Einen älteren Mann fahre nicht hart an, sondern rede mahnend zu ihm wie zu einem Vater; jüngere Männer ermahne wie Brüder,
ältere Frauen wie Mütter, jüngere wie Schwestern in aller Sittsamkeit.
Witwen, die wirklich Witwen (oder: ganz verlassen) sind, begegne mit Ehrerbietung;
wenn aber eine Witwe Kinder oder Enkel hat, so sollen diese lernen, an erster Stelle gegen ihre eigene Familie liebevoll zu handeln und ihren gealterten Angehörigen (= Eltern und Großeltern) die empfangenen Wohltaten zu vergelten, denn das ist wohlgefällig vor Gott.
Eine wirkliche Witwe aber, die ganz allein steht, hat ihre Hoffnung auf Gott gesetzt und verharrt in ihren Bitten und Gebeten bei Tag und Nacht;
wenn eine Witwe dagegen in Üppigkeit lebt, so ist sie schon bei Lebzeiten tot (vgl. V.11-12).
Auch dies schärfe ihnen ein, damit sie sich unsträflich halten!
Wenn aber jemand seine Angehörigen, zumal wenn sie seine Hausgenossen sind, nicht versorgt, so hat er damit den Glauben verleugnet und ist schlimmer als ein Ungläubiger (oder: Heide).
Eine Witwe soll nur dann in das Verzeichnis (der von der Gemeinde zu versorgenden Witwen) eingetragen werden, wenn sie mindestens sechzig Jahre alt ist, nur eines Mannes Ehefrau gewesen (vgl. 3,2)
und durch gute Werke wohl bezeugt ist, insofern sie nämlich Kinder großgezogen, Gastfreundschaft gegen Fremde geübt, Heiligen die Füße gewaschen, Bedrängten Hilfe geleistet hat, überhaupt guten Werken aller Art eifrig nachgegangen ist.
Jüngere Witwen dagegen weise zurück; denn wenn sie im Gegensatz zur Hingabe an Christus sinnlich erregt geworden sind, wollen sie wieder heiraten,
obgleich sie dadurch ein Schuldurteil auf sich lasten haben, weil sie das erste Treuegelöbnis gebrochen haben.
Da sie zugleich beschäftigungslos sind, gewöhnen sie sich daran, in den Häusern umherzulaufen, und sind dann nicht nur beschäftigungslos, sondern führen auch bei ihrer Geschwätzigkeit und Neugier ungehörige Reden.
Es ist daher mein Wille, dass die jüngeren (Witwen wieder) heiraten, Mütter werden, ihrem Haushalt vorstehen und dem Widersacher keinen Anlass zu übler Nachrede geben;
manche sind ja leider schon vom rechten Wege abgewichen und dem Satan nachgefolgt.
Wenn eine gläubige Frau Witwen (in ihrer Verwandtschaft) hat, so soll sie für deren Bedarf sorgen, die Gemeinde aber soll unbelastet bleiben, damit sie sich der wirklichen Witwen ausreichend annehmen kann.
Die Ältesten, die sich in ihrem Vorsteheramt bewähren, sollen doppelter Ehre würdig geachtet werden, besonders die, welche als Prediger und Lehrer mit Eifer tätig sind;
denn die Schrift sagt (5.Mose 25,4): „Du sollst einem Ochsen beim Dreschen das Maul nicht verbinden“ und (Lk 10,7): „Der Arbeiter ist seines Lohnes wert.“
Gegen einen Ältesten nimm keine Klage an, außer aufgrund der Aussagen von zwei oder drei Zeugen (5.Mose 19,15).
Solche, die sich etwas zuschulden kommen lassen, weise in Gegenwart aller (Ältesten) zurecht, damit auch die übrigen (Ältesten) Furcht bekommen.
Ich beschwöre dich vor dem Angesicht Gottes und des Herrn Christus Jesus und der auserwählten Engel: befolge diese Weisungen ohne Vorurteil und handle in keinem Fall nach Gunst.
Die Handauflegung erteile niemandem übereilt, und mache dich (dadurch) nicht zum Mitschuldigen fremder Sünden; erhalte dich selbst rein!
Trinke nicht mehr immer nur Wasser, sondern nimm etwas Wein hinzu wegen deines Magens und deiner häufigen Schwächeanfälle. –
Bei manchen Menschen liegen die Sünden offenkundig zutage und treten für die Beurteilung schon vorher hervor; bei manchen werden sie aber auch erst hinterdrein bekannt.
Ebenso sind auch die guten Werke offenkundig, und die, bei denen das nicht der Fall ist, können (auf die Dauer) doch nicht verborgen bleiben.
Querverweise zu 1. Timotheus 5,19 1Tim 5,19
Darum kam Pilatus zu ihnen hinaus und fragte sie: „Welche Anklage habt ihr gegen diesen Mann zu erheben?“
Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll ein solcher, der sterben muss, den Tod erleiden; auf die Aussage eines einzigen Zeugen hin darf er nicht getötet werden.
Nachdem man nun Paulus herbeigerufen (oder: vorgeführt) hatte, begann Tertullus mit der Anklagerede folgendermaßen:
„Hochedler Felix! Dass wir durch dein Verdienst in tiefem Frieden leben und der hiesigen Bevölkerung durch deine Fürsorge treffliche Einrichtungen allerseits und überall zuteil werden, das erkennen wir mit aufrichtiger Dankbarkeit an.
Um dich aber nicht unnötigerweise zu belästigen, bitte ich dich, du wollest uns nach deiner gewohnten Güte für kurze Zeit Gehör schenken.
Wir haben nämlich diesen Mann als eine Pest (= als einen gemeingefährlichen Menschen) und als einen Unruhestifter unter allen Juden im ganzen römischen Reich und als den Hauptführer (oder: Vorkämpfer) der Sekte der Nazaräer ermittelt;
er hat sogar den Versuch gemacht, den Tempel zu entweihen. Dabei haben wir ihn auch festgenommen;
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und wenn du ihn jetzt verhörst, wirst du dir selbst nach seinen Aussagen ein Urteil über alles das bilden können, was wir ihm zur Last legen.“
Diesen Angaben schlossen sich auch die anderen Juden an und bestätigten deren Wahrheit.
Durch einen Wink des Statthalters aufgefordert, begann nun Paulus seine Verteidigungsrede: „Da ich weiß, dass du schon seit vielen Jahren Richter für die hiesige Bevölkerung bist, so gehe ich getrosten Mutes an die Verteidigung meiner Sache vor dir.
Wie du dich vergewissern kannst, sind erst zwölf Tage vergangen, seitdem ich nach Jerusalem hinaufgezogen bin, um dort anzubeten;
und weder im Tempel hat man mich bei einer Verhandlung mit jemand oder bei der Anstiftung eines Volksauflaufs betroffen, auch nicht in den Synagogen oder sonst irgendwo in der Stadt;
sie sind überhaupt nicht imstande, dir Beweise für ihre jetzigen Anklagen gegen mich zu erbringen.
Es darf nicht ein einzelner Zeuge gegen jemand auftreten, wenn es sich um irgendein Verbrechen oder irgendeine Verschuldung, um irgendein Vergehen handelt, das jemand begehen kann; erst aufgrund der Aussage von zwei oder von drei Zeugen soll eine Sache endgültig entschieden werden. –
Ich habe ihnen zur Antwort gegeben, bei den Römern sei es nicht üblich, einen Menschen aus Gefälligkeit preiszugeben, bevor nicht der Angeklagte seinen Anklägern persönlich gegenübergestanden und Gelegenheit zur Verteidigung gegen die Anklage erhalten habe.
Dann sollen die Richter die Sache gründlich untersuchen, und wenn es sich herausstellt, dass der Zeuge ein lügnerischer Zeuge ist, dass er die Unwahrheit gegen seinen Volksgenossen ausgesagt hat,
nämlich solche (Männer), die unbescholten und nur eines Weibes Mann (vgl. 1.Tim 3,2) sind und gläubige Kinder haben, denen man nicht zuchtlosen Lebenswandel oder Unbotmäßigkeit nachsagen kann;
so sollt ihr dieselbe Strafe über ihn verhängen, die er über seinen Volksgenossen zu bringen gedachte: so sollst du das Böse aus deiner Mitte beseitigen.
hört er aber nicht, so nimm noch einen oder zwei (Brüder) mit dir, damit jede Sache (oder: der ganze Sachverhalt) auf Grund der Aussagen von zwei oder drei Zeugen festgestellt wird (5.Mose 19,15).
Nun steht doch auch in eurem Gesetz geschrieben, dass das Zeugnis zweier Personen wahr (= rechtsgültig) ist (5.Mose 17,6; 19,15).
Zum drittenmal komme ich jetzt zu euch: „auf Grund der Aussagen von zwei oder drei Zeugen wird jede Sache festgestellt (oder: entschieden) werden“ (5.Mose 19,15).
Wenn jemand das mosaische Gesetz verworfen (= freventlich übertreten) hat, so muss er ohne Erbarmen auf (die Aussage von) zwei oder drei Zeugen hin sterben (4.Mose 15,30-31; 5.Mose 17,6):