„Ihr seid Söhne (oder: Kinder) für den HERRN, euren Gott; darum dürft ihr euch wegen eines Toten keine Einschnitte ins Fleisch machen und euch über der Stirn nicht kahlscheren;
denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, geheiligtes Volk, und dich hat der HERR, dein Gott, aus allen Völkern, die es auf dem ganzen Erdboden gibt, zu seinem Eigentumsvolk erwählt. –
Du sollst nichts Greuelhaftes essen!
Dies sind die Vierfüßler (oder: größeren Landtiere), die ihr essen dürft: Rind, Schaf und Ziege,
Hirsch, Gazelle, Damwild, Steinbock, Antilope, wilder Ochs und Bergziege
und überhaupt alle Vierfüßler, die gespaltene Hufe (oder: Klauen) haben, und zwar ganz durchgespaltene, also zwei Hufe (oder: Klauen), und die zugleich Wiederkäuer unter den Vierfüßlern sind: diese dürft ihr essen.
Dagegen folgende dürft ihr von den Wiederkäuern und von denen, welche ganz durchgespaltene Hufe (oder: Klauen) haben, nicht essen: das Kamel, den Hasen und den Klippdachs (vgl. Psalm 104,18); denn sie sind zwar Wiederkäuer, haben aber keine gespaltenen Hufe (oder: Klauen): als unrein sollen sie euch gelten;
ferner das Schwein, denn es hat zwar gespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer: als unrein soll es euch gelten; vom Fleisch dieser Tiere dürft ihr nichts genießen und ihre toten Leiber nicht anrühren. –
Dies ist es, was ihr von allen im Wasser lebenden Tieren essen dürft: alles, was Flossen und Schuppen hat: diese dürft ihr essen;
aber alles, was keine Flossen und Schuppen hat, dürft ihr nicht genießen: als unrein soll es euch gelten. –
Alle reinen Vögel dürft ihr essen;
folgende aber sind es, von denen ihr nichts essen dürft: der Adler, der Lämmergeier, der Bartgeier,
die Weihe, der Habicht, die verschiedenen Falkenarten,
alle Arten von Raben,
der Strauß, die Schwalbe (oder: der Kuckuck), die Möwe, alle Habichtarten,
das Käuzchen, der Uhu, die Eule,
der Pelikan, der Aasgeier, der Sturzpelikan (oder: Kormoran),
der Storch, die verschiedenen Arten der Regenpfeifer (oder: Reiher), der Wiedehopf und die Fledermaus.
Auch alle geflügelten Insekten sollen euch als unrein gelten und dürfen nicht gegessen werden.
Alles reine Geflügel dürft ihr essen. –
Von gefallenen (oder: verendeten) Tieren dürft ihr nichts genießen; dem Fremdling, der in deinen Ortschaften lebt, magst du sie zum Essen geben oder magst sie an einen Nichtisraeliten verkaufen; denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, geheiligtes Volk. – Ein Böckchen darfst du nicht in der Milch seiner Mutter kochen.“
„Den ganzen Ertrag deiner Aussaat, alles, was dir auf dem Felde wächst, sollst du Jahr für Jahr gewissenhaft verzehnten
und sollst den Zehnten deines Getreides, deines Weins und deines Öls sowie die Erstgeburten deiner Rinder und deines Kleinviehs vor dem HERRN, deinem Gott, an der Stätte, die er erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, verzehren, damit du den HERRN, deinen Gott, allezeit fürchten lernst.
Wenn dir aber der Weg zu weit ist, so dass du, wenn der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, den Zehnten nicht hinbringen kannst, weil die Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dorthin zu versetzen, zu weit von dir entfernt liegt:
so mache den Zehnten zu Geld, nimm dann das Geld wohlbewahrt mit dir und begib dich an den Ort, den der HERR, dein Gott, erwählen wird.
Dort gib das Geld aus für alles, wonach dein Herz Verlangen tragen mag, für Rinder und Kleinvieh, für Wein und starke Getränke, kurz für alles, wonach dich gelüsten mag; halte dann dort vor dem HERRN, deinem Gott, ein Mahl und sei mit deinen Angehörigen fröhlich.
Dabei vergiss aber auch die Leviten nicht, die in deinen Wohnorten leben; denn sie haben keinen eigenen Landbesitz und kein Erbteil gleich dir (vgl. 12,12).
Nach Verlauf von je drei Jahren sollst du den gesamten Zehnten deines Ertrags von jenem Jahre für sich besonders nehmen und ihn in deinen Wohnorten niederlegen (oder: abliefern);
dann sollen die Leviten, die ja keinen eigenen Landbesitz und kein Erbteil gleich dir haben, sowie die Fremdlinge, die Witwen und die Waisen, die in deinen Wohnorten leben, herbeikommen und sich satt essen, damit der HERR, dein Gott, dich segne bei aller Arbeit deiner Hände, bei allem, was du unternimmst.“
Querverweise zu 5. Mose 14,23 5Mo 14,23
vielmehr nur die eine Stätte, die der HERR, euer Gott, aus all euren Stammesgebieten erwählen wird, um seinen Namen dorthin zu versetzen und dort Wohnung zu nehmen, die sollt ihr aufsuchen und euch dorthin begeben;
und dorthin sollt ihr eure Brandopfer und Schlachtopfer, eure Zehnten und die Hebeopfer, die ihr darbringt, eure Gelübdeopfer und freiwilligen Gaben sowie die Erstgeburten eurer Rinder und eures Kleinviehs bringen.
Dort sollt ihr auch eure Opfermahlzeiten vor dem HERRN, eurem Gott, halten, ihr und eure Familien, und euch der Freude über alles das hingeben, was ihr mit eurer Hände Arbeit beschafft habt und womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat.
„Jede männliche Erstgeburt, die unter deinem Rindvieh und deinem Kleinvieh zur Welt kommt, sollst du dem HERRN, deinem Gott, weihen: du darfst keines von deinen erstgeborenen Rindern zur Arbeit verwenden und die Erstgeborenen deines Kleinviehs nicht scheren:
Du darfst nicht in deinen Wohnorten den Zehnten deines Getreides und Weins und Öls verzehren, auch nicht die Erstgeburten deiner Rinder und deines Kleinviehs und keins von deinen Gelübdeopfern, die du geloben wirst, auch nicht deine freiwilligen Gaben und die Hebeopfer, die du darbringen wirst;
vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du und deine Familie es Jahr für Jahr an der Stätte verzehren, die der HERR erwählen wird.
sondern vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie an der Stätte verzehren, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, du und dein Sohn und deine Tochter, dein Knecht und deine Magd, auch die Leviten, die in deinen Wohnorten leben, und sollst dich vor dem HERRN, deinem Gott, an allem erfreuen, was du mit deiner Hände Arbeit beschafft hast.