüngsten Tage auferwecken.“
Meine Schafe hören auf meine Stimme, und ich kenne sie, und sie folgen mir nach;
und ich gebe ihnen ewiges Leben, und sie werden in alle Ewigkeit nicht umkommen (oder: verlorengehen), und niemand wird sie meiner Hand entreißen.
Mein Vater, der sie mir gegeben hat, ist größer als alle, und niemand vermag sie der Hand meines Vaters zu entreißen.
Ich und der Vater sind eins!“
Denn die, welche er zuvor ersehen hat, die hat er auch im voraus dazu bestimmt, (einst) dem Bilde seines Sohnes gleichgestaltet zu werden: dieser sollte eben der Erstgeborene unter vielen Brüdern sein.
Und die, welche er vorausbestimmt hat, die hat er auch berufen; und die er berufen hat, die hat er auch gerechtfertigt; und die er gerechtfertigt hat, denen hat er auch die (himmlische) Herrlichkeit verliehen. (Joh 17,22)
Was folgt nun hieraus? Wenn Gott für uns ist, wer kann dann gegen uns sein?
Er, der seinen eigenen Sohn nicht verschont, sondern ihn für uns alle (in den Tod) dahingegeben hat: wie sollte er uns mit ihm nicht auch alles (andere) schenken?
Wer will (oder: sollte) Anklage gegen die Auserwählten Gottes erheben? Gott ist es ja, der sie rechtfertigt.
Wer will (oder: sollte) sie verurteilen? Etwa Christus Jesus, der doch (für uns) gestorben ist, ja, mehr noch, der auferweckt worden ist, der zur Rechten Gottes sitzt und auch für uns eintritt?
Wer will (oder: sollte) uns von der Liebe Christi scheiden? Etwa Trübsal oder Bedrängnis, Verfolgung oder Hunger oder Mangel an Kleidung, Gefahr oder Henkerbeil?
Wie geschrieben steht (Ps 44,23): „Um deinetwillen werden wir den ganzen Tag gemordet; wir sind geachtet wie Schlachtschafe.“
Nein, in dem allem (= in allen diesen Nöten) siegen wir weitaus (oder: überlegen) durch den, der uns geliebt hat.
Denn ich bin dessen gewiss, dass weder Tod noch Leben, weder Engel noch Gewalten (= Geisterfürsten), weder Gegenwärtiges noch Zukünftiges noch irgendwelche Mächte,
weder Höhe noch Tiefe (d.h. Himmel noch Unterwelt) noch sonst irgendetwas anderes Geschaffenes imstande sein wird, uns von der Liebe Gottes zu scheiden, die da ist in Christus Jesus, unserm Herrn. Römer 9
Jauchzen sollen die Wüste und die Einöde, frohlocken soll die Steppe und aufsprossen (oder: erblühen) wie ein Narzissenfeld!
Die Elenden und die Armen, die da nach Wasser suchen, und keines ist da, deren Zunge vor Durst lechzt, die will ich, der HERR, erhören: ich, der Gott Israels, werde sie nicht verlassen.
Ich will Ströme auf kahlen Höhen entspringen lassen und Quellen inmitten der Talgründe; ich will die Wüste zum Wasserteich machen und dürres Land zu Wasserbrunnen.
Ich will in der Wüste Zedern wachsen lassen, Akazien, Myrten und Ölbäume, will in der Steppe Zypressen pflanzen, Ulmen und Pinien allzumal,
damit sie sehen und erkennen, zu Herzen nehmen und innewerden allesamt, dass die Hand des HERRN dies vollführt und der Heilige Israels dies geschaffen hat.“
„Denkt nicht mehr an die früheren Ereignisse zurück und beachtet das Vergangene nicht mehr!
Seht, ich vollbringe etwas Neues, schon tritt es in die Erscheinung: gewahrt ihr’s denn nicht? Auch in der Wüste lasse ich eine Straße entstehen, Ströme in der Einöde.
Die wilden Tiere werden es mir Dank wissen, die Schakale und Strauße, dass ich Wasser in der Wüste schaffe, Ströme in der Einöde, um mein Volk zu tränken, mein erwähltes;
Fürchte dich nicht, Ackerland, nein, juble und freue dich! Denn der HERR vollbringt etwas Großes.
Als aber Johannes im Gefängnis von dem Wirken Christi hörte, sandte er durch seine Jünger Botschaft an ihn
und ließ ihn fragen: „Bist du es, der da kommen soll (d.h. der verheißene Messias), oder sollen wir auf einen andern warten?“
Jesus gab ihnen zur Antwort: „Geht hin und berichtet dem Johannes, was ihr hört und seht:
Blinde werden sehend und Lahme gehen, Aussätzige werden rein und Taube hören, Tote werden auferweckt, und Armen wird die Heilsbotschaft verkündigt (Jes 35,5-6; 61,1),
und selig ist, wer an mir keinen Anstoß nimmt (oder: nicht irre wird)!“
Hierauf gebot der HERR dem Mose und dem Aaron folgendes:
„Wenn sich bei einem Menschen auf seiner bloßen Haut eine Anschwellung oder ein Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und sich so auf seiner Haut ein aussatzartiges Leiden entwickeln könnte, so soll der Betreffende zu dem Priester Aaron oder zu einem von dessen Söhnen, den Priestern, gebracht werden.
Wenn dann der Priester die betroffene Stelle auf der Haut ansieht und dabei findet, dass die Haare auf der betroffenen Stelle weiß geworden sind und dass die betroffene Stelle tiefer liegend erscheint als die sie umgebende Haut, so handelt es sich um wirklichen Aussatz; und sobald der Priester dies wahrnimmt, soll er den Betreffenden für unrein erklären.
Wenn sich aber ein weißer Fleck auf der Haut befindet, der nicht tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut und auf dem die Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester den Betroffenen sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).
Wenn der Priester ihn dann am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, dass die betroffene Stelle sich in ihrem Aussehen gleichgeblieben ist, da das Übel sich auf der Haut nicht weiter ausgebreitet hat, so soll der Priester ihn noch einmal sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).
Wenn dann der Priester ihn am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, dass die betroffene Stelle blässer geworden ist und das Übel sich auf der Haut nicht weiter ausgebreitet hat, so soll ihn der Priester für rein erklären: es ist nur ein gewöhnlicher Ausschlag; der Betreffende muss seine Kleider waschen und ist dann rein.
Wenn aber der Ausschlag, nachdem der Betreffende, um rein zu werden, sich dem Priester gezeigt hat, auf der Haut immer weiter um sich greift, so soll er sich dem Priester zum zweitenmal zeigen;
wenn ihn dann der Priester untersucht und dabei findet, dass der Ausschlag sich auf der Haut weiter ausgebreitet hat, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.“
„Wenn sich ein aussatzartiges Leiden an einem Menschen zeigt, so soll er zum Priester gebracht werden.
Wenn der Priester ihn dann untersucht und dabei findet, dass sich eine weiße Anschwellung auf der Haut befindet, auf der die Haare weiß geworden sind, und dass wildes Fleisch auf der Anschwellung wuchert,
so ist das ein bereits veralteter Aussatz auf seiner Haut; darum soll der Priester ihn für unrein erklären, ohne ihn erst einzuschließen (oder: abzusondern); denn er ist wirklich unrein.
Wenn aber der Aussatz auf der Haut so wuchert, dass der Aussatz die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen überzieht, soweit die Augen des Priesters blicken mögen,
wenn also der Priester bei seiner Besichtigung findet, dass der Aussatz den ganzen Körper überzogen hat, so soll er den Betroffenen für rein erklären: er ist ganz und gar weiß geworden und daher rein.
Sobald sich aber wildes Fleisch an ihm sehen lässt, ist er unrein.
Sobald daher der Priester das wilde Fleisch wahrnimmt, soll er ihn für unrein erklären: das wilde Fleisch ist unrein, es ist wirklicher Aussatz.
Wenn jedoch das wilde Fleisch wieder weggeht und der Betreffende wieder weiß wird, so soll er zum Priester gehen.
Wenn dieser ihn dann untersucht und dabei findet, dass die kranke Stelle wieder weiß geworden ist, so soll der Priester den Betroffenen für rein erklären: er ist wirklich rein.“
„Wenn sich ferner an jemandes Leibe auf der Haut ein Geschwür bildet und wieder heilt,
dann aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Anschwellung oder ein weiß-rötlicher Fleck entsteht, so soll der Betreffende sich dem Priester zeigen.
Wenn dieser ihn dann untersucht und dabei findet, dass die Stelle tiefer liegend erscheint als die sie umgebende Haut und dass die Haare darauf weiß geworden sind, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz, der in dem Geschwür zum Ausbruch gekommen ist.
Wenn aber der Priester bei der Besichtigung der Stelle findet, dass keine weißen Haare darauf vorhanden sind und dass der Fleck nicht tiefer liegt als die ihn umgebende Haut und blass aussieht, so soll der Priester den Betreffenden sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).
Wenn sich dann (der Fleck) auf der Haut immer weiter ausgebreitet hat, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.
Wenn aber der Fleck ruhig stehengeblieben ist, ohne weiter um sich gegriffen zu haben, so ist es nur ein vernarbtes Geschwür, und der Priester darf ihn für rein erklären.“
„Oder wenn sich auf jemandes Haut eine Brandwunde befindet und das in der Brandwunde sich bildende Fleisch einen weiß-rötlichen oder weißen Fleck darstellt
und der Priester bei dessen Besichtigung findet, dass die Haare auf dem Fleck weiß geworden sind und (der Fleck) tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut, so liegt wirklicher Aussatz vor, der in der Brandwunde zum Ausbruch gekommen ist; darum soll der Priester den Betreffenden für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.
Wenn aber der Priester bei seiner Besichtigung findet, dass keine weißen Haare auf dem Fleck vorhanden sind und dass (der Fleck) nicht tiefer liegt als die ihn umgebende Haut und blass aussieht, so soll der Priester den Betreffenden sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).
Wenn ihn dann der Priester am siebten Tage untersucht, so soll er, falls (der Fleck) sich auf der Haut weiter ausgebreitet hat, den Betreffenden für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.
Wenn aber der Fleck ruhig stehengeblieben ist, ohne auf der Haut weiter um sich gegriffen zu haben, und blass aussieht, so liegt nur eine Anschwellung der Brandwunde vor; darum soll der Priester den Betreffenden für rein erklären, denn es ist nur eine vernarbte Brandwunde.“
„Wenn ferner ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag am Kopf oder am Bart bekommt
und der Priester bei der Untersuchung des Ausschlags findet, dass er tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut und dass sich feine, goldgelbe Haare darauf befinden, so soll der Priester den Betreffenden für unrein erklären: es ist bösartiger Grind, der Aussatz des Kopfes oder des Bartes.
Wenn der Priester aber den bösen Grind besichtigt und dabei findet, dass (die kranke Stelle) zwar nicht tiefer liegend erscheint als die sie umgebende Haut, dass aber keine dunklen Haare darauf vorhanden sind, so soll der Priester den des Grindleidens Verdächtigen sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).
Wenn dann der Priester die betroffene Stelle am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, dass der Grind sich nicht weiter ausgebreitet hat und keine goldgelben Haare darauf vorhanden sind und der Grind nicht tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut,
so soll der Betreffende sich scheren lassen – nur die grindige Stelle darf er nicht scheren –; und der Priester soll dann den des Grindleidens Verdächtigen noch einmal sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).
Wenn der Priester dann den Grind am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, dass der Grind sich auf der Haut nicht weiter ausgebreitet hat und dass er nicht tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut, so erkläre der Priester den Betreffenden für rein; er muss dann seine Kleider waschen und soll als rein gelten.
Wenn aber, nachdem der Betreffende für rein erklärt worden ist, der Grind sich auf der Haut weiter ausbreitet
und der Priester bei der Untersuchung findet, dass der Grind auf der Haut weiter um sich gegriffen hat, so braucht der Priester nicht erst noch nach goldgelben Haaren zu suchen: der Betreffende ist unrein.
Ist der Grind sich aber in seinem Aussehen gleich geblieben und sind dunkle Haare darauf gewachsen, so ist der Grind geheilt: der Betreffende ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären.“
„Wenn ferner ein Mann oder eine Frau auf der Haut helle Flecke, weiße, helle Flecke bekommen
und der Priester bei seiner Untersuchung nur blasse, weiße Flecke auf ihrer Haut findet, so ist es ein ungefährlicher (oder: gutartiger) Ausschlag, der auf der Haut zum Ausbruch gekommen ist: der Betreffende ist rein.
Wenn ferner einem Manne das Haupthaar ausgeht, so ist er ein Hinter-Kahlkopf: ein solcher ist rein;
und wenn ihm das Haupthaar nach der Gesichtsseite zu ausgeht, so ist er ein Vorder-Kahlkopf: ein solcher ist ebenfalls rein.
Wenn sich aber vorn oder hinten auf seiner Glatze ein weiß-rötlicher Ausschlag zeigt, so ist es der Aussatz, der vorn oder hinten auf seiner Glatze zum Ausbruch gekommen ist.
Wenn also der Priester bei seiner Untersuchung findet, dass die Anschwellung des Ausschlags vorn oder hinten auf seiner Glatze weiß-rötlich aussieht, wie sonst der Aussatz auf der Haut des Leibes aussieht,
so ist der Betreffende ein Aussätziger und daher unrein; der Priester muss ihn unbedingt für unrein erklären: er hat das Aussatzleiden an seinem Kopfe.“
„Was nun den Aussätzigen betrifft, der dieses Leiden an sich hat, so soll er zerrissene Kleider tragen und sein Haupthaar ohne Pflege wachsen lassen; seinen Lippenbart soll er verhüllen und ‚unrein! unrein!‘ ausrufen.
Solange die Krankheit an ihm haftet, soll er unrein sein: er ist unrein und soll abgesondert wohnen; außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein.“
„Wenn ferner eine aussätzige Stelle an einem Kleidungsstück, es sei von Wolle oder von Leinen (= Flachs), zum Vorschein kommt
oder an gewebten oder gewirkten Stoffen von Leinen oder von Wolle oder an einer Lederhaut oder an irgendeinem Gegenstand von Leder
und die betroffene Stelle an dem Kleide oder am Leder oder an dem gewebten oder gewirkten Stoff (oder: Zeug) oder an irgendeinem Gegenstand von Leder grünlich oder rötlich aussieht, so liegt Aussatz vor, und man soll es vom Priester beschauen lassen.
Der Priester soll dann den vorliegenden Schaden beschauen und den betroffenen Gegenstand sieben Tage lang unter Verschluss halten.
Wenn er dann am siebten Tage bei der Besichtigung des betroffenen Gegenstandes findet, dass der Schaden an dem Kleidungsstück oder dem gewebten oder gewirkten Stoff oder am Leder – an irgendeinem Gegenstand, zu welchem Leder verarbeitet wird – weiter um sich gegriffen hat, so ist der Ausschlag ein bösartiger Aussatz: (der betreffende Gegenstand) ist unrein,
und man soll das Kleidungsstück oder den gewebten oder gewirkten Stoff von Wolle oder von Leinen oder jeden ledernen Gegenstand, an dem der Aussatz haftet, verbrennen; denn es ist ein bösartiger Aussatz: (der betreffende Gegenstand) muss im Feuer verbrannt werden.
Wenn der Priester aber bei der Besichtigung findet, dass der Schaden an dem Kleidungsstück oder dem gewebten oder gewirkten Stoff oder an irgendeinem Gegenstand von Leder nicht weiter um sich gegriffen hat,
so soll der Priester anordnen, dass man den Gegenstand, an welchem der Ausschlag haftet, wasche, und soll ihn dann noch einmal sieben Tage lang unter Verschluss halten.
Wenn der Priester dann den betroffenen Gegenstand nach der Waschung besichtigt und dabei findet, dass die betroffene Stelle ihr Aussehen nicht verändert hat, so ist der Gegenstand, wenn auch der Ausschlag nicht weiter um sich gegriffen hat, dennoch unrein: du sollst ihn im Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung auf seiner Hinter- oder seiner Vorderseite.
Findet der Priester aber bei der Besichtigung, dass die betroffene Stelle nach der Waschung blass geworden ist, so soll er sie aus dem Kleidungsstück oder dem Leder oder dem gewebten oder gewirkten Stoff herausreißen.
Wenn (der Ausschlag) aber wiederum an dem Kleidungsstück oder dem gewebten oder gewirkten Stoff oder an irgendeinem Gegenstande von Leder zum Vorschein kommt, so ist es ein frisch ausbrechender Aussatz; darum musst du den (ganzen) Gegenstand, an dem der Ausschlag haftet, im Feuer vernichten.
Das Kleidungsstück aber oder der gewebte oder gewirkte Stoff oder jeder lederne Gegenstand, an welchem der Ausschlag nach der Waschung verschwunden ist, muss noch einmal gewaschen werden und soll dann als rein gelten.“
Dies sind die Vorschriften bezüglich des Aussatzes an Kleidungsstücken von Wolle oder von Leinen oder an gewebten oder gewirkten Stoffen oder an irgendeinem Gegenstand von Leder, um (derartige Sachen) für rein oder für unrein zu erklären.
Weiter gab der HERR dem Mose folgende Weisungen:
„Folgende Vorschriften gelten für einen Aussätzigen am Tage, da er für rein erklärt wird: Er soll zu dem Priester geführt werden;
und zwar muss der Priester vor das Lager hinausgehen. Wenn der Priester ihn dann untersucht und dabei findet, dass der bösartige Aussatz an dem Aussätzigen zur Heilung gekommen ist,
so soll der Priester anordnen, dass man für den, der als rein erklärt werden soll, zwei lebende reine Vögel sowie ein Stück Zedernholz, Karmesinfäden (oder: -wolle) und Ysop bringe.
Sodann soll der Priester anordnen, dass man den einen Vogel über einem irdenen Gefäß mit Quell- oder Flusswasser schlachte.
Den lebenden Vogel aber nebst dem Zedernholz, dem Karmesin und dem Ysop (2.Mose 12,22) soll er nehmen und dies alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des über dem Quell- oder Flusswasser geschlachteten Vogels eintauchen.
Hierauf soll er den, welcher für rein vom Aussatz erklärt werden soll, siebenmal damit besprengen und ihn so reinigen; den lebenden Vogel aber soll er ins freie Feld fliegen lassen.
Hierauf soll der, welcher sich reinigen lässt, seine Kleider waschen, sein gesamtes Haar abscheren und ein Wasserbad nehmen: dann ist er rein. Danach darf er zwar wieder ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.
Am siebten Tage sodann soll er alle seine Haare abermals scheren, Kopfhaar, Bart und Augenbrauen, überhaupt sein gesamtes Haar soll er abscheren, seine Kleider waschen und seinen Leib im Wasser baden: dann ist er rein.“
„Hierauf soll er am achten Tage zwei fehlerlose (männliche) Lämmer und ein einjähriges, fehlerloses weibliches Lamm nehmen, außerdem drei Zehntel Epha Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, zum Speisopfer, und ein Log Öl.
Der Priester aber, der die Reinigung vollzieht, soll denjenigen, der sich reinigen lässt, samt jenen Opfergaben vor den HERRN an den Eingang des Offenbarungszeltes stellen.
Dann nehme der Priester das eine (männliche) Lamm, bringe es als Schuldopfer dar nebst dem Log Öl und webe (= schwinge) beides als Webeopfer (8,27) vor dem HERRN.
Dann schlachte er das andere Lamm an der Stätte, wo man die Sündopfer und die Brandopfer zu schlachten pflegt, an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig.
Hierauf nehme der Priester etwas von dem Blut des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen lässt, an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes.
Dann nehme der Priester etwas von dem Log Öl und gieße es in seine (d.h. des Priesters) linke Hand,
tauche dann seinen rechten Finger in das Öl, das sich in seiner linken Hand befindet, und sprenge von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor den HERRN.
Von dem übrigen Öl aber, das sich in seiner Hand befindet, streiche der Priester dem, der sich reinigen lässt, etwas an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes auf die Stelle, wo sich schon das Blut des Schuldopfers befindet.
Was dann von dem Öl in der Hand des Priesters noch übrig ist, das tue er dem, der sich reinigen lässt, auf den Kopf, um ihm so Sühne vor dem HERRN zu erwirken.
Hierauf richte der Priester das Sündopfer her und erwirke dadurch dem, welcher sich reinigen lässt, Sühne wegen seiner Unreinheit; darauf schlachte er das Brandopfertier.
Wenn dann der Priester das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar dargebracht und ihm so Sühne erwirkt hat, so ist der Betreffende rein.“
„Wenn er aber arm ist und sein Vermögen nicht ausreicht, so soll er nur ein einziges Lamm als Schuldopfer zur Vollziehung der Webe nehmen, damit ihm Sühne erwirkt werde, ferner nur ein einziges Zehntel Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, zum Speisopfer und ein Log Öl,
dazu zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, und zwar die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer.
Er bringe sie am achten Tage, nachdem er für rein erklärt worden ist, zu dem Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes vor den HERRN.
Der Priester nehme dann das zum Schuldopfer bestimmte Lamm sowie das Log Öl und webe (= schwinge) beides als Webeopfer (8,27) vor dem HERRN.
Hierauf schlachte man das zum Schuldopfer bestimmte Lamm, und der Priester nehme etwas von dem Blut des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen lässt, an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes.
Dann gieße der Priester etwas von dem Öl in seine (d.h. des Priesters) linke Hand
und sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öl, das sich in seiner linken Hand befindet, siebenmal vor den HERRN.
Dann streiche der Priester etwas von dem Öl, das sich in seiner Hand befindet, dem, welcher sich reinigen lässt, an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes auf die Stelle, wo sich schon das Blut des Schuldopfers befindet.
Was dann von dem Öl in der Hand des Priesters noch übrig ist, das tue er dem, der sich reinigen lässt, auf den Kopf, um ihm so Sühne vor dem HERRN zu erwirken.
Hierauf richte der Priester die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben her, für deren Beschaffung das Vermögen des Betreffenden ausgereicht hat,
die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer samt dem Speisopfer. So erwirke der Priester dem, der sich reinigen lässt, Sühne vor dem HERRN.“
Dies sind die Vorschriften in betreff eines Aussätzigen, dessen Vermögen bei seiner Reinigung für die regelmäßigen Opfer nicht zureicht.
Hierauf gebot der HERR dem Mose und Aaron folgendes:
„Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Eigentum geben will, und ich in dem Lande, das euch alsdann gehört, an einem Hause einen Aussatzschaden entstehen lasse,
so soll der Eigentümer des Hauses hingehen und dem Priester die Anzeige machen: ‚Es zeigt sich mir an meinem Hause etwas, das wie Aussatzschaden aussieht.‘
Dann soll der Priester anordnen, dass man, noch ehe er selbst zur Besichtigung des Schadens hineingeht, das Haus ausräume, damit nicht alles, was sich im Hause befindet, unrein werde; hierauf soll der Priester hingehen, um das Haus zu besichtigen.
Wenn er dann bei der Besichtigung des Ausschlags findet, dass der Ausschlag sich an den Wänden des Hauses in Gestalt grünlicher oder rötlicher Vertiefungen zeigt und diese tiefer liegend erscheinen als die sie umgebende Wand,
so soll der Priester aus dem Hause hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus auf sieben Tage verschließen.
Wenn der Priester dann am siebten Tage wiederkommt und bei der Besichtigung findet, dass der Schaden sich an den Wänden des Hauses weiter verbreitet hat,
so soll der Priester anordnen, dass man die Steine, an denen sich der Schaden zeigt, herausbreche und sie außerhalb der Ortschaft an einen unreinen Ort hinwerfe.
Das Haus aber lasse er im Inneren überall abkratzen, und den abgekratzten Bewurf schütte man außerhalb der Ortschaft an einen unreinen Ort hin.
Dann soll man andere Steine nehmen und sie an die Stelle der ausgebrochenen Steine einsetzen; auch soll man andern Lehm (oder: Mörtel) nehmen und das Haus damit bewerfen.
Wenn dann der Ausschlag wiederkehrt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu beworfen hat,
so soll der Priester wiederkommen (oder: hineingehen). Wenn er dann bei der Besichtigung findet, dass der Ausschlag am Hause weiter um sich gegriffen hat, so ist es ein bösartiger Aussatz am Hause: es ist unrein.
Man soll deshalb das Haus niederreißen, seine Steine, sein Holzwerk und allen Bewurf des Hauses, und soll dies alles außerhalb der Ortschaft an einen unreinen Ort schaffen.
Und wer in das Haus hineingegangen ist, solange es verschlossen ist, soll bis zum Abend als unrein gelten,
und wer in dem Hause geschlafen hat, muss seine Kleider waschen; ebenso muss der, welcher in dem Hause gegessen hat, seine Kleider waschen.
Wenn aber der Priester hineingeht und bei der Besichtigung findet, dass der Ausschlag am Hause, nachdem das Haus neu beworfen worden ist, nicht weiter um sich gegriffen hat, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn der Schaden ist geheilt.
Er soll dann zur Entsündigung des Hauses zwei Vögel nehmen, ferner ein Stück Zedernholz, Karmesinfäden (oder: -wolle; vgl. 14,4) und Ysop,
und soll den einen Vogel über einem irdenen Gefäß mit Quell- oder Flusswasser schlachten.
Dann nehme er das Zedernholz, den Ysop, den Karmesin und den lebenden Vogel und tauche das alles in das Blut des geschlachteten Vogels und in das Quell- oder Flusswasser, besprenge damit das Haus siebenmal
und entsündige so das Haus mit dem Blut des Vogels und mit dem Quell- oder Flusswasser sowie mit dem lebenden Vogel und dem Zedernholz, mit dem Ysop und dem Karmesin;
den lebenden Vogel aber lasse er außerhalb der Ortschaft ins freie Feld fliegen. Wenn er so dem Hause Sühne erwirkt hat, so ist es rein.“
Dies sind die Vorschriften bezüglich aller Arten von Aussatz und bezüglich des Grindes,
ferner bezüglich des Aussatzes an Kleidungsstücken und an Häusern,
ferner bezüglich der Anschwellungen sowie des Ausschlags und der hellen Flecken,
um Belehrung darüber zu geben, wann etwas für unrein und wann für rein zu erklären ist. Dies sind die Vorschriften über den Aussatz.
„Befiehl den Israeliten, dass sie alle Aussätzigen und alle mit einem Ausfluss Behafteten sowie alle, die sich an einer Leiche verunreinigt haben, aus dem Lager entfernen;
Nimm dich bei der Erkrankung an Aussatz wohl in acht, dass du aufs sorgfältigste alle Weisungen befolgst, die euch die levitischen Priester erteilen werden: verfahrt genau so, wie ich ihnen geboten habe.
Denke daran, was der HERR, dein Gott, an Mirjam unterwegs bei eurem Auszug aus Ägypten getan hat (vgl. 4.Mose 12,4-15)! –
Als er dann vom Berge herabgestiegen war, folgten ihm große Volksscharen nach.
Da trat ein Aussätziger herzu, warf sich vor ihm nieder und sagte: „Herr, wenn du willst, kannst du mich reinigen.“
Jesus streckte seine Hand aus, fasste ihn an und sagte: „Ich will’s, werde rein!“ Da wurde er sogleich von seinem Aussatz rein.
Darauf sagte Jesus zu ihm: „Hüte dich, jemandem etwas davon zu sagen! Gehe vielmehr hin, zeige dich dem Priester und bringe die Opfergabe dar, die Mose (3.Mose 13,49; 14,2-32) geboten hat, zum Zeugnis (= Erweis) für sie!“
Da kam ein Aussätziger zu ihm, fiel vor ihm auf die Knie nieder und bat ihn flehentlich mit den Worten: „Wenn du willst, kannst du mich reinigen.“
Jesus hatte Mitleid mit ihm, streckte seine Hand aus, fasste ihn an und sagte zu ihm: „Ich will’s: werde rein!“
Da verschwand der Aussatz sogleich von ihm, und er wurde rein.
Jesus aber gab ihm strenge Weisung, hieß ihn auf der Stelle weggehen
und sagte zu ihm: „Hüte dich, jemandem etwas davon zu sagen! Gehe vielmehr hin, zeige dich dem Priester und bringe für deine Reinigung das Opfer dar, das Mose (3.Mose 13,49; 14,10) geboten hat, zum Zeugnis (= Erweis) für sie!“
Als jener aber weggegangen war, fing er an, vielfach (oder: eifrig) davon zu erzählen und die Sache überall bekannt zu machen, so dass Jesus nicht mehr offen in eine Stadt hineingehen konnte, sondern sich draußen an einsamen Orten aufhalten musste; und doch kamen die Leute von allen Seiten her zu ihm.
Es begab sich darauf, während er sich in einer der Städte aufhielt, dass ein Mann da war, über und über mit Aussatz behaftet. Als dieser Jesus sah, warf er sich vor ihm auf sein Angesicht nieder und bat ihn mit den Worten: „Herr, wenn du willst, kannst du mich reinigen!“
Jesus streckte die Hand aus, fasste ihn an und sagte: „Ich will’s: werde rein!“ Da verschwand der Aussatz sogleich von ihm.
Jesus gebot ihm dann, niemand etwas davon zu sagen, und gab ihm die Weisung: „Gehe hin, zeige dich dem Priester und bringe für deine Reinigung das Opfer dar, wie Mose es geboten hat (3.Mose 13,49; 14,10), zum Zeugnis (= Erweis) für sie!“
Aber die Kunde über ihn breitete sich immer weiter aus, und das Volk strömte in großen Scharen zusammen, um ihn zu hören und sich von ihren Krankheiten heilen zu lassen.
Er jedoch zog sich in die Einsamkeit zurück und betete dort.
Jesus aber gab ihm strenge Weisung, hieß ihn auf der Stelle weggehen
Weiter gab der HERR dem Mose folgende Weisungen:
„Folgende Vorschriften gelten für einen Aussätzigen am Tage, da er für rein erklärt wird: Er soll zu dem Priester geführt werden;
und zwar muss der Priester vor das Lager hinausgehen. Wenn der Priester ihn dann untersucht und dabei findet, dass der bösartige Aussatz an dem Aussätzigen zur Heilung gekommen ist,
so soll der Priester anordnen, dass man für den, der als rein erklärt werden soll, zwei lebende reine Vögel sowie ein Stück Zedernholz, Karmesinfäden (oder: -wolle) und Ysop bringe.
Sodann soll der Priester anordnen, dass man den einen Vogel über einem irdenen Gefäß mit Quell- oder Flusswasser schlachte.
Den lebenden Vogel aber nebst dem Zedernholz, dem Karmesin und dem Ysop (2.Mose 12,22) soll er nehmen und dies alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des über dem Quell- oder Flusswasser geschlachteten Vogels eintauchen.
Hierauf soll er den, welcher für rein vom Aussatz erklärt werden soll, siebenmal damit besprengen und ihn so reinigen; den lebenden Vogel aber soll er ins freie Feld fliegen lassen.
Hierauf soll der, welcher sich reinigen lässt, seine Kleider waschen, sein gesamtes Haar abscheren und ein Wasserbad nehmen: dann ist er rein. Danach darf er zwar wieder ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.
Am siebten Tage sodann soll er alle seine Haare abermals scheren, Kopfhaar, Bart und Augenbrauen, überhaupt sein gesamtes Haar soll er abscheren, seine Kleider waschen und seinen Leib im Wasser baden: dann ist er rein.“
„Hierauf soll er am achten Tage zwei fehlerlose (männliche) Lämmer und ein einjähriges, fehlerloses weibliches Lamm nehmen, außerdem drei Zehntel Epha Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, zum Speisopfer, und ein Log Öl.
Der Priester aber, der die Reinigung vollzieht, soll denjenigen, der sich reinigen lässt, samt jenen Opfergaben vor den HERRN an den Eingang des Offenbarungszeltes stellen.
Dann nehme der Priester das eine (männliche) Lamm, bringe es als Schuldopfer dar nebst dem Log Öl und webe (= schwinge) beides als Webeopfer (8,27) vor dem HERRN.
Dann schlachte er das andere Lamm an der Stätte, wo man die Sündopfer und die Brandopfer zu schlachten pflegt, an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig.
Hierauf nehme der Priester etwas von dem Blut des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen lässt, an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes.
Dann nehme der Priester etwas von dem Log Öl und gieße es in seine (d.h. des Priesters) linke Hand,
tauche dann seinen rechten Finger in das Öl, das sich in seiner linken Hand befindet, und sprenge von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor den HERRN.
Von dem übrigen Öl aber, das sich in seiner Hand befindet, streiche der Priester dem, der sich reinigen lässt, etwas an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes auf die Stelle, wo sich schon das Blut des Schuldopfers befindet.
Was dann von dem Öl in der Hand des Priesters noch übrig ist, das tue er dem, der sich reinigen lässt, auf den Kopf, um ihm so Sühne vor dem HERRN zu erwirken.
Hierauf richte der Priester das Sündopfer her und erwirke dadurch dem, welcher sich reinigen lässt, Sühne wegen seiner Unreinheit; darauf schlachte er das Brandopfertier.
Wenn dann der Priester das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar dargebracht und ihm so Sühne erwirkt hat, so ist der Betreffende rein.“
„Wenn er aber arm ist und sein Vermögen nicht ausreicht, so soll er nur ein einziges Lamm als Schuldopfer zur Vollziehung der Webe nehmen, damit ihm Sühne erwirkt werde, ferner nur ein einziges Zehntel Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, zum Speisopfer und ein Log Öl,
dazu zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, und zwar die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer.
Er bringe sie am achten Tage, nachdem er für rein erklärt worden ist, zu dem Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes vor den HERRN.
Der Priester nehme dann das zum Schuldopfer bestimmte Lamm sowie das Log Öl und webe (= schwinge) beides als Webeopfer (8,27) vor dem HERRN.
Hierauf schlachte man das zum Schuldopfer bestimmte Lamm, und der Priester nehme etwas von dem Blut des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen lässt, an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes.
Dann gieße der Priester etwas von dem Öl in seine (d.h. des Priesters) linke Hand
und sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öl, das sich in seiner linken Hand befindet, siebenmal vor den HERRN.
Dann streiche der Priester etwas von dem Öl, das sich in seiner Hand befindet, dem, welcher sich reinigen lässt, an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes auf die Stelle, wo sich schon das Blut des Schuldopfers befindet.
Was dann von dem Öl in der Hand des Priesters noch übrig ist, das tue er dem, der sich reinigen lässt, auf den Kopf, um ihm so Sühne vor dem HERRN zu erwirken.
Hierauf richte der Priester die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben her, für deren Beschaffung das Vermögen des Betreffenden ausgereicht hat,
die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer samt dem Speisopfer. So erwirke der Priester dem, der sich reinigen lässt, Sühne vor dem HERRN.“
Dies sind die Vorschriften in betreff eines Aussätzigen, dessen Vermögen bei seiner Reinigung für die regelmäßigen Opfer nicht zureicht.
Hierauf gebot der HERR dem Mose und Aaron folgendes:
„Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Eigentum geben will, und ich in dem Lande, das euch alsdann gehört, an einem Hause einen Aussatzschaden entstehen lasse,
so soll der Eigentümer des Hauses hingehen und dem Priester die Anzeige machen: ‚Es zeigt sich mir an meinem Hause etwas, das wie Aussatzschaden aussieht.‘
Dann soll der Priester anordnen, dass man, noch ehe er selbst zur Besichtigung des Schadens hineingeht, das Haus ausräume, damit nicht alles, was sich im Hause befindet, unrein werde; hierauf soll der Priester hingehen, um das Haus zu besichtigen.
Wenn er dann bei der Besichtigung des Ausschlags findet, dass der Ausschlag sich an den Wänden des Hauses in Gestalt grünlicher oder rötlicher Vertiefungen zeigt und diese tiefer liegend erscheinen als die sie umgebende Wand,
so soll der Priester aus dem Hause hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus auf sieben Tage verschließen.
Wenn der Priester dann am siebten Tage wiederkommt und bei der Besichtigung findet, dass der Schaden sich an den Wänden des Hauses weiter verbreitet hat,
so soll der Priester anordnen, dass man die Steine, an denen sich der Schaden zeigt, herausbreche und sie außerhalb der Ortschaft an einen unreinen Ort hinwerfe.
Das Haus aber lasse er im Inneren überall abkratzen, und den abgekratzten Bewurf schütte man außerhalb der Ortschaft an einen unreinen Ort hin.
Dann soll man andere Steine nehmen und sie an die Stelle der ausgebrochenen Steine einsetzen; auch soll man andern Lehm (oder: Mörtel) nehmen und das Haus damit bewerfen.
Wenn dann der Ausschlag wiederkehrt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu beworfen hat,
so soll der Priester wiederkommen (oder: hineingehen). Wenn er dann bei der Besichtigung findet, dass der Ausschlag am Hause weiter um sich gegriffen hat, so ist es ein bösartiger Aussatz am Hause: es ist unrein.
Man soll deshalb das Haus niederreißen, seine Steine, sein Holzwerk und allen Bewurf des Hauses, und soll dies alles außerhalb der Ortschaft an einen unreinen Ort schaffen.
Und wer in das Haus hineingegangen ist, solange es verschlossen ist, soll bis zum Abend als unrein gelten,
und wer in dem Hause geschlafen hat, muss seine Kleider waschen; ebenso muss der, welcher in dem Hause gegessen hat, seine Kleider waschen.
Wenn aber der Priester hineingeht und bei der Besichtigung findet, dass der Ausschlag am Hause, nachdem das Haus neu beworfen worden ist, nicht weiter um sich gegriffen hat, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn der Schaden ist geheilt.
Er soll dann zur Entsündigung des Hauses zwei Vögel nehmen, ferner ein Stück Zedernholz, Karmesinfäden (oder: -wolle; vgl. 14,4) und Ysop,
und soll den einen Vogel über einem irdenen Gefäß mit Quell- oder Flusswasser schlachten.
Dann nehme er das Zedernholz, den Ysop, den Karmesin und den lebenden Vogel und tauche das alles in das Blut des geschlachteten Vogels und in das Quell- oder Flusswasser, besprenge damit das Haus siebenmal
und entsündige so das Haus mit dem Blut des Vogels und mit dem Quell- oder Flusswasser sowie mit dem lebenden Vogel und dem Zedernholz, mit dem Ysop und dem Karmesin;
den lebenden Vogel aber lasse er außerhalb der Ortschaft ins freie Feld fliegen. Wenn er so dem Hause Sühne erwirkt hat, so ist es rein.“
Dies sind die Vorschriften bezüglich aller Arten von Aussatz und bezüglich des Grindes,
ferner bezüglich des Aussatzes an Kleidungsstücken und an Häusern,
ferner bezüglich der Anschwellungen sowie des Ausschlags und der hellen Flecken,
um Belehrung darüber zu geben, wann etwas für unrein und wann für rein zu erklären ist. Dies sind die Vorschriften über den Aussatz.
Naeman, der Feldhauptmann des Königs von Syrien, galt bei seinem Herrn viel und stand in hohem Ansehen; denn durch ihn hatte Gott der HERR den Syrern den Sieg verliehen; aber dieser Mann, ein großer Kriegsheld, wurde aussätzig.
Nun hatten die Syrer einst auf einem Streifzuge ein junges Mädchen aus dem Lande Israel gefangen weggeführt; die war dann bei Naemans Gattin Dienerin geworden
und sagte (eines Tages) zu ihrer Herrin: „Ach wenn mein Herr sich doch an den Propheten zu Samaria wendete! Dann würde der ihn von seinem Aussatz befreien.“
Da ging Naeman zu seinem Herrn und teilte ihm mit: „So und so hat das Mädchen berichtet, das aus dem Lande Israel stammt.“
Darauf entgegnete der König von Syrien: „Nun gut, ziehe hin! Ich will dir ein Schreiben an den König von Israel mitgeben.“ Da machte er sich auf den Weg, nahm zehn Talente Silber, sechstausend Schekel Gold und zehn Festgewänder mit
und überreichte dem König von Israel das Schreiben, das so lautete: „Wenn dieses Schreiben an dich gelangt, so wisse: ich habe meinen Diener Naeman zu dir gesandt, damit du ihn von seinem Aussatz befreist.“
Als der König von Israel das Schreiben gelesen hatte, zerriss er seine Kleider und rief aus: „Bin ich etwa ein Gott, dass ich töten und lebendig machen kann?! Dieser verlangt ja von mir, dass ich einen Menschen von seinem Aussatz befreie! Da seht ihr nun deutlich, dass er nur einen Vorwand zum Streit mit mir sucht!“
Als nun der Gottesmann Elisa erfuhr, dass der König von Israel seine Kleider zerrissen habe, sandte er zum König und ließ ihm sagen: „Warum hast du deine Kleider zerrissen? Lass ihn doch zu mir kommen: er soll erfahren, dass es wirklich noch einen Propheten in Israel gibt!“
So kam denn Naeman mit seinen Rossen und seinem Wagen und hielt bei Elisa vor der Haustür an.
Da ließ ihm Elisa durch einen Boten sagen: „Gehe hin und bade dich siebenmal im Jordan, dann wird dir dein Leib wieder gesund werden, und du wirst rein sein.“
Darüber wurde Naeman unwillig und fuhr auf seinem Wagen weg mit den Worten: „Ich hatte als sicher angenommen, er würde selbst zu mir herauskommen und vor mich hintreten und den Namen des HERRN, seines Gottes, anrufen und seine Hand nach der heiligen Stätte hin (oder: über die kranke Stelle) schwingen und so den Aussatz wegschaffen.
Sind nicht der Amana und der Pharphar, die Flüsse von Damaskus, besser als alle Wasser in Israel? Kann ich mich nicht in ihnen baden, um rein zu werden?“ Damit wandte er sich um und entfernte sich voller Zorn.
Da traten seine Diener an ihn heran und redeten ihm mit den Worten zu: „Mein Vater, wenn der Prophet etwas Schwieriges von dir verlangt hätte, so hättest du es sicherlich getan; wieviel mehr also jetzt, da er nur zu dir gesagt hat: ‚Bade dich, so wirst du rein sein!‘“
Als er sich nun an den Jordan hatte hinabfahren lassen und sich nach der Weisung des Gottesmannes siebenmal darin untergetaucht hatte, wurde sein Leib wieder so rein wie der Leib eines kleinen Kindes.
Er kehrte nun mit seinem ganzen Gefolge zu dem Gottesmann zurück, trat nach seiner Ankunft vor ihn hin und sagte: „Wisse wohl: jetzt habe ich erkannt, dass es auf der ganzen Erde keinen Gott gibt als nur in Israel. Nimm nun doch ein Geschenk von deinem Diener an!“
Doch Elisa entgegnete: „So wahr der HERR lebt, in dessen Dienst ich stehe: ich nehme nichts an!“ Und wie er ihn auch zur Annahme drängte, er blieb doch bei seiner Weigerung.
Da sagte Naeman: „Wenn denn nicht, so möge doch deinem Diener wenigstens eine Last Erde, soviel ein Paar Maultiere tragen können, mitgegeben werden; denn dein Diener wird fortan keinem andern Gott Brand- und Schlachtopfer darbringen als dem HERRN allein.
Nur in diesem einen Stück wolle der HERR mit deinem Diener Nachsicht haben: Wenn mein königlicher Herr in den Tempel Rimmons geht, um daselbst anzubeten, und sich dabei auf meinen Arm stützt und sich im Tempel Rimmons niederwirft und ich mich dann ebenfalls im Tempel Rimmons niederwerfe, so möge Gott der HERR in diesem einen Fall deinem Diener Verzeihung zuteil werden lassen!“
Er erwiderte ihm: „Ziehe hin in Frieden!“
Als (Naeman) aber eine Strecke Weges von ihm weggezogen war, dachte Gehasi, der Diener des Gottesmannes Elisa: „Da hat nun mein Herr wahrhaftig diesen Syrer Naeman geschont, statt etwas von dem anzunehmen, was jener mitgebracht hatte! So wahr der HERR lebt: ich laufe hinter ihm her und lasse mir etwas von ihm geben!“
So eilte denn Gehasi dem Naeman nach. Als dieser nun sah, dass einer hinter ihm herlief, sprang er vom Wagen herab, ging ihm entgegen und fragte: „Geht es dir wohl?“
Er antwortete: „Ja! Mein Herr schickt mich und lässt dir sagen: ‚Jetzt eben sind vom Gebirge Ephraim zwei junge Leute von den Prophetenjüngern zu mir gekommen; gib mir doch für sie ein Talent Silber und zwei Festkleider!‘“
Naeman erwiderte: „Tu mir den Gefallen und nimm zwei Talente!“ Er bat ihn dann dringend und ließ zwei Talente Silber in zwei Beutel schnüren, tat dazu zwei Festkleider und ließ sie durch zwei seiner Diener vor ihm her tragen.
Als er aber bei dem Hügel ankam, nahm er sie ihnen ab, brachte sie im Hause unter und entließ dann die Leute, die nun zurückkehrten.
Als er aber hineingegangen und vor seinen Herrn getreten war, fragte ihn Elisa: „Woher kommst du, Gehasi?“ Er antwortete: „Dein Knecht ist überhaupt nicht ausgegangen.“
Da sagte (Elisa) zu ihm: „Bin ich nicht im Geist mit dir gegangen, als sich jemand von seinem Wagen aus nach dir umwandte? Ist es jetzt an der Zeit, Geld und Kleider anzunehmen und Ölbaumgärten und Weinberge, Kleinvieh und Rinder, Knechte und Mägde dafür (zu erwerben)?
So soll denn der Aussatz Naemans an dir und deinen Nachkommen ewig haften!“ Da ging (Gehasi) von ihm weg, vom Aussatz weiß wie Schnee.
Und viele Aussätzige gab es in Israel zur Zeit des Propheten Elisa, und doch wurde kein einziger von ihnen gereinigt, sondern nur der Syrer Naeman (2.Kön 5,14).“
Als sie das hörten, gerieten alle, die in der Synagoge anwesend waren, in heftigen Zorn:
Auf seiner Wanderung nach Jerusalem durchzog Jesus das Grenzgebiet von Samaria und Galiläa.
Als er dort in ein Dorf eintrat, kamen ihm zehn aussätzige Männer entgegen, die in der Ferne (d.h. weit abseits vom Wege) stehen blieben
und ihre Stimme erhoben und riefen: „Jesus, (lieber) Meister, erbarme dich unser!“
Als er sie erblickte, sagte er zu ihnen: „Geht hin und zeigt euch den Priestern.“ Während sie dann hingingen, wurden sie rein.
Einer von ihnen aber, als er sich geheilt sah, kehrte zurück, pries Gott mit lauter Stimme,
warf sich zu Jesu Füßen auf sein Angesicht nieder und dankte ihm; und das war ein Samariter.
Da sagte Jesus: „Sind ihrer nicht zehn rein geworden? Wo sind denn die anderen neun?
Hat sich sonst keiner gefunden, der zurückgekehrt ist, um Gott die Ehre zu geben, außer diesem Fremdling?“
Zu ihm sagte er dann: „Stehe auf und gehe! Dein Glaube hat dir Rettung (= Heilung) verschafft.“
Wie sollten dann aber die Aussprüche der Schrift erfüllt werden, dass es so geschehen muss?“
Da begab es sich einst, als er nach der Ordnung seiner Abteilung den Priesterdienst vor Gott zu verrichten hatte,
Einen Propheten gleich mir wird der HERR, dein Gott, dir (jeweils) aus deiner Mitte, aus deinen Volksgenossen, erstehen lassen: auf den sollt ihr hören!
Das Wort Gottes breitete sich nun immer weiter aus, und die Zahl der Jünger vermehrte sich in Jerusalem stark; sogar eine große Menge von Priestern wurde dem Glauben gehorsam (= nahm den Glauben an).
Nun sagte Jesus: „Zu einer Scheidung bin ich in diese Welt gekommen: die Nichtsehenden sollen sehen können und die Sehenden blind werden.“
Dies hörten einige von den Pharisäern, die sich in seiner Nähe befanden, und fragten ihn: „Sind wir etwa auch blind?“
Jesus antwortete ihnen: „Wäret ihr blind, so hättet ihr keine Sünde; nun ihr aber behauptet: ‚Wir sind sehend‘, so bleibt eure Sünde!“
Er legte dann auch einigen, die von ihrer eigenen Gerechtigkeit überzeugt waren und auf die anderen mit Geringschätzung herabsahen, folgendes Gleichnis vor:
„Zwei Männer gingen in den Tempel hinauf, um zu beten, der eine ein Pharisäer, der andere ein Zöllner.
Der Pharisäer trat hin und betete bei sich (oder: mit Bezug auf sich) so: ‚O Gott, ich danke dir, dass ich nicht bin wie die anderen Menschen, Räuber, Betrüger, Ehebrecher oder auch wie der Zöllner dort.
Ich faste zweimal in der Woche und gebe den Zehnten von allem, was ich erwerbe.‘
Der Zöllner dagegen stand von ferne und mochte nicht einmal die Augen zum Himmel erheben, sondern schlug sich an die Brust und sagte: ‚Gott, sei mir Sünder gnädig!‘
Ich sage euch: Dieser ging gerechtfertigt in sein Haus hinab, ganz anders, als es bei jenem der Fall war! Denn wer sich selbst erhöht, wird erniedrigt werden; wer sich aber selbst erniedrigt, wird erhöht werden.“ (Lk 14,11; Mt 23,12)
Es lud ihn aber einer von den Pharisäern ein, bei ihm zu speisen; er ging denn auch in die Wohnung des Pharisäers und nahm bei Tische Platz.
Und siehe, eine Frau, die in der Stadt als Sünderin lebte und erfahren hatte, dass Jesus im Hause des Pharisäers zu Gaste sei, brachte ein Alabasterfläschchen mit Myrrhenöl
und begann, indem sie von hinten an seine Füße herantrat und weinte, seine Füße mit ihren Tränen zu benetzen und sie mit ihrem Haupthaar zu trocknen; dann küsste sie seine Füße und salbte sie mit dem Myrrhenöl.
Als nun der Pharisäer, der ihn eingeladen hatte, das sah, dachte er bei sich: „Wenn dieser wirklich ein Prophet wäre, so müsste er wissen, wer und was für eine Frau das ist, die ihn da berührt, dass sie nämlich eine Sünderin ist.“
Da nahm Jesus das Wort und sagte zu ihm: „Simon, ich habe dir etwas zu sagen.“ Jener erwiderte: „Meister, sprich!“
„Ein Geldverleiher hatte zwei Schuldner; der eine war ihm fünfhundert Denare (= Silberstücke) schuldig, der andere fünfzig;
weil sie aber nicht zurückzahlen konnten, schenkte er beiden die Schuld. Wer von ihnen wird ihn nun am meisten lieben?“
Simon antwortete: „Ich denke der, dem er das meiste geschenkt hat.“ Jesus erwiderte ihm: „Du hast richtig geurteilt.“
Indem er sich dann zu der Frau wandte, sagte er zu Simon: „Siehst du diese Frau hier? Ich bin in dein Haus gekommen: du hast mir kein Wasser für die Füße gegeben, sie aber hat mir die Füße mit ihren Tränen genetzt und sie mit ihrem Haar getrocknet.
Du hast mir keinen Kuss gegeben, sie aber hat, seitdem ich eingetreten bin, mir die Füße unaufhörlich geküsst.
Du hast mir das Haupt nicht mit Öl gesalbt, sie aber hat mir mit Myrrhenöl die Füße gesalbt.
Deshalb sage ich dir: Ihre vielen Sünden sind ihr vergeben, denn sie hat viel Liebe erwiesen; wem aber nur wenig vergeben wird, der erweist auch nur wenig Liebe.“
Dann sagte er zu ihr: „Deine Sünden sind (dir) vergeben!“
Da begannen die Tischgenossen bei sich zu denken (oder: untereinander zu sagen): „Wer ist dieser, dass er sogar Sünden vergibt?“
Er aber sagte zu der Frau: „Dein Glaube hat dich gerettet: gehe hin in Frieden!“