Einen älteren Mann fahre nicht hart an, sondern ermahne ihn als einen Vater, jüngere als Brüder;
ältere Frauen als Mütter, jüngere als Schwestern, in aller Keuschheit {O. Reinheit}.
Ehre die Witwen, die wirklich Witwen sind.
Wenn aber eine Witwe Kinder oder Enkel hat, so mögen sie zuerst lernen, gegen das eigene Haus fromm zu sein und den Eltern Gleiches zu vergelten; denn dieses ist angenehm vor Gott.
Die aber wirklich Witwe und vereinsamt ist, hofft auf Gott und verharrt in dem Flehen und den Gebeten Nacht und Tag.
Die aber in Üppigkeit {O. Genußsucht} lebt, ist lebendig tot.
Und dies gebiete, auf daß sie unsträflich seien.
Wenn aber jemand für die Seinigen und besonders für die Hausgenossen nicht sorgt, so hat er den Glauben verleugnet und ist schlechter als ein Ungläubiger.
Eine Witwe werde verzeichnet {O. in die Liste eingetragen}, wenn sie nicht weniger als sechzig Jahre alt ist, eines Mannes Weib war,
ein Zeugnis hat in guten Werken, wenn sie Kinder auferzogen, wenn sie Fremde beherbergt, wenn sie der Heiligen Füße gewaschen, wenn sie Bedrängten Hilfe geleistet hat, wenn sie jedem guten Werke nachgegangen ist.
Jüngere Witwen aber weise ab; denn wenn sie üppig geworden sind wider Christum,
so wollen sie heiraten und fallen dem Urteil anheim, weil {O. daß} sie den ersten Glauben verworfen haben.
Zugleich aber lernen sie auch müßig sein, umherlaufend in den Häusern; nicht allein aber müßig, sondern auch geschwätzig und vorwitzig, indem sie reden was sich nicht geziemt {Eig. was man nicht soll}.
Ich will nun, daß jüngere Witwen heiraten, Kinder gebären, Haushaltung führen, dem Widersacher keinen Anlaß geben der Schmähung halber;
denn schon haben sich etliche abgewandt, dem Satan nach.
Wenn ein Gläubiger oder eine Gläubige Witwen hat, so leiste er ihnen Hilfe, und die Versammlung werde nicht beschwert, auf daß sie denen Hilfe leiste, die wirklich Witwen sind.
Die Ältesten, welche wohl vorstehen, laß doppelter Ehre würdig geachtet werden, sonderlich die da arbeiten in Wort und Lehre {O. Belehrung}.
Denn die Schrift sagt: „Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden“, {5. Mose 25,4} und: „Der Arbeiter ist seines Lohnes wert“. {Luk. 10,7}
Wider einen Ältesten nimm keine Klage an, außer bei zwei oder drei Zeugen.
Die da sündigen überführe vor allen, auf daß auch die übrigen Furcht haben.
Ich bezeuge ernstlich vor Gott und Christo Jesu und den auserwählten Engeln, daß du diese Dinge ohne Vorurteil beobachtest, indem du nichts nach Gunst tust.
Die Hände lege niemand schnell auf und habe nicht teil an fremden Sünden. Bewahre dich selbst keusch {O. rein}.
Trinke nicht länger nur Wasser, sondern gebrauche ein wenig Wein, um deines Magens und deines häufigen Unwohlseins {Eig. deiner häufigen Schwächen} willen.
Von etlichen Menschen sind die Sünden vorher offenbar und gehen voraus zum Gericht, etlichen aber folgen sie auch nach.
Desgleichen sind auch die guten Werke vorher offenbar, und die, welche anders sind, können nicht verborgen bleiben.
Querverweise zu 1. Timotheus 5,19 1Tim 5,19
Pilatus ging nun zu ihnen hinaus und sprach: Welche Anklage bringet ihr wider diesen Menschen?
Auf die Aussage zweier Zeugen oder dreier Zeugen soll getötet werden, wer sterben soll; er soll nicht auf die Aussage eines einzelnen Zeugen getötet werden.
Als er aber gerufen worden war, begann Tertullus die Anklage und sprach:
Da wir großen Frieden durch dich genießen, und da durch deine Fürsorge für diese Nation löbliche Maßregeln {Nach and. Les.: Verbesserungen} getroffen worden sind, so erkennen wir es allewege und allenthalben {O. Maßregeln allewege und allenthalben getroffen worden sind, so erkennen wir es usw.}, vortrefflichster Felix, mit aller Dankbarkeit an.
Auf daß ich dich aber nicht länger aufhalte, bitte ich dich, uns in Kürze nach deiner Geneigtheit {O. Milde} anzuhören.
Denn wir haben diesen Mann als eine Pest befunden und als einen, der unter allen Juden, die auf dem Erdkreis sind {O. die über den Erdkreis hin wohnen}, Aufruhr erregt, und als einen Anführer der Sekte der Nazaräer;
welcher auch versucht hat, den Tempel zu entheiligen, den wir auch ergriffen haben [und nach unserem Gesetz richten wollten.
Lysias aber, der Oberste, kam herzu und führte ihn mit großer Gewalt aus unseren Händen weg,
indem er seinen Anklägern befahl, zu dir zu kommen;] von welchem du selbst, wenn du es untersucht {O. ihn ausgeforscht} hast, über alles dieses Gewißheit erhalten kannst, dessen wir ihn anklagen. -
Aber auch die Juden griffen Paulus mit an und sagten, daß dies sich also verhielte.
Paulus aber antwortete, nachdem ihm der Landpfleger zu reden gewinkt hatte: Da ich weiß, daß du seit vielen Jahren Richter über diese Nation bist, so verantworte ich mich über das mich Betreffende getrost,
indem du erkennen kannst, daß es nicht mehr als zwölf Tage sind, seit ich hinaufging, um in Jerusalem anzubeten.
Und sie haben mich weder in dem Tempel mit jemand in Unterredung gefunden, noch einen Auflauf der Volksmenge machend, weder in den Synagogen noch in der Stadt {Eig. durch die Stadt hin};
auch können sie das nicht dartun, worüber sie mich jetzt anklagen.
Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er {O. man} begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. -
denen ich antwortete: Es ist bei den Römern nicht Sitte, irgend einen Menschen preiszugeben, ehe der Angeklagte seine Ankläger persönlich vor sich habe und Gelegenheit bekommen, sich wegen der Anklage zu verantworten.
Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt,
Wenn jemand untadelig ist, eines Weibes Mann, der gläubige Kinder hat, die nicht eines ausschweifenden Lebens beschuldigt oder zügellos sind.
so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.
Wenn er aber nicht hört, so nimm noch einen oder zwei mit dir, damit aus zweier oder dreier Zeugen Mund jede Sache bestätigt werde {Vergl. 5. Mose 19,15}.
Aber auch in eurem Gesetz steht geschrieben, daß das Zeugnis zweier Menschen wahr ist. {5. Mose 17,6; 19,15}
Dieses dritte Mal komme ich zu euch: aus zweier oder dreier Zeugen Mund wird jede Sache {O. jeder Ausspruch} bestätigt werden. {Vergl. 5. Mose 19,15}
Jemand, der das Gesetz Moses' verworfen hat, stirbt ohne Barmherzigkeit auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen;