Einen älteren Mann fahre nicht hart an, sondern rede mahnend zu ihm wie zu einem Vater; jüngere Männer ermahne wie Brüder,
ältere Frauen wie Mütter, jüngere wie Schwestern in aller Sittsamkeit.
Witwen, die wirklich Witwen (oder: ganz verlassen) sind, begegne mit Ehrerbietung;
wenn aber eine Witwe Kinder oder Enkel hat, so sollen diese lernen, an erster Stelle gegen ihre eigene Familie liebevoll zu handeln und ihren gealterten Angehörigen (= Eltern und Großeltern) die empfangenen Wohltaten zu vergelten, denn das ist wohlgefällig vor Gott.
Eine wirkliche Witwe aber, die ganz allein steht, hat ihre Hoffnung auf Gott gesetzt und verharrt in ihren Bitten und Gebeten bei Tag und Nacht;
wenn eine Witwe dagegen in Üppigkeit lebt, so ist sie schon bei Lebzeiten tot (vgl. V.11-12).
Auch dies schärfe ihnen ein, damit sie sich unsträflich halten!
Wenn aber jemand seine Angehörigen, zumal wenn sie seine Hausgenossen sind, nicht versorgt, so hat er damit den Glauben verleugnet und ist schlimmer als ein Ungläubiger (oder: Heide).
Eine Witwe soll nur dann in das Verzeichnis (der von der Gemeinde zu versorgenden Witwen) eingetragen werden, wenn sie mindestens sechzig Jahre alt ist, nur eines Mannes Ehefrau gewesen (vgl. 3,2)
und durch gute Werke wohl bezeugt ist, insofern sie nämlich Kinder großgezogen, Gastfreundschaft gegen Fremde geübt, Heiligen die Füße gewaschen, Bedrängten Hilfe geleistet hat, überhaupt guten Werken aller Art eifrig nachgegangen ist.
Jüngere Witwen dagegen weise zurück; denn wenn sie im Gegensatz zur Hingabe an Christus sinnlich erregt geworden sind, wollen sie wieder heiraten,
obgleich sie dadurch ein Schuldurteil auf sich lasten haben, weil sie das erste Treuegelöbnis gebrochen haben.
Da sie zugleich beschäftigungslos sind, gewöhnen sie sich daran, in den Häusern umherzulaufen, und sind dann nicht nur beschäftigungslos, sondern führen auch bei ihrer Geschwätzigkeit und Neugier ungehörige Reden.
Es ist daher mein Wille, dass die jüngeren (Witwen wieder) heiraten, Mütter werden, ihrem Haushalt vorstehen und dem Widersacher keinen Anlass zu übler Nachrede geben;
manche sind ja leider schon vom rechten Wege abgewichen und dem Satan nachgefolgt.
Wenn eine gläubige Frau Witwen (in ihrer Verwandtschaft) hat, so soll sie für deren Bedarf sorgen, die Gemeinde aber soll unbelastet bleiben, damit sie sich der wirklichen Witwen ausreichend annehmen kann.
Die Ältesten, die sich in ihrem Vorsteheramt bewähren, sollen doppelter Ehre würdig geachtet werden, besonders die, welche als Prediger und Lehrer mit Eifer tätig sind;
denn die Schrift sagt (5.Mose 25,4): „Du sollst einem Ochsen beim Dreschen das Maul nicht verbinden“ und (Lk 10,7): „Der Arbeiter ist seines Lohnes wert.“
Gegen einen Ältesten nimm keine Klage an, außer aufgrund der Aussagen von zwei oder drei Zeugen (5.Mose 19,15).
Solche, die sich etwas zuschulden kommen lassen, weise in Gegenwart aller (Ältesten) zurecht, damit auch die übrigen (Ältesten) Furcht bekommen.
Ich beschwöre dich vor dem Angesicht Gottes und des Herrn Christus Jesus und der auserwählten Engel: befolge diese Weisungen ohne Vorurteil und handle in keinem Fall nach Gunst.
Die Handauflegung erteile niemandem übereilt, und mache dich (dadurch) nicht zum Mitschuldigen fremder Sünden; erhalte dich selbst rein!
Trinke nicht mehr immer nur Wasser, sondern nimm etwas Wein hinzu wegen deines Magens und deiner häufigen Schwächeanfälle. –
Bei manchen Menschen liegen die Sünden offenkundig zutage und treten für die Beurteilung schon vorher hervor; bei manchen werden sie aber auch erst hinterdrein bekannt.
Ebenso sind auch die guten Werke offenkundig, und die, bei denen das nicht der Fall ist, können (auf die Dauer) doch nicht verborgen bleiben.
Querverweise zu 1. Timotheus 5,23 1Tim 5,23
kein Trinker und kein Händelsucher, sondern freundlich (oder: nachgiebig), frei von Streitsucht und Geldgier,
Denn alles von Gott Geschaffene ist gut, und nichts (davon) ist verwerflich, wenn man es mit Danksagung hinnimmt;
„Wein und berauschendes Getränk dürft ihr, du und deine Söhne mit dir, nicht trinken, wenn ihr in das Offenbarungszelt eintretet, damit ihr nicht sterbt – das ist eine ewiggültige Verordnung für alle eure Geschlechter – :
(ihr sollt lernen,) einen Unterschied zwischen dem Heiligen und Unheiligen, zwischen dem Reinen und Unreinen zu machen,
und sollt die Israeliten in allen Satzungen unterweisen, die der HERR euch durch den Mund Moses verkündigt hat.“
um jedes Antlitz erglänzen zu lassen vom Öl und durch Brot das Herz des Menschen zu stärken.
Es ziemt sich nicht für Könige, Lemuel, es ziemt sich nicht für Könige der Weingenuss noch für Fürsten das Verlangen nach berauschenden Getränken:
sie könnten sonst über dem Trinken das festgesetzte Recht außer acht lassen und der Rechtssache aller geringen Leute Eintrag tun.
Gebt berauschendes Getränk den Verzweifelnden und Wein denen, deren Herz bekümmert ist:
die mögen trinken, um ihre Armut zu vergessen und an ihr Elend nicht mehr zu denken. –
Wein darf kein Priester trinken, wenn sie in den inneren Vorhof hineingehen wollen.
Berauscht euch auch nicht an Wein, was zur Liederlichkeit führt, sondern werdet voll Geistes,
denn ein Gemeindevorsteher (vgl. 1.Tim 3,1-2) muss als Gottes Haushalter unbescholten sein, nicht eigenwillig, nicht zornmütig, kein Trinker, kein Händelsucher, nicht schändlichem Gewinn nachgehend;
Ebenso ermahne die älteren Frauen, sich in ihrer Haltung würdevoll (eig. wie Frauen von priesterlichem Stand) zu benehmen, nicht klatschsüchtig zu sein, nicht dem übermäßigen Weingenuss ergeben, Lehrerinnen des Guten,