Einen älteren Mann fahre nicht hart an, sondern rede mahnend zu ihm wie zu einem Vater; jüngere Männer ermahne wie Brüder,
ältere Frauen wie Mütter, jüngere wie Schwestern in aller Sittsamkeit.
Witwen, die wirklich Witwen (oder: ganz verlassen) sind, begegne mit Ehrerbietung;
wenn aber eine Witwe Kinder oder Enkel hat, so sollen diese lernen, an erster Stelle gegen ihre eigene Familie liebevoll zu handeln und ihren gealterten Angehörigen (= Eltern und Großeltern) die empfangenen Wohltaten zu vergelten, denn das ist wohlgefällig vor Gott.
Eine wirkliche Witwe aber, die ganz allein steht, hat ihre Hoffnung auf Gott gesetzt und verharrt in ihren Bitten und Gebeten bei Tag und Nacht;
wenn eine Witwe dagegen in Üppigkeit lebt, so ist sie schon bei Lebzeiten tot (vgl. V.11-12).
Auch dies schärfe ihnen ein, damit sie sich unsträflich halten!
Wenn aber jemand seine Angehörigen, zumal wenn sie seine Hausgenossen sind, nicht versorgt, so hat er damit den Glauben verleugnet und ist schlimmer als ein Ungläubiger (oder: Heide).
Eine Witwe soll nur dann in das Verzeichnis (der von der Gemeinde zu versorgenden Witwen) eingetragen werden, wenn sie mindestens sechzig Jahre alt ist, nur eines Mannes Ehefrau gewesen (vgl. 3,2)
und durch gute Werke wohl bezeugt ist, insofern sie nämlich Kinder großgezogen, Gastfreundschaft gegen Fremde geübt, Heiligen die Füße gewaschen, Bedrängten Hilfe geleistet hat, überhaupt guten Werken aller Art eifrig nachgegangen ist.
Jüngere Witwen dagegen weise zurück; denn wenn sie im Gegensatz zur Hingabe an Christus sinnlich erregt geworden sind, wollen sie wieder heiraten,
obgleich sie dadurch ein Schuldurteil auf sich lasten haben, weil sie das erste Treuegelöbnis gebrochen haben.
Da sie zugleich beschäftigungslos sind, gewöhnen sie sich daran, in den Häusern umherzulaufen, und sind dann nicht nur beschäftigungslos, sondern führen auch bei ihrer Geschwätzigkeit und Neugier ungehörige Reden.
Es ist daher mein Wille, dass die jüngeren (Witwen wieder) heiraten, Mütter werden, ihrem Haushalt vorstehen und dem Widersacher keinen Anlass zu übler Nachrede geben;
manche sind ja leider schon vom rechten Wege abgewichen und dem Satan nachgefolgt.
Wenn eine gläubige Frau Witwen (in ihrer Verwandtschaft) hat, so soll sie für deren Bedarf sorgen, die Gemeinde aber soll unbelastet bleiben, damit sie sich der wirklichen Witwen ausreichend annehmen kann.
Die Ältesten, die sich in ihrem Vorsteheramt bewähren, sollen doppelter Ehre würdig geachtet werden, besonders die, welche als Prediger und Lehrer mit Eifer tätig sind;
denn die Schrift sagt (5.Mose 25,4): „Du sollst einem Ochsen beim Dreschen das Maul nicht verbinden“ und (Lk 10,7): „Der Arbeiter ist seines Lohnes wert.“
Gegen einen Ältesten nimm keine Klage an, außer aufgrund der Aussagen von zwei oder drei Zeugen (5.Mose 19,15).
Solche, die sich etwas zuschulden kommen lassen, weise in Gegenwart aller (Ältesten) zurecht, damit auch die übrigen (Ältesten) Furcht bekommen.
Ich beschwöre dich vor dem Angesicht Gottes und des Herrn Christus Jesus und der auserwählten Engel: befolge diese Weisungen ohne Vorurteil und handle in keinem Fall nach Gunst.
Die Handauflegung erteile niemandem übereilt, und mache dich (dadurch) nicht zum Mitschuldigen fremder Sünden; erhalte dich selbst rein!
Trinke nicht mehr immer nur Wasser, sondern nimm etwas Wein hinzu wegen deines Magens und deiner häufigen Schwächeanfälle. –
Bei manchen Menschen liegen die Sünden offenkundig zutage und treten für die Beurteilung schon vorher hervor; bei manchen werden sie aber auch erst hinterdrein bekannt.
Ebenso sind auch die guten Werke offenkundig, und die, bei denen das nicht der Fall ist, können (auf die Dauer) doch nicht verborgen bleiben.
Querverweise zu 1. Timotheus 5,22 1Tim 5,22
Lass die dir zu Gebot stehende Gnadengabe nicht unbetätigt, die dir durch prophetische Verheißung unter Handauflegung der Ältestenschaft verliehen worden ist.
Er darf auch kein Neubekehrter sein, sonst könnte er leicht in Hochmut geraten und der Beurteilung des Verleumders anheimfallen.
Habt auch nichts zu tun mit den unfruchtbaren Werken der Finsternis, legt vielmehr missbilligend Zeugnis gegen sie ab;
Niemand soll dir wegen deiner Jugend die gebührende Achtung versagen; werde du vielmehr ein Vorbild für die Gläubigen in Wort und Wandel, in der Liebe wie im Glauben und in der Sittenreinheit.
Diese Männer ließ man vor die Apostel hintreten, die (für sie) beteten und ihnen die Hände auflegten.
Aber auch sie sollen zunächst einer Prüfung unterzogen werden (oder: eine Probe durchmachen) und erst dann den Dienst ausüben, wenn sie unbescholten (erfunden) sind.
Denn wer ihn begrüßt, macht sich an seinem bösen Tun mitschuldig.
Weil sie aber nichts davon wissen wollten und Lästerreden führten, schüttelte er den Staub von seinen Kleidern ab und sagte zu ihnen: „Euer Blut komme auf euer Haupt: ich bin unschuldig! Von nun an wende ich mich an die Heiden!“
Da fasteten und beteten sie, legten ihnen die Hände auf und ließen sie ziehen.
Da ließen sich die israelitischen Männer etwas von ihrem Mundvorrat geben, aber einen Ausspruch des HERRN holten sie nicht ein,
Dann hörte ich eine andere Stimme aus dem Himmel rufen: „Gehet aus ihr hinaus, ihr mein Volk, damit ihr an ihren Sünden keinen Anteil habt und von ihren Plagen (oder: Strafen) nicht mitbetroffen werdet!
Darum gebe ich euch am heutigen Tage die feste Versicherung, dass ich den Tod niemandes auf dem Gewissen habe;
Aus diesem Grunde erinnere ich dich mahnend daran, die Gnadengabe Gottes, die dir infolge meiner Handauflegung zuteil geworden ist, zu heller Flamme zu entfachen;
und vertraue das, was du von mir unter Bestätigung (oder: im Beisein) vieler Zeugen gehört hast, zuverlässigen Personen an, die (dann auch) befähigt sein werden, wieder andere zu unterweisen.
mit der Belehrung über Waschungen (oder: Taufen) und Handauflegung, über Totenauferstehung und ewiges Gericht.
Ich habe dich zu dem Zweck in Kreta zurückgelassen, dass du das (von mir dort) noch nicht Erledigte in Ordnung bringen und in den einzelnen Städten Älteste einsetzen möchtest, wie ich es dir aufgetragen habe,
nämlich solche (Männer), die unbescholten und nur eines Weibes Mann (vgl. 1.Tim 3,2) sind und gläubige Kinder haben, denen man nicht zuchtlosen Lebenswandel oder Unbotmäßigkeit nachsagen kann;
denn ein Gemeindevorsteher (vgl. 1.Tim 3,1-2) muss als Gottes Haushalter unbescholten sein, nicht eigenwillig, nicht zornmütig, kein Trinker, kein Händelsucher, nicht schändlichem Gewinn nachgehend;
vielmehr muss er gastfrei sein, allem Guten zugetan, besonnen, gerecht (oder: rechtschaffen), gottesfürchtig, enthaltsam;
er muss an dem zuverlässigen Wort (Gottes) festhalten, wie er es im Unterricht empfangen hat, damit er imstande ist, aufgrund der gesunden Lehre ebensowohl zu ermahnen als auch die Widersprechenden zu widerlegen (oder: zu überführen).